понедельник, 25 декабря 2017 г.

wie_lange_ist_erste_hilfe_kurs_gültig

Wie lange ist erste hilfe kurs gültig

Allgemein gilt: Ein Erste-Hilfe-Kurs ist grundsätzlich immer "gültig". Es gibt jedoch Voraussetzungen und Einsatz-Zwecke, für die das Ausstellungsdatum eines Erste-Hilfe-Kurses eine vorgeschriebene Frist nicht übersteigen darf.

Unabhängig von gesetzlichen Fristen ist es natürlich fraglich was Ihnen ein Erste-Hilfe-Kurs noch bringt, der 20 Jahre alt ist. Sinnvoll ist es, den Kurs alle 2-3 Jahre auf zu frischen.

Jetzt aber zu den Fristen: Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Vorerst sollten Sie prüfen, ob die Stelle, bei der Sie den Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt haben, oder wo Sie den Erste-Hilfe-Kurs besuchen möchten, für den entsprechenden Zweck überhaupt zugelassen ist. Für den Führerschein ist eine Zulassung nach FeV, für den Betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs ist eine Zulassung durch die Berufsgenossenschaften nötig. Dies ist stets auf der Bescheinigung vermerkt. Hat der Träger keine solche Zulassung, dann ist der Kurs für Ihren Zweck auch nicht gültig, auch wenn Sie den Kurs erst vor kurzem besucht haben.

PRIMEROS ist beispielsweise durch alle Behörden und für alle Zwecke staatlich anerkannt. Wir gehen im weiteren davon aus, dass der Träger, bei dem Sie einen Kurs besuchen möchten, zugelassen ist.

Dann gelten folgende Fristen:

Für den Führerschein (egal welche Führerscheinklasse): unbegrenzt (siehe §19 FeV, hier sind keine Einschränkungen beschrieben).

Für betriebliche Ersthelfer: Zwei Jahre (BGV A1). Innerhalb von 2 Jahren muss eine 1-tägige Auffrischung besucht werden, ansonsten werden Sie von den Berufsgenossenschaften nicht mehr als betrieblicher Ersthelfer anerkannt.

Für die Rettungssanitäter-Ausbildung: Zwei Jahre (je nach bundeslandspezifischer RS-Verordnung).

Für Medizin-Studenten: Eigentlich unbegrenzt (aber: Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Landesprüfungsamt nach. Es gibt regionale Sonderregelungen in manchen Bundesländern, bspw NRW oder Hamburg).

Wie lange ist erste hilfe kurs gültig

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist - im Gegensatz zu den berufsgenossenschaftlichen Kursen - Ihr Leben lang gültig (Stand: 2012). Es gibt - entgegen einer weitläufigen Meinung - kein "Ablaufdatum" für den Erste-Hilfe-Kurs, der Kurs gilt also für den Führerschein- wenn eine Bescheinigung vorliegt - bis an das Lebensende.

Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt. Hier steht lediglich, dass Sie als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen müssen, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen müssen

Auch wenn eine regelmäßige Wiederholung der Erste-Hilfe-Kenntnisse wünschenswert und ratsam ist: Der Erste-Hilfe-Kurs bzw. Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurs für den Führerschein gilt unbegrenzt.

Ihre Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert Ihre "alte" Bescheinigung nicht?

Ja, auch wir hören immer wieder, dass es Fahrerlaubnis-Behörden gibt, die Bescheinigungen, die älter als 2 (oder 3) Jahre sind, nicht akzeptieren. Beim Führerschein-Sehtest ist dies korrekt, dieser gilt nur 2 Jahre.

Tipp: Verweisen Sie auf den §19 FeV. Hier ist klar geregelt, welchen Kurs Sie benötigen. Ein Ablauf-Datum wird Ihre Behörde vergeblich suchen.

Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen/Erste-Hilfe-Kurs

Für die Erteilung einer Lenkberechtigung ist ein Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder über die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses zu erbringen.

  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen: sechs Stunden für alle Klassen, außer Klasse AM, Klasse D und Klasse DE
  • Erste-Hilfe-Kurs: 16 Stunden für die Klasse D und Klasse DE

Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der Erste-Hilfe-Kurs wird im Regelfall über Vermittlung der Fahrschule angeboten.

Bei folgenden Institutionen werden beispielsweise Erste-Hilfe-Kurse angeboten:

Bei der sechsstündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gibt es keine Beschränkung der Gültigkeitsdauer.

Rechtsgrundlagen

  • Führerscheingesetz (FSG)
  • Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs gültig ?

Ich würde ganz gerne den Erste-Hilfe kurs zusammen mit meinen Freunden machen. Meine Freunde machen jetzt alle ihren Führerschein, bei mir dauert es aber noch 1 1/2 Jahre bis ich meine Fahrerlaubnis ab 17 bekomme, da ich jünger bin als meine Freunde. Gilt die Bescheinigung für den Kurs noch in 1 1/2 Jahren wenn ich den Kurs jetzt schon mache?

6 Antworten

Der Nachweis des EHK ist zum Erwerb einer Fahrerlaubnis unbegrenzt gültig.

ja er ist in 1 1/2 jahren noch gültig und ein Erster Hilfe Kurs ist immer zu gebrauchen!

okay danke für die Antwort :)

Auch wenn hier immer wieder das Märchen einer 2-Jahres-Frist erzählt wird:

Die neue Erste-Hilfe Kurse sind lebenslang gültig

Im gegensats LSM(lebensrettende Sofortmaßnahmen). Die sind nur bis 21. Oktober 2017 gültig

Bei mir dauert er einen halben Tag und die Bescheinigung ist 5 Jahre gültig

Also kann ich den jetzt machen und ich muss den in 1 1/2 Jahren nicht noch mal machen?

Ja, so sieht es aus.

Leider falsch - Eine zeitliche Gültigkeit eines EH-Kurses gibt es in der FEV nicht!

Es ist vielleicht deine Meinung, aber dort, wo ich meinen erste Hilfe Kurs gemacht habe, für die Fahrschule, dort wurde es so angesagt

In der Frage oben fehlt "gültig"

Wie lange ist der erste Hilfeschein gültig?

Ich habe im Februar 2006 meinen erste Hilfeschein in der Schule übers Rote Kreuz gemacht und bin gerade dabei meinen Führerschein zu machen. Kann ich den Schein noch benutzen oder muss ich einen neuen Kurs belegen?

Danke im voraus für eure Hilfe!

7 Antworten

Es gibt hier im Prinzip zwei Antworten.

Die Bescheinigung ist grundsaetzlich unbegrenzt gueltig. In den entsprechenden Gestzen z.B. zum Fuehrerschein stehen keine Fristen drin.

Lediglich in Niedersachsen wird eine Bescheinigung verlangt, die nicht aelter als zwei Jahre ist. Ich kenne im Moment die genaue Rechtsgrundlage nicht, kann also nicht genau Gesetz und Paragraph dafuer angeben, doch offensichtlich gibt es so etwas, sonst haette Niedersachsen nicht diese Anordnung erlassen koennen.

Der Schein ist noch gültig, er läuft nicht ab. Habe 2004 den Erste-Hilfe-Kurs gemacht und 2007 die Unterlagen für den Führerschein eingeschickt, war kein Problem. Was der Kurs dann allerdings noch nützt ist eine andere Geschichte.

Hallo, Wie lange der Erste-Hilfe-Schein gültig ist kommt darauf an, wofür du ihn verwenden willst. Für den Führerschein: Unbegrenzt.

Bei betrieblichen Ersthelfern: 2 Jahre. Es kommt also auf den "Einsatzzweck" für den Kurs an. Siehe www.primeros.de/fragen/wie-lange-ist-ein-erste-hilfe-kurs-gueltig/

Ein Erste-Hilfe-Schein ist theoretisch immer gültig. Die anforderne Stelle kann aber verlangen, dass er nicht älter als x Jahre ist.

Im Normalfall geht man hierbei von 2 Jahren aus.

Es ist grundsätzlich aber sinnvoll ihn alle 2 bis 3 Jahre aufzufrischen. Man kommt zum Glück nicht jeden Tag in die Situation helfen zu müssen, zum anderen vergißt man auch was und es ändert sich einiges.

der ist veraltet. Ein solcher Kurs muß spätestens alle 2 Jahre wiederholt werden

musst einen neuen machen, dein schein ist bereits im februar abgelaufen und für den führerschein gibt es keinen besonderen. erste hilfe ist erste hilfe. es gibt nur welche für 8std und welche für 16std. kannst ja mal googlen wieso weshalb warum

Das heißt nicht beides Erste-Hilfe-Kurs. Für den Führerschein benötigt man lediglich eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (das ist der kürzere Kurs). Aber eine aktuelle Bescheinigung eines EH-Kurses ginge auch. http://kuerzer.de/OOQ5C2M8z

Du musst fragen ob der geht denn es gibt einen eigenen schein fürn Führerschin auch!

Erste-Hilfe-Kurs Führerschein

Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist eine der Vorraussetzungen um diesen zu erwerben. Die Bezeichnung Erste-Hilfe-Kurs ist nicht ganz korrekt, denn es gibt zwei verschiedene Grundkurse. Welcher der Kurse erforderlich ist, hängt von der Art der angestrebten Fahrerlaubnis ab. Dies ist im § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt.

Wer einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erhalten möchte, braucht den Kurs “Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort”, der kurz auch als LSMU bezeichnet wird. Wer also einen Führerschein für Pkws, Motorräder oder landwirtschaftliche Fahrzeuge anstrebt, benötigt nur diesen Kurs.

Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E, wenn also Lkws oder Busse gefahren werden sollen, ist der Kurs “Erste Hilfe” erforderlich.

Der Kurs LSMU im Überblick

Der Kurs dauert in der Regel vier Stunden á 90 Minuten. Das Gesetz schreibt keine Dauer vor, nur die Inhalte. In diesem Kurs werden Kenntnisse über lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. Der Kurs umfasst theoretischen Unterricht sowie praktische Übungen.

Der Fokus ist auf die Erstversorgung von im Straßenverkehr Verletzen ausgerichtet. Die Teilnehmer erfahren, was bei der Rettung und Lagerung von Verletzen zu beachten ist. Zusätzlich werden sie mit den Grundzügen von lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut gemacht. Alle Teilnehmer des Kurses bekommen eine Bescheinigung über die Teilnahme, eine Prüfung findet nicht statt.

Die Erste Hilfe Ausbildung

Diese Kurse gehen über acht Stunden á 90 Minuten. Die Lerninhalte umfassen die gleichen Themengebiete, die auch im Kurs LSMU behandelt werden. Die vermittelten Kenntnisse sind aber umfassender und nicht ausschließlich auf Unfallverletzungen im Straßenverkehr beschränkt. Die Teilnehmer lernen die Versorgung von Verletzungen, Verbrennungen, das Erkennen von Schockzuständen und Vergiftungen. Auch bei diesem Kurs bekommen die Teilnehmer eine Bescheinigung, eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Andere Wege, die Kenntnisse nachzuweisen

Die Fahrerlaubnis-Verordnung schreibt nicht das Belegen der Kurse vor, sondern den Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse erworben wurden. Dieser Nachweis kann auch durch eine Berufsausbildung erbracht werden. Absolventen der ärztlichen oder zahnärztlichen Staatsprüfung beziehungsweise wer einen Gesundheitsfachberuf erlernt hat, muss an keinen dieser Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein als Ersthelfer teilnehmen.

Gültigkeit der Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein

Im § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist keine Wiederholung der Kurse vorgeschrieben, daher sind die Bescheinigung für das ganze Leben gültig. Das Gesetz schreibt auch keinen maximalen Abstand zwischen dem Absolvieren des Kurses und dem Antrag auf einen Führerschein vor. Der Nachweis ist daher auch gültig, wenn der Führerschein erst Jahre später gemacht wird oder bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

Kosten und Veranstalter der Kurse

Die Bescheinigungen werden von verschiedenen zur Ausbildung und Bescheinigung berechtigten Institutionen erteilt. Üblicherweise veranstalten die örtlichen Rettungsdienste wie das DRK, die Malteser- oder Johanniterunfallhilfe diese Kurse.

Die Preise werden von den jeweiligen Veranstaltern der Kurse festgelegt. Für den LMSU müssen meist Beträge zwischen 15 Euro und 30 Euro veranschlagt werden, der Erste-Hilfe-Kurs für Führerscheine ist meistens kaum teurer.

Übrigens, aus § 2 der Straßenverkehrsordnung kann eine Wiederholungspflicht abgeleitet werden. Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Dieser Vorschrift hat zwar keine konkrete Auswirkung auf den Führerschein, sollte aber Anlass sein, den Kurs regelmäßig zu wiederholen.

BIld oben: © panthermedia.net / deltaart

5 Kommentare zu "Erste-Hilfe-Kurs Führerschein"

Ich war in der Armee. Brauch ich dann einen erste Hilfe Schein für den Führerschein Neuerteilung?

Ist die Aufteilung in 4 Stunden vs 8 Stunden noch aktuell? Ich glaube nicht

Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen den Erste-Hilfe-Kursen. Es existiert nur noch der Kurs mit 9 UE für alle Fahrzeugklassen.

Wie alt ist dieser bericht ?

Der Inhalt ist veraltet. Seit April 2015 bzw. Herbst 2015 ist die Fahrerlaubnisverordnung geändert: Es gibt für alle Führerscheinklassen nur noch die Schulung mit neun Unterrichtseinheiten.

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Wer schreibt hier

Hi. Schön, dass du hier bist! Mein Name ist Simon und als begeisterter Fahrer von allem "was ein Motor hat", hatte ich die Idee möglichst alle Führerscheine genauer zu erklären und im Internet vorzustellen, wie man zum Beispiel günstig und schnell zum eigenen Auto kommt.

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Ein Erste-Hilfe-Kurs trainiert die Fähigkeiten zu lebensrettenden Maßnahmen

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Nach einem Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei einem Unfall die Opfer versorgen

Nur um die 14 Prozent der Deutschen schätzen ihre Kenntnisse bei der Ersten Hilfe als ausreichend ein. Doch jeder kann einmal in die Situation geraten, in der er Erste Hilfe leisten muss. In einem Erste-Hilfe-Kurs können Interessierte sich mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen auseinandersetzen und somit lernen, wie man Leben rettet.

Vor der Erteilung der Führerscheinklassen ist deswegen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben. Doch welchen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein muss ich belegen, damit ich bei einem Unfall helfen kann? Achten Sie darauf, dass der von Ihnen ausgewählte Kurs den Vorgaben aus der Fahrerlaubnisverordnung entspricht. Dort heißt es in Paragraph 19:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

Ab dem 01.04.2015 ersetzt der neue Erste-Hilfe-Kurs den Kurs zu den lebensrettenden Maßnahmen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist für den Führerschein nur ein „kleiner“ Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend gewesen. Dieser wurde auch LSM-Kurs (für lebensrettende Sofortmaßnahmen) oder umgangssprachlich auch Rotkreuzkurs genannt.

In gewerblichen Betrieben muss jeweils eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern vorhanden sein. Auch diese können den Erste-Hilfe-Kurs in neun Stunden besuchen, um sich zum Betriebshelfer ausbilden zu lassen.

Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses

Die Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses bestehen nicht nur aus Theorie, vor allem soll auch die Praxis geübt werden, so dass die Teilnehmer bei einem Notfall die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen wie z.B. die stabile Seitenlage richtig ausführen können. Der Notarzt benötigt meist um die neun bis elf Minuten, bis er am Unfallort angetroffen ist. Der Erste-Hilfe-Kurs bildet Unfallzeugen dazu aus, in diesem Zeitraum die passenden Maßnahmen zu treffen. Die Teilnehmer sollen ihre Angst verlieren, bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen (diese verhindert oft das Eingreifen der Unfallzeugen) und bei einem Unfall das notwendige Wissen abrufbereit zu haben.

Inhalte des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein sind unter anderem:

  • Richtiges Vorgehen bei einem Unfall, den Unfall dem Rettungsdienst melden, sich um die Opfer kümmern
  • Gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe
  • Erkennen von Störungen des Bewusstseins
  • Den Helm abnehmen (bei einem Unfall)
  • Die Bestandteile der Rettungskette
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei bedrohlichen Blutungen, einem Herzinfarkt oder Schock
  • Stabile Seitenlage
  • Erste-Hilfe-Herzdruckmassage, Beatmung, Wiederbelebung

Erste-Hilfe-Kurs: Kosten zwischen 20 und 40 Euro

Der bekannteste Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse ist sicherlich das Deutsche Rote Kreuz. Aber auch die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund bieten den Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs und viele weitere besondere Erste-Hilfe-Kurse an. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich auf um die 20 – 40 Euro.

Nachdem Sie den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein absolviert haben, erhalten Sie vom Seminarleiter ein Zertifikat zur bestandenen Teilnahme. Eine Abschlussprüfung oder Ähnliches ist nicht erforderlich. Das Teilnahmezertifikat müssen Sie bei der Führerscheinzulassungsstelle vorlegen, wenn Sie dort Ihren Führerschein beantragen. Oft bietet auch die Fahrschule in Zusammenarbeit mit z.B. dem DRK einen Erste-Hilfe-Kurs an und organisiert dann sogar die Einreichung der Zertifikate bei der Führerscheinzulassungsstelle.

Änderungen im Erste-Hilfe-Kurs ab 2015

In wenigen Stunden ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein abgeschlossen

Seit 2015 sind für den Erwerb des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein neun Unterrichtsstunde notwendig. Die neuen Kurse sollen außerdem nur noch sehr knapp auf die Theorie der lebensrettenden Maßnahmen eingehen, stattdessen wird der Fokus noch stärker auf die praktische Anwendung des Wissens gelegt.

In Kleingruppen lernen die Teilnehmer, wie sie sich bei einem Unfall richtig verhalten und wie sie bei der Versorgung der Opfer kooperieren. Dabei fungieren besondere Puppen als Anschauungsmaterial. An diesen kann beispielsweise eine Herzdruckmassage eingeübt werden. Schließlich haben die Teilnehmer auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen und erhalten professionelles Wissen zur Ersten Hilfe.

Erste-Hilfe-Kurs – Gültigkeit ist unbegrenzt

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Dies gilt auch für Berufskraftfahrer wie Busfahrer oder LKW-Fahrer. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten. Es gibt auch Auffrischungs-Kurse, die Interessierten für wenig Geld und mit kurzem Zeitaufwand das Wissen vermitteln. Diese Angebote sollten Ersthelfer spätestens alle drei bis vier Jahre wahrnehmen. Denn das vermittelte Wissen vergessen die Teilnehmer schnell, da sie es im Normalfall nur sehr selten anwenden müssen- glücklicherweise. Gerade in einem Notfall geraten viele Menschen in Panik, was den Zugriff auf das vielleicht schon eingerostete Wissen zusätzlich erschwert.

Erste-Hilfe-Kurs für alle Führerscheinklassen

Bewerber um eine Fahrerlaubnis aller Klassen müssen vor der Erteilung der Fahrerlaubnis den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Er umfasst neun Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

Auch die Fortbildung zum Ersthelfer besteht aus neun Unterrichtseinheiten und kostet um die 20 bis 40 Euro. Der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig.

Erste-Hilfe: Auffrischung der Praxis ist wichtig

Ein Auffrischungskurs für die Erste Hilfe ist meist ein Tageskurs, bei dem vor allem die praktischen Erste-Hilfe-Maßnahmen wiederholt werden. Die Teilnehmer können Fragen stellen, um Wissenslücken zu schließen.

Erste-Hilfe-Kurse für Kinder

Um stetig das Wissen zur Ersten Hilfe zu erweitern, können Interessierte auch Erste-Hilfe-Kurse zu besonderen Themen besuchen. Wer beispielsweise ein Kind hat, kann sich in einem besonderen Erste-Hilfe-Kurs über häufige Unfall-Gefahren für Kinder informieren. Denn Kinder sind keine „kleinen Erwachsenen“; kommt es zu einem Notfall, in dem ein Kind involviert sind, so sollten einige Besonderheiten beachtet werden, über die Sie in den entsprechenden Kursen Informationen erhalten. Auch Kinder selbst können schon im jungen Alter einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Ganze Schulklassen können gemeinsam auf die Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult werden, so dass die Kinder das Wissen um die lebensrettenden Sofortmaßnahmen bereits im jungen Alter verinnerlichen.

Vor dem Führerschein benötigen Sie ein Teilnahmezertifikat für den Erste-Hilfe-Kurs

Neben dem Erste-Hilfe-Grundkurs gibt es auch Erste-Hilfe-Kurse für die Notfall-Behandlung von Senioren oder Sportverletzungen. Sogar Erste-Hilfe-Kurse für Hundebesitzer werden angeboten! Wer einen solchen Sonderkurs besucht, lernt nicht nur – auf die eigenen Bedürfnisse angepasste – Techniken der Ersten-Hilfe, sondern frischt nebenbei sein altes Wissen in dem Bereich auf. Da bei den Deutschen der letzte Kurs zur Ersten Hilfe durchschnittlich schon 15 Jahre her ist, kann der Besuch eines Auffrischungskurses nicht schaden. Und wer weiß, ob die eigenen Maßnahmen zur Ersten Hilfe nicht einmal jemandem das Leben retten werden?

Übrigens bieten verschiedene Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen auch Gutscheine für die Kurse an. Diese können auch verschenkt werden.

Ersthelfer im Betrieb

Auch als berufliche Fortbildung kann ein Erste-Hilfe-Kurs verstanden werden. Am Arbeitsplatz muss es Menschen geben, die bei einem Notfall wissen, wie Sie richtig helfen. Zu diesem Zweck gibt es die betriebliche Ausbildung. Bei einem Betrieb mit zwei bis 20 Mitarbeitern muss ein Mitarbeiter einen Erste-Hilfe-Schein erworben haben. Der neunstündige Erste-Hilfe-Lehrgang, der auch für den Führerschein erforderlich ist, ist hier ausreichend.

Mängel bei den Erste-Hilfe-Kursen

In Deutschland besucht jährlich etwa eine Million Menschen einen Erste-Hilfe-Kurs. Eine aktuelle Studie hat festgestellt, dass die Qualität der Kurse häufig nicht zufriedenstellend ist. Mängel in der Ausbildung zum Sanitäter können aber bei einem Notfall dazu führen, dass die falschen Sofortmaßnahmen ergriffen werden.

Tatsächlich ist die Quote der Menschen, die bei einem Herzstillstand reanimieren, in Deutschland nur bei 15 Prozent. Dabei sinkt die Wahrscheinlichkeit, einen Herzstillstand zu überleben, mit jeder Minute, die nicht reanimiert wird. Das liegt möglicherweise auch daran, dass die deutschen Erste-Hilfe-Kurse sich nicht ausreichend mit diesem Thema befassen. Da sich in Deutschland täglich um die 2500 Erste-Hilfe-Fälle ereignen, ist eine gute Ausbildung auf diesem Feld jedoch für jeden wichtig.

24 Kommentare

Ich möchte an den Cors für den Fürerschein teilnemen.

Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass der Erste-Hilfe-Kurs nach 2 Jahre ungültig ist. §19 FeV steht lediglich, dass ein Kurs nötig ist.

wie wir bereits auch im Text beschrieben haben, ist der Erste-Hilfe-Schein für den Führerschein unbegrenzt gültig. Wie Sie richtig bemerken, wird in der FeV keine entsprechende Frist gesetzt. Nur bei bestimmten Berufen oder Aufgaben ist eine regelmäßige Auffrischung notwendig.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

eine Ersterteilung des Führerschein

Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass die Sofortmaßnahme am Unfallort für von 1990 nach 17 Jahren ungültig ist. Trotzallen sagt die Führerscheinstelle das dieser nicht mehr Gültig ist.

der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig. Bei bestimmten Berufen oder Aufgaben bedarf es jedoch einer regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse. Möglicherweise erkennt die Führerscheinstelle Ihren Schein aus diesem Grund nicht an.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Bezüglich des Abschnitts „Großer Erste-Hilfe-Kurs für Berufskraftfahrer“:

in der aktuellen FeV der Juris GmbH finde ich lediglich die Erwähnung des 9 -stündigen Erste Hilfe Kurses.

Dabei wird NICHT in den Führerschein-Klassen unterschieden.

Auch andere, allerdings nicht öffentlich-rechtliche Seiten im Internet sagen, dass 9 Stunden für z.B. Berufskraftfahrer reichen.

Könnten Sie das bitte noch einmal überprüfen oder mir sagen was ich da falsch verstanden habe ?

Sie haben vollkommen recht. Seit der Änderung 2016 gibt es für alle Fahrzeugklassen nur noch den 9-stündigen Kurs. Diese Änderung ist zwar im Artikel bereits angesprochen, allerdings werden wir den Text überarbeiten, damit es deutlicher wird. Daher ein großes Dankeschön für den Hinweis.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Ich mache gerade den CE Führerschein. Für meinen B Schein von vor 6 Jahren habe ich den alten großen Erstehilfe Kurs gemacht. Muss ich jetzt noch mal nen Kurs besuchen oder langt mein alter Schein aus?

in der Regel verliert der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein nicht seine Gültigkeit.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

hallo. ich habe 2012 schon mal den großen Erste-Hilfe-Kurs gemacht (für den Führerschein nur den habe ich damals nicht gemacht) jetzt versuche ich es noch mal ist der schein noch gültig oder muss ich neuen machen?

der Erste Hilfe-Kurs verfällt beim Führerschein nicht. Wenn Sie den Beleg haben, sollte das gehen. Natürlich ist eine Auffrischung Ihrer Kenntnisse aber durchaus ratsam.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo, ich habe in diesem Jahr meinen Ersthelferschein im Betrieb gemacht und fahre seit ca. 12 Jahren mit dem Auto, muss ich, wenn ich jetzt den Motorradführerschein machen möchte, nochmals einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder hat sich das für mich erledigt durch den Ersthelferschein und Erste-Hilfe-Kurs vor 12 Jahren?

Danke für eine Aufklärung!

in der Regel müssen Die den Kurs nicht noch einmal absolvieren. Sie sollten aber noch einmal bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen, wie dies dort gehandhabt wird.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Alle alten LSM-Kurse (8 Unterrichtseinheiten) verlieren in 2017 ihre Gültigkeit gemäß den Richtlinien der 2. ÄndVO-FeV.

Im Entwurf aus dem Jahre 2015 steht: 2 Jahre nach Inkrafttreten (21.10.2015).

Ab diesem Tag dürfen somit die Führerscheinstellen nur noch 9 UE-Erste Hilfe Kurse anerkennen!

Hallo, habe meinen 1. Hilfe Kurs im Juni 2014 bei den Johannitern gemacht für den Schulsanitätsdienst. Muss ich einen neuen 1. Hilfe Kurs machen oder reicht der Kurs? Habe noch den Beleg für diesen Kurs. Oder reicht es wenn ich den bei meiner Fahrschule abgeben?

der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als zwei Jahre her sein. Dementsprechend müssten Sie einen neuen absolvieren.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe eine Frage und war habe ich gerade meine Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen möchte jetzt einen Führerschein Klasse C machen brauche dafür einen ersthelfer schein..

Muss ich tatsächlich einen erste hilfe urs belegen oder reicht es wenn ich mein Ausbildugseugniss vorlege?

§ 19 Abs. 3 FEV können Sie Folgendes entnehmen: Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer … eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo ich möchte Führerschein für klasse B machen und möchte gern mal wissen wann der nächste kurs für erste Hilfe ist . Gruß Dajsna

Sie können einen Erste Hilfe Kurs bei verschiedenen Anbietern absolvieren: das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund. Dort können Sie sich informieren, wann der nächste Kurs in Ihrer Nähe angeboten wird.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe vor 2 Jahren eine ,,Erste Hilfe Ausbildung in Bildungs – und Betreuungseinrichtungen für Kinder“, die 9 Stunden umfasste, absolviert. Jetzt möchte ich meinen Führerschein machen. In ihrem Beitrag steht aber, wenn man diesen aus beruflichen Gründen macht, ist dieser nach 2 Jahren nicht mehr gültig. Wieso ist er denn, wenn er aus beruflichen Gründen gemacht wurde, nach 2 Jahren nicht mehr gültig?

für den Führerschein sollte der Kurs unbegrenzt gültig sein, vorausgesetzt er ist gemäß FeV geeignet. Das sollte auf dem Zertifikat stehen. Im beruflichen Umfeld müssten Sie ggf. einen neuen Kurs machen. Es gab auch schon Fälle, in denen die Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Erste-Hilfe-Schein verlangt hat, weil der abgegebene ein gewisses Alter überschritten hat. Die FeV macht zwar keine Einschränkung bezüglich der Gültigkeit, allerdings sollten Sie aus eigenem Interesse über eine Auffrischung nachdenken, um im Ernstfall auch wirklich gerüstet zu sein.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe meinen Erste Hilfe Kurs 2014 im Betrieb gemacht und bin/war Betrieblicher Ersthelfer in einem Betrieb mit ca. 600 Mitarbeiter. Nun ist ja laut Ihren Angaben die Gültigkeit auf 2 Jahre beschränkt. Somit wäre mein Betrieblicher Ersthelfer nicht mehr gültig. Ist der Betrieb verpflichtet genügend Ersthelfer im Betrieb zu haben, oder gibt es da irgendwelche Ausnahmen?

Könnte / dürfte ich im Notfall reanimieren/ Defibrillator einsetzen auch wenn mein Ersthelferschein abgelaufen ist ? Ich habe ja noch den erste Hilfe Kurs vom Führerschein der seine Gültigkeit nicht verliert………

bei Betrieben mit mehr als 20 Anwesenden müssen – je nach Betriebsart – fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten als betrieblicher Ersthelfer ausgebildet werden. Die Nutzung der automatischen Defibrillatoren ist im Notfall jedem gestattet.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Verliert der alte Erst-Hilfe-Kurs für den Führerschein seine Gültigkeit? Nein!

Bevor der neue Kurs für alle verpflichtend war, wurde zwischen den angestrebten Füherscheinklassen unterschieden. Während Bewerber um die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T lediglich eine Art Erste Hilfe Grundkursbesuchen mussten, in dem lebensrettenden Sofortmaßnehmen vermittelt wurden, war für Anwärter auf die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E ein sogenannter “Großer Erste-Hilfe-Schein” oder “Großer Erste-Hilfe-Kurs“ nötig. Gültigkeit besitzen bereits absolvierte Kurse natürlich weiterhin!

Der neue Erste-Hilfe-Kurs nun gilt für alle Füherscheinklassen und auch Betriebsersthelfer. Doch wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? Für den Führerschein muss der Kurs nur einmal besucht werden, es verliert der Erste-Hilfe-Schein seine Gültigkeit nicht. Der Erste-Hilfe-Kurs muss von Betriebsersthelfern jedoch alle zwei Jahre aufgefrischt werden, um Wiederbelebung und andere Sofortmaßnahmen nicht zu vergessen. Doch auch Auto- und Motoradfahrern wird empfohlen, alle paar Jahre eine Erste-Hilfe-Auffrischung vorzunehmen. Nur so können sie im Ernstfall helfen.

In den gemeinsamen Kursen wird folglich nicht nur auf den Notfall im Straßenverkehr eingegangen mit häufigen Verletzungen wie Knochenbrüchen, Bauchverletzungen oder Verbrennungen. Auch Haushaltsunfälle und allgemeine Notsituationen wie allergische Reaktionen, Schockzustände oder Vergiftungen stehen jetzt auf dem Lehrplan.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Die Aufsichtspflicht für Kinder geht immer vor die Erste Hilfe.

Natürlich bildet das Herzstück des neuen Erste Hilfe Kurses noch immer die LS-Maßnahmen. Denn nur wer im Notfall sofort und richtig reagiert, kann zum Lebensretter werden. Dabei gilt immer der Grundsatz, dass man sich und seine Schutzbefohlenen (Kinder) nie selbst in Gefahr bringen darf. Der Ersthelfer muss außerdem für sich entscheiden, welche Maßnahmen für ihn zumutbar sind.

Nur in einem Erste-Hilfe-Kurs lernen Sie, wie man schnell und sicher reagiert. Die folgende Aufzählung ist also nur zur Orientierung und Vorbereitung gedacht!

Als Sofortmaßnahme gilt

      Das Warndreieck soll nachfolgenden Fahrzeugen rechtzeitig signalisieren, dass sie sich einer Unfallstelle nähern. Zusätzlich ist die Warnblinkanlage einzuschalten.

2. Rettung aus dem Gefahrenbereich

Wenn beispielsweise eine verletzte Person auf der Straße liegt oder in der Nähe eines brennenden Fahrzeuges, sollte die Möglichkeit geprüft werden, das Unfallopfer an einen sichereren Ort zu bringen. Dabei ist die eigene Sicherheit nicht in Gefahr zu bringen!

3. Notartzt Nummer wählen: 112

Dabei sind die 5 Ws zu beachten! Wo? Was? Wieviele? Welche? Warten! (Siehe unten)

Erst nach diesen Sofortmaßnahmen am Unfallort sollte Erste Hilfe geleistet werden:

  • Herz-Lunge-Wiederbelebung (Herzrythmusmassage und Mund-zu-Mundbeatmung)
  • Blutstillung
  • Schockbekämpfung
  • Herstellung der stabilen Seitenlage

Die Reihenfolge der einzelnen Punkte (gerade der Ersten Hilfe) richtet sich nach dem individuellen Notfall. Der Ersthelfer ist prinzipiell verpflichtet, nach eigenem Ermessen einzuschätzen, was er oder sie selbst in der Lage zu tun ist.

Gerade hier gibt es oft Unsicherheiten, die nur während eines Erste-Hilfe-Kurses geklärt werden können kann. Zum Beispiel wird oft gefragt, ob für die Erste Hilfe der Motorradhelm des Unfallopfers abgenommen werden sollte? Oder welche Seite der Erste-Hilfe-Decke denn nun nach unten gehört, die goldene oder die silberne?

Auf solche allgemeinen Fragen ist schnell eine Antwort gefunden: Für die Erste Hilfe soll den Helm nur abnehmen, wer auf einen zweiten Helfer zurück greifen kann, der den Kopf des Unfallopfers stützt und festhält. Dieses Manöver soll nur in Angriff genommen werden, wenn eine Rückenfraktur auszuschließen ist. Um für ausreichend Sauerstoff zu sorgen, sollte das Visier geöffnet werden, bis die Rettungskräfte eintreffen.

Die Erste-Hilfe-Decke wirkt mit der Silberseite nach innen wärmeisolierend und mit der silbernen Seite nach außen reflektiert sie die Sonnenstrahlen um vor Überhitzung zu schützen.

Die fünf Ws beim Wählen der Notarzt Nummer 112

Wo ist der Unfall geschehen? Der Unfallort sollte so genau wie möglich angegeben werden, damit der Krankenwagen dem Notruf schnell folgen kann.

Wieviele Menschen sind verletzt und brauchen dringend Hilfe?

Welcher Art sind die Verletzungen? Welchen Umfang haben eventuelle Brände?

Warten auf Rückfragen – nicht einfach auflegen!

Gerade, wo der Unfall geschehen ist, ist eine essentielle Information für die Rettungskräfte. In der Stadt kann man Straßennamen und Hausnummern angeben. Auf klassifizierten Außerortsstraßen helfen die Stationszeichen bei der Orientierung. Sie stehen an Autobahnen, Bundes-, Landes- und Staatsstraßen. Hier findet man die Straßennummer samt dem Abschnitt und der Station, was präzise angibt, wo man sich befindet. Sie sind in einem Abstand von 500 Metern auf allen größeren Straßen angebracht.

Natürlich können auch GPS-Systeme am Navigationsgerät des Autos oder des Smartphones eine große Hilfe sein. Bei Autobahnen ist zu beachten, dass unbedingt die Fahrtrichtung angegeben werden muss, damit die Rettungskräfte nicht auf der falschen Straßenseite auftauchen. Wer eine Nortrufsäule benutzt um den Krankenwagen zu rufen, muss sich um die Ortsangabe keine Gedanken machen, da diese automatisch gesendet werden.

Die Rettungskette

Der Ersthelfer ist das erste Glied in der Rettungskette.

Unfallstelle sichern, Rettung aus dem Gefahrenbereich, Notruf absetzen. Wer das schafft, hat schon viel zur Bildung einer starken Rettungskette beigetragen. Diese besteht aus folgenden Gliedern:

  • Sofortmaßnahmen (Unfallstelle sichern, Eigenschutz, Rettung aus dem Gefahrenbereich)
  • Notruf
  • Erste Hilfe
  • Rettungsdienst
  • Krankenhaus

Was kann ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kosten?

Viele verschiedene Vereine bieten professionelle Kurse an. Oft werden sie gemeinsam mit Sehtest und Passfoto angeboten, um das “Führerschein Erste Hilfe Kit” vollständig zu machen. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich dabei auf 20 bis 40 Euro. Die große Konkurrenz führt dazu, dass oft Spezialangebote gemacht werden. So kann es sein, dass Sie einen Kurs für unter 20 Euro finden. Doch Vorsicht ist geboten. Oft wird mangelnde Qualität einiger Kursanbieter moniert. Es lohnt sich also, im Vorfeld zu recherchieren, welcher Anbieter eine gute Reputation hat. Dabei hilft unter Umständen Ihre Fahrschule. Doch auch Foren und Erfahrungsberichte von Freunden und Bekannten können wertvolle Indikatoren sein.

(57 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5)

9 unterrichtseinheiten a 45min ergeben aber nicht 7 einhalb stunden-in dieser zeit sind die frühstücks und mittagspause enthalten. oder sehe ich das falsch??

es ist möglich, dass Essenspausen darin enthalten sind. Das liegt im Ermessen der zuständigen Stelle.

Ihr Bussgeld-Info Team

Habe mein Schein 2012 gemacht ,ist der noch gültig wenn ich jetzt mit Führerschein anfange ?

in der Regel ist der Schein vom Erste-Hilfe-Kurs nur ein Jahr gültig. Dies liegt allerdings im Ermessen der Behörden. Sie können also bei der Führerscheinstelle zur Sicherheit nochmal nachfragen, ob Sie einen neuen Kurs besuchen müssen.

Ihr Bussgeld-info Team

Aber das kann doch nicht sein? in diesem Beitrag steht doch, dass ein Erste-Hilfe-Schein nicht ‘abläuft’?

Ich war Jahrelang freiwillig beim DRK und habe gefühlt 200 mal diesen Kurs mitgemacht.. und jetzt für den Führerschein das ganze spiel schon wieder obwohl ich eine Bescheinigung habe?

– §19 FeV – hier steht nichts von Ablauf oder habe ich da was falsch verstanden?

wir geben Ihnen recht. In § 19 FeV ist diesbezüglich keine Ablauffrist vermerkt.

Ihr Bussgeld-Info Team

Hallo, meine Tochter hatte in der Schule den Kurs für die “lebensrettenden Sofortmassnahmen” gemacht in Vorbereitung auf den Führerschein Klasse B. Dies war im Jahr 2015. Nun verlangt das Amt bei Führerschein-Neuerwerb den erneuten Besuch des “Erste-Hilfe-Kurs”. Ist dies so in Ordnung? Ich finde im Netz nichts einschlägiges hierzu. Danke. Gruß, Thomas

solche Kurse verfallen nicht. Wenden Sie sich an die jeweilige Stelle, welche den Kurs angeboten hat, und fragen Sie nach einer Teilnahmebescheinigung bzw. einen Nachweis für Ihre Tochter, falls dieser nicht mehr vorliegen sollte. Die Fahrschule sollte diesen ohne Probleme anerkennen.

Ihr Team von Bussgeld-Info

Ich wohne in Forchheim,und ich will die erste Hilfe in schweinfurt ablegen,

grundsätzlich sollte es keine Rolle spielen, wo Sie den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

Ihr Bussgeld-Info Team

Konnten wir helfen?

Mit Unterstützung vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik

(Quelle und Grundlage unseres Bußgeldkataloges)

Wie lange ist erste hilfe kurs gültig

Wie lange ist mein Erste-Hilfe Kurs gültig

Die Lizenz zum Leben retten! Der Erste-Hilfe-Kurs und seine Gültigkeit

Tagtäglich kommt es zu Unfällen, sowohl im Straßenverkehr wie im Haushalt oder in Betrieben. Laut Studien sind im Schnitt ca. 2.500 mal pro Tag Menschen in Deutschland auf Erste Hilfe angewiesen.

Um hier seiner Pflicht als Ersthelfer nachkommen zu können, muss jeder Führerschein-Neuling seit 2016 einen Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten (9x 45 Minuten) absolvieren. In diesem bekommt man theoretisches und praktisches Wissen beigebracht, um lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen und seinen Mitmenschen helfen zu können.

Seit 2016 gibt es den bislang bekannten LSM (Lebensrettende Sofortmaßnahmen)-Kurs nicht mehr und wurde durch den Erste-Hilfe-Kurs ersetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt musste jeder Fahrschüler 8 Unterrichtseinheiten (8x 45 Minuten) im LSM-Kurs besuchen.

Bereits erworbene LSM-Bescheinigungen sind noch bis zum 21.10.2017 gültig*. Wer nach diesem Datum plant, seinen Führerschein zu erweitern, muss dann einen Erste-Hilfe-Kurs wie wir ihn anbieten, auswählen.

Unser Erste-Hilfe-Kurs ist ein Leben lang gültig, jedoch nur, wenn er zum Zweck des Führerscheinerwerbs besucht und erfolgreich abgeschlossen wird. Diese unbegrenzte Gültigkeit gilt für alle Führerscheinklassen (neu seit dem 01.07.2015) und besitzt keinen festen bzw. gesetzlichen Ablauftermin für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Straßenverkehr mit Auto, Motorrad und anderen Fortbewegungsmitteln.

Geht man allerdings nicht nach gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten, sollte man sich die Frage stellen, ob diese Bescheinigung noch von Nutzen ist, wenn der Kurs bereits lange Jahre her ist. Möchte man auf dem neuesten Stand sein und mit bestem Wissen und Gewissen am Straßenverkehr teilnehmen, empfehlen wir, den Erste-Hilfe-Kurs alle zwei Jahre aufzufrischen. Nur so kann man in einer Notsituation überlegt und effektiv handeln und helfen!

Etwas anders verhält es sich beim Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb, also für den betrieblichen Ersthelfer . Laut den Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die die betrieblichen Unfallverhütungsvorschriften festlegen, gelten bestimmte Fristen für den Ablauf der Bescheinigung. Der Lehrgang ist insgesamt lediglich zwei Jahre gültig. Erneuert man innerhalb dieses Zeitraumes nicht sein Wissen und nimmt nicht an dem Kurs Erste Hilfe Training (auch genannt Fortbildung in Erster Hilfe) teil, verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit. Ist dies geschehen, muss erneut der vollständige Erste-Hilfe-Kurs besucht und wiederholt werden. Erst dann wird die Bescheinigung wieder gültig und die Gesetzliche Unfallversicherung erkennt den Teilnehmer nach abgeschlossenem Kurs wieder als betrieblichen Ersthelfer an.

Übrigens: Bei bis zu 20 versicherten Angestellten benötigt jeder Betrieb laut den Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung einen betrieblichen Ersthelfer. Bei mehr als 20 versicherten Angestellten sind je nach Branche 5 bis 10% der anwesenden Versicherten als betriebliche Ersthelfer einzusetzen und auszubilden.

Nochmal alles kurz zusammengefasst.

•Bereits erworbene LSM-Bescheinigungen sind noch bis zum 21.10.2017 gültig*

•Neue, seit 01.07.2015, Erste-Hilfe-Kurse – unbegrenzt gültig.

•Für betriebliche Ersthelfer: Zwei Jahre gültig. Innerhalb von 2 Jahren muss Fortbildungskurs besucht werden

Keiner kann sich alles ein Leben lang merken, was einmal geschult wurde. Daher ist es äußerst empfehlenswert, den Erste-Hilfe-Kurs alle zwei Jahre aufzufrischen. Bleiben Sie am Ball, lernen Sie zu helfen und Leben zu retten!

Erste Hilfe Kurs

Um am Ort eines Verkehrsunfalles Erste Hilfe leisten zu können ist für jede(n) FührerscheinbesitzerIn eine Schulung vorgeschrieben!

Man unterscheidet zwischen der 6 stündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für die Klassen A,B,C,E,F und dem eigentlichen Erste Hilfe Kurs im Ausmaß von 16 Stunden für die Klasse D und E zu D.

Der Kurs muss spätestens vor der praktische Prüfung absolviert werden, d.h. Sie müssen spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung die Bestätigung vorweisen können.

Erkundigen Sie sich gleich bei der Anmeldung in der Fahrschule nach den Terminen für den Erste Hilfe Kurs! Fallweise wird mit der Absolvierung des Kurses zulange gewartet.

"Tipp! Machen Sie den Erste Hilfe Kurs möglichst früh!

Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist vorgeschrieben für die Klassen A, B, C, E, F.

Umfang und Inhalt

Der Kurs dauert 6 Stunden, er beinhaltet eine theoretische Unterweisung und praktische Übungen zur Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr.

Sie lernen dort:

  • Bergung aus akuter Gefahr
  • Lagerung
  • Maßnahmen bei Atemstillstand
  • Maßnahmen bei Herzstillstand
  • Maßnahmen bei Blutungen
  • Schockbekämpfung

Im Moment kostet der Kurs ca. 55 €

Was muss ich mitbringen
  • Kursbeitrag (zumeist bereits bei Anmeldung zum Kurs zu leisten)
  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Bequeme Kleidung und rutschfeste Schuhe
Wo und Wann kann man den Kurs machen?

Häufig können Sie den Kurs einfach und bequem in den Räumlichkeiten Ihrer Fahrschule absolvieren.

Die Termine finden Sie am Schwarzen Brett der Fahrschule, die Anmeldung zum Kurs erfolgt im Fahrschulbüro.

Kurse werden z.B. angeboten von:

Pflichten der Teilnehmer

Die Teilnehmer müssen im Kurs mitarbeiten, bei mangelnder Mitarbeit wird keine Bescheinigung ausgestellt.

Es gibt aber keine Prüfung.

Bestätigung - Nachweis

Nach der Kursteilnahme bekommen Sie eine Betätigung die Ihren Vor- und Zunamen, Ihr Geburtsdatum und das Datum enthält, weiters finden Sie darauf Namen, Anschrift und Unterschrift der Person, die die Unterweisung durchgeführt hat.

Gültigkeitsdauer

Die Geltungsdauer der 6 stündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist zeitlich nicht eingeschränkt.

Wenn Sie Ihre Lenkberechtigung ausdehnen, ist kein weiterer Erste Hilfe Kurs erforderlich.

Beispiel: Sie waren bereits im 6 stündigen "Erste Hilfe Kurs" als Sie die Klasse B gemacht haben und wollen jetzt den Motorradschein Klasse A, dann müssen Sie kein zweites Mal in die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Bescheinigung über lebenrettende Sofortmaßnahmen wird ersetzt durch

Doktorat der gesamten Heilkunde

eine Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers über die Teilnahme an einem Kurs zur Ausbildung in Erster Hilfe

eine Bescheinigung einer öffentlichen Dienststelle, die gemäß § 120 KFG 1967 zur Ausbildung von Kraftfahrern berechtigt ist über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe

ein Diplom in einem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder ein Zeugnis über die Abschlußprüfung in der Pflegehilfe

ein Diplom in einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst oder einem medizinisch-technischen Fachdienst oder ein Zeugnis in einem Sanitätshilfsdienst oder eine Bescheinigung über die Unterweisung in Erster Hilfe im Rahmen der Ausbildung in diesen Berufen

den Nachweis der abgeschlossenen Sanitätsgrundausbildung beim Bundesheer

eine Bescheinigung des österreichischen Zivilschutzverbandes über die Teilnahme an einem Lehrgang für Selbstschutz-Grundunterweisung

den Nachweis über die Absolvierung der Vorlesung „Erste Hilfe” des 1. Studienabschnittes der Studienrichtung Medizin

den Nachweis über die Absolvierung des Lehrganges „Erste Hilfe im Feuerwehrdienst” eines Landesfeuerwehrverbandes

den Nachweis über die Absolvierung der Vorlesung „Erste Hilfe” der Studienrichtung Pharmazie

den Nachweis über die Absolvierung des Lehrganges „Erste Hilfe” an den Bundesanstalten für Leibeserziehung

eine Bescheinigung über die Absolvierung des nach den Richtlinien des Österreichischen Roten Kreuzes geführten Kurses für Erste Hilfe des Österreichischen Bundesheeres

eine Bescheinigung des Johanniterordens über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Grundlehrgang für Zivildienstleistende

Erste Hilfe Kurs - Klasse D und E zu D

Vorgeschrieben für die Klasse D und E zu D

Der Erste Hilfe Kursdauert 16 Stunden.

Gültigkeit

Die Geltungsdauer des 16 stündigen Erste Hilfe Kurses ist nicht eingeschränkt.

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