понедельник, 18 декабря 2017 г.

erste_hilfe_kurs_online_absolvieren

Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen

Es gibt verschiedene Notfallsituationen im Unternehmen. Neben dem klassischen Arbeitsunfall sind hier Brände, Explosionen, Gasaustritte, Auslaufende Chemikalien, Energieausfälle, Sturm- oder Wasserschäden zu nennen. Menschen können Fehler machen, technische Systeme versagen, Naturereignisse oder andere äußere Umstände können gravierende Folgen haben. All dies droht auch dann, wenn sich ein Unternehmen sehr gut gegen solche Ausnahmesituationen geschützt hat.

Zur Notfallorganisation gehört daher auch die Aufgabe, Pläne zu entwickeln und Vorkehrungen zu treffen, um angemessen auf Notfälle reagieren zu können. Je besser vorbereitet ein Unternehmen auf solche Herausforderungen ist, desto handlungsfähiger ist es und desto leichter kann es mögliche Schäden begrenzen.

Nach dem Bearbeiten dieses Moduls wissen Sie, wie die Erste Hilfe im Unternehmen organisiert ist und sind in der Lage, angemessen auf diese Situationen zu reagieren.

Der Kurs findet online statt. Ein Einstieg ist jederzeit möglich. So lassen sich Ihre Schulungen einfach, schnell und günstig und an Ort und Stelle durchführen.

Die oncampus GmbH ist ein Unternehmen der Fachhochschule Lübeck und bietet seit 2009 Online-Pflichtschulungen im Bereich Hygiene an.

Sprache:

Lerninhalte:

  • Unterschiedliche Notfallsituationen im Unternehmen
  • Verantwortlichkeiten und Organisation der Erste-

Hilfe-Maßnahmen im Unternehmen

  • Dokumentation von Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Grundlegende Verhaltensregeln bei Erste-Hilfe-

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  • Fahrschüler

  • Betriebliche Ersthelfer

  • Eltern & Erzieher

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    Schluss mit engen Räumen und Klassengrößen von bis zu 25 Teilnehmern. Schluss mit alter Schulpraxis. Schluss mit Unflexibilität.

    Mit unserem E-Learning Portal kannst Du ab Februar 2017 deinen Erste-Hilfe-Kurs komplett online absolvieren. Dabei hilft Dir unsere Reanimationspuppe „Aidison“ um schnell und sicher deine Zertifizierung für deinen Führerschein, für die Berufsgenossenschaft oder einfach nur für Dich zu bekommen.

    Tag und Nacht

    Egal ob am Stück, über mehrere Tage oder Wochen verteilt. Du entscheidest, wann Du deinen Kurs absolvieren möchtest.

    Freie Platzwahl

    Mit der EasyAid-App kannst Du deinen Erste-Hilfe-Kurs überall absolvieren. Ganz einfach in der Bahn, im Büro oder Zuhause auf dem Sofa.

    Wir sind für Dich da

    Unsere E-Learning-Portal mit leicht verständlichen Video-Tutorials zeigt Dir, wie Du im Notfall richtig reagierst. Sollten doch Fragen aufkommen, steht Dir unser Team gerne per Telefon, Mail oder im Live-Chat zur Verfügung.

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    Wann benötigen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs?

    Was ist ein Erste-Hilfe-Kurs?

    Ein Erste-Hilfe-Kurs kann Leben retten.

    Wenn Sie im Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unterwegs sein wollen, benötigen Sie in jedem Fall eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Denn dieser kann im Ernstfall Leben retten und wird doch schneller gebraucht, als Sie vielleicht denken.

    Sie sollten auch über eine entsprechende Fortbildung nachdenken, wenn Sie bereits einmal einen Kurs in Erster Hilfe besucht haben. Denn bei offenen Fragen ist es sinnvoll, nicht auf die einmalige Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs zu vertrauen.

    Denn über 6000 Unfälle geschehen tagtäglich auf Deutschlands Straßen. Nicht immer kommt es dabei glücklicherweise zu Personenschäden. Trotzdem kann es immer sein, dass Sie in einen Unfall geraten, in dem andere Personen verletzt werden und Sie den Menschen helfen müssen. Wenn Sie alleine im Auto unterwegs sind, kann es dabei ebenso vorkommen, dass Sie sich im Notfall als Ersthelfer auch ganz alleine um das oder die Unfallopfer kümmern und helfen müssen.

    Je nach Schwere der Verletzungen ist sofortiges Handeln im Notfall nicht nur ratsam, sondern auch Pflicht. Denn: Sind Sie körperlich in der Lage, sich um eine verletzte Person zu kümmern, so müssen Sie dieser Pflicht auch nachkommen. Sonst kann Ihnen im Ernstfall eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung drohen.

    Aber welchen Erste-Hilfe-Kurs muss für welchen Führerschein belegt werden? Inwiefern unterscheiden sich die Inhalte der Ausbildung und welche Kosten müssen Sie bei einem solchen Kurs einplanen? Wann ist beim Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein die Gültigkeit überschritten? Und kann ich einen speziellen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder belegen? Diese und andere Fragen sollen in diesem Ratgeber geklärt werden.

    Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

    Beim Erste-Hilfe-Grundkurs wird genau erklärt, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten müssen.

    Jeder Fahranfänger, der zum ersten Mal seinen Führerschein beantragt, benötigte vor 2016 dazu eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.

    Diese wurden umgangssprachlich auch ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurse genannt und waren nötig, wenn Sie einen Führerschein in den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T machen wollen.

    Der vorgeschriebene Kurs wird – mittlerweile für alle Führerscheinanwärter – auch in § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erwähnt:

    Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.“

    In den anderen Führerscheinklassen – also C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E – reichte die Bescheinigung über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen lange Zeit nicht aus. Hier benötigten Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, umgangssprachlich auch ‚großer‘ Erste-Hilfe-Kurs genannt. Seit Anfang 2016 wurden die Grenzen zwischen dem kleinen und dem großen Kurs jedoch aufgehoben: Führerscheinanwärter müssen – egal, in welche Klasse sie ihren Führerschein machen – den neuen Erste-Hilfe-Kurs belegen.

    Neue Regelung ab 1. April 2015

    Die Erste Hilfe für den Führerschein ist verpflichtend.

    Seit dem 1. April 2015 existieren zum Thema Erste Hilfe neue Regelungen, die jeden Teilnehmer an einem Erste-Hilfe-Kurs betreffen. Denn seit 2015 wurden die Erste-Hilfe-Kurse verkürzt. Dauerte der Erste-Hilfe-Kurs früher noch 16 Stunden und war auf zwei Tage verteilt, so wurde die Anzahl der Unterrichtseinheiten für die Erste-Hilfe-Maßnahmen auf neun Stunden heruntergesetzt.

    Das betrifft den Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gleichzeitig wurde der Auffrischungskurs für die Erste-Hilfe um eine Stunde verlängert, sodass jetzt beide Kurse eine Unterrichtszeit von neun Stunden umfassen.

    Der Hintergrund für die Verkürzung des kleinen Erste-Hilfe-Kurses ergab sich durch die Vereinfachungen, die sich im Bereich der Ersten Hilfe in den letzten Jahren ergeben haben. So ist es mittlerweile einfacher, aufgrund neuer Kenntnisse eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchzuführen, sodass die gleiche Bandbreite an Kenntnissen in einem Erste-Hilfe-Kurs heutzutage schneller vermittelt werden kann.

    Diese Neuerung aus dem Jahr 2015 ist allerdings nicht mehr aktuell, da seit dem 1. Januar 2016 bereits eine neue Regelung gültig ist, die im Folgenden näher erläutert werden soll.

    Optimierung der Regelung zur Ersten Hilfe

    War früher noch die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Erste-Hilfe-Kurs an der Tagesordnung, so gibt es seit dem Jahr 2016 eine neue Regelung, die besagt, dass zwischen diesen beiden Kursen nicht mehr unterschieden wird. Der ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurs, also der Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM-Kurs), existiert in dieser Form nicht mehr.

    Ab dem 1. Januar 2016 wird der LSM-Kurs durch den Erste-Hilfe-Kurs ersetzt, der aus neun Unterrichtsstunden besteht und für alle Führerscheinteilnehmer gleich verpflichtend ist. Denn nicht nur, wenn Sie Ihren Autoführerschein machen wollen, auch bei einer Anforderung des LKW-Führerscheins ist dieser neue Erste-Hilfe-Kurs für alle zur Pflicht geworden. Die beim Führerschein wichtige Erste-Hilfe kann nun also sowohl von Führerscheinanwärtern aller Klassen als auch von betrieblichen Ersthelfern gleichermaßen besucht werden.

    Erste Hilfe für den Führerschein: die Inhalte der Kurse

    Der Erste-Hilfe-Kurs beim Führerschein kann als Ersthelfer sehr wichtig sein.

    Benötigen Sie für den normalen PKW-Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs, so beinhaltet dieser eine neunstündige Ausbildung, an der Sie teilnehmen müssen. In diesen neun Stunden werden Ihnen theoretische und praktische Elemente der Ersten Hilfe aufgezeigt, sodass Sie im Ernstfall in der Lage sind, verletzten Menschen direkt und schnell helfen zu können. Zu den Unterrichtsinhalten eines Erste-Hilfe-Grundkurs zählen unter anderem:

    • Die Absetzung des Notrufs
    • Stabile Seitenlage
    • Sicherung der Unfallstelle und das richtige Verhalten in einer Unfallsituation
    • Die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung
    • Herzdruckmassage/Wiederbelebung
    • Die Bestandteile einer Rettungskette
    • Das richtige Abnehmen eines Motorradhelms

    Wie bereits erwähnt ist es notwendig, dass Ihnen nicht nur die theoretischen sondern auch die praktischen Inhalte in einem Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden.

    Was genau dabei beigebracht wird, gibt ein Lehrplan für die Kurse vor. Dieser besagt beispielsweise, dass 240 Minuten der Ausbildungszeit dafür genutzt werden müssen, die lebensrettenden Basismaßnahmen für Ersthelfer zu behandeln.

    Welche Inhalte vermittelte ein großer Erste-Hilfe-Schein?

    Im Gegensatz zum kleinen Erste-Hilfe Schein, gab es beim großen einige Erweiterungen. Da es die Unterscheidung zwischen dem großen und dem kleinen Kurs mittlerweile nicht mehr gibt, sind die unterschiedlichen Unterrichtsinhalte hinfällig geworden. Mussten Sie vor 2016 einen großen Erste-Hilfe-Kurs besuchen, mussten Sie ein wenig mehr Zeit dafür einplanen.

    Denn hier waren 12 Unterrichtsstunden vonnöten, bis Ihnen die erfolgreiche Teilnahme bestätigt wurde. Neben den Grundlagen, die im kleinen Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden, erhielten Sie hier auch Einblicke in Themen wie Verätzungen oder Vergiftungen und wie Sie bei Knochenbrüchen helfen können.

    Die Kosten beim Erste-Hilfe-Kurs

    Eine Erste-Hilfe-Auffrischung ist wichtig, da Sie im Laufe der Zeit viel verlernen.

    Je nachdem, ob Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder lediglich einen Kurs zur Auffrischung besuchen, ist ein unterschiedlich hoher Betrag fällig, den Sie dafür zahlen müssen. Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kann Kosten von etwa 20 bis 40 Euro erzeugen. Das ist jedoch auch davon abhängig, wo und bei welchem Anbieter Sie den Kurs belegen wollen.

    Denn es gibt nicht nur eine zentrale Stelle, die den Erste-Hilfe-Kurs anbietet. Ablegen können Sie die Kurse nämlich bei vielen verschiedenen Anbietern.

    Neben dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) – dem wohl bekanntesten Ansprechpartner für die Erste Hilfe – bieten auch die Johanniter, die Malteser oder der ADAC die Kurse an. Je nach Anbieter können die Erste-Hilfe-Kurs-Kosten variieren.

    Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig?

    Haben Sie einmal den Erste-Hilfe Kurs für Ihren Führerschein absolviert, bedarf es in Deutschland keiner Auffrischung Ihrer Kenntnisse mehr. Dementsprechend ist die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs unbegrenzt. Sie müssen also nicht nach einer bestimmten Zeit noch einmal einen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Trotzdem ist es selbstverständlich sinnvoll, nach einiger Zeit erneut einen Kurs in Erster Hilfe zu besuchen. Denn: Die erlernten Fähigkeiten können schneller aus dem Gedächtnis verschwinden, als Sie denken. Eine Fortbildung kann also Leben retten.

    Und im Notfall können bei einem Unfall sogar Sekunden entscheidend sein. Müssen Sie dann – besonders als Ersthelfer – erst überlegen, wie nochmal eine Herzdruckmassage funktioniert, kann sich in dieser Zeit die Gesundheit der betroffenen Person rapide verschlechtern. Eine Erste-Hilfe Auffrischung ist also unbedingt eine Überlegung wert und auch im Hinblick auf die Kosten keine lang im Voraus zu planende Investition. Auch Menschen mit einem geringen Budget können sich diese Auffrischung entsprechend leisten können.

    Die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt, trotzdem sollten Sie über eine Auffrischung nachdenken.

    Der Erste-Hilfe-Kurs bei Kindern

    Wenn Sie – abgesehen vom verpflichtenden Führerscheinkurs – Ihre Kenntnisse in der Ersten Hilfe auffrischen wollen, können Sie verschiedene Kurse besuchen, die sich auf bestimmte Themen (z.B. Erste Hilfe bei einem Kind) spezialisiert haben.

    Wenn Sie zum Beispiel selbst ein Kind oder sogar mehrere Kinder oder beruflich viel mit ihnen zu tun haben, kann es sinnvoll sein, einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen, der sich thematisch nur mit der Gesundheit und der Ersten Hilfe bei einem Kind bzw. mit den Maßnahmen, die bei einem Kind besonders wichtig sind, auseinandersetzt.

    Denn Kinder benötigen im Notfall eine andere Art der Ersten Hilfe als Erwachsene, da Kinder einer ganz anderen Statur entsprechen. Dementsprechend ist es sehr sinnvoll, sich auch themenspezifisch als Ersthelfer weiterzubilden. Auch Kurse für Senioren oder Sportler können hilfreich sein, wenn Sie beruflich oder privat oft mit diesem Thema konfrontiert werden.

    Mit einer genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Ausbildung für Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder oder Senioren sind Sie im Ernstfall besser auf die entsprechende Situation eingestellt und können so versuchen, Ihre Nervosität in den Griff zu bekommen, wenn es bei einem Unfall darauf ankommt, ruhig und routiniert zu handeln und zu helfen.

    Betriebliche Ersthelfer

    Ein großer Erste-Hilfe-Kurs ist nicht mehr nötig. Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Führerscheinanwärter den gleichen Kurs besuchen.

    Manch ein Betrieb ist öfter von Unfällen am Arbeitsplatz geplagt, als ein anderer. In diesen Betrieben ist es sinnvoll und auch notwendig, wenn sich ein oder mehrere Mitarbeiter mit den Maßnahmen zur Ersten Hilfe sehr gut auskennen und im Notfall richtig helfen können.

    Ein Betrieb, der zwischen zwei und 20 Mitarbeiter beschäftigt, sollte mindestens eine Person vorweisen können, die sich mit Erster Hilfe gut auskennt bzw. einen entsprechenden Erste-Hilfe Kurs besucht hat.

    Entsprechend kann dieser im Betrieb sein Wissen einsetzen, sollte mal der Ernstfall eintreten. Auch bei Fragen können sich andere Mitarbeiter dann an den Experten wenden. Eine betriebliche Fortbildung ist dementsprechend sinnvoll.

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    38 Kommentare

    Frage? Seit wann ist ein Erste Hilfe Kurs für den Führerschein Pflicht?

    der Erste-Hilfe-Kurs ist laut Paragraph 19 der Fahrerlaubnisverordnung für Führerscheinanwärter Pflicht.

    Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    eine Frage hätte ich noch.

    Wenn man bereits vor 2016 einen „grossen“ erste Hilfe Schein erworben hat, ist der dann nach der neuen Regelung noch gültig oder müsste man den Kurs für den NEUEN erste Hilfe Schein belegen?

    auch die ehemaligen Erste-Hilfe-Kurse sind in Führherscheinbelangen unbegrenzt gültig.

    Das Team von bussgeldrechner.org

    Ich habe 2011 einen kleinen erstehilfekurs absolviert für die Führerschein Klasse B.

    Bin jetzt dabei die Führerschein Klassen c/ce zu machen muss ich den neuen erstehilfekurs jetzt neu machen .

    Wen nein wie komme ich an die alte Bescheinigung die ich bei der Anmeldung mit abgeben muss .

    der Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt gültig. Sie erhalten den Nachweis bei der Stelle, an der Sie den Kurs absolviert haben.

    Ihr Team von bussgeldrechner.org

    Wenn ich 2012 schon den Erste-Hilfe-Kurs gemacht habe und 2014 auffrischung reicht die auffrischung aus oder muss ich Erste-Hilfe noch mal machen?

    Ihr Schein ist unbegrenzt gültig.

    Ihr Team von bussgeldrechner.org

    Hallo, habe 2013 mein erste hilfe schein gemacht und den führerschein klasse B.

    Nun möchte ich gerne mein führerschein erweitern mit C1. Muss ich erneut ein Erste hilfe kurs belegen oder ist dieser immer noch für die erweiterung gültig?

    Ihr Schein sollte immer noch gültig sein.

    Ihr Team von bussgeldrechner.org

    Ich war 1982 bei der NVA . Brauche ich dann einen erste Hilfe Schein?

    wenn Sie den Führerschein machen wollen, ist es Pflicht, einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen.

    Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    ich habe meinen Erste Hilfe Kurs in Deutschland bei der Organisation Emergency First Response gemacht. Lerninhalte und Kursdauer sind mit den bekannten Deutschen Verbänden identisch. Ist dieser Erste Hilfe Kurs auch gültig? Danke für Ihre Antwort

    diese Frage müssen Sie an die zuständige Führerscheinstelle richten. Diese kann Ihnen Auskunft geben, welche Kurse anerkannt werden.

    Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    Hallo ich habe zu dem Thema auch eine Frage. Und zwar habe ich mit 16 den A1 Führerschein gemacht und musste dafür den Erste Hilfe Kurs „Sofortrettende Maßnahmen“ absolvieren (bin auch im Besitz von B). Jetzt möchte ich den A2 machen und die nette Dame im Amt sagte mir als ich mich dafür anmelden wollte ich brauche einen neuen Nachweis über den Erste Hilfe Kurs da die alten Kurse nicht mehr rechtmäßig wären. Ist das so korrekt?

    Erste-Hilfe-Kurse für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“, die vor dem 01.04.2015 ausgestellt wurden, waren bis zum 31.12.2015 gültig. Bescheinigungen über Erste-Hilfe-Kurse, die nach dem 01.04.2015 ausgestellt wurden sind theoretisch unbegrenzt gültig. Seit dem 01.01.2016 gibt es aber die neue Erste-Hilfe-Schulung, die jetzt jeder Fahrschüler besuchen muss. Es liegt daher jetzt im Ermessen der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob Sie eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs von Ihnen verlangt.

    Ihr Team von bussgeldrechner.org

    unser Sohn hat vor zweieinhalb Jahren in der 10. Klasse einen 2tägigen Erste-Hilfe-Kurs gemacht. Er war damals 14. Im Mai wird er 17 und möchte dann mit seinem Führerschein beginnen.

    Ist der „alte“ Erste -Hilfe-Schein dafür noch gültig?

    es gibt verschiedene Erste-Hilfe-Kurse. Für den Führerschein benötigt Ihr Sohn die Teilnahmebescheinigung am LSMU-Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen von Unfallverletzten im Straßenverkehr). Der Kurs erstreckt sich auf 9 Unterrichtseinheiten an einem Tag.

    Ihr Team von bussgeldrechner.org

    Ich habe im März 2014 einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gemacht. Nun mache ich beim DLRG das Rettungsschwimmerabzeichen. Ist dazu mein Erste-Hilfe-Kurs noch gültig?

    der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als 2 Jahre alt sein, wenn Sie das Rettungsschwimmerabzeichen machen wollen.

    Ihr Team von bussgeldrechner.org

    Hallo und einen schönen Tag,

    ich habe einen Autoführerschein seit 25 Jahren damals natürlich auch den erste Hilfe kurs gemacht. Nun möchte ich den A Schein machen. Brauche ich einen nAchweis? Oder zählt mein Führerschein als Nachweis? Weil gemacht habe ich ihn ja, wenn ich den Führerschein Klasse B besitze *g*… Es ist ein bisschen komisch meine Freundin musste letztes Jahr keinen NAchweis erbringen , dieses Jahr andere Fahrschule sagt brauche Nachweis.. Aber nach 25 Jahren unmöglich

    fragen Sie am besten bei der zuständigen Führerscheinstelle nach. Dort erhalten Sie eine definitive Antwort.

    Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    ist ein Erste-Hilfe-Kurs schon immer Pflicht für den Erwerb der Fahrerlaubnis oder wurde der EH-Kurs erst später verpflichtend. Wenn ja, seit wann ist dieser verpflichtend?

    uns liegen keine Zahlen zur Einführung des Erste-Hilfe-Kurses vor.

    Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    Hallo liebes Bußgeldteam,

    Ich habe mein Erste-Hilfe Kurs 2015 besucht, er läuft dieses Jahr im November aus, reicht es wenn ich einen Auffrischungskurs mache ? Und ist er dann wieder zwei Jahre gültig? Oder muss ich die Prozedur wiederholen , mit den Grundkursen?

    Ganz lieben Dank und viele Grüße an euch.

    Sie benötigen lediglich einen aktuellen Nachweis über die Teilnahme, wenn Sie die Ausstellung des Führerscheins beantragen. Benötigt wird dabei der Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs, ein Auffrischungskurs genügt in der Regel nicht. Es besteht darüber hinaus für die meisten Fahrzeugführer keine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Auffrischungskursen – obwohl dies grundsätzlich zu empfehlen ist.

    Ihr Team von bussgeldrechner.org

    Ich bin seit 2007 im Besitz der Klasse B, seit 2009 im Besitz der klasse C, zudem bin ich bei einer großen Berufsfeuerwehr und gelernter

    Jetzt möchte ich privat die klasse BE erwerben.

    Muss ich einen neuen Erste-Hilfe-Kurz absolviere, trotz meiner Berufsbildung und Führerscheinklassen?

    nach § 19 Absatz 2 Satz 2 FeV gilt, dass auf einen erneuten Nachweis der Teilnahme im Falle der Erweiterung zu verzichten ist, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen hat.

    Ihr Team von bussgeldrechner.org

    will meinen Führerschein erweitern, benötige ich dafür erneut einen Kurs?

    mit jeder neuen Führerscheinklasse, die Sie erwerben wollen, bedarf es der Teilnehme an einem entsprechenden Lehrgang in einer Fahrschule.

    Ihr Team von bussgeldrechner.org

    Hallo, ich bin staatlich anerkannte Krankenschwester. Reicht mein Exmaen aus oder muss ich trotzdem noch einmal einen Erste Hilfe-Kurs besuchen um meinen Führerschein zu erwerben?

    können Sie einen Nachweis über eine entsprechende Schulung vorlegen, kann dadurch ggf. auf den Erste-Hilfe-Kurs verzichtet werden.

    Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    Ich bin jetzt 15 und muss einen Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtsstunden für die Juleica machen.Ist die Bescheinigung auch später noch für meinen Führerschein gültig?

    der Gesetzgeber schreibt für den Führerschein einen speziellen Erste-Hilfe-Kurs vor. Ob Ihr Kurs den Vorgaben entspricht, sollten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung bringen.

    Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    Hallo, ich habe 2003 meinen B Führerschein gemacht. Wollte jetzt BE machen. Muss ich erste Hilfe Kurs nochmal machen?

    nein, in der Regel sollte dies nicht nötig sein. Solche Details können Sie auch bei der zuständigen Fahrschule erfragen.

    Das Team von bussgeldrechner.org

    Hallo, ich habe meine Sofortrettende Masnahmen Kurs Bestätigung zurückgeschickt bekommen, da seit dem 22.10.2017 eine Reglung besteht das er nicht mehr verwendet werden kann? Stimmt das oder nicht ?

    eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.

    Erste-Hilfe-Kurs: Welche verschiedenen Lehrgänge gibt es?

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    Treffen Sie als erster bei einem Unfall ein, sollten Sie entsprechend der Rettungskette handeln. Als erstes ist der Unfallort abzusichern und zu überprüfen, ob es zu Verletzten kam. Dann ist der Notruf abzusetzen und Erste Hilfe zu leisten, bis der Rettungsdienst eingetroffen ist. Entsprechende Maßnahmen erlernt jeder Anwärter auf einen Führerschein im Erste-Hilfe-Kurs. Wer diesen anbietet, was er kostet und welche Personengruppen noch einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren müssen, lesen Sie in folgendem Ratgeber.

    Inhalt dieses Ratgebers

    Wie wichtig ist die Erste Hilfe? Ein Blick auf die Zahlen

    Umfragen und Statistiken offenbaren zwei Probleme hinsichtlich der Ersten Hilfe in Deutschland. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der ADAC fanden heraus, dass rund 73 Prozent der befragten Autofahrer bei einem Unfall Erste Hilfe leisten würden, allerdings konnten nur rund 33 Prozent benennen, wie zu handeln ist. Nur rund 20 Prozent der Befragten konnten eine Wiederbelebung korrekt vornehmen.

    Das zweite Problem: Müssen Ersthelfer einen Herzinfarkt-Patienten versorgen, führen die Wiederbelebung nur 15 Prozent durch, so die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). Angesichts der rund 40.000 bis 64.000 registrierten Fälle eines plötzlichen Herzstillstandes, eine schreckende Zahl.

    Der Erste-Hilfe-Kurs ist wichtig und kann im Zweifel Leben retten. Beginnen Ersthelfer sofort mit der Wiederbelebung, steigert dies die Überlebenschance um 50 Prozent. Jede Minuten, die sie verstreichen lassen, mindert die Wahrscheinlichkeit am Leben zu bleiben um 10 Prozent. Nach fünf Minuten liegt die Überlebenschance bei null Prozent, so die Initiative „ein Leben retten“.

    Welche verschiedenen Erste-Hilfe-Kurse gibt es und wie sehen die Kursinhalte aus?

    In Deutschland müssen verschiedene Personengruppen einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Teilweise sind unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen, weswegen es mehrere Angebote gibt:

    • Lebensrettende Sofortmaßnahmen (mittlerweile abgeschafft)
    • Erste-Hilfe-Schulung für alle Führerscheinklassen über neun Unterrichts­stunden (ein Tag)
    • Erste-Hilfe-Kurs über 16 Unterrichtsstunden (zwei Tage)
    • Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer und Fachübungsleiter
    • Erste-Hilfe-Kurs für die Versorgung von Kindern
    • Sanitätslehrgänge

    Lebensrettende Sofortmaßnahmen: Seit 2015 gibt es keine LSM-Schulungen mehr

    Bis zum 1. April 2015 musste jeder Führerscheinanwärter der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T diesen Kurs belegen, um den Führerschein beantragen zu können. Die LSM-Schulung belief sich auf vier Doppelstunden à 90 Minuten.

    Bis zum 21. Oktober 2017 sind die bereits ausgestellten LSM-Bescheinigungen noch gültig, danach werden nur noch Bescheinigungen über einen besuchten Erste-Hilfe-Kurs akzeptiert.

    Erste-Hilfe-Kurs: Wer muss ihn besuchen?

    Um mehr Menschen zu einem Erste-Hilfe Kurs zu bewegen, wurde die Erste-Hilfe-Ausbildung zum 1. April 2015 verändert. Der Lehrgang wird nun nicht mehr über 16 Unterrichtsstunden angeboten, sondern nur noch über neun Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

    Diesen Kurs müssen nun alle Führerscheinanwärter belegen – unabhängig von der Führerscheinklasse. Wer eine Wiedererteilung der alten Klassen 2 und 3 anstrebt oder einen Personenbeförderungsschein erwerben möchte, muss ebenso diesen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Auch für die Zulassung des Physikums, der ersten umfassenden Prüfung beim Medizinstudium, benötigen Sie eine Bescheinigung über einen besuchten Erste-Hilfe-Grundkurs.

    Was ist ein großer Erste-Hilfe-Kurs? Die Unterscheidung zwischen dem großen und kleinen Erste-Hilfe-Kurs besteht seit 2015 nicht mehr. Früher wurde ein Großer Erste-Hilfe-Schein nach dem Besuch des zweitägigen Kurses ausgegeben.

    Welchen Erste-Hilfe-Kurs benötigen Sie für den Führerschein?

    Wer für den Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs benötigt, kann wählen, ob er eine Schulung über neun oder 16 Unterrichtsstunden belegt. Es liegt natürlich auf der Hand, dass der zweitägige Kurs umfassender ist, als der über einen Tag.

    Ihre Wahl müssen Sie nicht von der Führerscheinklasse abhängig machen, denn verpflichtend ist nur noch der Erste-Hilfe-Kurs über einen Tag. Die gesetzliche Grundlage für den Erste-Hilfe-Kurs findet sich in § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Hier heißt es:

    Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln. (§ 19 Abs. 1 FeV)

    Darüber hinaus müssen folgende Personengruppen keinen Erste-Hilfe-Kurs belegen:

    Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein verliert seine Gültigkeit nicht.

    • Personen, die ein Zeugnis über eine bestandene ärztliche oder zahn­ärztlicheStaatsprüfung vorlegen können
    • Personen, die eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf ab­geschlossen haben
    • Personen, die eine Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflege­diensthelfer absolviert haben oder über eine Sanitäts- oder rettungs­dienstliche Ausbildung verfügen oder
    • Personen, die das Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold besitzen

    Was lernen Sie in einem solchen Kurs?

    Der Lehrgang soll die Teilnehmer dazu befähigen, die Erstversorgung von Verletzten zu übernehmen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Umgang mit Notfällen bezüglich der Atmung und des Kreislaufs. Darüber hinaus erlernen sie Maßnahmen, wie auf einen Schock, Verbrennungen, Vergiftungen und Verletzungen zu reagieren ist. Auch der Umgang mit Krampfanfällen und drohender Erstickung ist Thema.

    Außerdem informieren die Übungsleiter über die gesetzlichen Bestimmungen, die Rettungskette und das richtige Verhalten am Unfallort. Neben theoretischen Einheiten, wird das Erlernte auch in praktischen Übungen gefestigt. Im Anschluss des Erste-Hilfe-Kurses sollten die Teilnehmer also dazu in der Lage sein, eine Herzdruckmassage und eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Auch auf Gehirnerschütterungen, Insektenstiche und Verätzungen sind die Ersthelfer vorbereitet.

    Der Erste-Hilfe-Kurs geht über ca. 7,5 Stunden. Je nach Anbieter kommt eine Pause hinzu.

    Erste Hilfe für betriebliche Ersthelfer

    Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass in jedem Unternehmen Ersthelfer zur Stelle sein müssen.

    Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt. (§ 10 Abs. 2 ArbSchg)

    Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein: Die Kosten halten sich in Grenzen.

    Doch was ist nun ein angemessenes Verhältnis? Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGVU) konkreti­siert dies in Vorschrift 1 § 26 genauer. Hiernach muss bei zwei bis 20 Versicherten ein Ersthelfer zur Verfügung stehen.

    Bei mehr als 20 Versicherten kommt es auf das Tätigkeitsprofil an: Verwaltungs- und Handelsbetriebe müssen beispielsweise 5 Prozent Ersthelfer ausbilden lassen, Kindertageseinrichtungen sind verpflich­tet, einen Ersthelfer je Kindergruppe zu haben. Mit Einvernehmen des Unfallversicherungsträgers kann von der Anzahl der Ersthelfer abgewichen werden.

    Betriebliche Ersthelfer müssen einen Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtsstunden absolvieren. Spätestens alle zwei Jahre ist ein Auffrischungskurs über weitere 9 Unterrichtsstunden aufzusuchen. Üblicherweise besuchen die Ersthelfer den gleichen Erste-Hilfe-Kurs wie Führerscheinanwärter entsprechend ist auch der Inhalt deckungsgleich.

    Alternativ kann der Arbeitgeber auch einen „Inhouse-Erste-Hilfe-Kurs“ buchen, diesen bieten fast alle Anbieter an. Die Mindestteilnehmerzahl liegt je nach Anbieter bei rund 10 Mitarbeitern. Teilweise sind die Teilnehmerzahlen auf 20 beschränkt. Ein Übungsleiter kommt dann ins Unternehmen und hält den Erste-Hilfe-Kurs in den dortigen Räumen ab.

    Je nach Wunsch des Arbeitgebers können 16 oder neun Unterrichtsstunden gebucht werden. Ggf. kann auch ein AED-Training (AED steht für „Automatisierter externer Defibrillator“) absolviert werden. In diesem lernen die Mitarbeiter, wie mit einem Defibrillator umzugehen ist.

    Was ist ein Sanitätslehrgang?

    Für manche Berufsgruppen ist ein Erste-Hilfe-Kurs nicht ausreichend. Beispielsweise Personen- und Objektschützer müssen einen Sanitätslehrgang belegen. Ab 1.500 Belegschaftsmitgliedern benötigen die Betriebe nicht nur Ersthelfer, sondern zusätzlich Betriebssanitäter. Auch Sanitätswachdienste und Sanitätsdienste beschäftigen solche Sanitäter.

    Bevor ein solcher Lehrgang belegt werden kann, muss der Erste-Hilfe-Kurs erfolgreich besucht worden sein. Angehende Betriebssanitäter müssen zusätzlich zu den neun Unterrichtseinheiten des Erste-Hilfe-Kurses mindestens 95 weitere Einheiten absolvieren.

    Erste-Hilfe-Kurs: Spätestens alle zwei Jahre sollten Sie eine Auffrischung bzw. Fortbildung besuchen.

    Wie viele Unterrichtsstunden der Lehrgang im Detail umfasst, kommt auf die Hilfsorganisation an, bei dem die angehenden Sanitäter den Lehrgang besuchen.

    Das Deutsche Rote Kreuz bildet beispielsweise innerhalb von 45 Unterrichtsstunden zuzüglich der Prüfungsdauer aus. Darüber hinaus muss innerhalb von zwei Jahren eine Fortbildung über 16 Einheiten besucht werden.

    Erste Hilfe in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder

    Seit 2015 müssen Mitarbeiter von Kindergärten und Kindertageseinrichtungen alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen absolvieren. Sind die Mitarbeiter der Kindergärten bei der Berufsgenossenschaft versichert, muss der Erste-Hilfe-Kurs über neun Unterrichtseinheiten belegt und alle zwei Jahre wiederholt werden.

    Auch Tagesmütter bzw. Tageseltern müssen Kenntnisse über die Erste Hilfe nachweisen. Welchen Umfang dieser Kurs haben muss, ergibt sich aus den Regelungen der einzelnen Bundesländer. In Berlin muss ein solcher Kurs beispielsweise drei Doppelstunden umfassen und darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

    Belegen Sie den Kurs „Erste Hilfe in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder“, erhalten Sie eine Einführung zu Maßnahmen am Kind und am Erwachsenen. Sie besprechen darüber hinaus, wie einem Kind, welches sich verschluckt hat, zu helfen und wie eine Vergiftung zu erkennen ist. Außerdem erhalten Sie eine Einführung zu den Wiederbelebungsmaßnahmen.

    Möchten Sie sich detaillierter mit der Ersten Hilfe am Kind auseinandersetzen, empfiehlt es sich, den gleichnamigen Kurs zu besuchen. (Werdende) Eltern und andere Bezugspersonen lernen den Umgang mit einem verunfallten Kind. Auch die Wiederbelebung eines Kindes ist Thema.

    Weitere Erste-Hilfe-Lehrgänge

    Viele Hilfsorganisationen und zugelassene Anbieter bieten spezielle Erste-Hilfe-Kurse an, die den Umgang in Notfällen mit Risikogruppen bzw. in besonderen Situationen schulen sollen. Hierzu zählt die Erste Hilfe:

    Beispielsweise das DRK oder die Malteser bieten einen Erste-Hilfe-Kurs an.

    • bei Sportunfällen
    • bei Senioren
    • bei Herz-/Kreislaufpatienten
    • bei Behinderten
    • im Outdoor-Bereich

    Darüber hinaus werden spezielle Lehrgänge für folgende Personen­gruppen angeboten:

    • für Soldaten der Bundeswehr
    • für Medizinstudenten
    • für Fachübungsleiter von Sportverbänden
    • für Kinder und Jugendliche

    Für Kinder zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr bieten viele Hilfsorganisationen den Kurs „Medizinische Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten“ an. In 12 Unterrichtsstunden lernen die Schüler die Grundlagen der Ersten Hilfe. In praktischen Einheiten trainieren die Kinder die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und wie sie Verletzungen korrekt versorgen. Auch das Absetzen eines Notrufs ist Lehrinhalt. Der Bund fördert diese Kurse, sofern die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt werden.

    Verliert ein Erste-Hilfe-Kurs-Schein seine Gültigkeit?

    Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? Um den Führerschein zu erhalten, benötigen Sie die Bestätigung, dass Sie an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben. Die Gültigkeit verliert die Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung nicht – sie gilt ein Leben lang.

    Allerdings kann die Behörde, der Sie den Nachweis vorlegen müssen, anderes bestimmen. Die Fahrerlaubnisbehörden verlangen beispielsweise Bescheinigungen, die nicht älter als zwei Jahre sind.

    Erste Hilfe: Eine Auffrischung ist regelmäßig nötig

    Die FeV legt für Teilnehmer des Straßenverkehrs keine Wiederholungspflicht fest. Dennoch empfehlen Experten, den Erste-Hilfe-Kurs alle zwei Jahre zu wiederholen.

    Im Gegensatz dazu müssen andere Personengruppen regelmäßig zu Auffrischungskursen, dazu zählen beispielsweise Mitarbeiter von Kindertagesstätten und Schulen. Sie müssen in der Regel alle zwei Jahre einen Kurs absolvieren. Auch Betriebliche Ersthelfer zählen hierzu.

    Jugendleiter, Trainer und Inhaber der Privatpilotenlizenz müssen einmal jährlich einen Auffrischungskurs belegen.

    Wer bietet den Erste-Hilfe-Kurs an?

    Grundsätzlich ist zwischen den Hilfsorganisationen und privat zugelassenen Bildungsanbietern zu unterscheiden. Erstere haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe zusammengeschlossen. Folgende Hilfsorganisationen gehören hierzu:

    Der Erste-Hilfe-Kurs ist wichtig, damit Sie im Ernstfall schnell helfen können.

    • Arbeiter-Samariter-Bund e.V.
    • Deutsches Rotes Kreuz e.V.
    • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
    • Malteser Hilfsdienst e.V.
    • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesell­schaft e.V.

    Die privaten Anbieter haben sich zum „Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.V.“ zusammengefunden. Die Mitgliedschaft ist für private Anbieter keine Voraussetzung, um zertifizierte Erste-Hilfe-Kurse anzubieten. Allerdings verpflichten sich alle Mitglieder zu einer entsprechenden Qualität der Kurse. Die Landesbehörden bzw. Berufsgenossenschaften überprüfen diese privaten Anbieter regelmäßig.

    Welche Voraussetzungen die Anbieter und Hilfsorganisationen erfüllen müssen, ergibt sich aus § 68 FeV. Anbieter, die Erste-Hilfe-Kurse für den Erwerb der Fahrerlaubnis durchführen wollen, benötigen eine Anerkennung der Landesbehörde bzw. der nach Landesrecht zuständigen Stelle.

    Ist die Stelle bereits durch einen Unfallversicherungsträger zertifiziert, bedarf es keiner weiteren Anerkennung durch die Landesbehörde.

    Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn

    1. keine Tatsachen vorliegen, die den Antragsteller, bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen, und das Ausbildungspersonal für die Schulung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen und
    2. die Befähigung für das Ausbildungspersonal nachgewiesen ist sowie geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen zur Verfügung stehen.

    Die nach Absatz 1 zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines Gutachtens einer fachlich geeigneten Stelle oder Person darüber anordnen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind.( § 68 Abs. 2 FeV)

    Für die Zertifizierung der Anbieter, welche einen Ersten-Hilfe-Kurs für den Sanitätsdienst anbieten wollen, sind die Ministerien und die Brandschutzämter zuständig.

    Wie finde ich den richtigen Anbieter?

    Unter anderem bieten die Orts- und Kreisbüros der genannten Hilfs­organisationen Erste-Hilfe-Kurse an. Doch auch die vielen privaten Anbieter genießen einen guten Ruf. Erkundigen Sie sich in Ihrer Fahrschule. Häufig arbeiten diese mit einer zertifizierten Stelle zusammen und bieten Kurse für den Fahrschüler an.

    Darüber hinaus können Sie eine Internetrecherche durchführen und die Rezensionen lesen. In den meisten Fällen können Sie darüber hinaus gleich online einen Termin buchen. Manche Stellen bieten es an, gleich an diesem Termin ein Passfoto für den Führerschein anzufertigen und den benötigten Sehtest durchzuführen.

    Erste-Hilfe-Kurs: Diese Kosten fallen an

    Mit welchen Kosten ist beim Erste-Hilfe-Kurs zu rechnen? Hier kommt es natürlich darauf, welchen Kurs Sie konkret belegen wollen. Für den Erste-Hilfe-Kurs für den Füherschein müssen Sie mit 20 bis 35 Euro rechnen.

    Möchten Sie einen Kurs über 16 Unterrichtsstunden belegen, erhöhen sich die Kosten. Erste-Hilfe-Kurse am Kind kosten meist um die 30 Euro.

    (35 Bewertungen, Durchschnitt: 4,70 von 5)

    Autounfall gehabt? Schon an Schadensersatz, Gutachter, Werkstatt, Mietwagen, etc. gedacht?

    Erste Hilfe Kurs vorher absolvieren?

    Andere fragen: Ich habe vor eine Führerschein Ausbildung der Klasse B zu erledigen. Wäre es nicht besser den Sehtest und den Erste Hilfe Kurs zu absolvieren bevor man sich anmeldet? Den die Bearbeitungszeit soll ja ca. 4 Wochen betragen. Wenn das möglich wäre wie lange muss das her sein damit das noch anerkannt wird?

    5 Antworten

    Den erste Hilfe Kurs kannst Du vorher machen, Du bekommst dann eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme. Beim Sehtest weiß ist nicht wie lange der dann noch anerkannt wird, aber ich denke mal, wenn das noch einigermaßen zeitnah geschieht, geht das auch.

    Den LSM-Kurs kannst Du jederzeit besuchen, der verliert seine Gültigkein nicht. Der Sehtest darf bei der Ameldung nicht älter als 2 Jahre sein. Kurstermine (auch mit Sehtest) findest DU unter http://www.erstehilfe.net

    Wenn du die entsprechenden Papiere zu Beginn der Fahrschule vorlegen kannst, dann ist doch in Ordnung. Wie lange der Sehtest Gültigkeit hat weiß ich gerade nicht, beim Erste-Hilfe-Schein sind es zwei Jahre Gültigkeit.

    Beim Erste Hilfe Schein gibt es keine Gültigkeit. Auch wenn DRK und co das immer behaupten.

    Beim Sehtest weiß ich nicht, wie lange du den vorher machen kannst.

    Beim ErsteHilfe Kurs kann ich dir aber sagen, dass du den schon vorher machen kannst. Meiner war 5 Jahre alt und wurde ohne Probleme anerkannt ;).

    Allerdings ist das auch irgendwie "unwichtig". Du machst deinen Führerschein ja nicht in 3 Wochen. Auch wenn die Anmeldung noch nicht durch ist, bei der Führerscheinstelle, fängst du ja schon mit Theoriestunden an.

    dei fahrschule deiner wahl gibt dri darüber gerne auskunft-- einfach dort anrufen und gut ist es !!

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    ich habe eine phobie und wenn es über das thema leben retten oder erste hilfe geht kann ich auch mal in ohnmacht fallen und so weiter vllt kennt ja jemand dieses problem.

    jetzt muss ich ja aber einen erste hilfe kurs absolvieren wenn ich einen führerschein will, aber was soll ich jetzt tun? ich kann das ja schlecht meinem fahrlehrer sagen?!

    danke schon mal im vor raus

    ich wollte morgen zum erste hilfe kurs für den führerschein. im internet steht dass er um 9 urh anfängt und 4 doppelstunden dauert. was bedeutet 4 doppelstunden??

    Hallo ihr lieben,

    Ich hab am Wochenende einen 16 stündigen erste hilfe kurs den ich für meine Ausbildung als Erzieherin brauche. Problem ist; ich hab Mega angst davor. Ich hab große Angst for fremden und neuem und da sind Dan halt nur fremde. Außerdem weiß Ich auch nicht was man da so macht. Um mich einfach ein wenig darauf einstellen zu können wurde ich mich freuen wenn ihr mir sagen könntet was man da so macht bei dem 16 stündigen kurs. Damit die angst jedenfalls etwas vergeht.

    Ich bedanke mich herzlich für hilfreiche antworten!

    Ich beginne nächstes Jahr in Baden- Württemberg mein FSJ im Rettungsdienst/Krankentransport. Dafür brauche ich ja den Rettungshelfer. Von der Landesschule wird eine EH- Ausbildung vorgeschrieben, die die Sofortmaßnahmen des Führerschein Kurses überschreiten. Was für ein Kurs/was für eine Ausbildung ist das dann? Das Erste Hilfe Training oder noch mal etwas anderes? Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    Ich habe mich für ein kurs angemeldet was ich absagen muss. Jetzt erswarten die von mir 60% (1000 euro) des gesamtbetrags (1800 euro) von mir weil ich mich nicht 1 monat vor kursbeginn mich dort abgemeldet habe. Jetzt wollt ich fragen können die das machen weil ich habe keine kontodaten angegeben und jeder kann sich doch unter meinen daten (adresse, name, email..) anmelden.

    Ist ein in der Schule als Wahlkurs Erste-Hilfe (sehr umfangreich mit praktischem und theoretischem, mit einem Gesamtumfang von bestimmt 15 Stunden) mit entsprechender Bestätigung gemachter Kurs für den Führerschein GÜLTIG bzw. wird diese Teilnahme als entsprechende Anerkannt.

    Und welche Formalitäten muss die Bescheinigung darüber haben. Oder reicht der Zeugnisvermerk, dass man teilgenommen hat (wahrsch. nicht).

    Bitte antworten - danke!

    Hey Leute Muss übermorgen Sehtest und erste Hilfe Kurs machen für Fahrschule Ich bin grad 16 Jahre Muss ein Elternteil dabei sein oder so?

    Wie war die Aufnahmeprüfung für den Kurs? Wie war der Kurs selbst?

    brauche ich dafür den kleinen Erste-Hilfe Kurs oder reichen die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen?

    ich bin 16 und will den Führerschein mit 17 machen. Dafür brauche ich eine Genehmigung vom Landratsamt. Dafür wiederum braucht man eine Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung. Nun zu meiner Frage:

    Wie lange und wie oft sind die Einheiten? Oder ist das alles an einem Tag? Das wäre nämlich super, da ich nicht so viel Zeit habe um einen Monat lang jede Woche da hin zu gehen. Ich will nämlich bald mit den Fahrstunden anfangen und das geht nur mit oben genannter Genehmigung!

    BITTE UM SCHNELLE RÜCKMELDUNG. UND VIELEN VIELEN DANK SCHONMAL :)

    Ich bin gerade dabei, meinen Führerschein zu machen und muss dafür bald einen dieser Erste-Hilfe-Kurse absolvieren, weshalb ich hier mal fragen wollte, wie so etwas eigentlich abläuft.

    Muss man sich da nur hinsetzen und bekommt einfach alles erklärt, oder absolviert man dort schon einige praktische Übungen?

    Und muss man am Ende dann noch einen Test bestehen, um dann wirklich den erforderlichen Schein zu erhalten?

    Guten morgen Ratgeber :) Ich hab heute um 8:30 - 15:00 uhr ein erste Hilfe kurs und ein sehtest für den Führerschein nun bin ich Tierischaufgeregt weil ich nicht weiß was mich da erwartet könnt ihr mir sargen was man alles bei dem Kurst macht?

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    Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einem Unfall

    Nach einem Verkehrsunfall zählt jede Minute für ein schwer verletztes Opfer. Dabei kann es passieren, dass es um das Überleben der Person geht. Aus diesem Grund ist es wichtig, lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort umgehend einzuleiten, sobald ein Personenschaden entstanden ist.

    Jeder der über die Kenntnisse von Erste-Hilfe-Regeln verfügt, kann dabei helfen, ein Menschenleben zu retten. Deswegen müssen Autofahrer, bevor diese eine Fahrerlaubnis erhalten können, einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Jedoch gilt auch für einen Menschen, wie z.B. einem Ersthelfer, der sich auf dem Gebiet der Erstversorgung schon sehr gut auskennt, dass zusätzlich immer ein Krankenwagen-Notruf getätigt werden muss.

    Die Notarzt-Nummer (112) sollte zum Basiswissen eines jeden Helfers gehören. Ein Autofahrer kann so schnell mit dem Handy die Rettungskräfte verständigen. In der Regel lässt sich allerdings auch immer eine Notrufsäule entlang der Autobahn finden. Diese ist insofern gekennzeichnet, dass hier die Notarzt-Telefonnummer sofort erreicht werden kann, bei Abnehmen des Hörers.

    Diese Notrufsäulen sind auf den Straßen, mit dem Abstand von ein paar hundert Metern zueinander, zu finden. Für den Fall, dass kein Mobiltelefon bei der Hand ist.

    Jeder Verkehrsteilnehmer, welcher in einen Unfall verwickelt ist oder einen solchen beobachtet hat, sollte daher in der Lage sein, einen Krankenwagen zu rufen. Ebenso ist es die Pflicht als Autofahrer einen Verbandskasten mitzuführen, um so schnell wie möglich, Erste Hilfe leisten zu können.

    In dem folgenden Ratgeber erhalten Sie weitere hilfreiche Tipps, die Sie nach einem Unfall mit Verletzten beherzigen sollten und wie in den verschiedenen Unfallsituationen richtig zu reagieren ist.

    Spezifische Ratgeber zur Ersten Hilfe

    Denken Sie an Selbstschutz!

    Bevor eine geregelte Abfolge und Durchführung der Tätigkeiten von einer ordnungsgemäßen Erste-Hilfe-Anleitung erfolgt, ist es ebenfalls wichtig, an den Selbstschutz zu denken.

    Demnach muss das eigene Fahrzeug mit einem Abstand von ca. 10 bis 20 Metern zur eigentlichen Unfallstelle stehen, um nicht einen weiteren Verkehrsunfall zu veranlassen. Gleichzeitig sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet werden.

    Danach sollten Sie die Warnweste überziehen und das Warndreieck in ausreichender Entfernung zum Unfallort positionieren. Wenn Sie die Warnweste nicht tragen und kein Warndreieck in Ihrem Auto mitführen, kann ein Bußgeld drohen.

    Ebenfalls ist darauf zu achten, dass Sie beim Betreten der Autobahn hinter der Leitplanke bleiben. Einmal ist dies sicherer für Sie selbst, außerdem droht ansonsten, gemäß dem Verkehrsrecht, ein Verstoß wegen Betreten der Fahrbahn. Dies kann einen Bußgeldbescheid von 10 Euro zur Folge haben.

    Rechtzeitig einen Notarzt rufen

    Noch vor ihrer Handlung zur Ersten Hilfe, ist es wichtig, dass Sie zuvor an den Notruf bei einem Notarzt denken. Die Polizei erreichen Sie unter der Telefonnummer 110 und die Rettungskräfte unter der 112. Andere Zeugen können auch die Aufgabe übernehmen einen Krankenwagen zu rufen, damit die Zeit des Anrufes von der Person, welche die Erste Hilfe ausführt, gespart wird.

    Zu der Ersten Hilfe zählt unter anderem auch der Beistand bei den Verletzten. Dabei ist es wichtig, bei ihnen zu bleiben, diese zu trösten und zu beruhigen. Oftmals sind verletzte Personen nach einem Unfall besonders verwirrt und verängstigt und können unter Schock stehen.

    Falsche Hilfe oder Rettungsversuche von Laien sollten dringend verhindert werden. Das Einschreiten gilt auch als Unterstützung und ebenso Hilfe nach einem Unfall, weil durch eventuelle Fehlversuche, eine Verschlimmerung der Verletzungen hervorgerufen könnte. Das sollte eher vermieden werden.

    Um dies bewerkstelligen zu können, müssen Sie allerdings über das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall informiert sein und die Erste Hilfe korrekt anwenden können.

    Bei einem Rettungsruf die W-Fragen beantworten

    Auch wenn es nach einer Unfallsituation schwer fällt ruhig zu bleiben, sollten Sie dennoch sich dazu zwingen, nicht hektisch zu werden. Andernfalls können Fehler passieren. Aus diesem Grund sollten Sie auch vor dem Anruf bei den Rettungskräften kurz durchatmen und sich orientieren, an welchem Ort Sie sich befinden. Denn folgende W-Fragen werden Sie am Telefon erwarten:

    • Wo ist der Unfall?
    • Was ist genau geschehen?
    • Gibt es verletzte Personen?
    • Welche Verletzungen haben die Unfallopfer?

    Günstig ist es, wenn Sie sich schon in Gedanken die Antworten auf die Fragen des Disponenten zurechtgelegt haben. Diese Informationen benötigen die Rettungskräfte dringend, um schnelle Hilfe leisten zu können. Umso informierter Sie im Voraus sind, desto schneller kann eine geeignete Hilfe erfolgen.

    Der Erste-Hilfe-Koffer sollte sich in jedem Auto befinden.

    Nach den W-Fragen ist es häufig so, dass der Disponent noch kurze Rückfragen an Sie stellt. Daher legen Sie nicht unmittelbar nach der Mitteilung, dass ein Unfall geschehen ist, auf. Häufig kann am Telefon sogar eine Beratung zur Erste-Hilfe bei einer Herzdruckmassage gegeben werden.

    Es ist auch von Vorteil Fragen nach dem weiteren Vorgehen zu stellen, falls Sie nach dem Unfall unsicher sind, ob Sie richtig handeln.

    Der Anruf geht zwar meist recht schnell, aber schon während des Gespräches können weitere Beteiligte für die Hilfeleistung eingenommen werden, bzw. können schon andere Ersthelfer die lebensrettenden Sofortmaßnahmen durchführen.

    Bei unterlassener Hilfeleistung kann ansonsten eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geltend gemacht werden kann.

    Bergung von verletzten Personen aus dem Auto

    Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Verletzte aus einem Auto bergen. Vorher sollten Sie sich allerdings bewusst machen, ob die Rettung für Sie eine Gefahr birgt. Gerade nach einem Brand sollte eher die Feuerwehr die Rettung aus dem Autowrack übernehmen.

    Besteht für Sie keine Gefahr, dann können Sie den Gurt der verletzten Person entweder lösen oder wenn dies nicht so einfach funktioniert, auch durchschneiden. Danach ziehen Sie vorsichtig die Person aus dem Fahrzeug.

    Eine Rettungskette bilden

    Bestehend aus fünf Teilen setzt sich eine Rettungskette zusammen. Diese soll die Reihenfolge des Vorgehens der Hilfeleistenden nach einem Unfall mit Verletzten verdeutlichen:

    1. Absichern der Unfallstelle und Eigenschutz.
    2. Notruf wählen, Erste Hilfe leisten (Beatmung, stabile Seitenlage, stillen der Blutungen).
    3. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Wundversorgung.
    4. Krankenwagen / Rettungsdienste treffen ein.
    5. Die Verletzten werden im Krankenhaus weiter versorgt.

    Von Punkt eins bis vier können die Sofortmaßnahmen gleich am Unfallort durchgeführt werden. Beachten Sie dabei immer auch ihre eigene Sicherheit, da insbesondere auf der Autobahn eine erhöhte Gefahr besteht, von einem Auto erfasst zu werden.

    Zielsetzung einer Rettungskette ist es, schnell eine Versorgung gewährleisten zu können. Die Maßnahmen bestehen aus der korrekten Lagerung der Verletzten. So ist für die Erste Hilfe eine stabile Seitenlage wichtig.

    Sobald der Rettungsdienst vor Ort eingetroffen ist, übernehmen diese die lebensrettenden Maßnahmen, welche die Helfer begonnen haben. Auch bei dem Transport in das möglichst naheliegende Krankenhaus, werden diese weiterhin am Unfallopfer vorgenommen.

    Eine Rettungskette ist aus dem Grund effektiv, da durch die geregelten Arbeitsabläufe keine Unterbrechung der Versorgung von den Opfern stattfindet.

    Sie sollten prüfen, ob die verletzte Person ansprechbar ist. Wenn Sie reagieren kann, stellen Sie genaue Fragen, wo sich die Verletzungen befinden. Dadurch kann diese schneller und fachgerecht im Nachhinein versorgt werden. Sobald Wunden schneller lokalisiert werden, können Sie zielgerichtet Hilfe leisten, um beispielsweise Blutungen zu stillen.

    Lebensrettende Sofortmaßnahmen sind von besonderer Wichtigkeit.

    Eine Erste-Hilfe-Decke bietet sich an, um verletzte Personen zu wärmen. Eine Unterkühlung kann gerade den Zustand verschlimmern. Gerade Menschen, welche unter Schock stehen, frieren schneller als gewöhnlich, auch in den eigentlich warmen Sommermonaten.

    Wenn die verwundete Person bei Bewusstsein ist, sollten Sie Zuversicht vermitteln, in dem Sie beruhigend auf sie einsprechen. So können Sie ihr erklären, dass der Krankenwagen unterwegs ist und schnelle Hilfe kommt. Eine Option besteht auch darin, dass die Person in ein Gespräch verwickelt wird, um sie abzulenken. Die Wichtigkeit der Betreuung von Unfallopfern, sollte nicht unterschätzt werden.

    Der Unfallort sollte soweit abgeschirmt werden, damit Schaulustige keine Möglichkeit bekommen zu gucken und dabei die Ersthelfer zu behindern.

    Atemkontrolle bei Bewusstlosen

    Die verletzte Person sollte überprüft werden, ob diese noch atmet. Wenn ein Mensch in der Rückenlage liegt und bewusstlos ist, kann es passieren, dass die Zunge den Atemweg blockiert. Sind keine Atembewegungen sichtbar, hörbar oder fühlbar, testen Sie mit der leichten Überstreckung des Halses des Opfers, ob Sie nun besser die Atmung erkennen können.

    Ist dies innerhalb von den nächsten Sekunden nicht der Fall, beginnen Sie umgehend mit der Beatmung. Auch bei einer unregelmäßigen oder stockenden Atmung sollte bei einem Bewusstlosen mit einer Beatmung und einer Herzdruckmassage weitergemacht werden und eine Wiederbelebung vorgenommen werden. Sonst könnte diese nicht mehr einsetzen.

    Ist die Atmung allerdings regelmäßig, sollte die Person in eine stabile Seitenlage gebracht und nach Verletzungen abgesucht werden.

    Anwendung der stabilen Seitenlage

    Es kann der Fall eintreten, dass bei bewusstlosen Personen die Atemwege blockiert sind und sie deshalb, wenn sie sich in der falschen Lage (Rückenlage) befinden, am eigenen Erbrochenem ersticken. Aus diesem Grund wird im Erste-Hilfe-Kurs sorgsam darauf geachtet, diesen Sachverhalt schnell zu erklären und die Seitenlage beizubringen.

    Auch erfahrene Autofahrer sollten ihr Wissen diesbezüglich regelmäßig auffrischen, damit sie in der Praxis richtig reagieren, wenn ein solcher Fall eintritt.

    Anleitung für die Erste Hilfe: Stabile Seitenlage

    Zuerst sollten Sie den in der Rückenlage befindlichen Verletzten mit lang ausgestreckten Beinen den zu Ihnen gelegenen Arm nach oben anwinkeln. Der von ihnen entfernte Arm sollte auf der gegenüberliegenden Schulter abgelegt werden. Greifen Sie danach nach dem entfernteren Bein und ziehen Sie den Körper auf die Seite.

    Danach öffnen Sie vorsichtig den Mund des Unfallopfers und bringen Sie den Kopf behutsam in die Position, dass er leicht nach oben gerichtet ist.

    Herzdruckmassagen können die Überlebenschance steigern

    Als Erste Hilfe gilt auch die Durchführung einer Herzdruckmassage. Diese muss angewendet werden, sobald ein Unfallopfer einen Kreislaufzusammenbruch erlitten hat.

    Je schneller die Ersthelfer mit dieser Wiederbelebungsmaßnahme beginnen, desto wahrscheinlicher sind die Überlebenschancen des Verletzten. So kann die Überlebensrate sogar bis um das Dreifache gesteigert werden.

    Die Herzdruckmassage gilt neben der Beatmung mit als wichtigster Bestandteil bei der Ersten Hilfe. Auch wenn Sie unsicher sind oder die Hilfeleistungen nicht perfekt ausgeführt werden, sollten diese dennoch Anwendung finden. Nur durch diese Sofortmaßnahmen kann ein Leben gerettet werden.

    Beatmung und Herzdruckmassage abwechseln

    Ist die Person bewusstlos und atmet nicht regelmäßig, sollte die Herz-Lungen-Massage angewendet werden, bevor sie in eine stabile Seitenlage gebracht wird. Parallel sollte eine andere Person den Notdienst verständigen.

    Die Erste Hilfe für eine Herzdruckmassage läuft so ab, dass im Rhythmus 30 Mal ein Stoß auf den Brustkorb ausgeführt wird und zweimal hintereinander beatmet wird. Dies machen Sie so lange, bis der Notarzt eintrifft.

    Ungefähr 100 Mal in der Minute sollte Druck auf den Oberkörper des Verletzten ausgeübt werden. Dabei sollte lieber mit mehr Druck als zu wenig gearbeitet werden In etwa fünf bis sechs Zentimeter tief sollte der Brustkorb absinken.

    Da diese Prozedur sehr anstrengend ist, aber stetig bis zum Eintreffen der Sanitäter durchgeführt werden soll, können Sie sich mit einem anderen Ersthelfer abwechseln.

    Unterschiedliche Arten der Beatmung

    Es gibt zwei Arten der Beatmung, einmal die Mund-zu-Mund Beatmung und die Mund-zu-Nase Beatmung. Experten haben angegeben, dass eine Mund-zu-Nase Beatmung effektiver ist, da so nicht ungehindert unnötige Luft in den Magen gelangt, wie es bei einer Mund-zu-Mund Beatmung der Fall wäre- Diese Luft könnte zum Erbrechen der verletzten Person führen.

    Vor der Beatmung sollten Sie Fremdkörper, die sich im Mundraum befinden entfernen. Danach muss die Beatmung so schnell wie möglich durchgeführt werden.

    Wenn die Atmung wieder einsetzt, können Sie die Atemspende und Herzdruckmassage beenden und die geschädigte Person in die stabile Seitenlage bringen. Kontrollieren Sie dennoch weiterhin, ob die Atmung regelmäßig bleibt. Dies sollte bis zum Eintreffen des Krankenwagens weiter beobachtet werden im Notfall sollte nochmal die Erste Hilfe ausgeführt werden.

    Bei der Beatmung von Kindern ist darauf zu achten, dass nicht zu viel Luft in die Lunge gepustet wird, da die Lunge bei einem Kind erheblich kleiner ist. Sie sollten beobachten, ob sich der Brustkorb des Kindes bei der Beatmung hebt und wieder senkt.

    Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Knochenbrüchen

    Gebrochene Knochen können Sie meist an der verqueren Haltung von Gliedmaßen bei den Verletzten erkennen, die unnatürlich aussieht. Zudem haben die Betroffenen starke Schmerzen.

    Die Stelle des Knochenbruchs darf nicht bewegt werden, da es dadurch zu stärkeren Schmerzen und einer Verschlimmerung der Verletzung kommt.

    In Ihrem mitgeführten Verbandskasten sollte sich eine Wundauflage befinden. Damit decken Sie die Stelle behutsam ab und kühlen anschließend die Wunde. Keinesfalls sollten Sie versuchen den Bruch eigenständig zu Schienen.

    Ebenfalls sollte eine Person, welche Verletzungen an der Wirbelsäule hat nicht bewegt werden. Die Lage darf keinesfalls verändert werden, da es dann zu noch schlimmeren Auswirkungen kommen kann. Warten sie deshalb bis der Rettungsdienst eingetroffen ist und eine zielgerichtete Versorgung der betroffenen Person stattfindet.

    Richtiges Verhalten und Anwendungen bei Verbrennungen

    Ist bei einem Autounfall oder einem Verkehrsunfall mit gleich mehreren Fahrzeugen ein Brand entstanden, ist es möglich, dass die Unfallopfer Verbrennungen als Wunden haben. Hierbei gilt eine schnelle Behandlung als oberstes Gebot.

    Als Sofortmaßnahme gilt das Entfernen der verbrannten Kleidung, sowie das Kühlen der verbrannten Hautstellen, um eine Linderung für die verletzte Person zu schaffen.

    Sie sollten allerdings bei großflächigen Verbrennungen auf eine Kühlung der gesamten Stelle verzichten, da so nur schnell eine Unterkühlung der Person entsteht, was dringend zu vermeiden ist.

    Wenn die Brandwunden mit der Kleidung verkrustet sind, sollten Sie diesen jedoch nicht ausziehen, da es zu zusätzlichen Schmerzen führen kann.

    Ein steriles Verbandtuch sollte über die Wunde gelegt werden, damit diese vor Infektionen geschützt wird. Sorgsam sollten Sie daher nur an den Ecken des Tuches anfassen, damit keine Keime auf das Verbandtuch übertragen werden.

    Das richtige Anlegen eines Druckverbandes

    Eine stark blutende Wunde wird zuerst mit einer Wundauflage abgedeckt. Danach umwickeln Sie die Wunde ein paar Mal mit dem verband. Ein Druckpolster muss danach aufgelegt werden. Dieses kann aus einem Stück zusammengerolltem Verband angefertigt werden. Anschließend umwickeln Sie das Druckpolster wieder mit der Verbandrolle und fixieren damit den Verband.

    In einem vollständigen Verbandskasten lassen sich schon eine Wundauflage und ein Verband finden. Daher ist es auch wichtig den Erste-Hilfe-Kasten immer neu zu bestücken, wenn Materialien gebraucht wurden.

    Genauso sollte auf das Haltbarkeitsdatum geachtet werden, damit insbesondere die Verbände steril sind, sofern diese benutzt wurden.

    Zudem gilt bei der Wundversorgung:
    • Berühren Sie nicht die Wunde.
    • Tragen Sie zur Versorgung von Wunden medizinische Handschuhe, die vorher steril verpackt im Verbandskasten waren.
    • Größere Fremdkörper in der Wunde sollten Sie behutsam entfernen.
    • Benutzen Sie zur Reinigung keine Sprays oder Desinfektionsmittel.
    • Die verbundenen Gliedmaßen sollten hoch gelagert werden. Damit wird der Blutverlust eher eingeschränkt.

    Ein Ersthelfer hat die Aufgabe provisorisch die Wunde zu behandeln. Das bedeutet, dass hauptsächlich die Wunde vor Infektionen geschützt werden muss und die Blutung gestillt wird. Auch soll die Erste Hilfe zur Schmerzlinderung des Unfallopfers dienen.

    Detaillierte Untersuchungen werden im Nachhinein von den fachmännisch geschulten Sanitätern vorgenommen, die auch die Verletzungen ordnungsgemäß behandeln.

    Was ist bei einem Menschen im Schockzustand zu tun?

    Zu einem Schock kann es durch einen erhöhten Blutverlust kommen, aber auch durch die starke psychische Belastung nach einem Unfall. Der Schockzustand sollte nicht leichtfertig abgetan werden.

    Erste Hilfe beim Motorradhelm abnehmen: Zwei Personen sollten daran beteiligt sein.

    Erkennbar sind Menschen die unter Schock stehen anhand der kalten, blassen und schweißnassen Haut. Meist sind diese Personen nervös, unruhig und zittern. Viele wirken dann auch teilnahmslos oder verwirrt.

    Um die Folgen eines Schockzustandes abzumildern, sprechen Sie die Person ruhig an. Damit verhindern Sie das Abdriften in die Bewusstlosigkeit. Die Person sollte sich auf den Rücken legen und die Beine hochlegen. Zudem sollte Sie von dem hektischen Unfallgeschehen möglichst abgeschirmt werden.

    Erste Hilfe: Helm abnehmen bei einem Unfall?

    Wenn ein Motorradfahrer verletzt ist, sollten zwei Ersthelfer zusammenarbeiten, um den Helm zu entfernen. Danach können die Erste-Hilfe-Maßnahmen besser durchgeführt werden. Es gilt jedoch beim Abnehmen des Motorradhelms äußerste Vorsicht!

    Insbesondere da bei einer Verletzung an der Wirbelsäule, diese durch die Abnahme des Helms akut werden kann. Das passiert dadurch, dass der Helm vorher Stabilität gewährte.

    So gehen Sie am besten zu zweit vor, um der verletzten Person einen Motorradhelm abzunehmen:

    • Ein Ersthelfer stabilisiert den Hals, indem er mit beiden Händen den Kiefer und Helm des Opfers in den Griff nimmt.
    • Ein zweiter Helfer sollte sich seitlich positionieren und das Visier hochklappen.
    • Danach sollte dieser den Kinnriemen des Helms öffnen und die Sicherung des Halses vom vorherigen Ersthelfer übernehmen.
    • Der andere sollte dann vorsichtig den Helm nach oben hin abstreifen und den Kopf sehr behutsam auf den Boden ablegen.

    Sollten Sie der einzige Ersthelfer sein, gehen Sie möglichst ruhig und sehr vorsichtig vor. Wechseln Sie immer zwischen den beiden oben genannten Positionen hin und her.

    Inhalt des Verbandskastens

    Jeder Autofahrer hat in Deutschland die Pflicht, einen Verbandskasten mitzuführen. Dieser erleichtert die Erste Hilfe enorm und wird gerade beim Stillen von Blutungen dringend benötigt.

    Diese Materialien sollten dringend in einem Erste-Hilfe-Koffer enthalten sein:

    • Eine Rettungsdecke: Mit der Erste-Hilfe-Decke können verletzte Menschen vor dem Auskühlen bewahrt werden, genauso wie vor starken Sonneneinstrahlungen und Nässe. Bei Kälte muss die silberne Seite nach innen gerichtet sein. Um der Sonne entgegenzuwirken muss die goldene Seite nach innen gewendet werden.
    • Im Verbandskasten lassen sich außerdem Mullverbände, eine Schere und Pflaster finden. Dadurch können kleinere Risse und Schnitte, wie auch größere Wunden versorgt werden.
    • Zudem ist eine Broschüre mit den Erklärungen für lebensrettende Sofortmaßnahmen enthalten. Wenn Sie in der Aufregung nach dem Verkehrsunfall vergessen haben, wie eine stabile Seitenlage funktioniert, können Sie in der Erste-Hilfe-Anleitung rasch nachschlagen. Zum ausgiebigen Lesen in der Notsituation ist die Broschüre jedoch nicht gedacht.
    • Medizinische Handschuhe sollten in einem extra sterilen Plastiktütchen in dem Verbandskasten aufbewahrt werden. Dadurch sind diese von äußeren Keimen geschützt.

    Die Regeln für die Erste Hilfe sollten stets auf den aktuellen Stand gebracht werden. Daher empfiehlt es sich Auffrischungskurse zu besuchen, die nochmal genaue Erklärungen zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen geben. Hier wird auch vorgeführt, wie Sie die stabile Seitenlage richtig anwenden und wie eine Herzdruckmassage funktioniert.

    Sollte im Notfall jedoch alles auf den ersten Schreck vergessen sein, ist es wichtig, zuerst einmal kurz durchzuatmen, die Gedanken zu ordnen und den Notruf zu wählen. Dieser kann Ihnen auch am Telefon schnell weiterhelfen.

    Die wichtigsten Informationen zum richtigen Vorgehen bei bei einer Ersten Hilfe haben wir für Sie in einem übersichtlichen Ratgeber zusammen­gefasst.

    Neben Anleitungen zu den einzelnen Maßnahmen der Erstversorgung, finden Sie eine Interviewreihe mit Experten der Berliner Feuerwehr, der Johanniter und des Arbeiter-Samariter-Bundes.

    Mit dem Ratgeber im Handschuhfach sind Sie für den Ernstfall gut vorbereitet, denn Erste Hilfe leisten, kann jeder!

    Autounfall gehabt? Schon an Schadensersatz, Gutachter, Werkstatt, Mietwagen, etc. gedacht?

    Erste Hilfe Kurs in der Fahrschule?

    Ich fang bald mit dem Führerschein an und hab gehört das mann auch einen Erste Hilfe Kurs machen muss von denn ich nix wusste Wird dieser von der fahrschule gemacht oder wo anders? Zbs beim Roten Kreuz?

    10 Antworten

    Erste-Hilfe-Kurse aller Art werden in erster Linie von den Hilfsorganisationen (ASB, DRK, MHD und JUH) angeboten, zum Teil auch von privaten Anbietern. Kosten hierfür meist um die 30 - 35 €, Dauer 9 Unterrichtsstunden.

    hab gehört das mann auch einen Erste Hilfe Kurs machen muss

    Das ist tatsächlich bei allen Führerscheinklassen so, dass Du einen EH-Kurs brauchst; denn jeder Kraftfahrzeugführer muss Erste Hilfe leisten können (§ 2 StVG, siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html).

    Wird dieser von der fahrschule gemacht

    Größere Fahrschulen bieten die Kurse teilweise als "Inhouse-Schulungen" an, bei denen ein externer Ausbilder (z.B. von den HiOrgs) den Kurs in der Fahrschule ausschließlich für die Fahrschüler hält. Selbst ausbilden tun die Fahrschulen nicht, diesen fehlt dafür Ausbildung, Zulassung, Ausstattung und Praxiswissen.

    Einige größere Fahrschulen bieten das auch in ihrer Fahrschule an. Wenn deine Fahrschule das nicht anbietet musst du es wo anders außerhalb absolvieren. Da wirst du aber auch von den Angestellten der Fahrschule informiert wo das in deiner Stadt möglich ist.

    Den Erste-Hilfe-Kurs macht man beim Deutschen Roten Kreuz. Der Kurs geht entweder von 8:00 bis 16:30 Uhr, oder von 9:00 bis 17:30 Uhr. Man muss gleich am Anfang die Gebühr von 35€ zahlen und am Ende bekommt man eine Bestätigung für den Erste-Hilfe-Kurs.

    Gibt einfach 'Rotkreuzkurs Erste Hilfe' und deine Postleitzahl ein. Dir werden dann mehrere Termine erscheinen, bei denen du dich gleich online mit deiner E-Mail Adresse anmelden kannst.

    Manche Fahrschulen machen ihn bei sich im Haus .. ansonsten schau im Internet nach welcher Anbieter bei dir in der Nähe ist: DRK .. ASB .. Tronomed .. Maus .. gibt einige Anbieter.

    Du mußt außerhalb der Fahrschule einen Kurs bzw Lehrgang besuchen dauert meist einen halben Tag und wird in der Regel beim Roten Kreuz angeboten.

    Du erhältst deinen Führerschen nicht ohne dem Vorweißen des Erste-Hilfe-Verifikats. Das musst du einzenln machen, es wird dir nicht in der Fahrschule angeboten.

    Ich hab ihn wo anders gemacht. Ich glaub, den Schein musste ich sogar für die Anmeldung mitbringen. also logisch außerhalb der Fahrschule, bei mir zumindest.

    In der Fahrschule ist es selten.

    Rote Kreuz, Johaniter usw. 9 Std.+ Sehtest.

    Zur Erinnerung für den Führerschein, Biometrische Passbilder.

    Den erste Hilfe Kurs musst du bei einem Lehrgang z.B beim roten Kreuz machen. In der Fahrschule machst du ihn nicht^^

    Kommt auf die Fahrschule an.

    Macht das nicht jede fahrschule?

    Eine Fahrschule ist für die Fahrausbildung in Theorie und Praxis da; nicht für Schulungen in Erster Hilfe.

    Leben retten lernen – der Erste-Hilfe-Kurs in Düsseldorf und Grevenbroich

    Richtig zu handeln, wenn man Zeuge eines Unfalls mit Verletzten wird, ist viel einfacher, als manche denken! Das Einzige, das man falsch machen kann, ist nichts zu tun. Was du im entscheidenden Moment alles richtig machen kannst, das lernst du bei uns im Erste-Hilfe-Kurs in Düsseldorf. Ein Ersthelfer-Kurs ist nicht nur Pflicht beim Erwerb eines Führerscheins und in manchen Berufen. Das Erlernen von lebensrettenden Sofortmaßnahmen in einem Kurs kann tatsächlich helfen, Leben zu retten.

    Der Ersthelfer-Kurs ganz easy

    Wenn du an einem Ersthelfer-Kurs bei AUXILIARIS teilnehmen möchtest, dann komm einfach vorbei! Du kannst 5x pro Woche einen Erste-Hilfe-Kurs in Düsseldorf direkt am Hauptbahnhof oder 1x pro Woche in Grevenbroich am Ostwall absolvieren. Du brauchst nur pünktlich vor Beginn da zu sein, und schon kannst du lebensrettende Sofortmaßnahmen in einem Kurs in wenigen Stunden erlernen. Unsere Kurse führen wir immer persönlich im Team durch und stellen uns auf die jeweiligen Kursteilnehmer individuell ein. So herrscht in Andis Erste Hilfe Schule stets eine freundliche Atmosphäre.

    Wir bieten natürlich neben dem Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurs (LSM) für den Pkw- und Motorrad-Führerschein unter anderem auch einen Erste-Hilfe-Kurs für den Lkw-Führerschein, eine Auffrischung der Ersten Hilfe, sowie einen amtlichen Sehtest in Düsseldorf und Grevenbroich an. (Seit 1. Januar 2016 nach neuen Richtlinien "Schulung in Erster Hilfe" mit 9 Unterrichtseinheiten)

    Biometrisches Passfoto zu jedem Kurs und Sehtest

    Wer bei uns einen Ersthelfer-Kurs oder einen Sehtest in Düsseldorf oder Grevenbroich macht, der bekommt biometrische Passfotos gratis dazu. Ein solches Bild wird für viele Ausweisdokumente gefordert – unter anderem auch für deinen neuen Führerschein. Wenn du bei uns lernst, wie man Leben rettet, musst du dich um dein Führerschein-Foto nicht mehr kümmern. Praktisch, oder?

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