четверг, 21 декабря 2017 г.

gültigkeit_erste_hilfe_kurs_vor_führerschein

Gültigkeit erste hilfe kurs vor führerschein

Allgemein gilt: Ein Erste-Hilfe-Kurs ist grundsätzlich immer "gültig". Es gibt jedoch Voraussetzungen und Einsatz-Zwecke, für die das Ausstellungsdatum eines Erste-Hilfe-Kurses eine vorgeschriebene Frist nicht übersteigen darf.

Unabhängig von gesetzlichen Fristen ist es natürlich fraglich was Ihnen ein Erste-Hilfe-Kurs noch bringt, der 20 Jahre alt ist. Sinnvoll ist es, den Kurs alle 2-3 Jahre auf zu frischen.

Jetzt aber zu den Fristen: Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Vorerst sollten Sie prüfen, ob die Stelle, bei der Sie den Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt haben, oder wo Sie den Erste-Hilfe-Kurs besuchen möchten, für den entsprechenden Zweck überhaupt zugelassen ist. Für den Führerschein ist eine Zulassung nach FeV, für den Betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs ist eine Zulassung durch die Berufsgenossenschaften nötig. Dies ist stets auf der Bescheinigung vermerkt. Hat der Träger keine solche Zulassung, dann ist der Kurs für Ihren Zweck auch nicht gültig, auch wenn Sie den Kurs erst vor kurzem besucht haben.

PRIMEROS ist beispielsweise durch alle Behörden und für alle Zwecke staatlich anerkannt. Wir gehen im weiteren davon aus, dass der Träger, bei dem Sie einen Kurs besuchen möchten, zugelassen ist.

Dann gelten folgende Fristen:

Für den Führerschein (egal welche Führerscheinklasse): unbegrenzt (siehe §19 FeV, hier sind keine Einschränkungen beschrieben).

Für betriebliche Ersthelfer: Zwei Jahre (BGV A1). Innerhalb von 2 Jahren muss eine 1-tägige Auffrischung besucht werden, ansonsten werden Sie von den Berufsgenossenschaften nicht mehr als betrieblicher Ersthelfer anerkannt.

Für die Rettungssanitäter-Ausbildung: Zwei Jahre (je nach bundeslandspezifischer RS-Verordnung).

Für Medizin-Studenten: Eigentlich unbegrenzt (aber: Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Landesprüfungsamt nach. Es gibt regionale Sonderregelungen in manchen Bundesländern, bspw NRW oder Hamburg).

Gültigkeit erste hilfe kurs vor führerschein

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist - im Gegensatz zu den berufsgenossenschaftlichen Kursen - Ihr Leben lang gültig (Stand: 2012). Es gibt - entgegen einer weitläufigen Meinung - kein "Ablaufdatum" für den Erste-Hilfe-Kurs, der Kurs gilt also für den Führerschein- wenn eine Bescheinigung vorliegt - bis an das Lebensende.

Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt. Hier steht lediglich, dass Sie als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen müssen, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen müssen

Auch wenn eine regelmäßige Wiederholung der Erste-Hilfe-Kenntnisse wünschenswert und ratsam ist: Der Erste-Hilfe-Kurs bzw. Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurs für den Führerschein gilt unbegrenzt.

Ihre Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert Ihre "alte" Bescheinigung nicht?

Ja, auch wir hören immer wieder, dass es Fahrerlaubnis-Behörden gibt, die Bescheinigungen, die älter als 2 (oder 3) Jahre sind, nicht akzeptieren. Beim Führerschein-Sehtest ist dies korrekt, dieser gilt nur 2 Jahre.

Tipp: Verweisen Sie auf den §19 FeV. Hier ist klar geregelt, welchen Kurs Sie benötigen. Ein Ablauf-Datum wird Ihre Behörde vergeblich suchen.

Wie lang kann der Erste-Hilfe-Kurs her sein für ein Führerschein?

Ich möchte an diesem Wochenende mit meiner Freundin zu einem Erste-Hilfe-Kurs gehen, damit sie nicht so alleine ist (sie macht gerade ihren Frührerschein, und braucht dieses Kurs ja). Da ich Zeit habe, habe ich gesagt, dass ich das auch machen kann. Das Problem ist, ich fange erst in ca. mehr als einem Jahr mit dem Führerschein an, und ich weis nicht ob der Erste-Hilfe-Kurs in dem Zeitraum wo man den Führerschein letztendlich macht aktuell sein muss. Oder ist es egal wie lang das her ist, oder kommt es auf die Fahrschule drauf an?

8 Antworten

Der LSM-Kurs hat kein Verfallsdatum. Du kannst ihn vor 20 Jahren absolviert haben und jetzt den Führerschein machen, er wäre trotzdem gültig.

Wer den erste Hilfe Kurs vor 19.. gemacht hat müsste ihn nochmal machen..aber wenn du ihn jetz machst,verfällt er nicht..hatte meinen vor 3 Jahren gemacht und musste ihn nicht nochmal machen.musst nur drauf achten,dass du die Bescheinigung gut aufbewahrst.

Es gibt einen Unterschied zwischen Erste Hilfe und dem LSM-Schein für die Fahrerlaubnis. Den Kurs für die DLRG muß man nach 2 Jahren erneuern mit einem "Aufbaulehrgang", ich nehme aber an, dass dieser Abschluß (da er höherwertiger ist als LSM) auch unbegrenzt für den Führerschein gilt. LSM bedeutet lebensrettende Sofortmaßnahmen und der Lehrgang dauert einen Tag. Für den Grundkurs 1.Hilfe sitzt man 2 Tage und nach 2 Jahren zum Aufbaukurs dann einen Tag und das alle 2 Jahre wieder.

Da würde ich an deiner Stelle einfach mal in der fahrschule nachfragen. Die wissen das. Ich glaube aber, dass der Kurs nicht mehr als 2 jahre her sein darf.

Mein Fahrlehrer meint, dass das egal ist. Das mit den Zwei Jahren wird nur immer gesagt, weil die wollen, das die Bescheinigung nicht älter ist.

Erste Hilfe Kurse sind LEIDER zeitlich nicht mehr begrenzt. Du kannst also den Kurs auch für deinen Führerschein nutzen.

Wie lang kann der Erste-Hilfe-Kurs her sein für ein Führerschein?

Ist unbegrenzt gültig für die Fahrerlaubnis .

wenn du dein Kurs nach dem 31.07.1969 gemacht hast ist er noch gültig!

Ein Erste-Hilfe-Kurs trainiert die Fähigkeiten zu lebensrettenden Maßnahmen

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Nach einem Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei einem Unfall die Opfer versorgen

Nur um die 14 Prozent der Deutschen schätzen ihre Kenntnisse bei der Ersten Hilfe als ausreichend ein. Doch jeder kann einmal in die Situation geraten, in der er Erste Hilfe leisten muss. In einem Erste-Hilfe-Kurs können Interessierte sich mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen auseinandersetzen und somit lernen, wie man Leben rettet.

Vor der Erteilung der Führerscheinklassen ist deswegen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben. Doch welchen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein muss ich belegen, damit ich bei einem Unfall helfen kann? Achten Sie darauf, dass der von Ihnen ausgewählte Kurs den Vorgaben aus der Fahrerlaubnisverordnung entspricht. Dort heißt es in Paragraph 19:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

Ab dem 01.04.2015 ersetzt der neue Erste-Hilfe-Kurs den Kurs zu den lebensrettenden Maßnahmen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist für den Führerschein nur ein „kleiner“ Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend gewesen. Dieser wurde auch LSM-Kurs (für lebensrettende Sofortmaßnahmen) oder umgangssprachlich auch Rotkreuzkurs genannt.

In gewerblichen Betrieben muss jeweils eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern vorhanden sein. Auch diese können den Erste-Hilfe-Kurs in neun Stunden besuchen, um sich zum Betriebshelfer ausbilden zu lassen.

Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses

Die Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses bestehen nicht nur aus Theorie, vor allem soll auch die Praxis geübt werden, so dass die Teilnehmer bei einem Notfall die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen wie z.B. die stabile Seitenlage richtig ausführen können. Der Notarzt benötigt meist um die neun bis elf Minuten, bis er am Unfallort angetroffen ist. Der Erste-Hilfe-Kurs bildet Unfallzeugen dazu aus, in diesem Zeitraum die passenden Maßnahmen zu treffen. Die Teilnehmer sollen ihre Angst verlieren, bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen (diese verhindert oft das Eingreifen der Unfallzeugen) und bei einem Unfall das notwendige Wissen abrufbereit zu haben.

Inhalte des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein sind unter anderem:

  • Richtiges Vorgehen bei einem Unfall, den Unfall dem Rettungsdienst melden, sich um die Opfer kümmern
  • Gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe
  • Erkennen von Störungen des Bewusstseins
  • Den Helm abnehmen (bei einem Unfall)
  • Die Bestandteile der Rettungskette
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei bedrohlichen Blutungen, einem Herzinfarkt oder Schock
  • Stabile Seitenlage
  • Erste-Hilfe-Herzdruckmassage, Beatmung, Wiederbelebung

Erste-Hilfe-Kurs: Kosten zwischen 20 und 40 Euro

Der bekannteste Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse ist sicherlich das Deutsche Rote Kreuz. Aber auch die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund bieten den Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs und viele weitere besondere Erste-Hilfe-Kurse an. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich auf um die 20 – 40 Euro.

Nachdem Sie den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein absolviert haben, erhalten Sie vom Seminarleiter ein Zertifikat zur bestandenen Teilnahme. Eine Abschlussprüfung oder Ähnliches ist nicht erforderlich. Das Teilnahmezertifikat müssen Sie bei der Führerscheinzulassungsstelle vorlegen, wenn Sie dort Ihren Führerschein beantragen. Oft bietet auch die Fahrschule in Zusammenarbeit mit z.B. dem DRK einen Erste-Hilfe-Kurs an und organisiert dann sogar die Einreichung der Zertifikate bei der Führerscheinzulassungsstelle.

Änderungen im Erste-Hilfe-Kurs ab 2015

In wenigen Stunden ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein abgeschlossen

Seit 2015 sind für den Erwerb des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein neun Unterrichtsstunde notwendig. Die neuen Kurse sollen außerdem nur noch sehr knapp auf die Theorie der lebensrettenden Maßnahmen eingehen, stattdessen wird der Fokus noch stärker auf die praktische Anwendung des Wissens gelegt.

In Kleingruppen lernen die Teilnehmer, wie sie sich bei einem Unfall richtig verhalten und wie sie bei der Versorgung der Opfer kooperieren. Dabei fungieren besondere Puppen als Anschauungsmaterial. An diesen kann beispielsweise eine Herzdruckmassage eingeübt werden. Schließlich haben die Teilnehmer auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen und erhalten professionelles Wissen zur Ersten Hilfe.

Erste-Hilfe-Kurs – Gültigkeit ist unbegrenzt

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Dies gilt auch für Berufskraftfahrer wie Busfahrer oder LKW-Fahrer. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten. Es gibt auch Auffrischungs-Kurse, die Interessierten für wenig Geld und mit kurzem Zeitaufwand das Wissen vermitteln. Diese Angebote sollten Ersthelfer spätestens alle drei bis vier Jahre wahrnehmen. Denn das vermittelte Wissen vergessen die Teilnehmer schnell, da sie es im Normalfall nur sehr selten anwenden müssen- glücklicherweise. Gerade in einem Notfall geraten viele Menschen in Panik, was den Zugriff auf das vielleicht schon eingerostete Wissen zusätzlich erschwert.

Erste-Hilfe-Kurs für alle Führerscheinklassen

Bewerber um eine Fahrerlaubnis aller Klassen müssen vor der Erteilung der Fahrerlaubnis den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Er umfasst neun Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

Auch die Fortbildung zum Ersthelfer besteht aus neun Unterrichtseinheiten und kostet um die 20 bis 40 Euro. Der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig.

Erste-Hilfe: Auffrischung der Praxis ist wichtig

Ein Auffrischungskurs für die Erste Hilfe ist meist ein Tageskurs, bei dem vor allem die praktischen Erste-Hilfe-Maßnahmen wiederholt werden. Die Teilnehmer können Fragen stellen, um Wissenslücken zu schließen.

Erste-Hilfe-Kurse für Kinder

Um stetig das Wissen zur Ersten Hilfe zu erweitern, können Interessierte auch Erste-Hilfe-Kurse zu besonderen Themen besuchen. Wer beispielsweise ein Kind hat, kann sich in einem besonderen Erste-Hilfe-Kurs über häufige Unfall-Gefahren für Kinder informieren. Denn Kinder sind keine „kleinen Erwachsenen“; kommt es zu einem Notfall, in dem ein Kind involviert sind, so sollten einige Besonderheiten beachtet werden, über die Sie in den entsprechenden Kursen Informationen erhalten. Auch Kinder selbst können schon im jungen Alter einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Ganze Schulklassen können gemeinsam auf die Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult werden, so dass die Kinder das Wissen um die lebensrettenden Sofortmaßnahmen bereits im jungen Alter verinnerlichen.

Vor dem Führerschein benötigen Sie ein Teilnahmezertifikat für den Erste-Hilfe-Kurs

Neben dem Erste-Hilfe-Grundkurs gibt es auch Erste-Hilfe-Kurse für die Notfall-Behandlung von Senioren oder Sportverletzungen. Sogar Erste-Hilfe-Kurse für Hundebesitzer werden angeboten! Wer einen solchen Sonderkurs besucht, lernt nicht nur – auf die eigenen Bedürfnisse angepasste – Techniken der Ersten-Hilfe, sondern frischt nebenbei sein altes Wissen in dem Bereich auf. Da bei den Deutschen der letzte Kurs zur Ersten Hilfe durchschnittlich schon 15 Jahre her ist, kann der Besuch eines Auffrischungskurses nicht schaden. Und wer weiß, ob die eigenen Maßnahmen zur Ersten Hilfe nicht einmal jemandem das Leben retten werden?

Übrigens bieten verschiedene Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen auch Gutscheine für die Kurse an. Diese können auch verschenkt werden.

Ersthelfer im Betrieb

Auch als berufliche Fortbildung kann ein Erste-Hilfe-Kurs verstanden werden. Am Arbeitsplatz muss es Menschen geben, die bei einem Notfall wissen, wie Sie richtig helfen. Zu diesem Zweck gibt es die betriebliche Ausbildung. Bei einem Betrieb mit zwei bis 20 Mitarbeitern muss ein Mitarbeiter einen Erste-Hilfe-Schein erworben haben. Der neunstündige Erste-Hilfe-Lehrgang, der auch für den Führerschein erforderlich ist, ist hier ausreichend.

Mängel bei den Erste-Hilfe-Kursen

In Deutschland besucht jährlich etwa eine Million Menschen einen Erste-Hilfe-Kurs. Eine aktuelle Studie hat festgestellt, dass die Qualität der Kurse häufig nicht zufriedenstellend ist. Mängel in der Ausbildung zum Sanitäter können aber bei einem Notfall dazu führen, dass die falschen Sofortmaßnahmen ergriffen werden.

Tatsächlich ist die Quote der Menschen, die bei einem Herzstillstand reanimieren, in Deutschland nur bei 15 Prozent. Dabei sinkt die Wahrscheinlichkeit, einen Herzstillstand zu überleben, mit jeder Minute, die nicht reanimiert wird. Das liegt möglicherweise auch daran, dass die deutschen Erste-Hilfe-Kurse sich nicht ausreichend mit diesem Thema befassen. Da sich in Deutschland täglich um die 2500 Erste-Hilfe-Fälle ereignen, ist eine gute Ausbildung auf diesem Feld jedoch für jeden wichtig.

24 Kommentare

Ich möchte an den Cors für den Fürerschein teilnemen.

Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass der Erste-Hilfe-Kurs nach 2 Jahre ungültig ist. §19 FeV steht lediglich, dass ein Kurs nötig ist.

wie wir bereits auch im Text beschrieben haben, ist der Erste-Hilfe-Schein für den Führerschein unbegrenzt gültig. Wie Sie richtig bemerken, wird in der FeV keine entsprechende Frist gesetzt. Nur bei bestimmten Berufen oder Aufgaben ist eine regelmäßige Auffrischung notwendig.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

eine Ersterteilung des Führerschein

Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass die Sofortmaßnahme am Unfallort für von 1990 nach 17 Jahren ungültig ist. Trotzallen sagt die Führerscheinstelle das dieser nicht mehr Gültig ist.

der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig. Bei bestimmten Berufen oder Aufgaben bedarf es jedoch einer regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse. Möglicherweise erkennt die Führerscheinstelle Ihren Schein aus diesem Grund nicht an.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Bezüglich des Abschnitts „Großer Erste-Hilfe-Kurs für Berufskraftfahrer“:

in der aktuellen FeV der Juris GmbH finde ich lediglich die Erwähnung des 9 -stündigen Erste Hilfe Kurses.

Dabei wird NICHT in den Führerschein-Klassen unterschieden.

Auch andere, allerdings nicht öffentlich-rechtliche Seiten im Internet sagen, dass 9 Stunden für z.B. Berufskraftfahrer reichen.

Könnten Sie das bitte noch einmal überprüfen oder mir sagen was ich da falsch verstanden habe ?

Sie haben vollkommen recht. Seit der Änderung 2016 gibt es für alle Fahrzeugklassen nur noch den 9-stündigen Kurs. Diese Änderung ist zwar im Artikel bereits angesprochen, allerdings werden wir den Text überarbeiten, damit es deutlicher wird. Daher ein großes Dankeschön für den Hinweis.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Ich mache gerade den CE Führerschein. Für meinen B Schein von vor 6 Jahren habe ich den alten großen Erstehilfe Kurs gemacht. Muss ich jetzt noch mal nen Kurs besuchen oder langt mein alter Schein aus?

in der Regel verliert der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein nicht seine Gültigkeit.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

hallo. ich habe 2012 schon mal den großen Erste-Hilfe-Kurs gemacht (für den Führerschein nur den habe ich damals nicht gemacht) jetzt versuche ich es noch mal ist der schein noch gültig oder muss ich neuen machen?

der Erste Hilfe-Kurs verfällt beim Führerschein nicht. Wenn Sie den Beleg haben, sollte das gehen. Natürlich ist eine Auffrischung Ihrer Kenntnisse aber durchaus ratsam.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo, ich habe in diesem Jahr meinen Ersthelferschein im Betrieb gemacht und fahre seit ca. 12 Jahren mit dem Auto, muss ich, wenn ich jetzt den Motorradführerschein machen möchte, nochmals einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder hat sich das für mich erledigt durch den Ersthelferschein und Erste-Hilfe-Kurs vor 12 Jahren?

Danke für eine Aufklärung!

in der Regel müssen Die den Kurs nicht noch einmal absolvieren. Sie sollten aber noch einmal bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen, wie dies dort gehandhabt wird.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Alle alten LSM-Kurse (8 Unterrichtseinheiten) verlieren in 2017 ihre Gültigkeit gemäß den Richtlinien der 2. ÄndVO-FeV.

Im Entwurf aus dem Jahre 2015 steht: 2 Jahre nach Inkrafttreten (21.10.2015).

Ab diesem Tag dürfen somit die Führerscheinstellen nur noch 9 UE-Erste Hilfe Kurse anerkennen!

Hallo, habe meinen 1. Hilfe Kurs im Juni 2014 bei den Johannitern gemacht für den Schulsanitätsdienst. Muss ich einen neuen 1. Hilfe Kurs machen oder reicht der Kurs? Habe noch den Beleg für diesen Kurs. Oder reicht es wenn ich den bei meiner Fahrschule abgeben?

der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als zwei Jahre her sein. Dementsprechend müssten Sie einen neuen absolvieren.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe eine Frage und war habe ich gerade meine Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen möchte jetzt einen Führerschein Klasse C machen brauche dafür einen ersthelfer schein..

Muss ich tatsächlich einen erste hilfe urs belegen oder reicht es wenn ich mein Ausbildugseugniss vorlege?

§ 19 Abs. 3 FEV können Sie Folgendes entnehmen: Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer … eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo ich möchte Führerschein für klasse B machen und möchte gern mal wissen wann der nächste kurs für erste Hilfe ist . Gruß Dajsna

Sie können einen Erste Hilfe Kurs bei verschiedenen Anbietern absolvieren: das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund. Dort können Sie sich informieren, wann der nächste Kurs in Ihrer Nähe angeboten wird.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe vor 2 Jahren eine ,,Erste Hilfe Ausbildung in Bildungs – und Betreuungseinrichtungen für Kinder“, die 9 Stunden umfasste, absolviert. Jetzt möchte ich meinen Führerschein machen. In ihrem Beitrag steht aber, wenn man diesen aus beruflichen Gründen macht, ist dieser nach 2 Jahren nicht mehr gültig. Wieso ist er denn, wenn er aus beruflichen Gründen gemacht wurde, nach 2 Jahren nicht mehr gültig?

für den Führerschein sollte der Kurs unbegrenzt gültig sein, vorausgesetzt er ist gemäß FeV geeignet. Das sollte auf dem Zertifikat stehen. Im beruflichen Umfeld müssten Sie ggf. einen neuen Kurs machen. Es gab auch schon Fälle, in denen die Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Erste-Hilfe-Schein verlangt hat, weil der abgegebene ein gewisses Alter überschritten hat. Die FeV macht zwar keine Einschränkung bezüglich der Gültigkeit, allerdings sollten Sie aus eigenem Interesse über eine Auffrischung nachdenken, um im Ernstfall auch wirklich gerüstet zu sein.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe meinen Erste Hilfe Kurs 2014 im Betrieb gemacht und bin/war Betrieblicher Ersthelfer in einem Betrieb mit ca. 600 Mitarbeiter. Nun ist ja laut Ihren Angaben die Gültigkeit auf 2 Jahre beschränkt. Somit wäre mein Betrieblicher Ersthelfer nicht mehr gültig. Ist der Betrieb verpflichtet genügend Ersthelfer im Betrieb zu haben, oder gibt es da irgendwelche Ausnahmen?

Könnte / dürfte ich im Notfall reanimieren/ Defibrillator einsetzen auch wenn mein Ersthelferschein abgelaufen ist ? Ich habe ja noch den erste Hilfe Kurs vom Führerschein der seine Gültigkeit nicht verliert………

bei Betrieben mit mehr als 20 Anwesenden müssen – je nach Betriebsart – fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten als betrieblicher Ersthelfer ausgebildet werden. Die Nutzung der automatischen Defibrillatoren ist im Notfall jedem gestattet.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Aber welchen Erste-Hilfe-Kurs muss für welchen Führerschein belegt werden? Inwiefern unterscheiden sich die Inhalte der Ausbildung und welche Kosten müssen Sie bei einem solchen Kurs einplanen? Wann ist beim Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein die Gültigkeit überschritten? Und kann ich einen speziellen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder belegen? Diese und andere Fragen sollen in diesem Ratgeber geklärt werden.

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Beim Erste-Hilfe-Grundkurs wird genau erklärt, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten müssen.

Jeder Fahranfänger, der zum ersten Mal seinen Führerschein beantragt, benötigte vor 2016 dazu eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Diese wurden umgangssprachlich auch ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurse genannt und waren nötig, wenn Sie einen Führerschein in den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T machen wollen.

Der vorgeschriebene Kurs wird – mittlerweile für alle Führerscheinanwärter – auch in § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erwähnt:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.“

In den anderen Führerscheinklassen – also C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E – reichte die Bescheinigung über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen lange Zeit nicht aus. Hier benötigten Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, umgangssprachlich auch ‚großer‘ Erste-Hilfe-Kurs genannt. Seit Anfang 2016 wurden die Grenzen zwischen dem kleinen und dem großen Kurs jedoch aufgehoben: Führerscheinanwärter müssen – egal, in welche Klasse sie ihren Führerschein machen – den neuen Erste-Hilfe-Kurs belegen.

Neue Regelung ab 1. April 2015

Die Erste Hilfe für den Führerschein ist verpflichtend.

Seit dem 1. April 2015 existieren zum Thema Erste Hilfe neue Regelungen, die jeden Teilnehmer an einem Erste-Hilfe-Kurs betreffen. Denn seit 2015 wurden die Erste-Hilfe-Kurse verkürzt. Dauerte der Erste-Hilfe-Kurs früher noch 16 Stunden und war auf zwei Tage verteilt, so wurde die Anzahl der Unterrichtseinheiten für die Erste-Hilfe-Maßnahmen auf neun Stunden heruntergesetzt.

Das betrifft den Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gleichzeitig wurde der Auffrischungskurs für die Erste-Hilfe um eine Stunde verlängert, sodass jetzt beide Kurse eine Unterrichtszeit von neun Stunden umfassen.

Der Hintergrund für die Verkürzung des kleinen Erste-Hilfe-Kurses ergab sich durch die Vereinfachungen, die sich im Bereich der Ersten Hilfe in den letzten Jahren ergeben haben. So ist es mittlerweile einfacher, aufgrund neuer Kenntnisse eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchzuführen, sodass die gleiche Bandbreite an Kenntnissen in einem Erste-Hilfe-Kurs heutzutage schneller vermittelt werden kann.

Diese Neuerung aus dem Jahr 2015 ist allerdings nicht mehr aktuell, da seit dem 1. Januar 2016 bereits eine neue Regelung gültig ist, die im Folgenden näher erläutert werden soll.

Optimierung der Regelung zur Ersten Hilfe

War früher noch die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Erste-Hilfe-Kurs an der Tagesordnung, so gibt es seit dem Jahr 2016 eine neue Regelung, die besagt, dass zwischen diesen beiden Kursen nicht mehr unterschieden wird. Der ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurs, also der Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM-Kurs), existiert in dieser Form nicht mehr.

Ab dem 1. Januar 2016 wird der LSM-Kurs durch den Erste-Hilfe-Kurs ersetzt, der aus neun Unterrichtsstunden besteht und für alle Führerscheinteilnehmer gleich verpflichtend ist. Denn nicht nur, wenn Sie Ihren Autoführerschein machen wollen, auch bei einer Anforderung des LKW-Führerscheins ist dieser neue Erste-Hilfe-Kurs für alle zur Pflicht geworden. Die beim Führerschein wichtige Erste-Hilfe kann nun also sowohl von Führerscheinanwärtern aller Klassen als auch von betrieblichen Ersthelfern gleichermaßen besucht werden.

Erste Hilfe für den Führerschein: die Inhalte der Kurse

Der Erste-Hilfe-Kurs beim Führerschein kann als Ersthelfer sehr wichtig sein.

Benötigen Sie für den normalen PKW-Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs, so beinhaltet dieser eine neunstündige Ausbildung, an der Sie teilnehmen müssen. In diesen neun Stunden werden Ihnen theoretische und praktische Elemente der Ersten Hilfe aufgezeigt, sodass Sie im Ernstfall in der Lage sind, verletzten Menschen direkt und schnell helfen zu können. Zu den Unterrichtsinhalten eines Erste-Hilfe-Grundkurs zählen unter anderem:

  • Die Absetzung des Notrufs
  • Stabile Seitenlage
  • Sicherung der Unfallstelle und das richtige Verhalten in einer Unfallsituation
  • Die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung
  • Herzdruckmassage/Wiederbelebung
  • Die Bestandteile einer Rettungskette
  • Das richtige Abnehmen eines Motorradhelms

Wie bereits erwähnt ist es notwendig, dass Ihnen nicht nur die theoretischen sondern auch die praktischen Inhalte in einem Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden.

Was genau dabei beigebracht wird, gibt ein Lehrplan für die Kurse vor. Dieser besagt beispielsweise, dass 240 Minuten der Ausbildungszeit dafür genutzt werden müssen, die lebensrettenden Basismaßnahmen für Ersthelfer zu behandeln.

Welche Inhalte vermittelte ein großer Erste-Hilfe-Schein?

Im Gegensatz zum kleinen Erste-Hilfe Schein, gab es beim großen einige Erweiterungen. Da es die Unterscheidung zwischen dem großen und dem kleinen Kurs mittlerweile nicht mehr gibt, sind die unterschiedlichen Unterrichtsinhalte hinfällig geworden. Mussten Sie vor 2016 einen großen Erste-Hilfe-Kurs besuchen, mussten Sie ein wenig mehr Zeit dafür einplanen.

Denn hier waren 12 Unterrichtsstunden vonnöten, bis Ihnen die erfolgreiche Teilnahme bestätigt wurde. Neben den Grundlagen, die im kleinen Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden, erhielten Sie hier auch Einblicke in Themen wie Verätzungen oder Vergiftungen und wie Sie bei Knochenbrüchen helfen können.

Die Kosten beim Erste-Hilfe-Kurs

Eine Erste-Hilfe-Auffrischung ist wichtig, da Sie im Laufe der Zeit viel verlernen.

Je nachdem, ob Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder lediglich einen Kurs zur Auffrischung besuchen, ist ein unterschiedlich hoher Betrag fällig, den Sie dafür zahlen müssen. Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kann Kosten von etwa 20 bis 40 Euro erzeugen. Das ist jedoch auch davon abhängig, wo und bei welchem Anbieter Sie den Kurs belegen wollen.

Denn es gibt nicht nur eine zentrale Stelle, die den Erste-Hilfe-Kurs anbietet. Ablegen können Sie die Kurse nämlich bei vielen verschiedenen Anbietern.

Neben dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) – dem wohl bekanntesten Ansprechpartner für die Erste Hilfe – bieten auch die Johanniter, die Malteser oder der ADAC die Kurse an. Je nach Anbieter können die Erste-Hilfe-Kurs-Kosten variieren.

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig?

Haben Sie einmal den Erste-Hilfe Kurs für Ihren Führerschein absolviert, bedarf es in Deutschland keiner Auffrischung Ihrer Kenntnisse mehr. Dementsprechend ist die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs unbegrenzt. Sie müssen also nicht nach einer bestimmten Zeit noch einmal einen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Trotzdem ist es selbstverständlich sinnvoll, nach einiger Zeit erneut einen Kurs in Erster Hilfe zu besuchen. Denn: Die erlernten Fähigkeiten können schneller aus dem Gedächtnis verschwinden, als Sie denken. Eine Fortbildung kann also Leben retten.

Und im Notfall können bei einem Unfall sogar Sekunden entscheidend sein. Müssen Sie dann – besonders als Ersthelfer – erst überlegen, wie nochmal eine Herzdruckmassage funktioniert, kann sich in dieser Zeit die Gesundheit der betroffenen Person rapide verschlechtern. Eine Erste-Hilfe Auffrischung ist also unbedingt eine Überlegung wert und auch im Hinblick auf die Kosten keine lang im Voraus zu planende Investition. Auch Menschen mit einem geringen Budget können sich diese Auffrischung entsprechend leisten können.

Die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt, trotzdem sollten Sie über eine Auffrischung nachdenken.

Der Erste-Hilfe-Kurs bei Kindern

Wenn Sie – abgesehen vom verpflichtenden Führerscheinkurs – Ihre Kenntnisse in der Ersten Hilfe auffrischen wollen, können Sie verschiedene Kurse besuchen, die sich auf bestimmte Themen (z.B. Erste Hilfe bei einem Kind) spezialisiert haben.

Wenn Sie zum Beispiel selbst ein Kind oder sogar mehrere Kinder oder beruflich viel mit ihnen zu tun haben, kann es sinnvoll sein, einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen, der sich thematisch nur mit der Gesundheit und der Ersten Hilfe bei einem Kind bzw. mit den Maßnahmen, die bei einem Kind besonders wichtig sind, auseinandersetzt.

Denn Kinder benötigen im Notfall eine andere Art der Ersten Hilfe als Erwachsene, da Kinder einer ganz anderen Statur entsprechen. Dementsprechend ist es sehr sinnvoll, sich auch themenspezifisch als Ersthelfer weiterzubilden. Auch Kurse für Senioren oder Sportler können hilfreich sein, wenn Sie beruflich oder privat oft mit diesem Thema konfrontiert werden.

Mit einer genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Ausbildung für Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder oder Senioren sind Sie im Ernstfall besser auf die entsprechende Situation eingestellt und können so versuchen, Ihre Nervosität in den Griff zu bekommen, wenn es bei einem Unfall darauf ankommt, ruhig und routiniert zu handeln und zu helfen.

Betriebliche Ersthelfer

Ein großer Erste-Hilfe-Kurs ist nicht mehr nötig. Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Führerscheinanwärter den gleichen Kurs besuchen.

Manch ein Betrieb ist öfter von Unfällen am Arbeitsplatz geplagt, als ein anderer. In diesen Betrieben ist es sinnvoll und auch notwendig, wenn sich ein oder mehrere Mitarbeiter mit den Maßnahmen zur Ersten Hilfe sehr gut auskennen und im Notfall richtig helfen können.

Ein Betrieb, der zwischen zwei und 20 Mitarbeiter beschäftigt, sollte mindestens eine Person vorweisen können, die sich mit Erster Hilfe gut auskennt bzw. einen entsprechenden Erste-Hilfe Kurs besucht hat.

Entsprechend kann dieser im Betrieb sein Wissen einsetzen, sollte mal der Ernstfall eintreten. Auch bei Fragen können sich andere Mitarbeiter dann an den Experten wenden. Eine betriebliche Fortbildung ist dementsprechend sinnvoll.

(21 Bewertungen, Durchschnitt: 4,40 von 5)

38 Kommentare

Frage? Seit wann ist ein Erste Hilfe Kurs für den Führerschein Pflicht?

der Erste-Hilfe-Kurs ist laut Paragraph 19 der Fahrerlaubnisverordnung für Führerscheinanwärter Pflicht.

Ihr Team von Bußgeldrechner.org

eine Frage hätte ich noch.

Wenn man bereits vor 2016 einen „grossen“ erste Hilfe Schein erworben hat, ist der dann nach der neuen Regelung noch gültig oder müsste man den Kurs für den NEUEN erste Hilfe Schein belegen?

auch die ehemaligen Erste-Hilfe-Kurse sind in Führherscheinbelangen unbegrenzt gültig.

Das Team von bussgeldrechner.org

Ich habe 2011 einen kleinen erstehilfekurs absolviert für die Führerschein Klasse B.

Bin jetzt dabei die Führerschein Klassen c/ce zu machen muss ich den neuen erstehilfekurs jetzt neu machen .

Wen nein wie komme ich an die alte Bescheinigung die ich bei der Anmeldung mit abgeben muss .

der Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt gültig. Sie erhalten den Nachweis bei der Stelle, an der Sie den Kurs absolviert haben.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

Wenn ich 2012 schon den Erste-Hilfe-Kurs gemacht habe und 2014 auffrischung reicht die auffrischung aus oder muss ich Erste-Hilfe noch mal machen?

Ihr Schein ist unbegrenzt gültig.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

Hallo, habe 2013 mein erste hilfe schein gemacht und den führerschein klasse B.

Nun möchte ich gerne mein führerschein erweitern mit C1. Muss ich erneut ein Erste hilfe kurs belegen oder ist dieser immer noch für die erweiterung gültig?

Ihr Schein sollte immer noch gültig sein.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

Ich war 1982 bei der NVA . Brauche ich dann einen erste Hilfe Schein?

wenn Sie den Führerschein machen wollen, ist es Pflicht, einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen.

Ihr Team von Bußgeldrechner.org

ich habe meinen Erste Hilfe Kurs in Deutschland bei der Organisation Emergency First Response gemacht. Lerninhalte und Kursdauer sind mit den bekannten Deutschen Verbänden identisch. Ist dieser Erste Hilfe Kurs auch gültig? Danke für Ihre Antwort

diese Frage müssen Sie an die zuständige Führerscheinstelle richten. Diese kann Ihnen Auskunft geben, welche Kurse anerkannt werden.

Ihr Team von Bußgeldrechner.org

Hallo ich habe zu dem Thema auch eine Frage. Und zwar habe ich mit 16 den A1 Führerschein gemacht und musste dafür den Erste Hilfe Kurs „Sofortrettende Maßnahmen“ absolvieren (bin auch im Besitz von B). Jetzt möchte ich den A2 machen und die nette Dame im Amt sagte mir als ich mich dafür anmelden wollte ich brauche einen neuen Nachweis über den Erste Hilfe Kurs da die alten Kurse nicht mehr rechtmäßig wären. Ist das so korrekt?

Erste-Hilfe-Kurse für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“, die vor dem 01.04.2015 ausgestellt wurden, waren bis zum 31.12.2015 gültig. Bescheinigungen über Erste-Hilfe-Kurse, die nach dem 01.04.2015 ausgestellt wurden sind theoretisch unbegrenzt gültig. Seit dem 01.01.2016 gibt es aber die neue Erste-Hilfe-Schulung, die jetzt jeder Fahrschüler besuchen muss. Es liegt daher jetzt im Ermessen der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob Sie eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs von Ihnen verlangt.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

unser Sohn hat vor zweieinhalb Jahren in der 10. Klasse einen 2tägigen Erste-Hilfe-Kurs gemacht. Er war damals 14. Im Mai wird er 17 und möchte dann mit seinem Führerschein beginnen.

Ist der „alte“ Erste -Hilfe-Schein dafür noch gültig?

es gibt verschiedene Erste-Hilfe-Kurse. Für den Führerschein benötigt Ihr Sohn die Teilnahmebescheinigung am LSMU-Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen von Unfallverletzten im Straßenverkehr). Der Kurs erstreckt sich auf 9 Unterrichtseinheiten an einem Tag.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

Ich habe im März 2014 einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gemacht. Nun mache ich beim DLRG das Rettungsschwimmerabzeichen. Ist dazu mein Erste-Hilfe-Kurs noch gültig?

der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als 2 Jahre alt sein, wenn Sie das Rettungsschwimmerabzeichen machen wollen.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

Hallo und einen schönen Tag,

ich habe einen Autoführerschein seit 25 Jahren damals natürlich auch den erste Hilfe kurs gemacht. Nun möchte ich den A Schein machen. Brauche ich einen nAchweis? Oder zählt mein Führerschein als Nachweis? Weil gemacht habe ich ihn ja, wenn ich den Führerschein Klasse B besitze *g*… Es ist ein bisschen komisch meine Freundin musste letztes Jahr keinen NAchweis erbringen , dieses Jahr andere Fahrschule sagt brauche Nachweis.. Aber nach 25 Jahren unmöglich

fragen Sie am besten bei der zuständigen Führerscheinstelle nach. Dort erhalten Sie eine definitive Antwort.

Ihr Team von Bußgeldrechner.org

ist ein Erste-Hilfe-Kurs schon immer Pflicht für den Erwerb der Fahrerlaubnis oder wurde der EH-Kurs erst später verpflichtend. Wenn ja, seit wann ist dieser verpflichtend?

uns liegen keine Zahlen zur Einführung des Erste-Hilfe-Kurses vor.

Ihr Team von Bußgeldrechner.org

Hallo liebes Bußgeldteam,

Ich habe mein Erste-Hilfe Kurs 2015 besucht, er läuft dieses Jahr im November aus, reicht es wenn ich einen Auffrischungskurs mache ? Und ist er dann wieder zwei Jahre gültig? Oder muss ich die Prozedur wiederholen , mit den Grundkursen?

Ganz lieben Dank und viele Grüße an euch.

Sie benötigen lediglich einen aktuellen Nachweis über die Teilnahme, wenn Sie die Ausstellung des Führerscheins beantragen. Benötigt wird dabei der Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs, ein Auffrischungskurs genügt in der Regel nicht. Es besteht darüber hinaus für die meisten Fahrzeugführer keine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Auffrischungskursen – obwohl dies grundsätzlich zu empfehlen ist.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

Ich bin seit 2007 im Besitz der Klasse B, seit 2009 im Besitz der klasse C, zudem bin ich bei einer großen Berufsfeuerwehr und gelernter

Jetzt möchte ich privat die klasse BE erwerben.

Muss ich einen neuen Erste-Hilfe-Kurz absolviere, trotz meiner Berufsbildung und Führerscheinklassen?

nach § 19 Absatz 2 Satz 2 FeV gilt, dass auf einen erneuten Nachweis der Teilnahme im Falle der Erweiterung zu verzichten ist, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen hat.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

will meinen Führerschein erweitern, benötige ich dafür erneut einen Kurs?

mit jeder neuen Führerscheinklasse, die Sie erwerben wollen, bedarf es der Teilnehme an einem entsprechenden Lehrgang in einer Fahrschule.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

Hallo, ich bin staatlich anerkannte Krankenschwester. Reicht mein Exmaen aus oder muss ich trotzdem noch einmal einen Erste Hilfe-Kurs besuchen um meinen Führerschein zu erwerben?

können Sie einen Nachweis über eine entsprechende Schulung vorlegen, kann dadurch ggf. auf den Erste-Hilfe-Kurs verzichtet werden.

Ihr Team von Bußgeldrechner.org

Ich bin jetzt 15 und muss einen Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtsstunden für die Juleica machen.Ist die Bescheinigung auch später noch für meinen Führerschein gültig?

der Gesetzgeber schreibt für den Führerschein einen speziellen Erste-Hilfe-Kurs vor. Ob Ihr Kurs den Vorgaben entspricht, sollten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung bringen.

Ihr Team von Bußgeldrechner.org

Hallo, ich habe 2003 meinen B Führerschein gemacht. Wollte jetzt BE machen. Muss ich erste Hilfe Kurs nochmal machen?

nein, in der Regel sollte dies nicht nötig sein. Solche Details können Sie auch bei der zuständigen Fahrschule erfragen.

Das Team von bussgeldrechner.org

Hallo, ich habe meine Sofortrettende Masnahmen Kurs Bestätigung zurückgeschickt bekommen, da seit dem 22.10.2017 eine Reglung besteht das er nicht mehr verwendet werden kann? Stimmt das oder nicht ?

eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.

Erste-Hilfe-Kurs Führerschein

Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist eine der Vorraussetzungen um diesen zu erwerben. Die Bezeichnung Erste-Hilfe-Kurs ist nicht ganz korrekt, denn es gibt zwei verschiedene Grundkurse. Welcher der Kurse erforderlich ist, hängt von der Art der angestrebten Fahrerlaubnis ab. Dies ist im § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt.

Wer einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erhalten möchte, braucht den Kurs “Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort”, der kurz auch als LSMU bezeichnet wird. Wer also einen Führerschein für Pkws, Motorräder oder landwirtschaftliche Fahrzeuge anstrebt, benötigt nur diesen Kurs.

Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E, wenn also Lkws oder Busse gefahren werden sollen, ist der Kurs “Erste Hilfe” erforderlich.

Der Kurs LSMU im Überblick

Der Kurs dauert in der Regel vier Stunden á 90 Minuten. Das Gesetz schreibt keine Dauer vor, nur die Inhalte. In diesem Kurs werden Kenntnisse über lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. Der Kurs umfasst theoretischen Unterricht sowie praktische Übungen.

Der Fokus ist auf die Erstversorgung von im Straßenverkehr Verletzen ausgerichtet. Die Teilnehmer erfahren, was bei der Rettung und Lagerung von Verletzen zu beachten ist. Zusätzlich werden sie mit den Grundzügen von lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut gemacht. Alle Teilnehmer des Kurses bekommen eine Bescheinigung über die Teilnahme, eine Prüfung findet nicht statt.

Die Erste Hilfe Ausbildung

Diese Kurse gehen über acht Stunden á 90 Minuten. Die Lerninhalte umfassen die gleichen Themengebiete, die auch im Kurs LSMU behandelt werden. Die vermittelten Kenntnisse sind aber umfassender und nicht ausschließlich auf Unfallverletzungen im Straßenverkehr beschränkt. Die Teilnehmer lernen die Versorgung von Verletzungen, Verbrennungen, das Erkennen von Schockzuständen und Vergiftungen. Auch bei diesem Kurs bekommen die Teilnehmer eine Bescheinigung, eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Andere Wege, die Kenntnisse nachzuweisen

Die Fahrerlaubnis-Verordnung schreibt nicht das Belegen der Kurse vor, sondern den Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse erworben wurden. Dieser Nachweis kann auch durch eine Berufsausbildung erbracht werden. Absolventen der ärztlichen oder zahnärztlichen Staatsprüfung beziehungsweise wer einen Gesundheitsfachberuf erlernt hat, muss an keinen dieser Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein als Ersthelfer teilnehmen.

Gültigkeit der Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein

Im § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist keine Wiederholung der Kurse vorgeschrieben, daher sind die Bescheinigung für das ganze Leben gültig. Das Gesetz schreibt auch keinen maximalen Abstand zwischen dem Absolvieren des Kurses und dem Antrag auf einen Führerschein vor. Der Nachweis ist daher auch gültig, wenn der Führerschein erst Jahre später gemacht wird oder bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

Kosten und Veranstalter der Kurse

Die Bescheinigungen werden von verschiedenen zur Ausbildung und Bescheinigung berechtigten Institutionen erteilt. Üblicherweise veranstalten die örtlichen Rettungsdienste wie das DRK, die Malteser- oder Johanniterunfallhilfe diese Kurse.

Die Preise werden von den jeweiligen Veranstaltern der Kurse festgelegt. Für den LMSU müssen meist Beträge zwischen 15 Euro und 30 Euro veranschlagt werden, der Erste-Hilfe-Kurs für Führerscheine ist meistens kaum teurer.

Übrigens, aus § 2 der Straßenverkehrsordnung kann eine Wiederholungspflicht abgeleitet werden. Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Dieser Vorschrift hat zwar keine konkrete Auswirkung auf den Führerschein, sollte aber Anlass sein, den Kurs regelmäßig zu wiederholen.

BIld oben: © panthermedia.net / deltaart

5 Kommentare zu "Erste-Hilfe-Kurs Führerschein"

Ich war in der Armee. Brauch ich dann einen erste Hilfe Schein für den Führerschein Neuerteilung?

Ist die Aufteilung in 4 Stunden vs 8 Stunden noch aktuell? Ich glaube nicht

Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen den Erste-Hilfe-Kursen. Es existiert nur noch der Kurs mit 9 UE für alle Fahrzeugklassen.

Wie alt ist dieser bericht ?

Der Inhalt ist veraltet. Seit April 2015 bzw. Herbst 2015 ist die Fahrerlaubnisverordnung geändert: Es gibt für alle Führerscheinklassen nur noch die Schulung mit neun Unterrichtseinheiten.

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Wer schreibt hier

Hi. Schön, dass du hier bist! Mein Name ist Simon und als begeisterter Fahrer von allem "was ein Motor hat", hatte ich die Idee möglichst alle Führerscheine genauer zu erklären und im Internet vorzustellen, wie man zum Beispiel günstig und schnell zum eigenen Auto kommt.

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Der Erste-Hilfe-Kurs

Erste Hilfe für den Führerschein – Absolut notwendig

Der Erste-Hilfe-Kurs bereitet auf den Notfall vor.

Im Straßenverkehr kommt es täglich zu Unfällen. Durchschnittlich 2500 mal am Tag sind Menschen in Deutschland auf Erste-Hilfe angewiesen. Um für solche Notfälle als Ersthelfer gewappnet zu sein, muss jeder einen Erst-Hilfe-Kurs für den Führerschein besuchen.

Hier wird theoretisches und praktisches Wissen vermittelt. Denn jeder Verkehrsteilnehmer sollte in der Lage sein, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen, um so zu einem starken Glied in der Rettungskette zu werden.

Seit dem 1. Januar 2016 müssen Anwärter aller Führerscheinklassen den selben Kurs besuchen: Er heißt schlicht ”Erste-Hilfe-Kurs” und löst die “kleinen” und “großen” Kurse ab. Damit erübrigt sich die Frage, welchen Erste-Hilfe-Kurs für man den Führerschein braucht, da es nur noch einen gibt.

Der für den Führerschein nötige Erste-Hilfe-Kurs ist nicht 16 Stunden, sondern lediglich 7 1/2 Stunden lang. Das sind neun Unterichtseinheiten à 45 Minuten und kann somit an einem Tag absolviert werden. Hier werden elementare und praxisnahe Maßnahmen vermittelt, die in einem Notfall Leben retten können.

Am Anfang des Kurses steht eine kurze Einführung in theoretisches Basiswissen um die Anatomie des menschlichen Körpers, in welcher Sie auch lernen, warum Kinder keine “kleinen Erwachsenen” sind, weshalb die Erste Hilfe für ein Kind einen speziellen Fall darstellt. Danach soll schneller als in den bisher durchgeführten Kursen auf praxisnahe Fallbeispiele eingegangen werden. So sollen alle Teilnehmer besser auf den Ernstfall als Erstretter vorbereitet sein. Denn Jeder kann in die Situation kommen, in dem er Erste Hilfe leisten muss.

Verliert der alte Erst-Hilfe-Kurs für den Führerschein seine Gültigkeit? Nein!

Bevor der neue Kurs für alle verpflichtend war, wurde zwischen den angestrebten Füherscheinklassen unterschieden. Während Bewerber um die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T lediglich eine Art Erste Hilfe Grundkursbesuchen mussten, in dem lebensrettenden Sofortmaßnehmen vermittelt wurden, war für Anwärter auf die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E ein sogenannter “Großer Erste-Hilfe-Schein” oder “Großer Erste-Hilfe-Kurs“ nötig. Gültigkeit besitzen bereits absolvierte Kurse natürlich weiterhin!

Der neue Erste-Hilfe-Kurs nun gilt für alle Füherscheinklassen und auch Betriebsersthelfer. Doch wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? Für den Führerschein muss der Kurs nur einmal besucht werden, es verliert der Erste-Hilfe-Schein seine Gültigkeit nicht. Der Erste-Hilfe-Kurs muss von Betriebsersthelfern jedoch alle zwei Jahre aufgefrischt werden, um Wiederbelebung und andere Sofortmaßnahmen nicht zu vergessen. Doch auch Auto- und Motoradfahrern wird empfohlen, alle paar Jahre eine Erste-Hilfe-Auffrischung vorzunehmen. Nur so können sie im Ernstfall helfen.

In den gemeinsamen Kursen wird folglich nicht nur auf den Notfall im Straßenverkehr eingegangen mit häufigen Verletzungen wie Knochenbrüchen, Bauchverletzungen oder Verbrennungen. Auch Haushaltsunfälle und allgemeine Notsituationen wie allergische Reaktionen, Schockzustände oder Vergiftungen stehen jetzt auf dem Lehrplan.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Die Aufsichtspflicht für Kinder geht immer vor die Erste Hilfe.

Natürlich bildet das Herzstück des neuen Erste Hilfe Kurses noch immer die LS-Maßnahmen. Denn nur wer im Notfall sofort und richtig reagiert, kann zum Lebensretter werden. Dabei gilt immer der Grundsatz, dass man sich und seine Schutzbefohlenen (Kinder) nie selbst in Gefahr bringen darf. Der Ersthelfer muss außerdem für sich entscheiden, welche Maßnahmen für ihn zumutbar sind.

Nur in einem Erste-Hilfe-Kurs lernen Sie, wie man schnell und sicher reagiert. Die folgende Aufzählung ist also nur zur Orientierung und Vorbereitung gedacht!

Als Sofortmaßnahme gilt

      Das Warndreieck soll nachfolgenden Fahrzeugen rechtzeitig signalisieren, dass sie sich einer Unfallstelle nähern. Zusätzlich ist die Warnblinkanlage einzuschalten.

2. Rettung aus dem Gefahrenbereich

Wenn beispielsweise eine verletzte Person auf der Straße liegt oder in der Nähe eines brennenden Fahrzeuges, sollte die Möglichkeit geprüft werden, das Unfallopfer an einen sichereren Ort zu bringen. Dabei ist die eigene Sicherheit nicht in Gefahr zu bringen!

3. Notartzt Nummer wählen: 112

Dabei sind die 5 Ws zu beachten! Wo? Was? Wieviele? Welche? Warten! (Siehe unten)

Erst nach diesen Sofortmaßnahmen am Unfallort sollte Erste Hilfe geleistet werden:

  • Herz-Lunge-Wiederbelebung (Herzrythmusmassage und Mund-zu-Mundbeatmung)
  • Blutstillung
  • Schockbekämpfung
  • Herstellung der stabilen Seitenlage

Die Reihenfolge der einzelnen Punkte (gerade der Ersten Hilfe) richtet sich nach dem individuellen Notfall. Der Ersthelfer ist prinzipiell verpflichtet, nach eigenem Ermessen einzuschätzen, was er oder sie selbst in der Lage zu tun ist.

Gerade hier gibt es oft Unsicherheiten, die nur während eines Erste-Hilfe-Kurses geklärt werden können kann. Zum Beispiel wird oft gefragt, ob für die Erste Hilfe der Motorradhelm des Unfallopfers abgenommen werden sollte? Oder welche Seite der Erste-Hilfe-Decke denn nun nach unten gehört, die goldene oder die silberne?

Auf solche allgemeinen Fragen ist schnell eine Antwort gefunden: Für die Erste Hilfe soll den Helm nur abnehmen, wer auf einen zweiten Helfer zurück greifen kann, der den Kopf des Unfallopfers stützt und festhält. Dieses Manöver soll nur in Angriff genommen werden, wenn eine Rückenfraktur auszuschließen ist. Um für ausreichend Sauerstoff zu sorgen, sollte das Visier geöffnet werden, bis die Rettungskräfte eintreffen.

Die Erste-Hilfe-Decke wirkt mit der Silberseite nach innen wärmeisolierend und mit der silbernen Seite nach außen reflektiert sie die Sonnenstrahlen um vor Überhitzung zu schützen.

Die fünf Ws beim Wählen der Notarzt Nummer 112

Wo ist der Unfall geschehen? Der Unfallort sollte so genau wie möglich angegeben werden, damit der Krankenwagen dem Notruf schnell folgen kann.

Wieviele Menschen sind verletzt und brauchen dringend Hilfe?

Welcher Art sind die Verletzungen? Welchen Umfang haben eventuelle Brände?

Warten auf Rückfragen – nicht einfach auflegen!

Gerade, wo der Unfall geschehen ist, ist eine essentielle Information für die Rettungskräfte. In der Stadt kann man Straßennamen und Hausnummern angeben. Auf klassifizierten Außerortsstraßen helfen die Stationszeichen bei der Orientierung. Sie stehen an Autobahnen, Bundes-, Landes- und Staatsstraßen. Hier findet man die Straßennummer samt dem Abschnitt und der Station, was präzise angibt, wo man sich befindet. Sie sind in einem Abstand von 500 Metern auf allen größeren Straßen angebracht.

Natürlich können auch GPS-Systeme am Navigationsgerät des Autos oder des Smartphones eine große Hilfe sein. Bei Autobahnen ist zu beachten, dass unbedingt die Fahrtrichtung angegeben werden muss, damit die Rettungskräfte nicht auf der falschen Straßenseite auftauchen. Wer eine Nortrufsäule benutzt um den Krankenwagen zu rufen, muss sich um die Ortsangabe keine Gedanken machen, da diese automatisch gesendet werden.

Die Rettungskette

Der Ersthelfer ist das erste Glied in der Rettungskette.

Unfallstelle sichern, Rettung aus dem Gefahrenbereich, Notruf absetzen. Wer das schafft, hat schon viel zur Bildung einer starken Rettungskette beigetragen. Diese besteht aus folgenden Gliedern:

  • Sofortmaßnahmen (Unfallstelle sichern, Eigenschutz, Rettung aus dem Gefahrenbereich)
  • Notruf
  • Erste Hilfe
  • Rettungsdienst
  • Krankenhaus

Was kann ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kosten?

Viele verschiedene Vereine bieten professionelle Kurse an. Oft werden sie gemeinsam mit Sehtest und Passfoto angeboten, um das “Führerschein Erste Hilfe Kit” vollständig zu machen. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich dabei auf 20 bis 40 Euro. Die große Konkurrenz führt dazu, dass oft Spezialangebote gemacht werden. So kann es sein, dass Sie einen Kurs für unter 20 Euro finden. Doch Vorsicht ist geboten. Oft wird mangelnde Qualität einiger Kursanbieter moniert. Es lohnt sich also, im Vorfeld zu recherchieren, welcher Anbieter eine gute Reputation hat. Dabei hilft unter Umständen Ihre Fahrschule. Doch auch Foren und Erfahrungsberichte von Freunden und Bekannten können wertvolle Indikatoren sein.

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9 unterrichtseinheiten a 45min ergeben aber nicht 7 einhalb stunden-in dieser zeit sind die frühstücks und mittagspause enthalten. oder sehe ich das falsch??

es ist möglich, dass Essenspausen darin enthalten sind. Das liegt im Ermessen der zuständigen Stelle.

Ihr Bussgeld-Info Team

Habe mein Schein 2012 gemacht ,ist der noch gültig wenn ich jetzt mit Führerschein anfange ?

in der Regel ist der Schein vom Erste-Hilfe-Kurs nur ein Jahr gültig. Dies liegt allerdings im Ermessen der Behörden. Sie können also bei der Führerscheinstelle zur Sicherheit nochmal nachfragen, ob Sie einen neuen Kurs besuchen müssen.

Ihr Bussgeld-info Team

Aber das kann doch nicht sein? in diesem Beitrag steht doch, dass ein Erste-Hilfe-Schein nicht ‘abläuft’?

Ich war Jahrelang freiwillig beim DRK und habe gefühlt 200 mal diesen Kurs mitgemacht.. und jetzt für den Führerschein das ganze spiel schon wieder obwohl ich eine Bescheinigung habe?

– §19 FeV – hier steht nichts von Ablauf oder habe ich da was falsch verstanden?

wir geben Ihnen recht. In § 19 FeV ist diesbezüglich keine Ablauffrist vermerkt.

Ihr Bussgeld-Info Team

Hallo, meine Tochter hatte in der Schule den Kurs für die “lebensrettenden Sofortmassnahmen” gemacht in Vorbereitung auf den Führerschein Klasse B. Dies war im Jahr 2015. Nun verlangt das Amt bei Führerschein-Neuerwerb den erneuten Besuch des “Erste-Hilfe-Kurs”. Ist dies so in Ordnung? Ich finde im Netz nichts einschlägiges hierzu. Danke. Gruß, Thomas

solche Kurse verfallen nicht. Wenden Sie sich an die jeweilige Stelle, welche den Kurs angeboten hat, und fragen Sie nach einer Teilnahmebescheinigung bzw. einen Nachweis für Ihre Tochter, falls dieser nicht mehr vorliegen sollte. Die Fahrschule sollte diesen ohne Probleme anerkennen.

Ihr Team von Bussgeld-Info

Ich wohne in Forchheim,und ich will die erste Hilfe in schweinfurt ablegen,

grundsätzlich sollte es keine Rolle spielen, wo Sie den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

Ihr Bussgeld-Info Team

Konnten wir helfen?

Mit Unterstützung vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik

(Quelle und Grundlage unseres Bußgeldkataloges)

Gültigkeit Erste-Hilfe-Kurs

ich bin gerade dabei, mich für den Führerschein anzumelden und wollte mal fragen, wie lange so ein erste-hilfe-kurs gültig ist. ich habe nämlich vor zwei jahren einen gemacht und bin nicht sicher, ob ich noch einen machen muss. die nette dame von der fahrschule konnte es mir auch nicht mit sicherheit sagen. daran soll es zwar jetzt nicht scheitern, aber wenns nich sein muss, würde ich es auch nicht machen. vllt weiß jemand was genaues? bitte möglichst nur erfahrungen oder mit quellen belegte angaben, vermutungen bringen mich leider nicht weiter.

vielen dank schonmal!

p.s.: ich wohne in hessen, falls das relevanz hat ;)

8 Antworten

zuständig für die Antwortung auf Deine Frage ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt, bei dem Du Deine Führerscheinprüfung ablegen willst. Auch wenn die bisherigen Antworten eher dahingehen, daß der schon Jahre zurückliegende Besuch eines LSM / SMU /EH Kurses ausreichen würde, haben wir die Erfahrung gemacht, daß eine Bescheinigung, die älter als 2 Jahre ist, nicht anerkannt wird. Außerdem solltest Du wissen, daß über die Hälfte aller Notfälle im eigenen Haushalt.. - also Deiner Freundin/Deinem Freund/Deinen Eltern/Deinen Geschwistern. Dir selbst . passieren. An zweiter Stelle stehen Notfälle bei der Arbeit incl. Schule, also Deinen Freunden. Jetzt frage Dich mal, wie gut Du Dich noch in Erster Hilfe auskennst! Also stelle Dir nicht die Frage, ob die Bescheinigung von damals noch ausreicht, sondern, wo Du schnellst möglich einen Kursus besuchen kannst, siehe z.B. www.Rettungswache-Golzheim.org Einen interessanten Lehrgang wünscht Dir DW

immer diese eigenwerbung =P. danke für die aukunft, aber das war nicht meine frage.

Ich habe zwischen meinen Führerscheinprüfungen 3 Jahre vergehen lassen und dann direkt alles komplett neu gemacht.

Ruf doch am besten bei so einer Stelle an, wo man einen Erste-Hilfe-Kurs machen kann, und frag nach, um sicherzugehen.

Man hat mir sowohl gesagt, dass Erste Hilfe unbegrenzt gültig wäre, als auch, dass nur eine bestimmte Art von Erste Hilfe unbegrenzt gültig wäre, und dieser 1-Tag-Kurs für den Führerschein nicht dabei wäre (sondern ein 2-Tage-Kurs o.ä.). Ohnehin gab's bei meinem Erste-Hilfe-Kurs noch kostenlos Sehtest und Fotos mit dabei, was mir ohnehin gefehlt hatte.

Und als Nebenbemerkung: Es ist sicherlich nicht verkehrt, dein Wissen diesbezüglich nochmal aufzufrischen bzw. zu festigen.

Geht es um Führerscheinklasse B ?

Wenn dein Erste Hilfe Kurs der Bescheinigung der lebensrettenden Sofortmaßnahmen entspricht, welche für Klasse B benötigt werden, reicht diese Bescheinigung aus und musst keine neu machen, diese ist unbegrenzt gültig.

Also ich bin zwar Österreicherin aber ich hab meinen Erste-Hilfe-Kurs fast 4 Jahre vor dem Führerschein gemacht und es hat gepasst,also wirst du nach 2 Jahren nicht schon wieder einen machen müssen.

Ist OK.Kannst dich beruhigt anmelden. Ich habe auch noch nie was davon gehört,dass der Prüfer danach gefragt hat.Lege die Bescheinigung vor und . Gute Fahrt.

Der Kurs läuft nie ab. Trotzdme ist es empfehlenswert, ihn alle drei Jahre mal zu wiederholen

Man kann das so pauschal nicht beantworten. Kann alles hier nachgelesen werden:

Kurzfassung: Der Hauptunterschied liegt darin, ob man den Kurs für den Führerschein oder einen anderen Zweck braucht. Beim Führerschein gilt grundsätzlich: unbegrenzt (auch hier gibt es wenige Ausnahmen/Probleme) Für die anderen Zwecke (z.B. Studium oder Arbeit) gilt der Kurs maximal 2 Jahre, manchmal ist auch ein 1 Jahr alter Kurs schon zu alt.

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Ich habe vor etwas über einem Jahr mit 17/18 meinen Führer Klasse B gemacht. Jetzt kam ich auf die Idee mich Januar 2016 für die Klasse A2 anzumelden.

Da ich den Nachweis für den erste Hilfe Kurs verlegt habe, kann ich diesen nicht vorzeigen.

Jetzt ist meine Frage ob ich denn die erste Hilfe generell nochmal Nachweisen muss.

Rein logisch müsste dies nicht erforderlich sein da ich ja als ich meine Klasse-B gemacht hab schon mal einen Vorgelegt haben muss, sonst hätte ich ja jetzt meinen Führerschein nicht.

Was also somit logischer weise belegt, dass ich einen solchen Kurs besucht habe.

Kann mir das jemand sagen wie das läuft?

Mein bruder hat in der schule einen erste-hilfe kurs mit 12 untereinheiten besucht. er wird in 2 jahren und 1 monat 16 und möchte dann seinen rollerführerschein machen. gilt der erste-hilfe-schein dann noch?

ich möchte ein Führerschein machen da ich schon 17 fast 18 bin und dafür brauche ich dieses Kurs. Was macht man da so?? ist es anstrengend?? sind es viele leute da??

Hey, da ich vorhabe in der nächsten Zeit meinen Führerschein zu machen, und ein Freund jetzt auch zum EH-Kurs muss, wollte ich das einfach schon im Vornherein erledigen, aber brauche ich da was spezielles von der Fahrschule(Formular, iwas). Ich will den Kurs nämlich nicht umsonst machen.

und auf der hp vom erste Hilfe Kurs steht was von Passbildern, für was braucht man die?!

Wollte mich heute bei einer Fahrschule anmelden und habe meinen Erste Hilfe Schein von Sommer 2014 vorgelegt und mir wurde gesagt ich müsse diesen Kurs noch einmal machen, und dass dieser nicjt mehr gültig sei, jedoch meinten die Erste Hilfe Assistenten damals, er sei unbegrenzt gültig. Klar, ein zweiter Kurs kann nicht schaden aber es wäre sonst aus dem Fenster geschmissenes Geld, da 2014 jetzt nu auch net 10 Jahre her ist.

Was kann ich jetzt tun? Wie war das bei euch? Und gibt es in Deutschland eine Zeitbegrenzung für so einen Schein?

Hey, ich möchte morgen mit dem Führerschein loslegen und einen 7-Tage Theoriekurs in der Fahrschule machen. Jedoch habe ich bisher nur den Sehtest und Passbilder gemacht. Die Fahrschule hat einen festen Plan und zwar von Dienstag 26.05- 02.06. (Am Sonntag ist kein Unterricht). Nun ist die Frage kann ich mich trotzdem in der Fahrschule anmelden und diesen Theoriekurs machen? Ich würde dann am Sonntag den Erste-Hilfe-Kurs machen. Denkt ihr ich kann das so mit der Fahrschule abklären? Ich würde das ganze nur ungern verschieben, da es in den Ferien mir gerade recht kommt!?

Ich wohne in Niedersachsen und habe vor fast 2 Jahren einen erste Hilfe Kurs gemacht, den für "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (8 stündig).

Wie lang ist der jetzt noch gültig? Muss ich sofort zur Fahrschule rennen und mich anmelden um sicher zu gehen, dass die 2 Jahresfrist nicht geknackt wird, oder ist der doch ein Leben lang gültig, wie ich es von ein Paar leuten gehört hab?

mich hat letztens ein Freund gefragt ob ich mit ihm zum erste Hilfe Kurs komme, weil er dies nicht alleine machen will. Ich hab jedoch noch gar nicht mit meinem Führerschein angefangen und wollte fragen ob es was ausmacht bzw. es gültig ist wenn ich den erste Hilfe Kurs jetzt schon absolviere und dann vor Sommer mich für meinen Führerschein anmelde, da mir heute wiederum einer sagte, dass die Gültigkeit/Anerkennung zeitlich begrenzt ist.

Ich hätte die Möglichkeit demnächst den erste Hilfe Kurs für den Führerschein zu machen, werde meinen Führerschein allerdings erst nächstes Jahr machen. Gilt er dann noch?

Hallo. Überschrift sagt eigentlich schon alles :) Ich habe den Führerschein A1 (hab den vor 10 Jahren gemacht, also 1b) und wollte demnächt Autoführerschein machen. Muss ich noch einmal die vollen 6 Stunden Erste-Hilfe leisten in einem Kurs? Auffrischung dauert ja nur 3 Stunden, wenn meine Quellen stimmen. Meines Wissens ist so ein Schein nur 2 Jahre gültig, aber das hat sich eh erledigt, da ich ihn nicht mehr finde :)

Hallo, ich habe Dienstag meine erste Unterrichtsstunde in der Fahrschule (Klasse B) und der Fahrlehrer, meinte ich soll unter anderem eine Bescheinigung abgeben, dass ich an einem Erste-Hilfe kurs teilgenommen habe. Ich habe dies bereits beim ASB am 21.02.2010 gemacht (von der Feuerwehr aus) aber meine Mutter meint, dies ist nach 2 Jahren nicht mehr gültig. Ist das richtig?

Hallo, wir haben heut in der Schule das "Angebot" bekommen kostenlos einen Erste Hilfe Kurs zu machen. (10. Klasse) Meine Frage ist eigentlich nur, wie lang ist der gültig? Ist der auf Lebenszeit gültig? Oder nur eine bestimmte Zeit?

Habe irgendwo gelesen das er zu Führerscheinzwecken lebenslang gültig ist. Zum Führerschein dient er uns ja allerdings nicht. Und wenn man den Schein nur macht um bei einem Unfall erste Hilfe leisten zu können, er nur 2 Jahre gültig ist. Stimmt das so? Weil wenn er nur 2 Jahre gültig ist würde er mir jetzt nicht wirklich was bringen, da würde ich ihn mit dem Autoführerschein verbinden.

Hoffe jemand kennt sich da bisschen aus.

Liebe Community, ich habe heute den Termin zur Beantragung der Ersterteilung des Führerscheins in der Klasse A2. Derzeit bin ich bereits Besitzer des Führerscheins der Klasse A. Nun habe ich in der Mail der mitzubringenden Unterlagen festgestellt, dass ich einen Nachweis über den Kurs der "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" benötige. Da ich diesen Kurs bereits beim Erwerb des Führerschein der Klasse B belegt habe, nun die Frage: muss ich den Kurs erneut belegen oder reicht der Führerschein Klasse B quasi als Nachweis? Die Bestätigung über die damalige Teilnahme am Kurs besitze ich leider nicht mehr. Vorab schon mal vielen Dank für Eure Hilfe! Beste Grüße, Andi

Hi Leute, am Samstag muss ich in die Stadt zum Erste Hilfe Kurs, wegen meinem Führerschein. Muss ich dort hin irgend etwas mitnehmen ( Perso/Ausweis). Und wie weiß meine Fahrschule danach, ob ich wirklich da war, weil es ja keine Anmeldung oder sonstiges gibt.

Ein Erste-Hilfe-Kurs fördert die Zahl der Lebensrettungen

Autounfall gehabt? Schon an Schadensersatz, Gutachter, Werkstatt, Mietwagen, etc. gedacht?

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Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Jeder Verkehrsteilnehmer weiß, dass Erste Hilfe zu leisten wichtig ist. Nicht nur, dass es nach einem Verkehrsunfall die Pflicht jeder anwesenden Person ist diese zu geben, die Erste Hilfe kann auch tatsächlich Leben retten und zur Verbesserung der Gesundheit verletzter Menschen beitragen.

Da ein Unfall in jedem Fall eine heikle Situation ist und im Anschluss schnell gehandelt werden muss, sind die Kenntnisse, welche in einem Erste-Hilfe-Grundkurs erworben werden, Gold wert.

Dementsprechend ist es auch so wichtig, dass vor dem Erhalt von einem Führerschein, ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden muss.

Ungefähr 14 Prozent der Deutschen schätzen ihr eigenes Wissen bezüglich Erster Hilfe als ausreichend und einsetzbar im Notfall ein. Diese Zahl ist in der Tat sehr gering und erstaunt hinsichtlich der Notwendigkeit dieser Kenntnisse.

Daher ist es gerade für Fahrer im Straßenverkehr, welche ihren Führerschein schon vor längerer Zeit erworben haben günstig, sich einer Erste-Hilfe-Auffrischung zu unterziehen.

In dem folgenden Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Erste-Hilfe-Kurs, beispielsweise was ein Erste-Hilfe-Kurs kosten kann und wie lang bei einem Erste-Hilfe-Schein die Gültigkeit besteht.

Erste-Hilfe-Kenntnisse für den Führerschein

Bevor ein Fahranfänger eine der Führerscheinklassen erhält, egal ob AM, A1, A2, B, BE, L oder T, ist eine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs notwendig. Dieser soll das Fachwissen für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen den Teilnehmern nahe bringen. Häufig wird sich dabei die Frage gestellt, welchen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein Sie besuchen müssen.

Dabei sollten Sie darauf achten, dass der Kurs den Richtlinien der Fahrerlaubnisverordnung entspricht. Gemäß § 19 heißt es dort:

Seit dem 01.01.2016 ist der Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen durch den neuen Erste-Hilfe-Kurs ersetzt worden. Vorher war nur ein kleiner, etwas eingeschränkter Kurs verpflichtend. Dieser war unter dem Namen LSM – für lebensrettende Sofortmaßnahmen – bekannt.

Bekannt war der Kurs auch unter Rotkreuzkurs. Dieser ist knapp gefasst in neun Unterrichtsstunden und kann an einem Tag absolviert werden.

Vor dem 01.04.2015 war ein großer Erste-Hilfe-Kurs mit 16 Stunden im Umfang Pflicht. Nun ist es eher ein Kompaktkurs, welcher die wichtigsten Bestandteile des Inhaltes zusammenfasst.

Bei gewerblichen Unternehmen muss immer eine Anzahl an Mitarbeitern speziell für die Erste Hilfe geschult werden und in dem Betrieb vorhanden sein. Diese können zu dem Zweck der Ausbildung einen der Kompaktkurse besuchen, welche in neun Stunden das Wissen vermitteln.

Der Inhalt eines Erste-Hilfe-Kurses

In einem Erste-Hilfe-Kurs soll nicht nur das theoretische Wissen beigebracht werden, sondern ebenfalls muss die praktische Handhabung erklärt und ausgeübt werden. Das ist von besonderer Bedeutung, da eine bloße Erklärung, beispielsweise der stabilen Seitenlage, Fragen aufwerfen kann. Zudem sollte die Ausführung einstudiert werden, damit in einer Notsituation der Ablauf flüssiger vonstattengeht.

In der Regel brauchen Rettungskräfte zwischen neun und elf Minuten um an den Unfallort zu gelangen. In dieser Zeit kann wertvolle Zeit für eine Versorgung verloren gehen, die den Unfallopfern helfen und das Leben retten kann.

Aus diesem Grund sollen Beteiligte eines Verkehrsunfalls und Unfallzeugen durch einen Erste-Hilfe-Kurs ausreichend geschult sein. Mit den Kenntnissen sollen sie helfen, um die Zeit bis zum Eintreffen eines Notarztes zu nutzen und zu überbrücken.

Häufig sind Ersthelfer gehemmt und haben Angst etwas falsch zu machen, bzw. der verletzten Person zusätzliche Schmerzen zu bereiten. Durch einen Kurs soll aufgeklärt werden, wie wichtig ein schnelles Eingreifen ist und das die Bedenken eher unbegründet sind.

Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses

Wenn Sie bei einem Führerschein die Erste Hilfe erlernen, gibt es noch weitere Inhalte, welche Sie kennenlernen werden. So gibt es zum Beispiel die folgenden Punkte in einem Kurs:

  • Das richtige Verhalten nach einem Unfall, inklusive Notarztruf und Opferbeistand.
  • Gesetzliche Richtlinien bezüglich der Verpflichtungen für die Hilfe.
  • Erkennen von Bewusstseinsstörungen.
  • Den Helm nach einem Unfall richtig und vorsichtig abnehmen.
  • Was ist eine Rettungskette und welche Bestandteile beinhaltet diese?
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem Schock, tiefen Wunden, Blutungen und Herzinfarkt.
  • Die stabile Seitenlage.
  • Erste-Hilfe-Herzdruckmassage, Beatmung und Wiederbelebung.

Es gibt einen direkten Lehrplan für ordnungsgemäße Erste-Hilfe-Kurse, welcher genauestens vorsieht, wie die richtigen Inhalte auszusehen haben. Darin ist beispielsweise festgelegt, dass vier Stunden (240 Minuten) für die lebensrettenden Basismaßnahmen eingeplant werden müssen.

Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs

Es gibt einige bekannte Anbieter, bei denen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs belegen können. Einer der wahrscheinlich bekanntesten ist das Deutsche Rote Kreuz. Allerdings gibt es auch noch die Johanniter, Malteser, den Arbeiter-Samariter Bund und den ADAC.

Ein Erste-Hilfe-Kurs kann später helfen, Leben zu retten.

Dies sind seröse Anbieter bei denen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs für einen Führerschein absolvieren können. Kosten belaufen sich auf 20 bis 40 Euro.

Nach der Beendigung des Erste-Hilfe-Kurses erhalten Sie von dem Seminarleiter ein Zertifikat zur erfolgreichen Teilnahme an dem Kurs. Eine Prüfung am Ende des Tages ist nicht vonnöten, da die Anwesenheit zum Bestehen des Seminars ausreicht.

Sobald Sie Ihren Führerschein beantragen, müssen Sie das Teilnehmerzertifikat vorweisen. In der Regel ist es jedoch so, dass von der Fahrschule aus eine Kooperation mit dem Erste-Hilfe-Kurs der DRK stattfindet.

Gerade für die Fahrschüler ist diese Zusammenarbeit komfortabler, da in manchen Fällen sogar gleich die Einreichung der Zertifikate bei der Führerscheinzulassungstelle organisiert wird.

Neuerungen bei Erste-Hilfe-Kursen ab 2016

Seit 2016 gibt es die Neuerung, dass bei einem Erste-Hilfe-Kurs, der beispielsweise für Fahranfänger zugeschnitten wurde, eine Unterrichtstunde mehr stattfindet. Zudem sollen die neuen Kurse nur wenig Theorie der lebensrettenden Maßnahmen beinhalten, dafür allerdings diese mehr in der Praxis erklären und zeigen.

Der praktische Teil soll demnach Schwerpunkt des Kurses sein, damit so auch mehr Zeit für das zielgerichtete Erlernen der Praxis bleibt.

Daher werden nun kleine Gruppen eingeteilt, in denen die Teilnehmer geschult werden, wie sie sich nach einem Unfall richtig verhalten müssen. Dabei wird auch Wert darauf gelegt, dass sie neben der Versorgung der Verletzten erkennen, dass die Unfallopfer auch mental unterstützt und beruhigt werden sollten.

Im Erste-Hilfe-Kurs werden spezielle Puppen bereitgestellt, an welchen die Herzdruckmassage, die Mund-zu-Mund Beatmung oder die Mund-zu-Nase Beatmung eingeübt werden sollen.

Außerdem können die Teilnehmer den Seminarleiter jederzeit Fragen stellen und erhalten durch sein professionelles Wissen reichliche Informationen zum Thema Erste-Hilfe.

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig?

Nach einem Erste-Hilfe-Kurs ist die Gültigkeit dafür unbegrenzt, da in Deutschland kein Zwang für eine Erneuerung des Scheins besteht. Diese Vorgaben gelten auch für Berufskraftfahrer, Busfahrer und Lkw-Fahrer.

Dennoch ist es von Vorteil, auch wenn die Gültigkeit von einem Erste-Hilfe-Kurs dauerhaft besteht, diesen nach einer Zeit auffrischen zu lassen. Dafür gibt es spezielle Kurse, welche den interessierten Personen innerhalb kurzer Zeit und für geringe Kosten das nötige Wissen vermitteln.

Insbesondere Ersthelfer sollten diese Auffrischungskurse wahrnehmen und alle drei bis vier Jahre ihr Wissen bezüglich der Ersten Hilfe auf den neusten Stand bringen.

Gerade nach einer Zeit ist es automatisch so, dass einige Methoden und Kenntnisse, da diese nicht täglich genutzt werden, in Vergessenheit geraten. In diesem Fall ist es glücklicherweise so, dass Sie nicht alltäglich als Ersthelfer zur Tat schreiten müssen.

Allerdings sind bei einem Ernstfall auch noch die weiteren Umstände zu bedenken, die das menschliche Denken erschweren können. In einer plötzlichen und hektischen Unfallsituation kann daher eine Person spontan wichtige Informationen nicht abrufen, die eine Weile her sind, dass diese beigebracht wurden.

Die Auffrischung für die Kenntnisse zur Ersten Hilfe ist also durchaus empfehlenswert. Der Auffrischungskurs nimmt dabei auch nicht zu viel Zeit in Anspruch. Meist ist es ein 1-Tageskurs, bei welchem besonders die praktischen Erste-Hilfe-Maßnahmen wiederholt werden sollen.

Großer Erster-Hilfe-Kurs für Berufskraftfahrer

Personen, die einen Führerschein der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E erwerben möchten, müssen vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis ebenfalls einen großen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

Laut der Fahrerlaubnisverordnung ist hier der Unterschied zum regulären Kurs, dass hier das Fachwissen in intensiverer Form dargestellt wird. Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht dabei aus zwölf Unterrichtseinheiten und kostet, ähnlich wie bei dem Standardkurs, zwischen 20 und 40 Euro. Dieser Erste-Hilfe-Schein ist außerdem unbegrenzt gültig.

Spezielle Erste-Hilfe-Kurse für Kinder

Viele Anbieter von Kursen haben in ihrem Kurs-Repertoire ein paar spezielle Kursangebote. Bei diesen können Interessierte ihr Wissen stetig erweitern und Erste-Hilfe-Kurse zu besonderen Themenbereichen besuchen.

Es können beispielsweise Eltern einen Kurs besuchen, der sich extra um die häufigen Unfälle und Gefahren bei Kindern dreht. Insbesondere bei Kindern ist es gut im Notfall vorbereitet zu sein, daher ist dieser Kurs nicht nur für Eltern, sondern auch für Lehrer oder allgemein Erzieher empfehlenswert.

Sogar Kinder können schon in ihrem jungen Alter besonders für sie ausgerichtete Erste-Hilfe-Kurse besuchen. Es gibt Schulklassen, die bei einem Ausflug einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Bei diesem werden in einfacheren und spielerischen Erklärungen die lebensrettenden Sofortmaßnahmen beigebracht.

Zu dem üblichen Grundkurs gibt es auch Erste-Hilfe-Kurse, welche auf die Notfallbehandlungen von Senioren oder bei Sportlern nach Sportverletzungen spezialisiert sind. Zudem gibt es auch Kurse die extra für Hunde- und Tierhalter ausgelegt sind.

Bei einem Sonderkurs werden passende Techniken und Methoden vermittelt und auch die alten Kenntnisse aufgefrischt.

Durchschnittlich ist bei dem Großteil der Deutschen der letzte Erste-Hilfe-Kurs ungefähr 15 Jahre her. Daher ist eine Auffrischung, auch bei einem kürzeren Abstand, ein guter Grund nochmal an einem Kurs teilzunehmen.

Schaden können Ihnen die Informationen in keinem Fall und da die Kosten im Rahmen sind, sollte der Gedanken für eine Auffrischung nach längerer Zeit in Betracht gezogen werden. Dadurch sind Sie im Notfall besser vorbereitet und können im Idealfall sogar einem Menschen das Leben retten.

Einige Anbieter verkaufen auch Gutscheine für einen Erste-Hilfe-Kurs, sodass dieser an interessierte Personen verschenkt werden kann. Gerade zu Weihnachten oder einem Geburtstag ist dies ein optimales Geschenk, beispielsweise für Vielfahrer.

Ersthelfer in einem Unternehmen

In einem Betrieb ist es von Vorteil, wenn die Mitarbeiter bezüglich der Ersten Hilfe geschult sind. Ein Erste-Hilfe-Kurs kann demnach als eine berufliche Fortbildung gewertet werden, da es gut ist, wenn es Personen am Arbeitsplatz gibt, die im Notfall helfen können.

Aus diesem Grund gibt es für Firmen eine betriebliche LSM-Ausbildung. Hierbei ist der neunstündige Erste-Hilfe-Kurs, welcher auch bei der Erwerbung des Führerscheins nötig ist, ausreichend.

In einem Unternehmen sollte ab einer Zahl von 20 Mitarbeitern einer davon einen Erste-Hilfe-Schein erwerben.

Mängel bei den Kursen

Da die Erste-Hilfe-Kurse stetig besucht werden, sei es von generell interessierten Menschen, Personen die beruflich in der Branche arbeiten (Sanitäter oder Sicherheitspersonal) oder auch vielen Erwerbern für eine Fahrerlaubnis, ist es wichtig die Qualität der Kurse auf ein hohes Maß zu halten.

Ungefähr eine Millionen Menschen in Deutschland besuchen jährlich einen Erste-Hilfe-Kurs. Die Kurse haben jedoch gelegentlich nicht die höchsten Qualitätsanforderungen. Auch Mängel bei der Ausbildung der Sanitäter oder Seminarleiter kann dazu führen, dass die Kurse nicht den zu erwartenden hohen Standard entsprechen.

Zudem kann es durch eine nicht ordnungsgemäße Ausbildung bzw. Erste-Hilfe-Kurses zu Problemen bei der Ausführung der lebensrettenden Sofortmaßnahmen kommen. Falsche Methoden der Ersten Hilfe sind keineswegs förderlich und können somit auch nicht den Unfallopfern helfen.

Viele Menschen trauen sich nicht eine Person mit Herzstillstand zu reanimieren, da sie sich nicht sicher sind wie sie es entweder machen müssen oder Angst haben etwas falsch zu machen und die Person mehr zu verletzten. Die Quote der Menschen, welche die Initiative ergreifen und die Leidenden zu reanimieren, liegt in Deutschland nur bei 15 Prozent.

Erste Hilfe: Dazu gehört auch das Rufen der Polizei.

Dabei ist gerade bei einem Herzstillstand diese Zahl besonders heikel. Mit jeder nicht genutzten Minute sinkt die Erwartung bei einem Herzstillstand zu überleben.

Möglicherweise nutzen die Deutschen auch das Angebot für Erste-Hilfe-Kurse nicht ausreichend, bzw. setzen sie sich damit nicht weiter auseinander. Dabei ist es gerade sehr wichtig, wenn Sie bedenken, dass sich in Deutschland ca. 2.500 Fälle ereignen, bei denen erste-Hilfe dringend benötigt wird.

Ein Kurs im Vorfeld würde Unsicherheiten ausmerzen und zu einem statistisch positiveren Ergebnis führen. Daher ist eine solche Ausbildung für jeden wichtig.

Auch der Anbieter des Erste-Hilfe-Kurses sollte im Voraus genauer unter die Lupe genommen werden. Folgende Möglichkeiten gibt es diesbezüglich.

  • Informieren Sie sich via Internet auf der Seite des Anbieters, ob dieser serös ist oder unüblich hohe Preise verlangt.
  • Lesen Sie Bewertungen oder Rezensionen von ehemaligen Teilnehmern des Erste-Hilfe-Kurses.
  • Erkundigen Sie sich, ob Sie ein Teilnehmerzertifikat im Nachhinein ausgehändigt bekommen.
  • Erfahrungsberichte aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis können Ihnen Aufschluss über gute Anbieter geben.

In der Regel sind die großen Anbieter die Sie finden seriös. Nichtsdestotrotz gibt es immer auch mal „schwarze Schafe“. Das ist zwar generell bei dem Thema Erste-Hilfe-Kurs nicht allzu gängig, dennoch sollte dieser Fakt im Hinterkopf behalten werden.

Rechtliche Situation in Deutschland

Nach dem § 323c im Strafgesetzbuch (StGB) ist jeder Bürger dazu verpflichtet Erste-Hilfe zu leisten. Dies gilt nicht nur nach einem Unfall, sondern generell bei hilfsbedürftigen und verletzten Personen. Jedoch meist nach einem Verkehrsunfall tritt der Fall ein, dass eine unmittelbare Gefahr besteht, beispielsweise wenn das Unfallopfer bewegungsunfähig ist und nahe dem Straßenverkehr liegt.

Werden die Pflichten zur Hilfe vernachlässigt, macht sich die betreffende Person einer unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Diese wird nach dem deutschen Gesetz hart bestraft. Abhängig von den Umständen folgt eine Geld- und Gefängnisstrafe.

Die Verpflichtung zur Ersten Hilfe gilt nicht nur für Personen, welche an dem Unfall direkt beteiligt sind, sondern auch für Zeugen und Menschen, die am Unfallort zugegen sind.

Von dem Gesetz werden Ersthelfer, die versuchen mit allen Mitteln zu helfen, geschützt. Auch im Erste-Hilfe-Kurs wird erklärt, dass bei der Ausführung der Sofortmaßnahmen durchaus die Kleidung des Opfers verschmutzt oder beschädigt wird. Gerade bei einer Herzdruckmassage kann es durch den ausgeführten Druck auf den Körper zu Rippenbrüchen kommen.

Dafür wird der Ersthelfer im Nachhinein allerdings nicht zur Rechenschaft gezogen, sofern das Wissen und die Fähigkeiten auf dem aktuellen Stand gehalten wurden und nicht fahrlässig gehandelt wurde.

Verhalten nach einem Unfall

Einige Punkte werden in einem Erste-Hilfe-Kurs behandelt, die nicht oft genug gesagt werden können. Diese Richtlinien sind stets bei jeglichen Unfallsituationen auf den Straßen zu beachten.

So sollte unbedingt an den Selbstschutz gedacht werden. Wenn Sie helfen wollen, gefährden Sie sich dabei nicht selbst. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass Ihr Fahrzeug in einem Abstand von mindestens 10 bis 20 Metern zum Unfallort stehen muss.

Im Erste-Hilfe-Kurs wird die Pflicht zur Mitführung von einem Verbandskasten erklärt.

Setzen Sie einen Warnblinker und wenn Sie aus dem Auto aussteigen, sollten Sie (insbesondere auf Autobahnen) auf den nachfolgenden Verkehr achten. Legen Sie eine Warnweste an und informieren Sie die Polizei und den Notdienst.

In einem Erste-Hilfe-Kurs wird Ihnen zudem vermittelt, dass Sie versuchen müssen in der stressigen Situation nach einem Unfall so gut wie möglich einen kühlen Kopf zu bewahren. Selbstverständlich ist dies leicht gesagt, jedoch bringt ein kurzes Durchatmen und sich zur Ruhe zu ermahnen deutlich etwas. So können Sie besser und überlegter handeln und sich zudem um das Unfallopfer kümmern.

Zur Ersten Hilfe zählt, neben der Versorgung der Verletzten, auch das Trösten und das Beruhigen der Unfallopfer, bis zum Eintreffen der Rettungskräfte. Vermitteln Sie der Person Zuversicht und sprechen Sie beruhigt auf die verletzte Person ein.

Sie sollten auch darauf achten, dass der Unfallort abgeschirmt ist und nicht Schaulustige und Gaffer auf die Stelle oder das Opfer einen direkten Blick erhalten.

Schnelle Wundversorgung

Jeder Fahrer hat außerdem die Pflicht in seinem Fahrzeug einen Verbandskasten mitzuführen. Der Inhalt dessen wird anschaulich in einem Erste-Hilfe-Kurs gezeigt und für die praktischen Übungen genutzt. So wird beispielsweise erklärt, wie ein Druckverband richtig angelegt wird.

Bei einer stark blutenden Wunde ist darauf zu achten, dass zunächst eine Wundauflage aus dem Erste-Hilfe-Koffer gewählt wird und mit einem sauberen Verband die Stelle mehrmals umwickelt wird. Darüber sollten Sie ein Druckpolster legen, dieses befindet sich ebenfalls in einem ordnungsgemäß sortierten Verbandkasten.

Ein Druckpolster kann allerdings auch durch mehrfach zusammengerollten Verband selbst hergestellt werden. Anschließen umwickeln Sie das Polster nochmals mit dem Verband um es zu stabilisieren.

Diese Regeln gelten allgemein für die richtige Wundversorgung:

  • Die Wunde sollte nicht von Ihnen berührt werden.
  • Bei der Versorgung ist es wichtig medizinische Handschuhe zu tragen. Diese sind Teil des Bestandes eines Verbandskoffers.
  • Nur große Fremdkörper, die sich in der Wunde befinden, sollten sorgfältig entfernt werden.
  • Es sollten keine Desinfektionsmittel oder brennende Substanzen in die Wunde gespritzt werden. Die richtige Säuberung nehmen anschließend die Notärzte vor.
  • Die verbundenen Körperteile sollten hochgelagert werden, damit der Blutverlust nicht so immens ist.

Als Ersthelfer sind Sie dafür verantwortlich, nur provisorisch die Wunden zu versorgen. Dabei ist es wichtig, dass die Wunde sich nicht infiziert und die Schmerzen des Verletzten weitestgehend gelindert werden sollen. Die genaue Versorgung nehmen im Nachhinein die Rettungskräfte vor.

Genaue Anleitungen zur richtigen Wundversorgung und wie ein ordentlich angelegter Verband auszusehen hat erhalten Sie im Erste-Hilfe-Kurs. Hierbei wird meist mit den Originalmaterialien an einer Puppe geübt, sodass Sie selbst in der Lage sind im Ernstfall eine Wunde zu versorgen.

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein, hat eine dauerhafte Gültigkeit.

In der Regel ist in jedem Verbandskasten auch eine Broschüre vorhanden, in welcher kurz und bildhaft die wichtigsten Kenntnisse zur Ersten-Hilfe vermitteln werden. Diese eignet sich für den Fall, dass Sie schnell nachschlagen müssen, weil Sie bspw. bei der stabilen Seitenlage unsicher sind.

Am Unfallort dient diese Anleitung allerdings nicht für lange Studienzwecke und ersetzt auch keinen Kurs für die Erste Hilfe.

Bei Ihrem Verbandskasten ist es von Vorteil stets darauf zu achten, dass die Utensilien dem Mindesthaltbarkeitsdatum entsprechen. Nur so ist die Garantie gegeben, dass die Mullbinden auch weiterhin steril sind. Kontrollieren Sie also gelegentlich Ihren Erste-Hilfe-Koffer auf Vollständigkeit und Haltbarkeit. Sobald etwas entnommen wurde, sollten die Materialien nachgekauft werden.

(49 Bewertungen, Durchschnitt: 4,70 von 5)

Autounfall gehabt? Schon an Schadensersatz, Gutachter, Werkstatt, Mietwagen, etc. gedacht?

Erste Hilfe Kurs

Um am Ort eines Verkehrsunfalles Erste Hilfe leisten zu können ist für jede(n) FührerscheinbesitzerIn eine Schulung vorgeschrieben!

Man unterscheidet zwischen der 6 stündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für die Klassen A,B,C,E,F und dem eigentlichen Erste Hilfe Kurs im Ausmaß von 16 Stunden für die Klasse D und E zu D.

Der Kurs muss spätestens vor der praktische Prüfung absolviert werden, d.h. Sie müssen spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung die Bestätigung vorweisen können.

Erkundigen Sie sich gleich bei der Anmeldung in der Fahrschule nach den Terminen für den Erste Hilfe Kurs! Fallweise wird mit der Absolvierung des Kurses zulange gewartet.

"Tipp! Machen Sie den Erste Hilfe Kurs möglichst früh!

Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist vorgeschrieben für die Klassen A, B, C, E, F.

Umfang und Inhalt

Der Kurs dauert 6 Stunden, er beinhaltet eine theoretische Unterweisung und praktische Übungen zur Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr.

Sie lernen dort:

  • Bergung aus akuter Gefahr
  • Lagerung
  • Maßnahmen bei Atemstillstand
  • Maßnahmen bei Herzstillstand
  • Maßnahmen bei Blutungen
  • Schockbekämpfung

Im Moment kostet der Kurs ca. 55 €

Was muss ich mitbringen
  • Kursbeitrag (zumeist bereits bei Anmeldung zum Kurs zu leisten)
  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Bequeme Kleidung und rutschfeste Schuhe
Wo und Wann kann man den Kurs machen?

Häufig können Sie den Kurs einfach und bequem in den Räumlichkeiten Ihrer Fahrschule absolvieren.

Die Termine finden Sie am Schwarzen Brett der Fahrschule, die Anmeldung zum Kurs erfolgt im Fahrschulbüro.

Kurse werden z.B. angeboten von:

Pflichten der Teilnehmer

Die Teilnehmer müssen im Kurs mitarbeiten, bei mangelnder Mitarbeit wird keine Bescheinigung ausgestellt.

Es gibt aber keine Prüfung.

Bestätigung - Nachweis

Nach der Kursteilnahme bekommen Sie eine Betätigung die Ihren Vor- und Zunamen, Ihr Geburtsdatum und das Datum enthält, weiters finden Sie darauf Namen, Anschrift und Unterschrift der Person, die die Unterweisung durchgeführt hat.

Gültigkeitsdauer

Die Geltungsdauer der 6 stündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist zeitlich nicht eingeschränkt.

Wenn Sie Ihre Lenkberechtigung ausdehnen, ist kein weiterer Erste Hilfe Kurs erforderlich.

Beispiel: Sie waren bereits im 6 stündigen "Erste Hilfe Kurs" als Sie die Klasse B gemacht haben und wollen jetzt den Motorradschein Klasse A, dann müssen Sie kein zweites Mal in die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Bescheinigung über lebenrettende Sofortmaßnahmen wird ersetzt durch

Doktorat der gesamten Heilkunde

eine Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers über die Teilnahme an einem Kurs zur Ausbildung in Erster Hilfe

eine Bescheinigung einer öffentlichen Dienststelle, die gemäß § 120 KFG 1967 zur Ausbildung von Kraftfahrern berechtigt ist über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe

ein Diplom in einem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder ein Zeugnis über die Abschlußprüfung in der Pflegehilfe

ein Diplom in einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst oder einem medizinisch-technischen Fachdienst oder ein Zeugnis in einem Sanitätshilfsdienst oder eine Bescheinigung über die Unterweisung in Erster Hilfe im Rahmen der Ausbildung in diesen Berufen

den Nachweis der abgeschlossenen Sanitätsgrundausbildung beim Bundesheer

eine Bescheinigung des österreichischen Zivilschutzverbandes über die Teilnahme an einem Lehrgang für Selbstschutz-Grundunterweisung

den Nachweis über die Absolvierung der Vorlesung „Erste Hilfe” des 1. Studienabschnittes der Studienrichtung Medizin

den Nachweis über die Absolvierung des Lehrganges „Erste Hilfe im Feuerwehrdienst” eines Landesfeuerwehrverbandes

den Nachweis über die Absolvierung der Vorlesung „Erste Hilfe” der Studienrichtung Pharmazie

den Nachweis über die Absolvierung des Lehrganges „Erste Hilfe” an den Bundesanstalten für Leibeserziehung

eine Bescheinigung über die Absolvierung des nach den Richtlinien des Österreichischen Roten Kreuzes geführten Kurses für Erste Hilfe des Österreichischen Bundesheeres

eine Bescheinigung des Johanniterordens über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Grundlehrgang für Zivildienstleistende

Erste Hilfe Kurs - Klasse D und E zu D

Vorgeschrieben für die Klasse D und E zu D

Der Erste Hilfe Kursdauert 16 Stunden.

Gültigkeit

Die Geltungsdauer des 16 stündigen Erste Hilfe Kurses ist nicht eingeschränkt.

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