понедельник, 25 декабря 2017 г.

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Kosten erste hilfe kurs

Erste-Hilfe-Kurse: Preise

Erste-Hilfe Kurse kosten Geld. Jedoch lange nicht so viel, wie der Führerschein, für den man ihn braucht. Die Kursgebühr für den neuen Erste-Hilfe-Kurs, der für jede Führerscheinklasse gültig ist, beträgt je nach Kursort zwischen 14,97 € und 24,97 €.

An einigen Kursorten finden derzeitig Gutscheinaktionen statt, wo wir den Preis gesenkt haben, sodass du einen supergünstigen Preis für den Erste-Hilfe-Kurs erhältst. Reduzierte Preise und aktuelle Gutscheinaktionen entnimmst du bitte auf dem Flyer deiner Fahrschule. Zum Beispiel kostet der Erste-Hilfe Kurs in Frankfurt Sachenhausen mit Gutschein nur 12.00 € . Wenn du nicht den Gutschein von deiner Fahrschule erhalten hast, kannst du trotzdem die knallhart kalkulierten Preise bekommen. Lade dir einfach den Gutschein bei dem jeweiligen Kursort herunter und bringe ihn am Kurstag mit. Falls noch Fragen bestehen ruf uns einfach unter der Telefonnummer 069 / 86777385 an.

Unser speziell auf deine Bedürfnisse abgestimmtes Trainingsprogramm:

  • Mit Fun und Freude zum Abschluß
  • Kein gelangweiltes rumsitzen
  • Abschluß garantiert!
  • zertifizierte Qualität
  • Kurse werden von jungen

Erste-Hilfe-Kurse FГјhrerschein

Erste Hilfe ganz kompakt: Seit dem 01.04.2015 können Sie alles Wichtige der Ersten Hilfe in 9 Unterrichtsstunden – z.B. an einem Tag – erlernen.

Dies macht unser spezielles Ausbildungskonzept möglich: Erleben Sie mit uns eine „Lernreise“, die Erste Hilfe mit viel Praxis auf den Punkt bringt.

Und unsere speziell geschulten Trainer begleiten Sie dabei gekonnt, damit Sie danach im Notfall mit Ihren neu erworbenen oder aufgefrischten Kenntnissen und Fertigkeiten der Ersten Hilfe, beherzt und ohne Angst auf den Betroffenen zugehen mögen und werden.

Einige Beispiele, was Sie auf dieser Lernreise kennenlernen werden:

  • Was immer richtig und wichtig ist: Vorgehen am Notfallort
  • Was tun Sie, wenn jemand bewusstlos ist? (z.B. stabile Seitenlage, Helmabnahme)
  • Was tun Sie, wenn jemand keine Atmung hat? (z.B. Herz-Lungen-Wiederbelebung)
  • Was tun Sie, wenn jemand „Probleme in der Brust“ hat? (z.B. bei einem Herzinfarkt)
  • Was tun Sie, wenn sich jemand verletzt hat? (z.B. Stillen bedrohlicher Blutungen)
  • und vieles mehr

Diese Erste Hilfe-Kurse entsprechen den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen sowie der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001).

Weitere Informationen finden Sie hier: Mehr

Unser Serviceangebot fГјr Sie:

Inhalt eines Verbandkastens fГјr Personenkraftwagen (Stand 01.01.2014)

Wie Sie spenden können

Spendenkonten

  • JohanniterordenBIC: GENODED1DKD

IBAN: DE06350601900000150150

  • Johanniter-StiftungBIC: DEUTDEBBXXX

    IBAN: DE60100700000437736200

  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.BIC: BFSWDE33XXX

    Spenden per SMS

    Sende: JOHANNITER an 81190

    Jede SMS kostet 5 Euro plus Transportleistung und hilft uns mit 4,83 Euro. Danke!

    Kosten (Erste Hilfe Kurs)

    des (Großen) Erste Hilfe Kurses

    Wie schon beim Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, so sind auch die Kosten für einen Erste Hilfe Kurs je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Als mittleren Preis könnten in etwa 20 Euro angesetzt werden, wie auch für den LSMU-Kurs. Dabei sollte jedoch nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualität, des Kurses geachtet werden. Dass heißt, wie und wie gut wird der Lernstoff vermittelt? Nicht das der rechtlich vorgegebene Stoff im Kurs einfach nur durchgezogen wird. Das bringt niemandem etwas, weder dem Kursteilnehmer selbst, noch dem später möglicherweisen zu versorgenden Verletzten. Deshalb sollte beim Erste Hilfe Kurs wie auch beim LSMU-Kurs immer eines gelten: Qualität steht über dem Preis. Der Preis sollte deshalb beim Erste Hilfe Kurs eher eine untergeordnete Rolle, besser sogar gar keine Rolle, spielen.

    Mehr Informationen zum Thema Fahrsicherheit

    Kosten erste hilfe kurs

    Erste Hilfe im Betrieb

    Berufsgenossenschaft

    Wir bieten auch die, von den Berufsgenossenschaften geforderten Erste-Hilfe Aus- und Fortbildungen für betriebliche Ersthelfer an. Termine hierzu können flexibel und nach Ihren Wünschen vereinbart werden.

    Sehr gern führen wir die Kurse in den Räumlichkeiten Ihres Unternehmens durch.

    Die Kosten für diese Kurse werden in der Regel von den zuständigen Unfallversicherungsträgern übernommen.

    Neue Richtlinien ab April 2015

    Gute Nachrichten für alle Unternehmen:

    Seit 1. April 2015 gelten für die betriebliche Ersthelfer Aus- und Fortbildung neue Richtlinien.

    • Erste Hilfe Grundkurs 9 Unterrichtseinheiten á 45 min
    • Erste Hilfe Fortbildung 9 Unterrichtseinheiten á 45 min
    • Erste-Hilfe Ausbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder 9 Unterrichtseinheiten á 45 min
    • Erste-Hilfe Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder 9 Unterrichtseinheiten á 45 min

    Die Kursgebühren für die Aus- und Fortbildungen werdenin der Regel wie gewohnt von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.

    Bei uns können Sie ab sofort die neuen Kurse buchen.

    Formulare zum download

    (betriebliche Erste Hilfe Aus- und Fortbildung)

    Betriebe, Unternehmen, Dienststellen und weiterführende Schulen (ohne Grundschulen)

    Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen (ohne weiterführende Schulen)

    • Erste Hilfe in Bildungs-und Betreuungseinrichtungen
    • Spezialtraining für Lehrkräfte gem. KM-Bek Nr.VI/8-S4402/44-6/2952
    • Erste Hilfe für Erzieher/innen in Kindertageseinrichtungen

    Zur Ersthelfer Aus- und Fortbildung, für Lehrer und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen.

    Bei Kursbeginn ausgefüllt abgeben

    Ab 2. Januar 2015: Neues Anmeldeverfahren

    Nur noch mit neuem BGN-Fomular (für Versicherte der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe)

    Ab Anfang 2015 brauchen Sie das neue BGN-Anmeldeformular, wenn Beschäftigte Ihres Unternehmens an einem Ersthelferlehrgang teilnehmen wollen, und die BGN die Lehrgangsgebühr übernimmt.

    Dieses Formular bekommen Sie nur bei der BGN. Es löst das bisherige DGUV-Formular ab.

    Sollen Beschäftigte mehrerer Betriebsstätten am Ersthelferlehrgang teilnehmen, müssen Sie für jede dieser Betriebsstätten ein Anmeldeformular anfordern.

    Die Abrechnung der Kursgebühren erfolgt wie bisher: Die Ausbildungs-Dienstleister rechnen direkt mit der BGN ab. Sie reichen der BGN weiterhin das vom Unternehmen ausgefüllte und von den Teilnehmern unterschriebene (jetzt neue) BGN-Anmeldeformular ein.

    Dort können Sie die von der BGN benötigten Angaben direkt in die vorgesehenen Eingabefelder eintragen.

    Kosten erste hilfe kurs

    8 und 16 Stunden Erste-Hilfe-Auffrischungskurse für Ihr Unternehmen

    8 und 16 Stunden Erste-Hilfe-Auffrischungskurse für Ihr Unternehmen

    Defibrillator inkl. Schulung für Ihr Unternehmen

    Grund & Auffrischungskurse - Flexible Terminvereinbarung

    Senden Sie uns Ihre Kursanfrage für Ihr Unternehmen

    In nur einem Tag Erste Hilfe lernen!

    Kompakt: Wir kommen auf den Punkt. In nur einem Tag lernen Sie die Themen, die im Notfall wirklich wichtig sind, um Ersthelfer zu sein. Kurz, prägnant und immer mit Blick auf die notwendigen Maßnahmen.

    Sicher: Wir geben Ihnen genügend Raum, alle praktischen Maßnahmen selber auszuprobieren und Ihr Wissen aufzufrischen. In kürzester Zeit erfahren Sie, wie einfach Leben retten sein kann. Das gibt Ihnen Sicherheit, wenn Sie im Notfall gefordert sind.

    Kompetent: Unsere Ausbilder stehen Ihnen im Kurs immer als Partner zur Seite. Mit der fortlaufenden notfallmedizinischen und pädagogischen Schulung unserer Ausbilder stellen wir sicher, dass Sie inhaltlich und methodisch immer auf den neusten Stand ausgebildet werden.

    Buchen Sie hier Ihren Kurs vor Ort!

    Kurz und kompakt: Der Erste-Hilfe-Grundlehrgang

    Der Erste Hilfe Grundlehrgang ist das Basisangebot für die Grundlagen der Ersten Hilfe, das Erkennen und Einschätzen von Gefahren und die Durchführung der richtigen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Wiederbelebung. Die Kurse sind so gestaltet, dass das Lernen Spaß macht.

    Moderne Medien und eine entsprechende medizinische und pädagogische Qualifikation unserer Ausbilder garantieren, dass Sie im tatsächlichen Notfall schnell und sicher helfen können und auch mit den alltäglichen "kleinen" Katastrophen sicher umgehen können.

    alle Personen, die im Notfall helfen können wollen, Führerscheinbewerber (alle Klassen), Jugendgruppenleiter/innen, Betriebshelfer/innen, Übungsleiter/Trainer, Medizinstudenten/innen, Lehrer/innen, Auszubildende mit Verpflichtung zur Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs

    Erste-Hilfe-App

    Stellen Sie sich vor, Sie sind Zeuge eines Notfalls. Könnten Sie aus dem Stehgreif eine Wiederbelebung durchführen? Oder eine bedrohliche Blutung stoppen? Eher nicht? Dann hilft Ihnen unsere Erste-Hilfe-App.

    Angebote für Arbeitgeber

    Wir übernehmen gerne die Verwaltung Ihrer Betriebshelfer, laden diese zu den notwendigen Fortbildungen ein und kontrollieren in festen Abständen Ihre Erste-Hilfe-Einrichtungen auf Vollständigkeit und Funktion.

    Häufig gestellte Fragen

    Was ist zu tun bei Nasenbluten? Wann ist die stabile Seitenlage sinnvoll? Und in welchem Rhythmus erfolgen Herzdruckmassage und Beatmung?

    Wir beantworten Ihre drängendsten Fragen direkt online.

    Wie viel kostet ein Erste-Hilfe-Schein?

    Der Erste-Hilfe-Schein

    Ein Erste Hilfe Lehrgang wird in verschiedenen Bereichen benötigt. Wer zum Beispiel mit dem Führerschein beginnt, muss den Erste-Hilfe-Schein vorlegen. Jugendleiter für Feriencamps benötigen ebenfalls eine Zertifizierung.

    Das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser oder auch der Arbeiter-Samariter Bund bieten Erste Hilfe Kurse in ganz Deutschland an. In den einzelnen Städten gibt es regional weitere Anbieter, die allerdings nicht flächendeckend in Deutschland arbeiten. Das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter und die Malteser sind in allen Städten und Gemeinden innerhalb Deutschlands vertreten und bieten regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse und weiterführende Kurse an. In Deutschland gilt keine einheitliche Regelung für die Kosten eines Erste-Hilfe-Kurses. Daher müssen der aktuell gültige Preis sowie die Termine für die Kurse bei den jeweiligen Anbietern abgefragt werden.

    Preise für die unterschiedlichen Erste-Hilfe-Scheine

    Der reguläre Erste Hilfe Schein kostet zwischen 15 und 30 Euro, abhängig von den verschiedenen Anbietern. Die Teilnahme an diesem Kurs ist für den Erwerb der Fahrerlaubnis notwendig.

    Die Grundausbildung, die in Betrieben gültig ist und für den LKW-Führerschein notwendig ist, kostet 35 Euro. Der Unterricht kann auch in Gebärdensprache abgehalten werden, kostet dann jedoch 110 Euro.

    Der Erste Hilfe Kurs für Jugendgruppenleiter kostet 20 Euro und ist ein Sonderschein, der nicht für den Erwerb der Fahrerlaubnis gilt.

    Der Erste-Hilfe Sonderkurs, zum Beispiel für Sportgruppen oder Senioren kostet 40 Euro und weitere 25 € für das individuelle Training.

    Voraussetzungen für den Erste-Hilfe-Schein

    Für den Erste-Hilfe-Kurs ist der Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mitzubringen. Andere Dokumente, die zur Identifikation dienen, sind nicht erlaubt.

    Die jeweilige Kursgebühr muss bei der Anmeldung bezahlt werden. Sollte ein Sehtest erforderlich sein, muss dieser vorgelegt werden.

    Für die Ausstellung des Zertifikates muss eine gesetzlich feststehende Unterrichtszeit eingehalten. Die Teilnehmer müssen pünktlich zu Beginn des Kurses erscheinen, um am Ende des Kurses das Zertifikat zu erhalten.

    Die Zertifizierung des Erste-Hilfe-Scheins gilt im Allgemeinen ein Leben lang. Dennoch kann in Einzelfällen ein Auffrischungskurs bzw. der kleine Erste Hilfe Kurs (LSM) abgefragt werden. In diesem Falle muss ein erneuter Kurs besucht werden.

    Personen, die an dem großen Erste Hilfe Kurs mit acht Doppelstunden teilnehmen, müssen den Grundkurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen innerhalb der letzten drei Monate absolviert haben.

    Verwandte Themen:

    Auto Kleinanzeigen

    im Namen und im Auftrag der Berechtigten versteigern wir gemäß § 1235 BGB im fremden Namen und für fremde Rechnung öffentlich gegen Höchstgebot wg. § 885 a ZPO u. § 562 BGB am Montag den 11.12.2017.

    tornadorot, Benzin, Bj.2012, TÜV 2019, nur 20.000 km, 85 PS,Top Zustand, Garagenwagen, scheckheftgepflegt, Diebstahl-Warnanlage Plus, Multifunktionsanlage Plus, Climatronic,Allwetterreifen, Park.

    79618 Rheinfelden (Baden)

    Ford Mondeo, TDDI, Diesel, Top Zustand, technisch wie optisch.

    Vor kurzen erneuert: Bremsen, Reifen, Öl und Filter.

    Verkauf aus steuerlichen Gründen

    MERCEDES-BENZ C 180, EZ 10.11.1994, 122 PS, Automatik, AHK abnehmbar, fahrbereit. Abgemeldet seit 07.11.2017

    Erste Hilfe-Kurs, Kosten

    Was mich ein bisschen дrgert, sind die eigentlich recht hohen Kosten von 40 Ђ pro Person. Ich bekomme ja meinen Kurs immer vom AG finanziert und hatte gar keinen Plan mehr, wie teuer der Kurs ist. Ich finde, man sollte es irgendwie gьnstiger hinbekommen. Natьrlich braucht der DRK auch Einnahmen, aber das ist ziemlich teuer und kцnnte sicher auch einige Leute abschrecken.

    1. Hilfe grцЯer Kurs 40,-Ђ

    1. Hilfe fьr Reiter 40,-Ђ

    1. Hilfe fьr Senioren 30,-Ђ

    Papa bekommt es auch vom AG

    Ob das nun der DRK gьnstiger anbieten kann oder das eine Finanzierung ьber Steuern laufen (also eine Subventionierung der Anbieter, damit sie gьnstiger anbieten kцnnen) mьsste weiter gedacht werden. 40 Ђ sind jedenfalls abschreckend

    Sonst ist es nur Kleinkrams, aber das mehrmals im Jahr

    Von 9.30- 17.30 35Ђ.

    Diese Fahrzeuge werden z.B. eingesetzt wenn grцЯere Schadenslagen sind, Terroranschlдge, Zugunglьcke - bei vielen Verletzten die der цffentliche Rettungsdienst alleine einfach nicht schaffen kann - da sind es die ehrenamtlich vorgehaltenen Fahrzeuge die da sind und helfen.

    Tja. die Wertevorstellung ist da aber schon auch komisch oder?

    Helfen ja gerne - aber nur wenn es kostenlos ist - auch wenn es mir selber hilft?

    Es wдren vermutlich mehr, da 40Ђ fьr den ein oder anderen nicht einfach erschwinglich sind, auch wenn sie gerne teilnehmen wьrden. Man wьrde also einen grцЯeren Personenkreis einbeziehen kцnnen. Kдme gelegen.

    Da fьhle ich mich eher weniger respektiert, wie oft ich hier lese, dass schwangere schreiben "Ruf doch den Rettungsdienst, die fahren dich in die Klinik und mьssen dich auch 40 Stockwerke nach unten tragen. Was die sagen ist total egal, sie mьssen machen was du sagst, es sind ja schlieЯlich keine Дrzte".

    Da mцchte ich gerne Schellen verteilen. Denn natьrlich sind wir keine Дrzte. Wir sind aber auch nicht nur etwas teurere Taxifahrer die Befehle entgegen nehmen und natьrlich auf Fingerschnippen tausende von Stufen eine stolze Schwangere nach unten schleppen.

    Denn kцnnen tun wir ja sowieso nichts. Wenn die liebe Schwangere ein medizinisches Problem hat muss da schon ein GroЯaufgebot an Rettung auffahren. Denn wir kцnnen ja eigentlich nichts.

    Hдtte eben gedacht, dass man ja trotzdem freiwillig da drin sitzt. Hдtte man so gar keinen Bock wird man ja nicht gezwungen und bleibt bitte weg, bevor man den Kurs stцrt.

    Dann weisst du was ich meine.

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    Ein Erste-Hilfe-Kurs lohnt

    Mit kostenlosem E-Mail Crashkurs beginnen

    EIN ERSTE-HILFE-KURS LOHNT SICH ZU 100%.

    Zu 99% passiert nichts. Aber im Ausnahmefall bereit zu sein, ist mehr als nur wichtig. Es ist vor allem eines:

    Unglaublich beruhigend. Wenn man weiß, was zu tun ist. Etwa, weil man sich an den Erste-Hilfe-Kurs erinnert.

    Bei vielen ist das aber schon eine ganze Weile her.

    Welcher Kurs passt?

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    Kurse in meiner Nähe

    Übung macht den Meister.

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    Wir sind das Rote Kreuz.

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    Unsere Vorfreude ist groß!

    Wir melden uns bei dir ;-)

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    Erste Hilfe lohnt sich zu 100%

    Menschen berichten von ihren Erfahrungen mit Erster Hilfe. Helferinnen & Helfer, aber auch jene, denen geholfen wurde.

    Zu 100% teilbar.

    Medieninhaber und Herausgeber

    Österreichisches Rotes Kreuz

    Wiedner Hauptstraße 32

    Telefon: +43 (0)1 589 00-0

    Fax: +43 (0)1 589 00-199

    UID: ATU 163 70 905

    Mehr Informationen zum Thema Blutspenden erhalten Sie über die Hotline: 0800 190 190

    Die Rotkreuz-Ausbildungszentren in den Bundesländern:

    Grundlegende Richtung

    Die Website „Erste Hilfe“ dient der Information über die Aktion „Erste Hilfe lohnt sich zu 100%“.

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    eine Erste Hilfe Erfahrung eingesendet wird

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    man am E-Mail Crashkurs mitmacht

    uns weitere optionale Informationen zur Verfügung gestellt werden.

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    Recht auf Auskunftserteilung, Richtigstellung und Löschung

    Auf schriftliche Anfrage an team@erstehilfe.at informieren wir gerne über die Daten, die wir über Dich gespeichert haben. Um Missbrauch zu vermeiden, müssen wir jedoch darum bitten, sich in diesem Fall uns gegenüber in geeigneter Form auszuweisen, wie etwa durch Vorlage der Kopie eines gültigen Lichtbildausweises. Dies ist notwendig, damit sich unberechtigte Personen durch Vorspiegelung einer fremden Identität unter dem Deckmantel des Auskunftsrechts nicht Zugang zu den eigenen Daten verschaffen können.

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    Ein Erste-Hilfe-Kurs trainiert die Fähigkeiten zu lebensrettenden Maßnahmen

    Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

    Nach einem Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei einem Unfall die Opfer versorgen

    Nur um die 14 Prozent der Deutschen schätzen ihre Kenntnisse bei der Ersten Hilfe als ausreichend ein. Doch jeder kann einmal in die Situation geraten, in der er Erste Hilfe leisten muss. In einem Erste-Hilfe-Kurs können Interessierte sich mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen auseinandersetzen und somit lernen, wie man Leben rettet.

    Vor der Erteilung der Führerscheinklassen ist deswegen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben. Doch welchen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein muss ich belegen, damit ich bei einem Unfall helfen kann? Achten Sie darauf, dass der von Ihnen ausgewählte Kurs den Vorgaben aus der Fahrerlaubnisverordnung entspricht. Dort heißt es in Paragraph 19:

    Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

    Ab dem 01.04.2015 ersetzt der neue Erste-Hilfe-Kurs den Kurs zu den lebensrettenden Maßnahmen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist für den Führerschein nur ein „kleiner“ Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend gewesen. Dieser wurde auch LSM-Kurs (für lebensrettende Sofortmaßnahmen) oder umgangssprachlich auch Rotkreuzkurs genannt.

    In gewerblichen Betrieben muss jeweils eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern vorhanden sein. Auch diese können den Erste-Hilfe-Kurs in neun Stunden besuchen, um sich zum Betriebshelfer ausbilden zu lassen.

    Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses

    Die Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses bestehen nicht nur aus Theorie, vor allem soll auch die Praxis geübt werden, so dass die Teilnehmer bei einem Notfall die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen wie z.B. die stabile Seitenlage richtig ausführen können. Der Notarzt benötigt meist um die neun bis elf Minuten, bis er am Unfallort angetroffen ist. Der Erste-Hilfe-Kurs bildet Unfallzeugen dazu aus, in diesem Zeitraum die passenden Maßnahmen zu treffen. Die Teilnehmer sollen ihre Angst verlieren, bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen (diese verhindert oft das Eingreifen der Unfallzeugen) und bei einem Unfall das notwendige Wissen abrufbereit zu haben.

    Inhalte des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein sind unter anderem:

    • Richtiges Vorgehen bei einem Unfall, den Unfall dem Rettungsdienst melden, sich um die Opfer kümmern
    • Gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe
    • Erkennen von Störungen des Bewusstseins
    • Den Helm abnehmen (bei einem Unfall)
    • Die Bestandteile der Rettungskette
    • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei bedrohlichen Blutungen, einem Herzinfarkt oder Schock
    • Stabile Seitenlage
    • Erste-Hilfe-Herzdruckmassage, Beatmung, Wiederbelebung

    Erste-Hilfe-Kurs: Kosten zwischen 20 und 40 Euro

    Der bekannteste Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse ist sicherlich das Deutsche Rote Kreuz. Aber auch die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund bieten den Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs und viele weitere besondere Erste-Hilfe-Kurse an. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich auf um die 20 – 40 Euro.

    Nachdem Sie den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein absolviert haben, erhalten Sie vom Seminarleiter ein Zertifikat zur bestandenen Teilnahme. Eine Abschlussprüfung oder Ähnliches ist nicht erforderlich. Das Teilnahmezertifikat müssen Sie bei der Führerscheinzulassungsstelle vorlegen, wenn Sie dort Ihren Führerschein beantragen. Oft bietet auch die Fahrschule in Zusammenarbeit mit z.B. dem DRK einen Erste-Hilfe-Kurs an und organisiert dann sogar die Einreichung der Zertifikate bei der Führerscheinzulassungsstelle.

    Änderungen im Erste-Hilfe-Kurs ab 2015

    In wenigen Stunden ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein abgeschlossen

    Seit 2015 sind für den Erwerb des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein neun Unterrichtsstunde notwendig. Die neuen Kurse sollen außerdem nur noch sehr knapp auf die Theorie der lebensrettenden Maßnahmen eingehen, stattdessen wird der Fokus noch stärker auf die praktische Anwendung des Wissens gelegt.

    In Kleingruppen lernen die Teilnehmer, wie sie sich bei einem Unfall richtig verhalten und wie sie bei der Versorgung der Opfer kooperieren. Dabei fungieren besondere Puppen als Anschauungsmaterial. An diesen kann beispielsweise eine Herzdruckmassage eingeübt werden. Schließlich haben die Teilnehmer auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen und erhalten professionelles Wissen zur Ersten Hilfe.

    Erste-Hilfe-Kurs – Gültigkeit ist unbegrenzt

    Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Dies gilt auch für Berufskraftfahrer wie Busfahrer oder LKW-Fahrer. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten. Es gibt auch Auffrischungs-Kurse, die Interessierten für wenig Geld und mit kurzem Zeitaufwand das Wissen vermitteln. Diese Angebote sollten Ersthelfer spätestens alle drei bis vier Jahre wahrnehmen. Denn das vermittelte Wissen vergessen die Teilnehmer schnell, da sie es im Normalfall nur sehr selten anwenden müssen- glücklicherweise. Gerade in einem Notfall geraten viele Menschen in Panik, was den Zugriff auf das vielleicht schon eingerostete Wissen zusätzlich erschwert.

    Erste-Hilfe-Kurs für alle Führerscheinklassen

    Bewerber um eine Fahrerlaubnis aller Klassen müssen vor der Erteilung der Fahrerlaubnis den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Er umfasst neun Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

    Auch die Fortbildung zum Ersthelfer besteht aus neun Unterrichtseinheiten und kostet um die 20 bis 40 Euro. Der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig.

    Erste-Hilfe: Auffrischung der Praxis ist wichtig

    Ein Auffrischungskurs für die Erste Hilfe ist meist ein Tageskurs, bei dem vor allem die praktischen Erste-Hilfe-Maßnahmen wiederholt werden. Die Teilnehmer können Fragen stellen, um Wissenslücken zu schließen.

    Erste-Hilfe-Kurse für Kinder

    Um stetig das Wissen zur Ersten Hilfe zu erweitern, können Interessierte auch Erste-Hilfe-Kurse zu besonderen Themen besuchen. Wer beispielsweise ein Kind hat, kann sich in einem besonderen Erste-Hilfe-Kurs über häufige Unfall-Gefahren für Kinder informieren. Denn Kinder sind keine „kleinen Erwachsenen“; kommt es zu einem Notfall, in dem ein Kind involviert sind, so sollten einige Besonderheiten beachtet werden, über die Sie in den entsprechenden Kursen Informationen erhalten. Auch Kinder selbst können schon im jungen Alter einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Ganze Schulklassen können gemeinsam auf die Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult werden, so dass die Kinder das Wissen um die lebensrettenden Sofortmaßnahmen bereits im jungen Alter verinnerlichen.

    Vor dem Führerschein benötigen Sie ein Teilnahmezertifikat für den Erste-Hilfe-Kurs

    Neben dem Erste-Hilfe-Grundkurs gibt es auch Erste-Hilfe-Kurse für die Notfall-Behandlung von Senioren oder Sportverletzungen. Sogar Erste-Hilfe-Kurse für Hundebesitzer werden angeboten! Wer einen solchen Sonderkurs besucht, lernt nicht nur – auf die eigenen Bedürfnisse angepasste – Techniken der Ersten-Hilfe, sondern frischt nebenbei sein altes Wissen in dem Bereich auf. Da bei den Deutschen der letzte Kurs zur Ersten Hilfe durchschnittlich schon 15 Jahre her ist, kann der Besuch eines Auffrischungskurses nicht schaden. Und wer weiß, ob die eigenen Maßnahmen zur Ersten Hilfe nicht einmal jemandem das Leben retten werden?

    Übrigens bieten verschiedene Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen auch Gutscheine für die Kurse an. Diese können auch verschenkt werden.

    Ersthelfer im Betrieb

    Auch als berufliche Fortbildung kann ein Erste-Hilfe-Kurs verstanden werden. Am Arbeitsplatz muss es Menschen geben, die bei einem Notfall wissen, wie Sie richtig helfen. Zu diesem Zweck gibt es die betriebliche Ausbildung. Bei einem Betrieb mit zwei bis 20 Mitarbeitern muss ein Mitarbeiter einen Erste-Hilfe-Schein erworben haben. Der neunstündige Erste-Hilfe-Lehrgang, der auch für den Führerschein erforderlich ist, ist hier ausreichend.

    Mängel bei den Erste-Hilfe-Kursen

    In Deutschland besucht jährlich etwa eine Million Menschen einen Erste-Hilfe-Kurs. Eine aktuelle Studie hat festgestellt, dass die Qualität der Kurse häufig nicht zufriedenstellend ist. Mängel in der Ausbildung zum Sanitäter können aber bei einem Notfall dazu führen, dass die falschen Sofortmaßnahmen ergriffen werden.

    Tatsächlich ist die Quote der Menschen, die bei einem Herzstillstand reanimieren, in Deutschland nur bei 15 Prozent. Dabei sinkt die Wahrscheinlichkeit, einen Herzstillstand zu überleben, mit jeder Minute, die nicht reanimiert wird. Das liegt möglicherweise auch daran, dass die deutschen Erste-Hilfe-Kurse sich nicht ausreichend mit diesem Thema befassen. Da sich in Deutschland täglich um die 2500 Erste-Hilfe-Fälle ereignen, ist eine gute Ausbildung auf diesem Feld jedoch für jeden wichtig.

    24 Kommentare

    Ich möchte an den Cors für den Fürerschein teilnemen.

    Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass der Erste-Hilfe-Kurs nach 2 Jahre ungültig ist. §19 FeV steht lediglich, dass ein Kurs nötig ist.

    wie wir bereits auch im Text beschrieben haben, ist der Erste-Hilfe-Schein für den Führerschein unbegrenzt gültig. Wie Sie richtig bemerken, wird in der FeV keine entsprechende Frist gesetzt. Nur bei bestimmten Berufen oder Aufgaben ist eine regelmäßige Auffrischung notwendig.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    eine Ersterteilung des Führerschein

    Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass die Sofortmaßnahme am Unfallort für von 1990 nach 17 Jahren ungültig ist. Trotzallen sagt die Führerscheinstelle das dieser nicht mehr Gültig ist.

    der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig. Bei bestimmten Berufen oder Aufgaben bedarf es jedoch einer regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse. Möglicherweise erkennt die Führerscheinstelle Ihren Schein aus diesem Grund nicht an.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    Bezüglich des Abschnitts „Großer Erste-Hilfe-Kurs für Berufskraftfahrer“:

    in der aktuellen FeV der Juris GmbH finde ich lediglich die Erwähnung des 9 -stündigen Erste Hilfe Kurses.

    Dabei wird NICHT in den Führerschein-Klassen unterschieden.

    Auch andere, allerdings nicht öffentlich-rechtliche Seiten im Internet sagen, dass 9 Stunden für z.B. Berufskraftfahrer reichen.

    Könnten Sie das bitte noch einmal überprüfen oder mir sagen was ich da falsch verstanden habe ?

    Sie haben vollkommen recht. Seit der Änderung 2016 gibt es für alle Fahrzeugklassen nur noch den 9-stündigen Kurs. Diese Änderung ist zwar im Artikel bereits angesprochen, allerdings werden wir den Text überarbeiten, damit es deutlicher wird. Daher ein großes Dankeschön für den Hinweis.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    Ich mache gerade den CE Führerschein. Für meinen B Schein von vor 6 Jahren habe ich den alten großen Erstehilfe Kurs gemacht. Muss ich jetzt noch mal nen Kurs besuchen oder langt mein alter Schein aus?

    in der Regel verliert der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein nicht seine Gültigkeit.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    hallo. ich habe 2012 schon mal den großen Erste-Hilfe-Kurs gemacht (für den Führerschein nur den habe ich damals nicht gemacht) jetzt versuche ich es noch mal ist der schein noch gültig oder muss ich neuen machen?

    der Erste Hilfe-Kurs verfällt beim Führerschein nicht. Wenn Sie den Beleg haben, sollte das gehen. Natürlich ist eine Auffrischung Ihrer Kenntnisse aber durchaus ratsam.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    Hallo, ich habe in diesem Jahr meinen Ersthelferschein im Betrieb gemacht und fahre seit ca. 12 Jahren mit dem Auto, muss ich, wenn ich jetzt den Motorradführerschein machen möchte, nochmals einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder hat sich das für mich erledigt durch den Ersthelferschein und Erste-Hilfe-Kurs vor 12 Jahren?

    Danke für eine Aufklärung!

    in der Regel müssen Die den Kurs nicht noch einmal absolvieren. Sie sollten aber noch einmal bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen, wie dies dort gehandhabt wird.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    Alle alten LSM-Kurse (8 Unterrichtseinheiten) verlieren in 2017 ihre Gültigkeit gemäß den Richtlinien der 2. ÄndVO-FeV.

    Im Entwurf aus dem Jahre 2015 steht: 2 Jahre nach Inkrafttreten (21.10.2015).

    Ab diesem Tag dürfen somit die Führerscheinstellen nur noch 9 UE-Erste Hilfe Kurse anerkennen!

    Hallo, habe meinen 1. Hilfe Kurs im Juni 2014 bei den Johannitern gemacht für den Schulsanitätsdienst. Muss ich einen neuen 1. Hilfe Kurs machen oder reicht der Kurs? Habe noch den Beleg für diesen Kurs. Oder reicht es wenn ich den bei meiner Fahrschule abgeben?

    der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als zwei Jahre her sein. Dementsprechend müssten Sie einen neuen absolvieren.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    ich habe eine Frage und war habe ich gerade meine Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen möchte jetzt einen Führerschein Klasse C machen brauche dafür einen ersthelfer schein..

    Muss ich tatsächlich einen erste hilfe urs belegen oder reicht es wenn ich mein Ausbildugseugniss vorlege?

    § 19 Abs. 3 FEV können Sie Folgendes entnehmen: Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer … eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    Hallo ich möchte Führerschein für klasse B machen und möchte gern mal wissen wann der nächste kurs für erste Hilfe ist . Gruß Dajsna

    Sie können einen Erste Hilfe Kurs bei verschiedenen Anbietern absolvieren: das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund. Dort können Sie sich informieren, wann der nächste Kurs in Ihrer Nähe angeboten wird.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    ich habe vor 2 Jahren eine ,,Erste Hilfe Ausbildung in Bildungs – und Betreuungseinrichtungen für Kinder“, die 9 Stunden umfasste, absolviert. Jetzt möchte ich meinen Führerschein machen. In ihrem Beitrag steht aber, wenn man diesen aus beruflichen Gründen macht, ist dieser nach 2 Jahren nicht mehr gültig. Wieso ist er denn, wenn er aus beruflichen Gründen gemacht wurde, nach 2 Jahren nicht mehr gültig?

    für den Führerschein sollte der Kurs unbegrenzt gültig sein, vorausgesetzt er ist gemäß FeV geeignet. Das sollte auf dem Zertifikat stehen. Im beruflichen Umfeld müssten Sie ggf. einen neuen Kurs machen. Es gab auch schon Fälle, in denen die Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Erste-Hilfe-Schein verlangt hat, weil der abgegebene ein gewisses Alter überschritten hat. Die FeV macht zwar keine Einschränkung bezüglich der Gültigkeit, allerdings sollten Sie aus eigenem Interesse über eine Auffrischung nachdenken, um im Ernstfall auch wirklich gerüstet zu sein.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    ich habe meinen Erste Hilfe Kurs 2014 im Betrieb gemacht und bin/war Betrieblicher Ersthelfer in einem Betrieb mit ca. 600 Mitarbeiter. Nun ist ja laut Ihren Angaben die Gültigkeit auf 2 Jahre beschränkt. Somit wäre mein Betrieblicher Ersthelfer nicht mehr gültig. Ist der Betrieb verpflichtet genügend Ersthelfer im Betrieb zu haben, oder gibt es da irgendwelche Ausnahmen?

    Könnte / dürfte ich im Notfall reanimieren/ Defibrillator einsetzen auch wenn mein Ersthelferschein abgelaufen ist ? Ich habe ja noch den erste Hilfe Kurs vom Führerschein der seine Gültigkeit nicht verliert………

    bei Betrieben mit mehr als 20 Anwesenden müssen – je nach Betriebsart – fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten als betrieblicher Ersthelfer ausgebildet werden. Die Nutzung der automatischen Defibrillatoren ist im Notfall jedem gestattet.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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