суббота, 16 декабря 2017 г.

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STUDENTEN/AUSZUBILDENDE

Erste Hilfe zwischen Hörsaal und Mensa

Das Studium ist eine der Lebensphasen, in denen man am leichtesten selbstständig eigene Interessen weiterentwickeln und ausprobieren kann – Carpe Studium!

Bei der M-A-U-S bekommst du das Rund-Um-Sorglos-Paket in puncto Erste Hilfe! Egal ob Infoveranstaltungen zum Thema Reanimation, Einführungs-Seminare über den Umgang mit Frühdefibrillatorsystemen oder die neue Erste Hilfe Schulung: Wir haben sie alle!

Mach deinen Ausbildungs- und Arbeitsplatz sicher!

Verstaubte Pflichtkurse waren gestern: In unseren Erste Hilfe Kursen herrscht ein frischer Wind! Als Azubi wächst du mit deinen Aufgaben: Mit uns wirst du offiziell zum betrieblichen Ersthelfer ausgebildet. Obendrein erfährst du alles rund um das Thema Arbeitssicherheit sowie das betriebliche Gesundheits- und Notfallmanagement.

Du hast deinen Führerschein noch nicht gemacht und benötigst dafür den Erste Hilfe Kurs? Dann haben wir gute Nachrichten für dich: Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer gilt auch für deine Führerscheinausbildung! In den meisten Fällen werden die anfallenden Kosten von der Betriebsgenossenschaft getragen.

Starte gemeinsam mit deinen Kollegen in eine sichere Arbeitswelt und melde dich einfach bei uns! Wir freuen uns auf euch!

Die neue Erste Hilfe Schulung gilt ab 01.01.2016 für alle Zielgruppen.

Die wichtigsten Erste Hilfe Themen werden mit vielen praktischen Übungen und Fallbeispielen behandelt.

Der Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten gefasst in einem Ganztageskurs mit 7 1/2 Stunden Unterricht. Behandelt werden unter anderem erweiterte Maßnahmen bei:

  • Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettungen
  • Besondere Gefahren (z.B. Strom)
  • Kontaktaufnahme / Prüfung der Vitalfunktionen
  • Störung des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken
  • Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
  • Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
  • Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung
  • Sonnenstich / Hitzeerschöpfung / Hitzschlag
  • Vergiftungen / Verätzungen
  • Unterzuckerung und Krampfanfall
  • Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
  • Benutzung AED (autom. externer Defibrillator)

Unser Kurskonzept kann dabei natürlich an deine besonderen Interessen angepasst werden und verschiedene Schwerpunkte setzen.

Bei weiteren Fragen stehen wir dir über unsere Hotline unter 0721/929240 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Du bist Azubi und brauchst eine Erste Hilfe Fortbildung? Die M-A-U-S hat auch für dich den passenden Kurs!

Ob Erste Hilfe Ausbildung oder Fortbildung: Brauchst du studienbedingt einen Kurs oder verlangt dein Betrieb von dir Kenntnisse im Bereich der Ersten Hilfe? Wir bieten für alle Studenten und Azubis den passenden Kurs an! Setz dich einfach mit uns in Verbindung!

Gerne kommen wir auch zu dir in den Verein, an deine Uni oder in deine Kita. Für alle Gruppen unterrichtet unser Ausbilder direkt bei euch vor Ort. Unser Kurskonzept kann dabei natürlich an die Interessen von dir und deinem Team angepasst werden und verschiedene Schwerpunkte setzen.

FOLGE UNS AUF

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Pflegepraktikum, Erste Hilfe-Kurs und Famulaturen

Während seines Studiums man dazu verpflichtet, einige Praktika abzuleisten. Innerhalb der ersten vier Semester fallen das dreimonatige Pflegepraktikum und der Erste-Hilfe-Kurs an, die Famulaturen folgen dann nach der ersten Ärztlichen Prüfung (1. ÄP) und vor dem Praktischen Jahr - also zwischen dem 5. und 10. Semester. Aber Achtung, immer in der vorlesungsfreien Zeit, nicht während des Semesters! Daher solltest du auf das Datum achten, wenn dir die Bescheinigung ausgestellt wird!

Pflichtpraktika für Medizinstudenten

Die folgenden Informationen geben einen groben Überblick. Da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede bestehen können, ist es notwendig, sich im individuellen Fall auf der Homepage des zuständigen LPA oder direkt telefonisch beim LPA zu erkundigen.

Erste Hilfe Kurs

Neben den Kursen und Praktika an der Uni ist ein Erste-Hilfe-Schein erforderlich, den man innerhalb der ersten vier Semester oder in den Semesterferien ableisten kann. Der Kurs muss 8 Doppelstunden umfassen und ist damit umfangreicher als der Führerscheinkurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort". Es ist möglich, diesen Kurs schon während der Schulzeit zu machen. Einige Landesprüfungsämter haben bestätigt, dass es bei ihnen kein "Verfallsdatum" für den Kurs gibt. Erste-Hilfe-Ausbilder weisen allerdings darauf hin, dass offiziell die Kurse der Ersten Hilfe abhängig vom Bundesland maximal 4 Jahre (zum Beispiel in NRW) ab Ausstellungsdatum gültig sind!. In Hamburg ist der Erste-Hilfe-Schein hingegen schon nach 3 Jahren nicht mehr gültig. Das heißt, Medizinstudenten müssen rechtzeitig beim Landesprüfungsamt nachfragen, wenn ihr Kurs mehr als 2 Jahre zurückliegt, ob dies den Kriterien des Landesprüfungsamt genügt oder ob sie ihn wiederholen müssen.

Anbieter sind zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter Unfallhilfe und ähnliche Organisationen (Links am Ende des Artikels). An manchen Unis haben Medizinstudenten Erste-Hilfe-Kurse ins Leben gerufen, die auf medizinischem Vorwissen aufbauen und sehr praktische orientiert sind. Dabei sind Medizinstudenten selbst Ausbilder. Manche von ihnen sind Rettungssanitäter, andere wiederum haben ein spezielles Training absolviert. Die Initiative wird von Professoren unterstützt und an den Unis in Berlin, in Lübeck und in Greifswald angeboten. Infos zu der AG und den Kursen am Ende dieser Seite!

Krankenpflegepraktikum

Das Pflegepraktikum umfasst drei Monate einschließlich der Wochenenden, an welchen man aber nicht arbeiten muss. Gezählt werden also 90 Kalendertage, aber nicht Arbeitstage. Das Praktikum muss in der Regel in einem Krankenhaus auf einer Station abgeleistet werden - das heißt: Die Patienten liegen im Bett und werden pflegerisch versorgt. Die Praktikanten sind dem Pflegepersonal zugeordnet und lernen von den Schwestern und Pflegern, wie die Patienten versorgt und betreut werden. Wichtig ist das Stichwort "Grundpflege", in die die Medizinstudenten unbedingt eingebunden sein müssen.

Während des Praktikums heißt es früh aufstehen, denn der Tag des Pflegepersonals beginnt in der Regel eineinhalb bis zwei Stunden früher als der Arbeitstag der Ärzte - je nach Station und Fachgebiet. Üblicherweise werden auch die Praktikanten im Früh- und Spätdienst eingeteilt. Dann beginnt die Arbeit entweder um 6.00 Uhr morgens oder um 14 Uhr nachmittags (die Zeiten schwanken natürlich von Klinik zu Klinik). Wer sich gut eingliedern kann und Interesse zeigt, hat durchaus auch die Möglichkeit, bei der ärztlichen Visite mitzugehen oder bei Untersuchungen zuzuschauen, der Schwerpunkt der Tätigkeit sollte jedoch in der Pflege liegen.

Wem das Glück hold ist, der hat auf Station einen netten Famulanten oder PJler, der Lust hat, etwas zu erklären und einem sogar beibringt, wie man Blut abnimmt. Es ist jedoch sinnvoll, sich während des Praktikums ganz dem Wissen der Pflegeseite zu widmen und nicht neidisch den Famulanten und PJlern nachzublicken, wenn diese wieder zusammen im Arztzimmer verschwinden. Die Schwestern und Pfleger machen sehr ausführliche Übergaben, wenn Schichtwechsel ist. Da lohnt es sich alle Mal, gut zuzuhören und ruhig auch zu fragen, wenn etwas unklar ist. Man kann lernen, wie Patienten gelagert werden müssen, damit sie nicht offene Hautstellen bekommen. Auch Blasenkatheter und Verbände wechseln fällt in den Aufgabenbereich der Pflege. Hier gilt: zuschauen, fragen, selber machen. Es erleichtert die spätere Arbeit ungemein, wenn man als Arzt von diesen Dingen etwas versteht. Nicht zuletzt bekommen manche über ihr Pflegepraktikum die Kontakte, die ihnen später zu einem Job als Extrawache in der Krankenpflege verhelfen. Aus diesem Grund könnte es Sinn machen, ein Krankenhaus in der Nähe auszuwählen.

Anforderungen an das Praktikum:

  • Bundesweit sind seit dem Wintersemester 03/04 90 Kalendertage vorgeschrieben
  • Einzelheiten zum Splitting des Praktikums können die Landesprüfungsämter für Gesundheitsberufe der einzelnen Bundesländer beantworten.

Zum Beispiel war es in Nordrhein-Westfalen bisher möglich, das Praktikum in drei Teile zu teilen.

Ein Teil muss mindestens 30 Tage umfassen (einschließlich der Wochenenden).

  • In der Regel ist das Pflegepraktikum erst nach Erhalt des Abiturzeugnisses möglich. Man sollte jedoch aufpassen, wenn man sein Pflegepraktikum vor Aufnahme des Studiums absolvieren möchte: Nach zwei Jahren wird das Praktikum nicht mehr anerkannt. Das heißt, wer direkt nach dem Abitur sein Pflegepraktikum ableistet, dann aber erst nach drei Jahren einen Studienplatz erhält, muss das Praktikum wiederholen. Aber auch hier gilt: Jedes LPA hat seine eigenen Regeln.
  • Das Krankenhaus muss die Zeit des Praktikums bescheinigen.
  • Die 90 Kalendertage umfassen auch die Wochenenden, an denen nicht gearbeitet wird. Es handelt sich also wie beschrieben um Kalendertage, nicht Arbeitstage, die gezählt werden!
  • Einen Vordruck der Krankenpflegedienst-Bescheinigung gibt es hier (pdf-Datei, 56 KB):

    Famulaturen

    Nach der 1. Ärztlichen Prüfung darf man mit den Famulaturen beginnen. Es sind vier Monate insgesamt vorgeschrieben. Es macht wenig Sinn, zu früh zu beginnen. Es ist von Vorteil, die Untersuchungskurse im 5. oder 6. Semester bereits hinter sich zu haben. Denn dann fällt es in der Klinik leichter, sich im Stationsalltag als Famulant nützlich zu machen. Patienten eigenständig aufnehmen und die Anamnese erheben sowie Blut entnehmen fällt in den Aufgabenbereich der Famuli. Die Famulanten stehen unter ärztlicher Aufsicht.

    Tipp: Lass dir vom Landesprüfungsamt schon längere Zeit vor dem Praktischen Jahr deine Famulaturbescheinigungen absegnen. Hier geht es unter Umständen um einzelne Tage!

    Wichtig: Nur Famulaturen, die du in der unterrichtsfreien Zeit gemacht haben, werden anerkannt! Das heißt, du kannst nicht während eines Pflichtsemesters famulieren. Eine Ausnahme hiervon sind Urlaubssemester, aber auch hier solltest du dich vorher absichern.

    Dauer der Famulaturen

    Jedes Landesprüfungsamt hat seine eigenen Regelungen. In manchen Bundesländern sind Kurzzeit-Famulaturen von 14 Tagen erlaubt, in anderen wiederum nicht. Erkundige dich vorher! Sonst kann es sein, dass du zwei Wochen Famulatur "umsonst" gemacht hast - von der Lebenserfahrung einmal abgesehen. Die Adressen der Landesprüfungsämter findest du in den jeweiligen Studienortseiten bei Via medici online. Für dich gelten die Regeln des Bundeslandes, in dem du studierst.

    Sonstige Vorgaben für Famulaturen laut der Approbationsordnung für Ärzte

    • Dauer: 4 Monate
    • Zeitraum: zwischen bestandener 1. Ärztlicher Prüfung und dem Praktischen Jahr
    • Darf nicht während der Unterrichtszeit eines Pflichtsemesters stattfinden sondern muss in der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet werden!
    • Der Famulus steht unter ärztlicher Leitung

    Viele Studenten nutzen die Möglichkeit, während ihres Studiums Famulaturen im Ausland zu machen. Meistens ist es der Wunsch, Arbeit und Freizeit bzw. Reisen miteinander sinnvoll zu verbinden. Die Semesterferien sind lang genug, nach einer vier- bis sechswöchigen Famulatur noch eine Reise durch das Land anzuhängen, wenn es der Geldbeutel erlaubt. Weitere Motive sind, andere Gesundheitssysteme näher kennenzulernen und die Kultur des Gastlandes intensiver als aus rein touristischer Sicht zu erleben.

    Je nach Land muss man die Auslandsreise sehr lange im Voraus planen. Eventuell sind Sprachkurse an der Uni oder an der Volkshochschule notwendig. Einige Unis bieten Medical English-Kurse an.

    Für manche Länder sind Referenzschreiben der eigenen Uni vorgeschrieben. Dann muss man abklären, ob ein Visum notwendig ist und welche Impfungen vorgeschrieben sind. Die Frage der Versicherungen - ob Auslands-Krankenversicherung oder Berufshaftpflicht für Studenten - solltest du klären (Link zu einem Artikel eines Studenten dazu siehe unten). Es gibt Krankenhäuser im Ausland, die eine Berufshaftpflichtversicherung vorschreiben.

    Du findest am Ende dieser Seite Links zu verschiedenen Auslandsbörsen mit Famulaturberichten aus aller Welt im Internet. Bei Via medici online kannst du in Berichten aus über 43 Ländern stöbern. Wenn du Glück hast, beantworten die Artikel schon die wichtigsten Fragen rund um die organisatorische Vorbereitung.

    An allen Unis gibt es eine Auslandssprechstunde und fast überall gibt es Lokalvertretungen der Bundesvertretung der Medizinstudierenden Deutschlands (bvmd), die Infos zu individuellen Fördermöglichkeiten und Förderprogrammen haben. Alle Unis haben Partneruniversitäten, zwischen welchen Studenten "ausgetauscht" werden. Auch persönliche Kontakte von Professoren oder Privatdozenten haben manchem schon zu einem Auslandsaufenthalt verholfen.

    Tipp Schaue unter deiner Studienstadt bei Via medici online nach: viele Lokalredakteure listen dort Adressen und Ansprechpartner der Unis auf.

    Den ersten Kontakt zu Krankenhäusern im Ausland stellen heute viele Studenten zunächst per E-mail her. Wenn dann eine positive Antwort kommt, schickst du die Bewerbungsunterlagen los, in der Regel per Post.

    Achtung: Sicher dich vor jeder Auslandsfamulatur ab, ob die Arbeit in diesem Krankenhaus von deinem LPA anerkannt wird! Dann ersparst du dir womöglich böse Überraschungen nach der Rückkehr. Es gibt nach § 7 Abs. 3 ÄAppO einen Rechtsanspruch, dass Famulaturen in einer ärztlichen Praxis oder einem Krankenhaus anzurechnen sind. Trotzdem sollte man diesen Sachverhalt mit dem zuständigen LPA abklären, vor allem, wenn die Famulatur im Ausland weder in einer ärztlichen Praxis noch in einem Krankenhaus stattfinden soll. Die Approbationsordnung weist in diesem Fall darauf hin, dass die in einer anderen Einrichtung abgeleistete Tätigkeit dann angerechnet werden kann, wenn sie unter ärztlicher Leitung durchgeführt worden ist.

    Nützliche Links

    Adressen der Landesprüfungsämter

    Erste Hilfe Kurs

    Achtung, alle Angaben dieser Seite sind nach bestem Wissen verfasst worden. Allerdings übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit. Da sich Regelungen auch immer wieder ändern, empfehlen wir jedem Leser, wichtige Punkte mit den entscheidenenden Ämtern selbst abzuklären!

    Wissenwertes über den Erste-Hilfe-Nachweis

    Um zur 1. Ärztlichen Prüfung zugelassen zu werden, müsst Ihr neben euren vielen anderen Scheinen auch einen Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe vorlegen. Gemäß § 5 Abs. 1 der Approbationsordnung hat dies den Zweck, den Studierenden "durch theoretischen Unterricht und praktische Unterweisungen gründliches Wissen und praktisches Können in Erster Hilfe zu vermitteln".

    Die folgenden Informationen geben einen groben Überblick. Da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede bestehen können, ist es notwendig, sich im individuellen Fall auf der Homepage des zuständigen LPA oder direkt telefonisch beim LPA zu erkundigen.

    Der Erste Hilfe Kurs

    • muss mindestens 8 Doppelstunden (16 Unterrichtseinheiten) umfassen
    • muss bei der Meldung zur 1. Ärztlichen Prüfung als Bescheinigung vorgelegt werden

    Die Bescheinigung ist NICHT IMMER UNBEGRENZT gültig!

    Ein vor längerer Zeit absolvierter Lehrgang muss eventuell wiederholt werden! Die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland. So ist die Bescheinigung in NRW vier Jahre, in Hamburg hingegen 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

    Anerkannt wird beim Landesprüfungsamt

    • eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Lehrgang
    • des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschlands
    • des Deutschen Roten Kreuzes
    • der Johanniter-Unfall-Hilfe
    • des Malteser-Hilfsdienstes

    Der Nachweis zur Ausbildung rettungsgebender Maßnahmen nach § 8 StVZO, den viele für ihre Führerscheinprüfung abgelegt haben, ist NICHT gleichwertig . (auf Stundenanzahl achten)

    • das Zeugnis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der folgenden Berufe:
    • Krankenschwester/-pfleger
    • Kinderkrankenschwester/-pfleger
    • Krankenpflegehelfer(in)
    • Masseur(in)
    • medizinische(r) Bademeister(in)
    • Krankengymnast(in)/Physiotherapeut(in)

    • eine Bescheinigung über die Ausbildung bzw. einen Lehrgang
    • als Schwesternhelferin/Pflegediensthelfer
    • über eine Sanitätsausbildung (z.B. Rettungshelfer, Rettungssanitäter. )

    • eine Bescheinigung eines Trägers der öffentlichen Verwaltung (Bundeswehr, Polizei, Bundesgrenzschutz. )

    • eine Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe einer anderen Stelle, wenn diese von der der zuständigen Landesbehörde als geeignet anerkannt worden ist.

    Erste Hilfe

    Ausbildung in erster Hilfe

    (§ 5 ÄAppO vom 27. Juni 2002)

    Die Ausbildung in erster Hilfe (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) soll durch theoretischen Unterricht und praktische Unterweisungen gründliches Wissen und praktisches Können in erster Hilfe vermitteln.

    Als Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe gilt insbesondere:

    • eine Bescheinigung des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e. V.,
    • des Deutschen Roten Kreuzes,
    • der Johanniter-Unfall-Hilfe oder
    • des Malteser-Hilfsdienstes e. V.
    • Das Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen, sofern die Ausbildung in erster Hilfe in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgeschrieben ist und Gegenstand der Ausbildung war (Die Vorlage der Ausbildung und Prüfungsordnung ist daher grundsätzlich notwendig),
    • eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer oder
    • über eine Sanitätsausbildung,
    • eine Bescheinigung eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes, über die Ausbildung in erster Hilfe.

    Eine Bescheinigung einer anderen Stelle über die Ausbildung in erster Hilfe, kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn die Eignung dieser Stelle für eine solche Ausbildung von der nach Landesrecht zuständigen Stelle anerkannt worden ist. (Die Anerkennung des Trägers sollte auf der Bescheinigung gesondert vermerkt sein)

    Die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen.

    Inhaltliche Anforderungen: (aktueller Hinweis - Stand April 2015)

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGeH) und die Berufsgenossenschaften haben sich im September 2014 auf eine Reform der Erste-Hilfe-Ausbildung geeinigt:

    Ab dem 01. April 2015 verkürzt sich damit diese Ausbildung von 16 auf 9 Unterrichtseinheiten.

    Für die Anmeldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung können daher als Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe, gem. § 5 ÄAppO folgende Nachweise eingereicht werden:

    1. Bescheinigungen (s.o) über einen Erste-Hilfe-Lehrgang nach bisheriger Ausbildungsvorschrift über nachweislich mindestens 16 Unterrichtseinheiten oder
    2. Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Lehrgang, absolviert nach dem 01. April 2015, nach neuer Ausbildungsvorschrift über nachweislich mindestens 9 Unterrichtseinheiten

    Der Nachweis über die Teilnahme an einen Lehrgang über Lebensrettende Soformaßnahmen kann nach wie vor nicht anerkannt werden. Ansonsten sind die o. g. in § 5 ÄAppO niedergelegten Regularien unverändert gültig.

    Student/in Medizin und Zahnmedizin

    Jeder Medizinstudierende muss zur Anmeldung zum 1. Staatsexamen eine Ausbildung in Erster Hilfe vorweisen.

    Unser Erste Hilfe Kurs ist bundesweit von allen Landesprüfungsämtern für Heilberufe anerkannt.

    Im Erste Hilfe Kurs vermitteln wir dir die grundlegenden Erste-Hilfe-Techniken und Verhaltensweisen:

    • eigene Sicherheit/eigenes Schutzverhalten; z.B. Absichern einer Unfallstelle vornehmen können
    • den Notruf absetzen können
    • Rettung aus einem Gefahrenbereich inklusive Straßenverkehr kennen
    • Maßnahmen zur psychischen Betreuung und zum Wärmeerhalt durchführen können
    • die Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln durchführen können
    • bedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
    • die Kontrolle des Bewusstseins durchführen können und Gefahren der Bewusstlosigkeit kennen
    • die Kontrolle der Atmung durchführen können und Gefahren bei Atemstillstand kennen
    • die Seitenlage durchführen können
    • die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen können
    • einen Automatisierten Externen Defibrillator (AED) innerhalb einer Wiederbelebung anwenden können
    • Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
    • kreislaufbedingte Störungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
    • Schock erkennen

    • Maßnahmen zur psychischen Betreuung und des Wärmeerhalts (im Rahmen eines Fallbeispiels)
    • Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen (Teilnehmerübung, TÜ)
    • Abdrücken am Oberarm (TÜ)
    • Druckverband am Arm (TÜ)
    • Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung (im Rahmen eines Fallbeispiels)
    • Feststellen des Bewusstseins (TÜ)
    • Feststellen der Atemfunktion (TÜ)
    • stabile Seitenlage (TÜ)
    • Wiederbelebung (TÜ)
    • Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung (TÜ)

    Die Auswahl der zusätzlichen unten genannten Themen erfolgt zielgruppenspezifisch. Anforderungen und Wünsche der Teilnehmer werden hier besonders berücksichtigt.

    • Maßnahmen bei Gewalteinwirkungen auf den Kopf bei bewusstlosen Motorradfahrern Helm abnehmen
    • hirnbedingte Krampfanfälle erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
    • Sonnenstich/Hitzschlag erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
    • Unfälle durch elektrischen Strom erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
    • Versorgung von Amputationsverletzungen
    • Verletzungen der Augen erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen
    • Versorgung besonderer Wunden (z.B. Nasenbluten, Fremdkörper in Wunden)
    • Verletzungen im Bauchraum erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
    • Erfrierungen erkennen und entsprechenden Maßnahmen ergreifen
    • Maßnahmen bei Brandwunden durchführen
    • Verätzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
    • Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
    • Knochenbrüche und Gelenksverletzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen (einfache Ruhigstellungsmaßnahmen, kühlen) durchführen
    • Sportverletzungen erkennen und versorgen
    • Unterkühlungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
    • Vergiftungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen

    Unter FAQ „Erster Hilfe in Ausbildung, Studium, Sport, Jugend-, Gruppen und Übungsleiter“ finden Sie alle Fragen und Antworten.

    Hinweis: Wir behalten uns vor, bei geringer Teilnehmerzahl für diesen Kurs, Teilnehmer verschiedener Kurse/Berufsgruppen, die den gleichen Lerninhalt haben, zusammenzulegen. Wir bitten um Verständnis.

    Voraussetzungen / Zum Kurs mitbringen.

    Gültiges amtliches Lichtbild Ausweisdokument mitbringen, in der Regel Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis, Aufenthaltserlaubnis.

    Achtung: Schülerausweise, Vereinsausweise, EC – Karten oder ähnliches können wir leider nicht akzeptieren!

    Von Vorteil: bequeme Kleidung anziehen, z.B. Hose und rutschfeste Schuhe, um die Übungen gut durchzuführen und die Verletzungsgefahr zu minimieren.

    Nächste Termine.

    Am Kind und für Lehrkräfte

    Spezielle Berufs- und Zielgruppen

    © ERSTE HILFE UND MEHR .

    Ab dem 14.10.2017 finden unsere Kurse in unseren neuen Räumen in der Großen Friedberger Straße 33 – 35, 60313 Frankfurt statt

    (Alte Adresse: Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz 8)

    Erste-Hilfe-Kurse für Medizinstudenten

    Roy-Udo Heim

    In einem Erste-Hilfe-Kurs für Medizinstudenten werden in 9 Unterrichtseinheiten Kenntnisse erlangt, durch die im Notfall lebensrettende Maßnahmen ergriffen werden können. Dieser spezielle Erste-Hilfe - Kurs ist genau auf die Bedürfnisse von angehende Ärzten zugeschnitten und orientiert sich an Notfallsituationen im ärztlichen Alltag.

    Dieser Lehrgang ist verpflichtend für die Zulassung zum Physikum.

    Kursbeschreibung

    In 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten werden unter anderem die folgenden Inhalte vermittelt:

    • Vorgehen bei Notfällen
    • Patientenkontrolle und Diagnostik
    • stabile Seitenlage
    • Herz-Lungen Wiederbelebung & Defibrillation
    • Erkennen und Vorgehen bei spezifischen Krankheits-/Notfallbildern (Herzinfarkt, Schlafanfall, Verbrennungen, Vergiftungen. )
    • Assistieren bei ärztlichen Maßnahmen wie Intubation, Venenpunktion, Medikamentengabe.

    Es erwartet Sie:

    • eine praxisorientierte Ausbildung in einer kleinen Lehrgangsgruppe
    • realistisch (nachgestellte) Notfallsituationen
    • ein intensibes, individuelles und spannendes Lehrnerlebnis

    Dieser Kurs ist für die Zulassung zum ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung (Umgangssprachlich: Physium) erforderlich und gemäß ÄApprO §5 anerkannt.

    Also JETZT schnell Anmelden!

    ACHTUNG! Aufgrund der Neuregelung der Ersten-Hilfe Ausbildung können alle Medizinstudenten nun an allen unseren Johanniter Erste Hilfe Kompakt und Erste-Hilfe Grundkursen teilnehmen.

    Termine in Dresden

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    Ihr Ansprechpartner Roy-Udo Heim

    Ausbildungsleiter

    Stephensonstraße 12 - 14

    weitere Kursangebote

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    Erste hilfe kurs medizinstudium

    Erste-Hilfe Kurs

    Dieser Kurs kann während des gesamten vorklinischen Abschnittes absolviert werden.

    Der "kleine" Erste-Hilfe Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" im Rahmen der Führerscheinprüfung ist nicht ausreichend!

    Ein Erste-Hilfe Kurs wird von der Arbeitsgruppe Notfallmedizin (AGN) mit Unterstützung der Abteilung Anästhesiologie angeboten.

    Die Anmeldung und die Termine entnehmen Sie bitte folgendem Link:

    Erste Hilfe Kurse für den Führerschein ändern sich ab 2015

    2015 wird alles anders! Das Betrifft in Erste Linie die Erste Hilfe Kurse (2 Tage) und den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ oder auch „LSM Kurs“ (für den Führerschein) genannt. Sowie alle anderen 2-tägigen Erste Hilfe Kurse. Der neue Erste Hilfe Kurs nennt sich in Zukunft „Erste Hilfe Schulung“ und gilt dann für ALLE ! Die folgenden Angaben verstehen sich ohne Gewähr!

    Fest steht das es den bisherigen LSM Kurs wie wir ihn für den Führerschein kennen ab dem 01.04.2015 nicht mehr geben wird. Der Fahrschüler musste bis jetzt 8 UE in Erste Hilfe lernen. 1 UE umfasst 45min. Somit dauerten die Kurse i.d.R. 6 Zeitstunden zzgl. Pausen.

    Wie kommt es zu den Änderungen ab 2015?

    Der Dachverband der Berufsgenossenschaften hat die Inhalte der Erste Hilfe Kurse zum 01.04.2014 geändert. Das betraf jedoch nur Ersthelfer in Firmen. Gesetzlich ist jedes Unternehmen für eine gewisse Anzahl von Ersthelfern im Betrieb verpflichtend. Hierfür wurden die Lerninhalte und die Zeitangaben auf moderne Unterrichtskonzepte angepasst.

    Jeder fragte sich seitdem, was wird mit den Erste Hilfe Kursen die der Privatmann im Alltag immer mal wieder benötigt?

    Zum einen gab es da die Führerscheinbewerber. Jeder der in Deutschland einen Motorrad oder PKW Führerschein sein eigen nenne möchte, musste einen 1-tägigen Erste Hilfe Kurs absolvieren (Auch LSM oder Erste Hilfe Kurs für den Führerschein genannt). Wollte jemand einen LKW oder Busführerschein sein eigen nennen, musste der Führerscheinbewerber einen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs besuchen.

    Einige müssen einen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs zu Beginn einer Ausbildung vorweisen. Da wären zum Beispiel folgende Ausbildungen zu nennen: Rettungsschwimmer, Arzthelferin, Pilot, Rettungssanitäter, Heilpraktiker, Medizinstunden, Tagesmütter, Trainer in Vereinen (A, B und C Lizenz), Übungsleiter, JuLeiKa (Jugendgruppenleiter), Taxifahrer, Lehrer, Pädagogen und viele mehr.

    Im 4. Quartal 2014 wurde dies in verschiedenen Arbeitskreisen auf Landesebene diskutiert. Fest steht das es auch für alle anderen Berufsgruppen oder Ausbildungen keinen zweitätigen Erste Hilfe Kurs 2015 geben wird . Der neue Erste Hilfe Kurs hält Einzug!

    Ab wann kein 2-tägiger Erste Hilfe Kurs 2015?

    Wahrscheinlich wird auch hier die neue Regelung zum 01.06.2015 greifen. Das Land NRW arbeitet bereits aktiv an der Umstellung.

    Was bedeutet dies für Ausbildungsstellen?

    Viele Fahrschulen bieten Ihren Kunden oft ein All-Inklusiv-Paket an. Führerschein, Sehtest, Passbilder und den lebenswichtigen eintägigen LSM Kurs in der eigenen Fahrschule. Was für den Kunden oft bequem war, wird sich 2015 wahrscheinlich ändern.

    Im Land NRW muss jede Ausbildungsstelle ab dem 01.04.2015 strengere Qualitätsrichtlinien erfüllen. Das fängt von der medizinischen Ausbildung des zukünftigen Erste Hilfe Ausbilders an und schlägt sich bis hin zum Unterrichtskonzept sowie der Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsstandards aus. Welche Details das dann im einzelnen sind, wird bald mit der neuen gesetzlichen Verordnung öffentlich. Ob diese Anforderungen für die Fahrschulen rentabel und umsetzbar sind, ist fraglich.

    Erste Hilfe 2015 – der Überblick

    Betriebliche Ersthelfer Ausbildung und Fortbildung

    Ab 01.04. 2015 dauert die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer 1 Tag (9 UE)

    Ab 01.04. 2015 dauert die Fortbildung 1 Tag (9 UE). Diese muss innerhalb von 2 Jahren fortlaufend besucht werden

    Erste Hilfe Kurse für Führerscheine

    Ab dem 01.04.2015 nur noch ein Tag (9UE). Der Kurs heisst dann auch nicht mehr Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort sondern ebenfalls Erste HilfeSchulung.

    Ab dem 01.04.2015 müssen LKW Fahrer und Busfahrer keinen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs mehr besuchen. Es genügt dann ebenfalls die Erste Hilfe Schulung mit 9UE.

    Erste Hilfe Kurse für Übungsleiter, Trainer, Rettungsschwimmer, etc.

    Voraussichtlich ab dem 01.04.2015 müssen ebenfalls die gesamte Gruppe der Vereine, Berufsausbildungen oder Erlangung anderer Ausbildungsqualifikationen keine 2-tägige Erste Hilfe Ausbildungen besuchen. Die Erste Hilfe Ausbildung dauert dann einheitlich Landesweit in NRW 9 UE. Somit stirbt der alte 2-tägige Erste Hilfe Kurs aus und der neue Erste Hilfe Kurs kann ab dem 01.04.2015 für alle Ausbildungen genutzt werden.

    Die Politik kann auch kurzfristig immer wieder Änderungen vornehmen. Die Fahrerlaubnisverordnung ist ländersache. Die hier angegeben Ziele und Beispiele sind für das Land NRW. Daher verstehen sich alle Angaben ohne Gewähr. Aber hier erfahren Sie als erstes, wenn sich etwas ändert. Mündlich stehen diese Änderungen bereits fest, täglich wird mit der Veröffentlichung der neuen Verordnung gerechnet die dann wahrscheinlich zum 01.04.2015 eintrifft.

    UPDATE 03.03.2015:

    Voraussichtlich wird der Kurs für LKW, Bus und PKW zum 01.06.2015 umgestellt. Soweit die Planungen auf politischer Ebene. Sobald ein Termin verbindlich wird, erfahren Sie es hier sofort.

    UPDATE: 23.03.2015

    Am 20.03.2015 wurde eine Vorgriffsregelung für alle Führerscheinbewerber der Klassen Motorrad, PKW, LKW und Busfahrer getroffen. Sie trifft kurzfristig zum 01.04.2015 in Kraft. Eine Freude für alle die aktuell oder in Zukunft den Führerschein oder die Ausbildung zum LKW und Busfahrer absolvieren.

    Notfall Coaching Bonn ist amtlich anerkannt und darf ab 01.04.2015 die neue Vorgriffsregelung für alle Kursteilnehmer aushändigen.

    Warum die Vorgriffsregelung?

    Ab dem 01.04.2015 wird nur noch die neue Erste Hilfe Schulung mit 9UE bundesweit angeboten. Alle die derzeit den Führerschein oder die Ausbildung zum LKW oder Busfahrer absolvieren, hätten vergebens den alten Erste Hilfe Kurs mit 8UE oder 16UE gesucht.

    Ein Gesetz lässt sich nicht so leicht ändern, geplant ist bereits der 01.07.2015. Bis dahin greift dann die Vorgriffsregelung. Sämtliche Straßenverkehrsämter sind bereits informiert. Viel Spaß mit der neuen Erste Hilfe Schulung mit nur 9 Unterrichtseinheiten!

    Kommentare

    Moin Moin, mich würde interessieren, wo und wann das veröffentlich wurde.

    Erste Hilfe Ratgeber meint

    danke für dein aufmerksames Lesen. Derzeit erhalten wir einige Anfragen zu dem Thema. Auch von Behörden und Vereinen. Der normale Kursbesucher oder Büger bekommt von den Planungen i.d.R nichts mit. In dem Text oben steht auch immer das es wahrscheinlich so kommt. Woran liegt das? Nunja, aktuell laufen die Gespräche auf politischer Ebene.

    Als staatlich anerkannte Aus- / Fortbildungsstelle haben wir Kontakte genau zu diesen Stellen. Wir alle sind genauso gespannt wie Du auch, ab wann es mit den neuen Inhalten auch für Führerscheinbewerber los geht.

    Geplant war ein gemeinsamer Start zum 01.01.2015. Doch Gesetze lassen sich leider nicht immer so schnell ändern. Daher ist das nächste Ziel der Umsetzung der 01.04.2015.

    Wir bleiben am Ball und informieren sobald es etwas neues zu dem Thema gibt – versprochen!

    Werner, uta meint

    Hallo, haben sie eine Liste , wo drauf steht, wo man einen Erste Hilfekurs für LKW Fahrer machen kann? Mich interessiert hierbei zwischen Kiel und Neumünster. Vielen Dank

    Notfallcoaching Bonn meint

    Hallo Frau Werner,

    danke für Ihre Anfrage. Wir sind ein Bildungsträger in NRW. Gerne helfen wir dennoch weiter. Für Schleswig-Holstein gibt es auch in Ihrer Region zahlreiche Anbieter. Probieren Sie es über Google und geben dort „Erste Hilfe Kurs Kiel“ ein. Sofort werden Ihnen einige Anbieter angezeigt. Dort rufen Sie dann an und fragen nach dem nächsten Erste Hilfe Kurs. Viel Erfolg beim LKW Führerschein 😉

    ich wollte bitte wissen, ob ich den erste hilfe Schein auffrischen muss wenn ich bereits einen seit 2009 habe. Ich hatte den für meine Pkw Führerschein genutzt. Am TÜV hatte ich mich schon damit angemeldet und hab den schriftlichen Teil gemacht. Bei meiner alten Fahrschule sagten sie mir, dass ich das nicht mehr auffrischen muss da ich schon beim TÜV angemeldet bin und mich so bei einer neuen Fahrschule anmelden kann. Vlt könnt ihr mir weiter helfen. Danke!

    Notfallcoaching Bonn meint

    unser Tipp: Ruf bitte bei deiner zuständigen Straßenverkehrsbehörde an und Frage bitte nach. Die können Dir die Anforderungen in deinem Wohnort nennen.

    Wir wünschen Dir auf jedenfalls alles Gute für den Führerschein!

    Ich habe einen LSMU kurs am 3.5.2015 gemacht ( in bayern ) gilt er noch wenn ich den führerschein beantragen will oder muss ich einen neuen kurs machen?

    Danke im Voraus!

    Ich bekomme eine Karte und diese Karte gibt Geld, ich kann diese Karte verwenden, um 5000 Euro jeden Tag zurückzuziehen, ist diese Karte sehr süß, auch wenn Sie kein Geld in Ihrem Konto haben, wird die Karte noch geben Ihnen 5000 Euro täglich, diese Karte Ist eine programmierte Karte und es wird von der Regierung in der Vereinigung mit Hilfe Mitte genehmigt, um jeder mit Geld zu unterstützen.

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    Erste Hilfe für Medizinstudenten

    Für Studenten im 1. - 3. vorklinischen Semester bieten wir einen erweiterten Erste Hilfe - Kurs an. Im Gegensatz zu Kursen bei den Hilfsorganisationen ist er auf euch als Medizinstudenten zugeschnitten.

    Hierbei werden theoretische und praktische Kenntnisse vermittelt.

    Wir schreiben vor allem die praktischen Übungen sehr groß. Wer viel selber üben und praktisch fit sein will, ist hier richtig im Gegensatz zu den theoretisch geprägten Kursen der Universität. Das Spektrum geht von den Grundlagen der Ersten Hilfe (z.B. stabile Seitenlage) über die Verwendung von automatischen externen Defibrillatoren (AEDs) und Verbandslehre zum Erlernen einer korrekten Venenpunktion, zum Legen einer Venenverweilkanüle und vieles mehr. Geübt wird in Dreiergruppen, wobei für jede Gruppe ein Tutor zur Verfügung steht. Dies ist für einen universitären Kurs ein sehr gutes Betreuungsverhältnis.

    Der Kurs findet an einem Freitag Nachmittag und am Wochenende ganztags statt und kostet 25 Euro Aufwandsentschädigung. Damit finanzieren wir die Verbrauchsmaterialien und organisieren für euch an beiden Tagen Mittagessen, Snacks, Obst und Getränke (Kaffee, Tee, Softdrinks, etc.).

    Der Kurs wird vom LPA Baden-Württemberg für das Physikum anerkannt.

    Wir empfehlen, den Kurs ab dem 1. bis zum 3. Semester. Für das 4. Semester findet der Kurs nach der Anmeldephase für das Physikum statt (also zu spät)!

    Teilnahmeberechtigt sind Medizinstudenten der Universität Tübingen, die sich im vorklinischen Studienabschnitt befinden. Voraussetzung für den Scheinerhalt ist 80% Anwesenheit sowie aktive Mitarbeit.

    Da wir meistens mehr als 24 Anmeldungen haben aber nur 24 Kursplätze pro Kurs anbieten können, entscheidet das Los nach Anmeldeschluss über einen Kursplatz. Solltet ihr dadurch keinen Kursplatz erhalten, tut uns das natürlich Leid. Falls ihr für das Physikum knapp dran seid, verweisen wir freundlichst auf die bekannten Hilfsorganisationen bei denen praktisch wöchentlich Erste-Hilfe-Kurse angeboten werden.

    Ihr habt eine Frage? Bitte erst den folgenden Abschnitt lesen, bevor ihr uns eine Mail schreibt!

    Wir organisieren diese Kurse ehrenamtlich in unserer eigenen studentischen Freizeit. Das Beantworten der meist ähnlichen Fragen verursacht uns viel Zusatzaufwand. Daher schaut bitte, ob eure Frage schon einmal gestellt und beantwortet wurde:

    F: Wann beginnt die Anmeldefrist und wo kann ich das nachschauen?

    A: Die Kursanmeldung wird ca. 6 Wochen vor Kursbeginn freigeschaltet. Ihr findet den Link und den Anmeldezeitraum auf dieser Seite rechts oben unter "Kursanmeldung".

    F: Kann ich mich auch schon vorher per Mail anmelden?

    A: Nein, eine Anmeldung per Mail ist nicht möglich. Bitte nutzt die Anmeldung auf unserer Homepage.

    F: Habe ich bei einer möglichst frühen Anmeldung eine höhere Chance auf einen Platz?

    A: Nein, sofern mehr Anmeldungen als Plätze (24) vorliegen, erfolgt die Platzvergabe per Losverfahren.

    F: Kann ich das Losverfahren durch großzügige Geldgeschenke, Schmeicheleien oder schwarze Magie beeinflußen?

    A: Am Losverfahren nehmen alle teil, die sich bis zum Ende des Anmeldezeitraums für den Kurs angemeldet haben. Wirklich alle.

    F: Wozu wollt ihr all diese Daten bei der Anmeldung von mir?

    A: Wir benötigen diese Daten z.B. um deine Teilnahme dem Dekanat ordnungsgemäß mitteilen zu können.

    F: Wann erfahre ich, ob ich einen Platz erhalten habe?

    A: Nach Ende der Anmeldefrist findet ggf. das Losverfahren statt. Du erhältst dann innerhalb weniger Tage per eMail Bescheid, ob du einen Platz bekommen hast.

    A: Prinzipiell ist es vom Kursablauf und den Inhalten her wichtig, dass du möglichst an allen Tagen von Anfang bis Ende anwesend bist. Ansonsten gilt wie bei allen curriculären Kursen eine 80%-Anwesenheitsregelung. Ein ganzer Fehltag würde die Verweigerung des Scheins bedeuten.

    F: Von wann bis wann geht es an den einzelnen Tagen?

    A: Siehe Seitenleiste rechts "Kurszeiten" -->

    A: Wir bemühen uns, mit den Kursen pünktlich zu beginnen. Gerade bei Vorträgen ist es störend, wenn Leute später kommen. Da ihr in Dreiergruppen trainiert, wäre euer Team bei Trainingseinheiten dann zwischenzeitlich nur zu zweit. Bemüht euch also bitte, so pünktlich und vollständig wie möglich anwesend zu sein.

    F: Wozu sind die 25€ / ich bringe mein eigenes Essen mit, muss ich dann noch zahlen?

    A: Diese Gebühr ist nicht nur für Getränke und Essen, sondern finanziert auch das Verbrauchsmaterial. Ihr übt den Umgang mit medizinischem Equipment, wo einzelne Verbrauchsmaterialien pro Stück mehrere Euro kosten.

    Wir haben diesen Beitrag so niedrig wie möglich kalkuliert, dass wir von dem Kurs keinen finanziellen Verlust haben, ihr aber auch nicht "draufzahlt".

    Alle unsere Tutoren und das gesamte Orga-Team arbeiten ehrenamtlich!

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