четверг, 21 декабря 2017 г.

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Erste Hilfe – Grundkurs

In diesem Kurs lernen Sie, Notfallsituationen zu erkennen, die Gefahren einzuschätzen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Themen sind u. a. Bewusstseins-, Atem- und Kreislaufsstörungen, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Wunden, Knochenbrüche, Verbrennungen und Vergiftungen.

Die schnelle Hilfe in den ersten Minuten nach einem Vorfall entscheidet häufig über den Erfolg aller weiteren Bemühungen. So kann rechtzeitige Erste Hilfe die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.

Die Erste Hilfe Grundausbildung erfüllt die Voraussetzung für:

  • den Erwerb aller Führerscheinklassen, insbesondere der KlasseA, A1, B, BE, L, M oder TC, C1, CE, C1E, D, D1, DE, oder D1E und für den den Personenbeförderungsschein
  • Übungsleiter, Trainer, usw.
  • Ersthelfer in Betrieben und Verwaltungen (Diese Ausbildung ist als "Betriebshelferausbildung" bei den Berufsgenossenschaften anerkannt)
  • Arzt- und Apothekenhelfer(innenn)

Lehrgangsdauer/-zeiten: 9 Stunden

Lehrgangskosten betriebliche Ersthelfer:

Kostenträger für betriebliche Ersthelfer ist die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft. Bei dieser bekommen Sie die Information, wie viele Ersthelfer Sie aus- und fortbilden dürfen. Das Abrechnungsformular bekommen Sie ebenfalls bei Ihrer Berufsgenossenschaft. Es ist am Tag der Ausbildung vollständig ausgefüllt vorzulegen. Geschieht dies nicht, stellen wir Ihnen nach spätestens 14 Tagen die gebuchten EH-Kurse in Rechnung.

Zusätzlich benötigen Teilnehmer von kommunalen Einrichtungen und Behörden, die über die Unfallkasse des Bundes oder des Landes NRW versichert sind, einen Bildungsgutschein. Bei der Unfallkasse des Bundes kann eine sogenannte Kostenübernahmeerklärung beantragt werden. Diese muss mit dem Abrechnungsbogen eingereicht werden.

Für Vereine, Ortsgruppierungen, Fahrschulen oder sonstige Gruppierungen, die Interesse an der Durchführung eines geschlossenen Erste Hilfe Lehrgangs haben, machen wir gerne gesonderte Termine vor Ort. Die Gruppe sollte mindestens 15 maximal 18 Personen umfassen. Für Planung und Durchführung stehen wir gerne zur Verfügung!

  • 1 H ome (ALT-H) .
  • 2 T erminübersicht (ALT-T) .
  • 3 EH Grundkurs .
  • 4 E H Fortbildung (ALT-E) .
  • 5 EH E r zieher(innen) (ALT-R) .
  • 6 EH Er z ieher Fortbildung (ALT-Z) .
  • 7 EH a m Kind (ALT-M) .
  • 8 F i rst Aid Course in English (ALT-I) .
  • 9 N ach Bedarf (ALT-N) .
  • 10 Tei l nahmebedingungen (ALT-L) .

Telefonische Beratung:

Clemens Gregor

First Aid Course

Click here to join in our First Aid-Course for your Driving License or to become the First Aid provider in your Company.

Next course: 14. October 2017

This course is suitable for non-German speakers that want to obtain a driving license in Germany or want to become the First Aid provider in their company.

It will give you the skills and confidence to respond to a range of accidents and first aid emergencies one could encounter in traffic or the workplace.

This first aid course covers the content specified in the Health and Safety Regulations by the German Statutory accident insurance (BGV-A1) and the German driving license authority.

In the course you will learn how to help someone who is:

  • unresponsive and breathing
  • unresponsive and not breathing (including the use of an automated external defibrillator/AED)
  • having a seizure
  • choking
  • bleeding heavily
  • suffering from shock
  • burnt.

It also includes information on:

  • dealing with an emergency (especially assessing and monitoring a casualty, where to get help, electrical incidents)
  • accident recording and reporting
  • control of substances hazardous to health.

Each learner receives a companion workbook.

On successful completion of this course, you will receive an emergency first aid at work certificate which is valid for two years.

Learners must be physically able to carry out the practical elements of the course. The practical part can be outside. So please keep in mind, weather proof cloting is necessary.

If you are interested in our course program or further information please contact us:

Terminübersicht Grundausbildung

Termine Erste Hilfe Training (Fortbildung)

Termine Erste Hilfe Training

Fortbildung inkl. Kindernotfälle

Fortbildung inkl. Sportnotfälle

Lehrgangsorte

Gern führen wir auch einen Lehrgang in Ihren Räumen durch. Verwenden Sie hierfür bitte unser Inhouse-Formular oder rufen uns an. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 9 - 17 Uhr unter der 0351 8500235 (alternativ sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter; wir rufen Sie umgehend zurück).

An 178 Standorten in Deutschland

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FAHRSCHÜLER

Du möchtest deinen Führerschein machen und bist auf der Suche nach einem kurzweiligen und spannenden Erste Hilfe Kurs? Dann starte mit dem neuen Erste Hilfe Kurs bei M-A-U-S jetzt deine Reise in die Mobilität!

Die neue Erste Hilfe Schulung für den Führerschein!

Unabhängigkeit, Freiheit und Flexibilität – der Führerschein ermöglicht maximale Mobilität und ist nach wie vor praktisch für den Alltag. Doch bevor du mit dem PKW, Motorrad oder LKW hinaus in die Welt fahren kannst, ist es notwendig den Erste Hilfe Kurs zu absolvieren. Ob im Urlaub, beim Sport oder im Straßenverkehr: Unfälle können überall passieren. Damit du bestens ausgebildet bist, bieten wir dir eine optimale Vorbereitung für den Ernstfall, denn Erste Hilfe kann Leben retten! Ab dem 01.01.2016 lernen die Fahrschüler gemeinsam mit den betrieblichen Ersthelfern. Mit einer Menge guter Laune und dem richtigen Know-How wird deine Erste Hilfe Schulung mit uns zum großen Spaß! In nur 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten absolvierst du eine intensive, kurzweilige und interessante Grundausbildung in Erster Hilfe.

Der Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten gefasst in einem Ganztageskurs mit 7 1/2 Stunden Unterricht. Behandelt werden unter anderem erweiterte Maßnahmen bei:

  • Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettungen
  • Besondere Gefahren (z.B. Strom)
  • Kontaktaufnahme / Prüfung der Vitalfunktionen
  • Störung des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken
  • Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
  • Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
  • Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung
  • Sonnenstich / Hitzeerschöpfung / Hitzschlag
  • Vergiftungen / Verätzungen
  • Unterzuckerung und Krampfanfall
  • Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
  • Benutzung AED (autom. externer Defibrillator)

Bei Fragen stehen wir dir über unsere Hotline unter 0721/929240 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Den LSM-Kurs, wie wir ihn kennen, gibt es seit 2016 nicht mehr. Bis jetzt musste jeder Fahrschüler 8 UE im „Kleinen Erste Hilfe Kurs“ oder „LSM-Kurs“ lernen (1 UE = 45min.) – jetzt besuchen auch die Fahrschüler einen Erste Hilfe Kurs über 9 Unterrichtseinheiten.

Wie lange ist die LSM-Bescheinigung noch gültig?

LSM-Bescheinigungen sind noch bis 20.10.2017 gültig. Wer vor hat, seinen Führerschein nach Oktober 2017 um weitere Klassen zu erweitern, der muss jetzt einen neuen Erste Hilfe Kurs auswählen. Die EH-Bescheinigung (neue Erste Hilfe Schulung) ist für die Beantragung eines Führerscheins lebenslang gültig.

Die neue Erste Hilfe Schulung bietet eine effiziente sowie moderne Grundausbildung in Erster Hilfe und gilt ab 2016 ebenfalls für Fahrschüler. Ihr als Kursteilnehmer werdet dabei optimal auf alltägliche Notfallsituationen vorbereitet. Abwechslungsreiche Fallbeispiele sorgen für den Praxisbezug, der Kurs bietet viele Gelegenheiten themenspezifische Fragen zu behandeln. Und unser sympathisches Ausbilderteam zeigt euch, wie ihr im Ernstfall den Durchblick behaltet.

Fahrerlaubnisbewerber aller Führerscheinklassen (A, A1, B, BE, C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, L, T und M) sowie der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Gerne kommen wir auch zu dir in den Verein, an deine Uni oder in deine Kita. Für alle Gruppen unterrichtet unser Ausbilder direkt bei euch vor Ort. Unser Kurskonzept kann dabei natürlich an die Interessen von dir und deinem Team angepasst werden und verschiedene Schwerpunkte setzen.

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Ein Erste-Hilfe-Kurs lohnt

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EIN ERSTE-HILFE-KURS LOHNT SICH ZU 100%.

Zu 99% passiert nichts. Aber im Ausnahmefall bereit zu sein, ist mehr als nur wichtig. Es ist vor allem eines:

Unglaublich beruhigend. Wenn man weiß, was zu tun ist. Etwa, weil man sich an den Erste-Hilfe-Kurs erinnert.

Bei vielen ist das aber schon eine ganze Weile her.

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Österreichisches Rotes Kreuz

Wiedner Hauptstraße 32

Telefon: +43 (0)1 589 00-0

Fax: +43 (0)1 589 00-199

UID: ATU 163 70 905

Mehr Informationen zum Thema Blutspenden erhalten Sie über die Hotline: 0800 190 190

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eine Erste Hilfe Erfahrung eingesendet wird

man sich mit der Website verbindet

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uns weitere optionale Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Abhängig davon, welche Funktionalitäten unserer Webseite genutzt und welche Daten preisgegeben werden, werden folgende Daten gespeichert: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Foto, Adresse, E-Mail Adresse, Telefonnummer, Registrierungsdatum, Benutzername, Passwort, welchen

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Datenübermittlung von Facebook

An manchen Stellen bietet unsere Webseite die Möglichkeit, durch Klick auf den Button “Mit Facebook verbinden” personenbezogenen Daten, für die an der entsprechenden Stelle Eingabefelder vorgesehen sind, direkt aus Facebook zu importieren. Falls auf diesen Button geklickt wird, wird eineDatenverbindung zu Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA (im Folgenden „Facebook“) hergestellt und es werden die für die vorgesehenen Datenfelder notwendigen Daten automatisch von Facebook übernommen. Sofern man zu diesem Zeitpunkt bei Facebook eingeloggt ist, erfolgt die Datenübertragung automatisch, sofern man ausgeloggt bist, wird man vorher zum Login aufgefordert. Durch Klick auf den Button „Mit Facebook verbinden“ erteilt man uns die Zustimmung,dass die vorgesehenen Eingabefelder automatisch mit persönlichen Daten befüllt werden, indem diese Daten direkt von Facebook an uns übermittelt werden.

Veröffentlichung von Daten

Prinzipiell werden Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, nicht veröffentlicht oder anderen Benutzern zur Verfügung gestellt. Sinn und Zweck mancher Funktionalitäten der Webseite ist es jedoch, bestimmte Daten zu veröffentlichen und anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. In solchen Fällen wird man aber vor Klick auf den entsprechenden Button, der eine solche Veröffentlichung bestimmter Daten zur Folge hat, über diesen Umstand informiert.

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Wenn man gerne laufend Informationen über unsere Arbeit haben möchte, besteht die Möglichkeit, sich über die auf der Webseite zur Verfügung gestellte Funktionalität des „Quick Sign-Ups“ oder über eine Standard Sign-Up Seite anzumelden. Die eingegebenen Daten werden zu dem Zweck verarbeitet, um in der Folge in regelmäßigen Abständen Informationsnachrichten über unsere Arbeit an die jeweilige E-Mail-Adresse zu schicken. Wir geben Daten jedoch nicht an Dritte weiter.

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Die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zur Zusendung von Informationsnachrichten kann jederzeit widerrufen werden. Etwa indem in einer erhaltenen Informationsnachricht der Link am Ende der Nachricht angeklickt wird, der die Abmeldung vom Informationsdienst zur Folge hat („unsubscribe“). Der Widerruf kann auch schriftlich an team@erstehilfe.at unter Angabe des Vornamens, Nachnamens sowie der E-Mail Adresse mitgeteilt werden. Im Fall des Widerrufs der Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten oder zur Übermittlung von Informationsnachrichten sowie bei Löschung eines Profils werden alle personenbezogenen Daten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzliche Notwendigkeit besteht, diese Daten weiter zu verarbeiten.

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Diese Website verwendet Google Analytics. Dabei handelt es sich um einen Webanalysedienst von Google Inc. („Google“). Dieser Analysedienst verwendet ebenso „Cookies“, also kleine Dateien, die auf dem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Nutzung unserer Website ermöglichen. Informationen über die Nutzung unserer Webseite, die unter Verwendung von Cookies gesammelt werden, dienen dazu, die allgemeine Nutzung der Website auszuwerten, um es uns zu ermöglichen, Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und so in der Lage zu sein, unsere Webseite weiter zu optimieren und um weitere mit der Webseiten- und Internetnutzung verbundene Services zu erbringen. Die von Google Analytics mit Hilfe von Cookies erzeugten Informationen über die Nutzung der Webseite werden – einschließlich der anonymisierten IP-Adresse an einen Server von Google Inc. in die USA übermittelt. Die Anonymisierung erfolgt durch die Entfernung der letzten acht Bit der IP-Adresse, wodurch eine eindeutige Zuordnung der ermittelten Daten zu einer bestimmten IP-Adresse nicht mehr möglich ist. Diese Information wird an Behörden oder Dritte übermittelt, wenn diese Übermittlung gesetzlich erforderlich ist oder wenn Dritte im Auftrag von Google als Dienstleister tätig sind. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Speicherung von Cookies durch entsprechende Einstellungen im Browser zu verhindern. Wenn in den Einstellungen des Browsers die Zustimmung zur Speicherung von Cookies verweigert wird, kann es jedoch sein, dass bestimmte Funktionen unserer Webseite nicht mehr zur Verfügung stehen. Mit der Nutzung unserer Webseite erklärt man sich mit der Verwendung von Google Analytics einverstanden.

Informationen zur Privacy Policy von Google findet man unter http://www.google.de/policies/privacy. Hier findet man eine Möglichkeit, wie man die Nutzung von Google Analytics und die damit verbundene Datenübermittlung an Google unterbinden kann https://tools.google.com/dlpage/gaoptouthl=de.

Recht auf Auskunftserteilung, Richtigstellung und Löschung

Auf schriftliche Anfrage an team@erstehilfe.at informieren wir gerne über die Daten, die wir über Dich gespeichert haben. Um Missbrauch zu vermeiden, müssen wir jedoch darum bitten, sich in diesem Fall uns gegenüber in geeigneter Form auszuweisen, wie etwa durch Vorlage der Kopie eines gültigen Lichtbildausweises. Dies ist notwendig, damit sich unberechtigte Personen durch Vorspiegelung einer fremden Identität unter dem Deckmantel des Auskunftsrechts nicht Zugang zu den eigenen Daten verschaffen können.

Sofern man bemerken sollte, dass bestimmte Daten nicht richtig gespeichert sind oder falsch sind, stellen wir diese auf schriftliche Anfrage an team@erstehilfe.at richtig, sofern die Richtigstellung für eine weitere (korrekte) Nutzung der Webseite oder der von ihr zur Verfügung gestellten Dienste notwendig ist.

Sofern personenbezogene Daten auf Grund von Zustimmung gespeichert werden und es sonst keinen Rechtsgrund und keine Rechtspflicht für die Speicherung der Daten gibt (z.B. im Rahmen eines Gerichtsverfahrens), werden wir die Daten nach dem Widerruf der Zustimmung umgehend löschen.

Wir sind bemüht, personenbezogene Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns aber nicht gewährleistet werden, sodass wir bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.

Wir prüfen und aktualisieren alle Informationen, die wir auf unserer Website zur Verfügung stellen, kontinuierlich. Dennoch können sich manche Angaben zwischenzeitlich geändert haben oder obsolet sein. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann aus diesen Gründen nicht übernommen werden. Für den Inhalt und die Darstellung von anderen Webseiten, auf die mittels Link verwiesen wird, kann von uns keine Verantwortung übernommen werden, da diese Informationen und Seiteninhalte nicht unserer Kontrolle unterliegen.

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Erste-Hilfe-Kurse werden kürzer

Ab dem 1. April 2015 verkürzt sich die Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland von 16 auf neun Unterrichtseinheiten. Die Verkürzung betrifft die Erste-Hilfe-Grundausbildung sowie die Schulung für betriebliche Ersthelfer.

Der ASB hofft, dass es durch die verkürzte Erste-Hilfe-Ausbildung in Zukunft mehr Ersthelfer in Deutschland geben wird.

Bild: ASB/M. Soltau

Ab dem 1. April 2015 verkürzt sich die Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland grundlegend. Darauf weist der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) hin. Die Änderung betrifft die Erste-Hilfe-Grundausbildung sowie die Schulung für betriebliche Ersthelfer. Die Kurse werden von ursprünglich 16 Unterrichtseinheiten auf neun Unterrichtseinheiten reduziert. Um eine Unterrichtsstunde verlängert wird hingegen der Auffrischungskurs. Er umfasst nun ebenfalls neun Unterrichtseinheiten.

„Die Änderungen werden massive Konsequenzen für die Erste Hilfe haben", betont ASB-Bundesarzt Dr. Georg Scholz. „Die Kürzung der Erste-Hilfe-Ausbildung von zwei auf einen Unterrichtstag führt hoffentlich dazu, dass mehr Menschen ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen werden."

Auf die Entschlackung der Ersten-Hilfe-Ausbildung haben sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) und die Berufsgenossenschaften im September 2014 geeinigt. Der ASB ist Mitglied in der BAGEH, deren Vorsitz der Verband 2015 übernehmen wird.

Hintergrund der Kürzung ist, dass viele Erste-Hilfe-Maßnahmen, wie zum Beispiel die Herz-Lungen-Wiederbelebung, im Laufe der Jahre vereinfacht wurden. Außerdem haben wissenschaftliche Studien gezeigt, dass Kursteilnehmer nachhaltiger Erste Hilfe lernen, wenn sich die Kurse auf die Vermittlung wesentlicher Inhalte beschränken. Die neue Erste-Hilfe-Ausbildung startet deshalb ab dem 1. April 2015 in abgespeckter Form. Erhalten bleiben auf jeden Fall die Wiederbelebung, die Wundversorgung und das Einsetzen des Automatisierten Externen Defibrillators (AED).

Unklar ist noch, ob auch der Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen" für Führerscheinanwärter von der Änderung betroffen sein wird. „Wir gehen aber davon aus, dass er wie die anderen Kurse auf neun Unterrichtsstunden angepasst wird", sagt ASB-Bundesarzt Dr. Georg Scholz. „Abgesehen vom Auffrischungskurs gäbe es dann einen Kurs für alle." Über den Umfang des Kurses wird das Bundesverkehrsministerium voraussichtlich Anfang Januar 2015 entscheiden.

Der ASB bietet bundesweit Grund- und Auffrischungskurse in Erster Hilfe, Kurse für Führerscheinanwärter sowie für Ersthelfer im Betrieb und außerdem Erste Hilfe bei Kindernotfällen und zum richtigen Umgang mit Defibrillatoren (AED) an.

Wir helfen hier und jetzt.

Der ASB ist als Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation politisch und konfessionell ungebunden. Wir helfen allen Menschen – unabhängig von ihrer politischen, ethnischen, nationalen und religiösen Zugehörigkeit. Mehr als eine Million Menschen bundesweit unterstützen den gemeinnützigen Verein durch ihre Mitgliedschaft. Parallel zu seinen Aufgaben im Rettungsdienst – von der Notfallrettung bis zum Katastrophenschutz – engagiert sich der ASB in der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, den Hilfen für Menschen mit Behinderung, der Auslandshilfe sowie der Aus- und Weiterbildung Erwachsener. Wir helfen schnell und ohne Umwege allen, die unsere Unterstützung benötigen.

Das Jahr 2015 steht beim ASB ganz im Zeichen der Ersten Hilfe. Unter dem Motto "Erste Hilfe kann jeder!" wollen wir zeigen, wie wichtig es ist, Soforthilfe zu leisten und wie leicht die Maßnahmen erlernt werden können.

Hilfsorganisationen einigen sich auf Standards

Die Hilfsorganisationen der BAGEH haben sich am 27. Januar 2015 auf verbindliche Standards in der Erste-Hilfe-Ausbildung geeinigt. Dies ebnet den Weg für die Erste-Hilfe-Reform. Ab 1. April wird die Grundausbildung in Erster Hilfe nur noch einen statt zwei Tage dauern.

Flyer Erste Hilfe

Erste-Hilfe-Kurse 2015 ( Datei herunterladen PDF / 466,67 KB )

141208-MI-ASB-erste-hilfe-ausbildung-das-aendert-sich-2015.pdf

Medieninfo: Erste-Hilfe-Ausbildung – Das ändert sich 2015 ( Datei herunterladen PDF / 190,98 KB )

16 Stunden Erste-Hilfe-Grundkurs für betriebliche Ersthelfer

Erste-Hilfe-Grundkurse für betriebliche ErsthelferInnen (BetriebssanitäterInnen)

Wir bieten eine umfassende Ausbildung für ihre ErsthelferInnen im Rahmen von 16 Stunden, individuell angepasst an die Anforderungen ihres Unternehmens (Bauwesen, Vertrieb, Büro, . )

Durch praktische Übungen bereiten wir ihre MitarbeiterInnen darauf vor, in unterschiedlichsten Notsituationen rasch und kompetent zu Handeln.

Auch für Fragen rund um das Arbeitnehmerschutzgesetz stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Unsere LehrsanitäterInnen kommen zu einem individuell vereinbarten Termin in ihre Betriebsräumlichkeiten und bilden ihre MitarbeiterInnen direkt vor Ort aus.

Wir freuen uns ihre Anfrage office (at) erste-hilfe-kurs.at zu bearbeiten!

Sollten ihre MitarbeiterInnen innerhalb von 4 Jahren bereits einen 16 stündigen Grundkurs besucht haben, könnte ein Auffrischungskurs im Rahmen von 8 Stunden für ihr Unternehmen das richtige sein.

Umfang und Inhalt

des (Großen) Erste Hilfe Kurses

Der Erste Hilfe Kurs ist der Aufbaukurs für den Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort. Während Pkw-Fahrer und Motorradfahrer lediglich den LSM-Kurs benötigen, um zur Führerschein-Prüfung zugelassen zu werden, müssen angehende LKW-Fahrer und auch Busfahrer den so genannten Großen Erste Hilfe Kurs besuchen. Für diesen ist der Besuch des LSMU, des Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort Voraussetzung. Mit der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem LSMU-Kurs kann dann auch der Erste Hilfe Kurs durchgeführt werden.

Mehr Informationen zum Thema Fahrsicherheit

Erste Hilfe Kurse 2015 – Die Änderungen

Zunächst ändern sich nur die Inhalte und die Dauer von Erste Hilfe Kursen für Firmen und in Kürze auch für Führerscheinbewerber . Was das im Detail bedeutet können Sie hier nachlesen:

Erste Hilfe Kurse für Firmen ab 01.04.2015

  • Erste Hilfe Kurs über 2 Tage (16 UE) verkürzt sich auf einen Tag (9 UE).
  • Erste Hilfe Training bleibt bei einem Tag, verlängert sich auf 9 UE
  • Rechtskräftig zum 01.04.2015

Erste Hilfe Kurs für den Führerschein (LSM) ab 01.07.2015

  • PKW Führerschein auch Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort gennant wird ebenfalls auf den neuen Erste Hilfe Kurs umgestellt. Der Kurs wird von 8UE auf 9UE angepasst. Und wird in Zukunft auch nicht mehr „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort heißen. Die Politik versucht die Änderung zum 01.04.2015 umzusetzen.
  • Aktuell geplante Umsetzung: Zum 01.07.2015

Erste Hilfe Kurs für den LKW Führerschein ab 01.07.2015

  • Aktueller Stand heute, bleibt es bei den 2 Tagen und 16 UE. Auch hier kann jedoch eine Änderung noch bis zum 01.01.2015 erfolgen. Der Erste Hilfe Kurs wird auch auf einen Tag reduziert. Voraussichtlich zum 01.07.2015. Somit wird es in Zukunft nur noch einen Erste Hilfe Kurs geben. Der neue Erste Hilfe Kurs mit 9UE.
  • Umsetzung zum 01.07.2015 geplant

Erste Hilfe Kurs für Jugendgruppenleiter (JuLeiKa), Übungsleiter, Trainer etc.

  • Eine Änderung des Erste Hilfe Kurs für die Jugendleiter, Rettungsschwimmer, Heilpraktiker, Piloten, Trainer, etc. wird sich derzeit nicht zum 01.01.2015 ändern. Jedoch laufen auch hier bereits Gespräche auf Hochtouren die Gesetze und Regeln hier ebenfalls auf den neuen Erste Hilfe Kurs anzupassen. Zu wann ist derzeit fraglich. Fragen Sie daher immer beim Verein oder der Behörde nach.

Stand heute, haben sich nur die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft (BG) und Unfallkassen) dazu entschlossen nicht nur die Dauer von Erste Hilfe Kursen ab dem 01.04.2015 zu ändern sondern auch deren Inhalt. Das sich von Zeit zu Zeit der Inhalt von Erste Hilfe Kurse ändert ist verständlich. Das aber die Dauer grundlegend geändert wird, das hat es in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben. Die Änderung der Erste Hilfe Kurse betrifft daher nur die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern und deren Fortbildung .

Da für das 4. Quartal 2014 jedoch Gespräche auf Landes- und Bundesebene der Regierung anstehen, können noch Änderungen in der Ersten Hilfe Ausbildung für 2015 stattfinden. Daher bleibt das Thema spannend und sobald sich Neuigkeiten ergeben, erhalten Sie hier als erstes Neuigkeiten über die Änderungen der Erste Hilfe Ausbildung ab 01.04.2015!

Vorab noch Fragen? Benutzen Sie einfach das untenstehende Kommentarfeld.

UPDATE vom 12.09.2014:

Der Dachverband der Berufsgenossenschaften hat eine Revision zur Erste Hilfe Ausbildung ab 2015 herausgegeben. Die Einführung der Änderung beginnt jetzt zum 01.04.2015.

UPDATE vom 13.10.2014:

Die Verkürzung der Erste Hilfe Kurse betrag bis jetzt nur die Ausbildungen in den Firmen. Ob es den 2-tägigen Erste Hilfe Kurs (16 UE) auch noch für den LKW Führerschein, Bus Führerschein, Rettungsschwimmer, Trainer, Übungsleiter, JuLeiKa und viele weitere geben wird war bis jetzt ungewiss. Jetzt ist es Gewissheit: Ab 2015 wird es keine 2-tägigen Erste Hilfe (16 UE) geben. Der neue Erste Hilfe Kurs mit 9 UE wird voraussichtlich ab 01.04.2015 eingeführt. Weitere Infos im neuen Blog Eintrag:

UPDATE vom 10.01.2015:

Erste Hilfe Kurse für Firmen und Führerscheinbewerber stellen den größten Bedarf dar. Für die Zwecke von Berufsausbildungen, Rettungsschwimmern, Trainer, Übungsleiter, etc. sind im Vergleich eher kleine Gruppen. Es stellt sich die Frage, wer in Zukunft noch für diesen kleinen Personenkreis einen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs anbietet? Die meisten Verbände stellen komplett auf den neuen dynamischen 1-tägigen Erste Hilfe Kurs um. Daher wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis Vereine und Co. auch den 1-tägigen Kurs akzeptieren.

UPDATE vom 10.03.2015:

Neuigkeiten vorhanden! Es ist geplant das alle Führerscheinbewerber ab dem 01.07.2015 auch den neuen Erste Hilfe Kurs besuchen dürfen. Für alle die einen LKW oder Bus Führerschein absolvieren, müssen dann auch nur noch einen statt zwei Tage für die Erste Hilfe Schulung einplanen. Sobald ein Termin verbindlich wird, erfahren Sie es hier als erstes!

UPDATE vom 20.03.2015:

Hinweis: Einige Vereine warten die evtl. Umsetzung zum 01.07.2015 ab und wollen dann auch überlegen den neuen Erste Hilfe Kurs mit 9UE für z.B. die Trainerausbildung (Trainerlizenz) zu akzeptieren. Das gleiche überlegen auch einige Prüfungskommisionen (Humanmedizin, Lehramt, etc.).

Sobald neue Informationen vorhanden sind, erfahren Sie es hier.

Kommentare

Stefan Magin meint

Der Sportbund Pfalz hat sich bereits angepasst. Hier der Link zur Homepage:

Liane Prinz meint

Habe im September 2013 den Erste Hilfe Kurs gemacht.

Frage: Wann muss ich als Ersthelfer in einem Betrieb, einen Auffrischungskurs besuchen??

Notfallcoaching Bonn meint

Hallo Liane Prinz,

die Auffrischung von Ihrem Erste Hilfe Kurs muss nach Vorgabe innerhalb von 2 Jahren stattfinden. Bedeutet in Ihrem Fall, im September 2015. Somit bleibt Ihr Status als betrieblicher Ersthelfer aufrecht erhalten.

Wir wünschen viel Spaß im Kurs!

Wie lange ist die „Erste Hilfe Schulung“ gültig, wenn der Führerschein nicht sofort gemacht bzw.

Notfallcoaching Bonn meint

wir empfehlen immer beim örtlichen Straßenverkehrsamt nachzufragen. Zu den allgemeinen Fristen haben wir hier noch eine praktische Übersicht: http://notfallcoaching.com/erste-hilfe-tipps/erste-hilfe-kurs-wie-lange-gueltig

Viel Erfolg beim Erste Hilfe Kurs und dem Führerschein!

Müssen Führerscheinbewerber alle paar Jahre eine Auffrischung der Erste Hilfe Schulung machen?

Notfallcoaching Bonn meint

Generell nein. Empfehlenswert ja!

Lynn Hamburger meint

Kann man den erste hilfe kurs aus dem sportverein auch für den Führerschein nutzen?

Notfallcoaching Bonn meint

immer dann wenn der Kursanbieter auch von der Gemeinde / Stadt nach der Fahrerlaubnisbehörde (FEV) anerkannt ist. Am besten beim Anbieter vom Erste Hilfe Kurs anrufen und um auf Nummer sicher zu gehen auch bei Straßenverkehrsamt. Viel Spaß bei den Fahrstunden.

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Ausbildung betriebliche Erste Hilfe

Ersthelfer müssen von ermächtigten Stellen aus- und fortgebildet sein - §26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".

Die ermächtigten Stellen haben die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" (bisher BGG/GUV-G 948) zu erfüllen.

Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist bei der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) eingerichtet. Sie führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebes im Auftrag der Unfallversicherungsträger durch.

Bei Fragen in Zusammenhang mit dem Ermächtigungsverfahren wenden Sie sich bitte an

Erste-Hilfe-Kurs für Führerscheinbewerber in Aurich

Hans-H. Hunfeld

Erste Hilfe ganz kompakt: Seit dem 01.04.2015 können Sie alles Wichtige der Ersten Hilfe in 9 Unterrichtsstunden – z.B. an einem Tag – erlernen.

Dies macht unser spezielles Ausbildungskonzept möglich: Erleben Sie mit uns eine „Lernreise“, die Erste Hilfe mit viel Praxis auf den Punkt bringt.

Und unsere speziell geschulten Trainer begleiten Sie dabei gekonnt, damit Sie danach im Notfall mit Ihren neu erworbenen oder aufgefrischten Kenntnissen und Fertigkeiten der Ersten Hilfe, beherzt und ohne Angst auf den Betroffenen zugehen mögen und werden.

Einige Beispiele, was Sie auf dieser Lernreise kennenlernen werden:

  • Was immer richtig und wichtig ist: Vorgehen am Notfallort
  • Was tun Sie, wenn jemand bewusstlos ist? (z.B. stabile Seitenlage, Helmabnahme)
  • Was tun Sie, wenn jemand keine Atmung hat? (z.B. Herz-Lungen-Wiederbelebung)
  • Was tun Sie, wenn jemand „Probleme in der Brust“ hat? (z.B. bei einem Herzinfarkt)
  • Was tun Sie, wenn sich jemand verletzt hat? (z.B. Stillen bedrohlicher Blutungen)
  • und vieles mehr

Diese Erste Hilfe-Kurse entsprechen den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen sowie der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001).

Weitere Informationen finden Sie hier: Mehr

Erste-Hilfe-Kurs für Führerscheinbewerber in Aurich

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Kurstermine für Führerscheinbewerber in Aurich

Ihr Ansprechpartner für Erste-Hilfe in Aurich

Weitere Informationen zum Kurs für Führerscheinbewerber der Johanniter in Aurich erhalten Sie unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 0019214. Die Anmeldung zum Kurs für Führerscheinbewerber in Aurich ist auch direkt per Online-Formular möglich.

Informationen zu weiteren Dienstleistungen der Johanniter in Aurich:

Ihr Ansprechpartner Hans-H. Hunfeld

Unser Service-Angebot für Sie:

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  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.BIC: BFSWDE33XXX

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