четверг, 21 декабря 2017 г.

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Erste-Hilfe-Kurs Führerschein

Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist eine der Vorraussetzungen um diesen zu erwerben. Die Bezeichnung Erste-Hilfe-Kurs ist nicht ganz korrekt, denn es gibt zwei verschiedene Grundkurse. Welcher der Kurse erforderlich ist, hängt von der Art der angestrebten Fahrerlaubnis ab. Dies ist im § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt.

Wer einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erhalten möchte, braucht den Kurs “Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort”, der kurz auch als LSMU bezeichnet wird. Wer also einen Führerschein für Pkws, Motorräder oder landwirtschaftliche Fahrzeuge anstrebt, benötigt nur diesen Kurs.

Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E, wenn also Lkws oder Busse gefahren werden sollen, ist der Kurs “Erste Hilfe” erforderlich.

Der Kurs LSMU im Überblick

Der Kurs dauert in der Regel vier Stunden á 90 Minuten. Das Gesetz schreibt keine Dauer vor, nur die Inhalte. In diesem Kurs werden Kenntnisse über lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. Der Kurs umfasst theoretischen Unterricht sowie praktische Übungen.

Der Fokus ist auf die Erstversorgung von im Straßenverkehr Verletzen ausgerichtet. Die Teilnehmer erfahren, was bei der Rettung und Lagerung von Verletzen zu beachten ist. Zusätzlich werden sie mit den Grundzügen von lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut gemacht. Alle Teilnehmer des Kurses bekommen eine Bescheinigung über die Teilnahme, eine Prüfung findet nicht statt.

Die Erste Hilfe Ausbildung

Diese Kurse gehen über acht Stunden á 90 Minuten. Die Lerninhalte umfassen die gleichen Themengebiete, die auch im Kurs LSMU behandelt werden. Die vermittelten Kenntnisse sind aber umfassender und nicht ausschließlich auf Unfallverletzungen im Straßenverkehr beschränkt. Die Teilnehmer lernen die Versorgung von Verletzungen, Verbrennungen, das Erkennen von Schockzuständen und Vergiftungen. Auch bei diesem Kurs bekommen die Teilnehmer eine Bescheinigung, eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Andere Wege, die Kenntnisse nachzuweisen

Die Fahrerlaubnis-Verordnung schreibt nicht das Belegen der Kurse vor, sondern den Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse erworben wurden. Dieser Nachweis kann auch durch eine Berufsausbildung erbracht werden. Absolventen der ärztlichen oder zahnärztlichen Staatsprüfung beziehungsweise wer einen Gesundheitsfachberuf erlernt hat, muss an keinen dieser Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein als Ersthelfer teilnehmen.

Gültigkeit der Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein

Im § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist keine Wiederholung der Kurse vorgeschrieben, daher sind die Bescheinigung für das ganze Leben gültig. Das Gesetz schreibt auch keinen maximalen Abstand zwischen dem Absolvieren des Kurses und dem Antrag auf einen Führerschein vor. Der Nachweis ist daher auch gültig, wenn der Führerschein erst Jahre später gemacht wird oder bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

Kosten und Veranstalter der Kurse

Die Bescheinigungen werden von verschiedenen zur Ausbildung und Bescheinigung berechtigten Institutionen erteilt. Üblicherweise veranstalten die örtlichen Rettungsdienste wie das DRK, die Malteser- oder Johanniterunfallhilfe diese Kurse.

Die Preise werden von den jeweiligen Veranstaltern der Kurse festgelegt. Für den LMSU müssen meist Beträge zwischen 15 Euro und 30 Euro veranschlagt werden, der Erste-Hilfe-Kurs für Führerscheine ist meistens kaum teurer.

Übrigens, aus § 2 der Straßenverkehrsordnung kann eine Wiederholungspflicht abgeleitet werden. Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Dieser Vorschrift hat zwar keine konkrete Auswirkung auf den Führerschein, sollte aber Anlass sein, den Kurs regelmäßig zu wiederholen.

BIld oben: © panthermedia.net / deltaart

5 Kommentare zu "Erste-Hilfe-Kurs Führerschein"

Ich war in der Armee. Brauch ich dann einen erste Hilfe Schein für den Führerschein Neuerteilung?

Ist die Aufteilung in 4 Stunden vs 8 Stunden noch aktuell? Ich glaube nicht

Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen den Erste-Hilfe-Kursen. Es existiert nur noch der Kurs mit 9 UE für alle Fahrzeugklassen.

Wie alt ist dieser bericht ?

Der Inhalt ist veraltet. Seit April 2015 bzw. Herbst 2015 ist die Fahrerlaubnisverordnung geändert: Es gibt für alle Führerscheinklassen nur noch die Schulung mit neun Unterrichtseinheiten.

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Wer schreibt hier

Hi. Schön, dass du hier bist! Mein Name ist Simon und als begeisterter Fahrer von allem "was ein Motor hat", hatte ich die Idee möglichst alle Führerscheine genauer zu erklären und im Internet vorzustellen, wie man zum Beispiel günstig und schnell zum eigenen Auto kommt.

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Führerschein erste hilfe kurs gültigkeit

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist - im Gegensatz zu den berufsgenossenschaftlichen Kursen - Ihr Leben lang gültig (Stand: 2012). Es gibt - entgegen einer weitläufigen Meinung - kein "Ablaufdatum" für den Erste-Hilfe-Kurs, der Kurs gilt also für den Führerschein- wenn eine Bescheinigung vorliegt - bis an das Lebensende.

Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt. Hier steht lediglich, dass Sie als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen müssen, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen müssen

Auch wenn eine regelmäßige Wiederholung der Erste-Hilfe-Kenntnisse wünschenswert und ratsam ist: Der Erste-Hilfe-Kurs bzw. Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurs für den Führerschein gilt unbegrenzt.

Ihre Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert Ihre "alte" Bescheinigung nicht?

Ja, auch wir hören immer wieder, dass es Fahrerlaubnis-Behörden gibt, die Bescheinigungen, die älter als 2 (oder 3) Jahre sind, nicht akzeptieren. Beim Führerschein-Sehtest ist dies korrekt, dieser gilt nur 2 Jahre.

Tipp: Verweisen Sie auf den §19 FeV. Hier ist klar geregelt, welchen Kurs Sie benötigen. Ein Ablauf-Datum wird Ihre Behörde vergeblich suchen.

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Ein Erste-Hilfe-Kurs trainiert die Fähigkeiten zu lebensrettenden Maßnahmen

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Nach einem Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei einem Unfall die Opfer versorgen

Nur um die 14 Prozent der Deutschen schätzen ihre Kenntnisse bei der Ersten Hilfe als ausreichend ein. Doch jeder kann einmal in die Situation geraten, in der er Erste Hilfe leisten muss. In einem Erste-Hilfe-Kurs können Interessierte sich mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen auseinandersetzen und somit lernen, wie man Leben rettet.

Vor der Erteilung der Führerscheinklassen ist deswegen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben. Doch welchen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein muss ich belegen, damit ich bei einem Unfall helfen kann? Achten Sie darauf, dass der von Ihnen ausgewählte Kurs den Vorgaben aus der Fahrerlaubnisverordnung entspricht. Dort heißt es in Paragraph 19:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

Ab dem 01.04.2015 ersetzt der neue Erste-Hilfe-Kurs den Kurs zu den lebensrettenden Maßnahmen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist für den Führerschein nur ein „kleiner“ Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend gewesen. Dieser wurde auch LSM-Kurs (für lebensrettende Sofortmaßnahmen) oder umgangssprachlich auch Rotkreuzkurs genannt.

In gewerblichen Betrieben muss jeweils eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern vorhanden sein. Auch diese können den Erste-Hilfe-Kurs in neun Stunden besuchen, um sich zum Betriebshelfer ausbilden zu lassen.

Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses

Die Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses bestehen nicht nur aus Theorie, vor allem soll auch die Praxis geübt werden, so dass die Teilnehmer bei einem Notfall die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen wie z.B. die stabile Seitenlage richtig ausführen können. Der Notarzt benötigt meist um die neun bis elf Minuten, bis er am Unfallort angetroffen ist. Der Erste-Hilfe-Kurs bildet Unfallzeugen dazu aus, in diesem Zeitraum die passenden Maßnahmen zu treffen. Die Teilnehmer sollen ihre Angst verlieren, bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen (diese verhindert oft das Eingreifen der Unfallzeugen) und bei einem Unfall das notwendige Wissen abrufbereit zu haben.

Inhalte des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein sind unter anderem:

  • Richtiges Vorgehen bei einem Unfall, den Unfall dem Rettungsdienst melden, sich um die Opfer kümmern
  • Gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe
  • Erkennen von Störungen des Bewusstseins
  • Den Helm abnehmen (bei einem Unfall)
  • Die Bestandteile der Rettungskette
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei bedrohlichen Blutungen, einem Herzinfarkt oder Schock
  • Stabile Seitenlage
  • Erste-Hilfe-Herzdruckmassage, Beatmung, Wiederbelebung

Erste-Hilfe-Kurs: Kosten zwischen 20 und 40 Euro

Der bekannteste Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse ist sicherlich das Deutsche Rote Kreuz. Aber auch die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund bieten den Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs und viele weitere besondere Erste-Hilfe-Kurse an. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich auf um die 20 – 40 Euro.

Nachdem Sie den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein absolviert haben, erhalten Sie vom Seminarleiter ein Zertifikat zur bestandenen Teilnahme. Eine Abschlussprüfung oder Ähnliches ist nicht erforderlich. Das Teilnahmezertifikat müssen Sie bei der Führerscheinzulassungsstelle vorlegen, wenn Sie dort Ihren Führerschein beantragen. Oft bietet auch die Fahrschule in Zusammenarbeit mit z.B. dem DRK einen Erste-Hilfe-Kurs an und organisiert dann sogar die Einreichung der Zertifikate bei der Führerscheinzulassungsstelle.

Änderungen im Erste-Hilfe-Kurs ab 2015

In wenigen Stunden ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein abgeschlossen

Seit 2015 sind für den Erwerb des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein neun Unterrichtsstunde notwendig. Die neuen Kurse sollen außerdem nur noch sehr knapp auf die Theorie der lebensrettenden Maßnahmen eingehen, stattdessen wird der Fokus noch stärker auf die praktische Anwendung des Wissens gelegt.

In Kleingruppen lernen die Teilnehmer, wie sie sich bei einem Unfall richtig verhalten und wie sie bei der Versorgung der Opfer kooperieren. Dabei fungieren besondere Puppen als Anschauungsmaterial. An diesen kann beispielsweise eine Herzdruckmassage eingeübt werden. Schließlich haben die Teilnehmer auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen und erhalten professionelles Wissen zur Ersten Hilfe.

Erste-Hilfe-Kurs – Gültigkeit ist unbegrenzt

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Dies gilt auch für Berufskraftfahrer wie Busfahrer oder LKW-Fahrer. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten. Es gibt auch Auffrischungs-Kurse, die Interessierten für wenig Geld und mit kurzem Zeitaufwand das Wissen vermitteln. Diese Angebote sollten Ersthelfer spätestens alle drei bis vier Jahre wahrnehmen. Denn das vermittelte Wissen vergessen die Teilnehmer schnell, da sie es im Normalfall nur sehr selten anwenden müssen- glücklicherweise. Gerade in einem Notfall geraten viele Menschen in Panik, was den Zugriff auf das vielleicht schon eingerostete Wissen zusätzlich erschwert.

Erste-Hilfe-Kurs für alle Führerscheinklassen

Bewerber um eine Fahrerlaubnis aller Klassen müssen vor der Erteilung der Fahrerlaubnis den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Er umfasst neun Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

Auch die Fortbildung zum Ersthelfer besteht aus neun Unterrichtseinheiten und kostet um die 20 bis 40 Euro. Der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig.

Erste-Hilfe: Auffrischung der Praxis ist wichtig

Ein Auffrischungskurs für die Erste Hilfe ist meist ein Tageskurs, bei dem vor allem die praktischen Erste-Hilfe-Maßnahmen wiederholt werden. Die Teilnehmer können Fragen stellen, um Wissenslücken zu schließen.

Erste-Hilfe-Kurse für Kinder

Um stetig das Wissen zur Ersten Hilfe zu erweitern, können Interessierte auch Erste-Hilfe-Kurse zu besonderen Themen besuchen. Wer beispielsweise ein Kind hat, kann sich in einem besonderen Erste-Hilfe-Kurs über häufige Unfall-Gefahren für Kinder informieren. Denn Kinder sind keine „kleinen Erwachsenen“; kommt es zu einem Notfall, in dem ein Kind involviert sind, so sollten einige Besonderheiten beachtet werden, über die Sie in den entsprechenden Kursen Informationen erhalten. Auch Kinder selbst können schon im jungen Alter einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Ganze Schulklassen können gemeinsam auf die Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult werden, so dass die Kinder das Wissen um die lebensrettenden Sofortmaßnahmen bereits im jungen Alter verinnerlichen.

Vor dem Führerschein benötigen Sie ein Teilnahmezertifikat für den Erste-Hilfe-Kurs

Neben dem Erste-Hilfe-Grundkurs gibt es auch Erste-Hilfe-Kurse für die Notfall-Behandlung von Senioren oder Sportverletzungen. Sogar Erste-Hilfe-Kurse für Hundebesitzer werden angeboten! Wer einen solchen Sonderkurs besucht, lernt nicht nur – auf die eigenen Bedürfnisse angepasste – Techniken der Ersten-Hilfe, sondern frischt nebenbei sein altes Wissen in dem Bereich auf. Da bei den Deutschen der letzte Kurs zur Ersten Hilfe durchschnittlich schon 15 Jahre her ist, kann der Besuch eines Auffrischungskurses nicht schaden. Und wer weiß, ob die eigenen Maßnahmen zur Ersten Hilfe nicht einmal jemandem das Leben retten werden?

Übrigens bieten verschiedene Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen auch Gutscheine für die Kurse an. Diese können auch verschenkt werden.

Ersthelfer im Betrieb

Auch als berufliche Fortbildung kann ein Erste-Hilfe-Kurs verstanden werden. Am Arbeitsplatz muss es Menschen geben, die bei einem Notfall wissen, wie Sie richtig helfen. Zu diesem Zweck gibt es die betriebliche Ausbildung. Bei einem Betrieb mit zwei bis 20 Mitarbeitern muss ein Mitarbeiter einen Erste-Hilfe-Schein erworben haben. Der neunstündige Erste-Hilfe-Lehrgang, der auch für den Führerschein erforderlich ist, ist hier ausreichend.

Mängel bei den Erste-Hilfe-Kursen

In Deutschland besucht jährlich etwa eine Million Menschen einen Erste-Hilfe-Kurs. Eine aktuelle Studie hat festgestellt, dass die Qualität der Kurse häufig nicht zufriedenstellend ist. Mängel in der Ausbildung zum Sanitäter können aber bei einem Notfall dazu führen, dass die falschen Sofortmaßnahmen ergriffen werden.

Tatsächlich ist die Quote der Menschen, die bei einem Herzstillstand reanimieren, in Deutschland nur bei 15 Prozent. Dabei sinkt die Wahrscheinlichkeit, einen Herzstillstand zu überleben, mit jeder Minute, die nicht reanimiert wird. Das liegt möglicherweise auch daran, dass die deutschen Erste-Hilfe-Kurse sich nicht ausreichend mit diesem Thema befassen. Da sich in Deutschland täglich um die 2500 Erste-Hilfe-Fälle ereignen, ist eine gute Ausbildung auf diesem Feld jedoch für jeden wichtig.

24 Kommentare

Ich möchte an den Cors für den Fürerschein teilnemen.

Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass der Erste-Hilfe-Kurs nach 2 Jahre ungültig ist. §19 FeV steht lediglich, dass ein Kurs nötig ist.

wie wir bereits auch im Text beschrieben haben, ist der Erste-Hilfe-Schein für den Führerschein unbegrenzt gültig. Wie Sie richtig bemerken, wird in der FeV keine entsprechende Frist gesetzt. Nur bei bestimmten Berufen oder Aufgaben ist eine regelmäßige Auffrischung notwendig.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

eine Ersterteilung des Führerschein

Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass die Sofortmaßnahme am Unfallort für von 1990 nach 17 Jahren ungültig ist. Trotzallen sagt die Führerscheinstelle das dieser nicht mehr Gültig ist.

der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig. Bei bestimmten Berufen oder Aufgaben bedarf es jedoch einer regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse. Möglicherweise erkennt die Führerscheinstelle Ihren Schein aus diesem Grund nicht an.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Bezüglich des Abschnitts „Großer Erste-Hilfe-Kurs für Berufskraftfahrer“:

in der aktuellen FeV der Juris GmbH finde ich lediglich die Erwähnung des 9 -stündigen Erste Hilfe Kurses.

Dabei wird NICHT in den Führerschein-Klassen unterschieden.

Auch andere, allerdings nicht öffentlich-rechtliche Seiten im Internet sagen, dass 9 Stunden für z.B. Berufskraftfahrer reichen.

Könnten Sie das bitte noch einmal überprüfen oder mir sagen was ich da falsch verstanden habe ?

Sie haben vollkommen recht. Seit der Änderung 2016 gibt es für alle Fahrzeugklassen nur noch den 9-stündigen Kurs. Diese Änderung ist zwar im Artikel bereits angesprochen, allerdings werden wir den Text überarbeiten, damit es deutlicher wird. Daher ein großes Dankeschön für den Hinweis.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Ich mache gerade den CE Führerschein. Für meinen B Schein von vor 6 Jahren habe ich den alten großen Erstehilfe Kurs gemacht. Muss ich jetzt noch mal nen Kurs besuchen oder langt mein alter Schein aus?

in der Regel verliert der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein nicht seine Gültigkeit.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

hallo. ich habe 2012 schon mal den großen Erste-Hilfe-Kurs gemacht (für den Führerschein nur den habe ich damals nicht gemacht) jetzt versuche ich es noch mal ist der schein noch gültig oder muss ich neuen machen?

der Erste Hilfe-Kurs verfällt beim Führerschein nicht. Wenn Sie den Beleg haben, sollte das gehen. Natürlich ist eine Auffrischung Ihrer Kenntnisse aber durchaus ratsam.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo, ich habe in diesem Jahr meinen Ersthelferschein im Betrieb gemacht und fahre seit ca. 12 Jahren mit dem Auto, muss ich, wenn ich jetzt den Motorradführerschein machen möchte, nochmals einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder hat sich das für mich erledigt durch den Ersthelferschein und Erste-Hilfe-Kurs vor 12 Jahren?

Danke für eine Aufklärung!

in der Regel müssen Die den Kurs nicht noch einmal absolvieren. Sie sollten aber noch einmal bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen, wie dies dort gehandhabt wird.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Alle alten LSM-Kurse (8 Unterrichtseinheiten) verlieren in 2017 ihre Gültigkeit gemäß den Richtlinien der 2. ÄndVO-FeV.

Im Entwurf aus dem Jahre 2015 steht: 2 Jahre nach Inkrafttreten (21.10.2015).

Ab diesem Tag dürfen somit die Führerscheinstellen nur noch 9 UE-Erste Hilfe Kurse anerkennen!

Hallo, habe meinen 1. Hilfe Kurs im Juni 2014 bei den Johannitern gemacht für den Schulsanitätsdienst. Muss ich einen neuen 1. Hilfe Kurs machen oder reicht der Kurs? Habe noch den Beleg für diesen Kurs. Oder reicht es wenn ich den bei meiner Fahrschule abgeben?

der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als zwei Jahre her sein. Dementsprechend müssten Sie einen neuen absolvieren.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe eine Frage und war habe ich gerade meine Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen möchte jetzt einen Führerschein Klasse C machen brauche dafür einen ersthelfer schein..

Muss ich tatsächlich einen erste hilfe urs belegen oder reicht es wenn ich mein Ausbildugseugniss vorlege?

§ 19 Abs. 3 FEV können Sie Folgendes entnehmen: Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer … eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo ich möchte Führerschein für klasse B machen und möchte gern mal wissen wann der nächste kurs für erste Hilfe ist . Gruß Dajsna

Sie können einen Erste Hilfe Kurs bei verschiedenen Anbietern absolvieren: das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund. Dort können Sie sich informieren, wann der nächste Kurs in Ihrer Nähe angeboten wird.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe vor 2 Jahren eine ,,Erste Hilfe Ausbildung in Bildungs – und Betreuungseinrichtungen für Kinder“, die 9 Stunden umfasste, absolviert. Jetzt möchte ich meinen Führerschein machen. In ihrem Beitrag steht aber, wenn man diesen aus beruflichen Gründen macht, ist dieser nach 2 Jahren nicht mehr gültig. Wieso ist er denn, wenn er aus beruflichen Gründen gemacht wurde, nach 2 Jahren nicht mehr gültig?

für den Führerschein sollte der Kurs unbegrenzt gültig sein, vorausgesetzt er ist gemäß FeV geeignet. Das sollte auf dem Zertifikat stehen. Im beruflichen Umfeld müssten Sie ggf. einen neuen Kurs machen. Es gab auch schon Fälle, in denen die Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Erste-Hilfe-Schein verlangt hat, weil der abgegebene ein gewisses Alter überschritten hat. Die FeV macht zwar keine Einschränkung bezüglich der Gültigkeit, allerdings sollten Sie aus eigenem Interesse über eine Auffrischung nachdenken, um im Ernstfall auch wirklich gerüstet zu sein.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe meinen Erste Hilfe Kurs 2014 im Betrieb gemacht und bin/war Betrieblicher Ersthelfer in einem Betrieb mit ca. 600 Mitarbeiter. Nun ist ja laut Ihren Angaben die Gültigkeit auf 2 Jahre beschränkt. Somit wäre mein Betrieblicher Ersthelfer nicht mehr gültig. Ist der Betrieb verpflichtet genügend Ersthelfer im Betrieb zu haben, oder gibt es da irgendwelche Ausnahmen?

Könnte / dürfte ich im Notfall reanimieren/ Defibrillator einsetzen auch wenn mein Ersthelferschein abgelaufen ist ? Ich habe ja noch den erste Hilfe Kurs vom Führerschein der seine Gültigkeit nicht verliert………

bei Betrieben mit mehr als 20 Anwesenden müssen – je nach Betriebsart – fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten als betrieblicher Ersthelfer ausgebildet werden. Die Nutzung der automatischen Defibrillatoren ist im Notfall jedem gestattet.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Erste Hilfe Kurs – wie lange gültig?

Diese Frage ist einfach beantwortet: Wie lange Ihr Erste Hilfe Kurs gültig ist, liegt immer an der Behörde der Sie die Bescheinigung vorlegen müssen. Jede Bescheinigung für einen Erste Hilfe Kurs oder Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist generell ein Leben lang gültig.

Gültigkeit für den Führerschein

Kurz gesagt, ein Leben lang. Sie haben einen Erste Hilfe Kurs für den Führerschein, er wird auch Lebensrettende Sofort-maßnahmen am Unfallort gennant. Beide haben eine lebenslange Gültigkeit.

Dies gilt auch für den LKW, Bus, Taxi-Schein und Mottorad Führerschein. So zeigt es auch die Stadt Bonn z.B. richtig auf Ihrer Webseite. Dennoch verlangen einige Fahrerlaubnisbehörden einen Nachweis über einen besuchten Erste Hilfe Kurs, der nicht älter als 2 Jahre ist. In der FeV (Fahrerlaubnisverordnung §19) ist aber keine zeitliche Begrenzung genannt!

Gültigkeit für Firmen und Behörden

2 Jahre. Der Dachverband aller Berufsgenossenschaften (DGUV) regeln die gesetzlichen Rahmenbedienungen für alle Firmen. Die Unfallkassen übernehmen die Regelungen für alle Behörden, Ministerien und öffentlichen Einrichtungen. Die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen akzeptieren beide einen Erste Hilfe Kurs, wenn er nicht älter als 2 Jahre ist. Damit der Status als Ersthelfer nicht verloren geht, muss im Zeitraum von den 2 Jahren ein Erste Hilfe Training besucht werden. Die Kosten für alle Aus- /Fortbildungen werden von der zuständigen BG oder Unfallkasse komplett übernommen. Für die Region Bonn, Köln, und dem Rhein-Sieg-Kreis sprechen Sie mich als Partner der BG und Unfallkasse, gerne für die Ausbildung an.

Gültigkeit für Kindergärten, KITAS und Schule

2 Jahre. Erzieher, Lehrer und Pädagogen müssen an einem speziellen Erste Hilfe Kurs teilnehmen. Er nennt sich Erste Hilfe in

Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Alle 2 Jahre muss dann ein Erste Hilfe Training besucht werden. Die Kosten übernimmt die zuständige Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft. Für den besonderen Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ stehen Ihnen in meinen Kursen hochmoderne Übungsmodelle für die Wiederbelebung von Säuglingen, Schulkindern und Erwachsenen zur Verfügung.

Gültigkeit für die Ausbildung oder Studium

Nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Prüfungskammer oder Universität auf. I.d.R. wird ein Erste Hilfe Kurs der nicht älter als 2 Jahre ist, immer akzeptiert. Der Erste Hilfe Kurs für Medizinstudenten oder für das Studium auf Lehramt muss 16 Unterrichtsstunden entsprechen. Der Erste Hilfe Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ wird nicht für die Ausbildung oder Studium akzeptiert. Hier geht es zu den aktuellen Erste Hilfe Terminen in Bonn.

Gültigkeit Jugendleiter, Trainer, Pilotenschein

Erste Hilfe Kurse für Trainer, Jugendleiter (JuLeiKa), Tagesmütter und Rettungsschwimmer, etc. dürfen i.d.R. nicht älter als 1 Jahr sein.

Egal aus welchem Grund Sie den Kurs für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (1Tag) oder den „Erste Hilfe Kurs“ (2Tage) absolvieren. Fragen Sie vorher immer bei der entsprechenden Stelle oder Behörde nach, ob Ihr Erste Hilfe Kurs noch gültig ist. Fragen Sie sich einmal selbst, würden Sie in einer Notfallsituation Erste Hilfe leisten können? Die Empfehlung der „Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe“ empfiehlt daher alle 2 Jahre auch für Autofahrer seine Erste Hilfe Kenntnisse aufzufrischen. Gerne stehe ich Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie dafür gerne Kontakt mit mir auf.

Kommentare

Schmitt Adisa meint

ich habe am 20.02.2013 ein 16 stunde kurs gemacht ich wollte mal fragen wie lange ist er gültig weil ich möchte Führerschein machen?

Notfallcoaching Bonn meint

Liebe Adisa Schmitt,

danke für deinen Kommentar. Die Bescheinigung sollte von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde akzeptiert werden. Am besten dort kurz vorher anrufen.

Viel Erfolg mit dem Führerschein

Hallo ich habe 2009 einen 2 tägigen erste Hilfe Kurs gemacht und bin jetzt dabei meinen Führerschein zu machen. Würde der noch akzeptiert werden?

Notfallcoaching Bonn meint

Wir empfehlen Ihnen am besten bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt nachzufragen. Hier gibt es Erfahrungsgemäß unterschiede. Wir wünschen viel Erfolgt beim Führerschein!

Michaela Schappeler meint

Ich hatte mal in der Schule einen erste Hilfe Kurs mit allem deu und dran gemacht. Habe demnach auch eine Urkunde, es steht allerdings für kinder drauf. Kann man den für den Führerschein verwenden?

Notfallcoaching Bonn meint

diese Art der Schulung ist für den Führerschein leider nicht anerkannt. Daher ist eine neue Schulung mit 9UE (Unterrichtseinheiten) notwendig. Auskunft gibt aber auch immer das örtliche Straßenverkehrsamt.

Viel Erfolg beim Führerschein!

Hallo meine Kinder sind beim Eishockey und mein erste Hilfe kurs ist schon 10 Jahre her ist der noch gültig?

Notfallcoaching Bonn meint

10 Jahre ist schon eine lange Zeit. Sehr wahrscheinlich wird dieser Kurs nicht mehr zum Schutz der Kinder akzeptiert. Am besten Du fragst kurz beim Verein nach. Evtl. kann im Rahmen dieser Anfrage auch eine komplette neue Schulung für den Verein stattfinden. Die Kosten für Vereine übernimmt i.d.R die Verwaltungsberufsgenossenschaft.

Hallo ich habe eine frage meine Papiere sind am 31.3.2017 abgelaufen jetzt muss ich zu KVR und meine erste Hilfe war am 14.september 2015 muss ich einen neuen erste Hilfe Kurs machen oder kann ich es dennen da abgeben?

Notfallcoaching Bonn meint

am besten rufst Du kurz bei der KVR an und fragst nach. Die meisten Stellen akzeptieren 2 Jahre. In deinem Fall wären die am 14.09.2017 erst rum und somit noch gültig.

Viel Erfolg dabei!

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Der Erste-Hilfe-Kurs

Erste Hilfe für den Führerschein – Absolut notwendig

Der Erste-Hilfe-Kurs bereitet auf den Notfall vor.

Im Straßenverkehr kommt es täglich zu Unfällen. Durchschnittlich 2500 mal am Tag sind Menschen in Deutschland auf Erste-Hilfe angewiesen. Um für solche Notfälle als Ersthelfer gewappnet zu sein, muss jeder einen Erst-Hilfe-Kurs für den Führerschein besuchen.

Hier wird theoretisches und praktisches Wissen vermittelt. Denn jeder Verkehrsteilnehmer sollte in der Lage sein, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen, um so zu einem starken Glied in der Rettungskette zu werden.

Seit dem 1. Januar 2016 müssen Anwärter aller Führerscheinklassen den selben Kurs besuchen: Er heißt schlicht ”Erste-Hilfe-Kurs” und löst die “kleinen” und “großen” Kurse ab. Damit erübrigt sich die Frage, welchen Erste-Hilfe-Kurs für man den Führerschein braucht, da es nur noch einen gibt.

Der für den Führerschein nötige Erste-Hilfe-Kurs ist nicht 16 Stunden, sondern lediglich 7 1/2 Stunden lang. Das sind neun Unterichtseinheiten à 45 Minuten und kann somit an einem Tag absolviert werden. Hier werden elementare und praxisnahe Maßnahmen vermittelt, die in einem Notfall Leben retten können.

Am Anfang des Kurses steht eine kurze Einführung in theoretisches Basiswissen um die Anatomie des menschlichen Körpers, in welcher Sie auch lernen, warum Kinder keine “kleinen Erwachsenen” sind, weshalb die Erste Hilfe für ein Kind einen speziellen Fall darstellt. Danach soll schneller als in den bisher durchgeführten Kursen auf praxisnahe Fallbeispiele eingegangen werden. So sollen alle Teilnehmer besser auf den Ernstfall als Erstretter vorbereitet sein. Denn Jeder kann in die Situation kommen, in dem er Erste Hilfe leisten muss.

Verliert der alte Erst-Hilfe-Kurs für den Führerschein seine Gültigkeit? Nein!

Bevor der neue Kurs für alle verpflichtend war, wurde zwischen den angestrebten Füherscheinklassen unterschieden. Während Bewerber um die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T lediglich eine Art Erste Hilfe Grundkursbesuchen mussten, in dem lebensrettenden Sofortmaßnehmen vermittelt wurden, war für Anwärter auf die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E ein sogenannter “Großer Erste-Hilfe-Schein” oder “Großer Erste-Hilfe-Kurs“ nötig. Gültigkeit besitzen bereits absolvierte Kurse natürlich weiterhin!

Der neue Erste-Hilfe-Kurs nun gilt für alle Füherscheinklassen und auch Betriebsersthelfer. Doch wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? Für den Führerschein muss der Kurs nur einmal besucht werden, es verliert der Erste-Hilfe-Schein seine Gültigkeit nicht. Der Erste-Hilfe-Kurs muss von Betriebsersthelfern jedoch alle zwei Jahre aufgefrischt werden, um Wiederbelebung und andere Sofortmaßnahmen nicht zu vergessen. Doch auch Auto- und Motoradfahrern wird empfohlen, alle paar Jahre eine Erste-Hilfe-Auffrischung vorzunehmen. Nur so können sie im Ernstfall helfen.

In den gemeinsamen Kursen wird folglich nicht nur auf den Notfall im Straßenverkehr eingegangen mit häufigen Verletzungen wie Knochenbrüchen, Bauchverletzungen oder Verbrennungen. Auch Haushaltsunfälle und allgemeine Notsituationen wie allergische Reaktionen, Schockzustände oder Vergiftungen stehen jetzt auf dem Lehrplan.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Die Aufsichtspflicht für Kinder geht immer vor die Erste Hilfe.

Natürlich bildet das Herzstück des neuen Erste Hilfe Kurses noch immer die LS-Maßnahmen. Denn nur wer im Notfall sofort und richtig reagiert, kann zum Lebensretter werden. Dabei gilt immer der Grundsatz, dass man sich und seine Schutzbefohlenen (Kinder) nie selbst in Gefahr bringen darf. Der Ersthelfer muss außerdem für sich entscheiden, welche Maßnahmen für ihn zumutbar sind.

Nur in einem Erste-Hilfe-Kurs lernen Sie, wie man schnell und sicher reagiert. Die folgende Aufzählung ist also nur zur Orientierung und Vorbereitung gedacht!

Als Sofortmaßnahme gilt

      Das Warndreieck soll nachfolgenden Fahrzeugen rechtzeitig signalisieren, dass sie sich einer Unfallstelle nähern. Zusätzlich ist die Warnblinkanlage einzuschalten.

2. Rettung aus dem Gefahrenbereich

Wenn beispielsweise eine verletzte Person auf der Straße liegt oder in der Nähe eines brennenden Fahrzeuges, sollte die Möglichkeit geprüft werden, das Unfallopfer an einen sichereren Ort zu bringen. Dabei ist die eigene Sicherheit nicht in Gefahr zu bringen!

3. Notartzt Nummer wählen: 112

Dabei sind die 5 Ws zu beachten! Wo? Was? Wieviele? Welche? Warten! (Siehe unten)

Erst nach diesen Sofortmaßnahmen am Unfallort sollte Erste Hilfe geleistet werden:

  • Herz-Lunge-Wiederbelebung (Herzrythmusmassage und Mund-zu-Mundbeatmung)
  • Blutstillung
  • Schockbekämpfung
  • Herstellung der stabilen Seitenlage

Die Reihenfolge der einzelnen Punkte (gerade der Ersten Hilfe) richtet sich nach dem individuellen Notfall. Der Ersthelfer ist prinzipiell verpflichtet, nach eigenem Ermessen einzuschätzen, was er oder sie selbst in der Lage zu tun ist.

Gerade hier gibt es oft Unsicherheiten, die nur während eines Erste-Hilfe-Kurses geklärt werden können kann. Zum Beispiel wird oft gefragt, ob für die Erste Hilfe der Motorradhelm des Unfallopfers abgenommen werden sollte? Oder welche Seite der Erste-Hilfe-Decke denn nun nach unten gehört, die goldene oder die silberne?

Auf solche allgemeinen Fragen ist schnell eine Antwort gefunden: Für die Erste Hilfe soll den Helm nur abnehmen, wer auf einen zweiten Helfer zurück greifen kann, der den Kopf des Unfallopfers stützt und festhält. Dieses Manöver soll nur in Angriff genommen werden, wenn eine Rückenfraktur auszuschließen ist. Um für ausreichend Sauerstoff zu sorgen, sollte das Visier geöffnet werden, bis die Rettungskräfte eintreffen.

Die Erste-Hilfe-Decke wirkt mit der Silberseite nach innen wärmeisolierend und mit der silbernen Seite nach außen reflektiert sie die Sonnenstrahlen um vor Überhitzung zu schützen.

Die fünf Ws beim Wählen der Notarzt Nummer 112

Wo ist der Unfall geschehen? Der Unfallort sollte so genau wie möglich angegeben werden, damit der Krankenwagen dem Notruf schnell folgen kann.

Wieviele Menschen sind verletzt und brauchen dringend Hilfe?

Welcher Art sind die Verletzungen? Welchen Umfang haben eventuelle Brände?

Warten auf Rückfragen – nicht einfach auflegen!

Gerade, wo der Unfall geschehen ist, ist eine essentielle Information für die Rettungskräfte. In der Stadt kann man Straßennamen und Hausnummern angeben. Auf klassifizierten Außerortsstraßen helfen die Stationszeichen bei der Orientierung. Sie stehen an Autobahnen, Bundes-, Landes- und Staatsstraßen. Hier findet man die Straßennummer samt dem Abschnitt und der Station, was präzise angibt, wo man sich befindet. Sie sind in einem Abstand von 500 Metern auf allen größeren Straßen angebracht.

Natürlich können auch GPS-Systeme am Navigationsgerät des Autos oder des Smartphones eine große Hilfe sein. Bei Autobahnen ist zu beachten, dass unbedingt die Fahrtrichtung angegeben werden muss, damit die Rettungskräfte nicht auf der falschen Straßenseite auftauchen. Wer eine Nortrufsäule benutzt um den Krankenwagen zu rufen, muss sich um die Ortsangabe keine Gedanken machen, da diese automatisch gesendet werden.

Die Rettungskette

Der Ersthelfer ist das erste Glied in der Rettungskette.

Unfallstelle sichern, Rettung aus dem Gefahrenbereich, Notruf absetzen. Wer das schafft, hat schon viel zur Bildung einer starken Rettungskette beigetragen. Diese besteht aus folgenden Gliedern:

  • Sofortmaßnahmen (Unfallstelle sichern, Eigenschutz, Rettung aus dem Gefahrenbereich)
  • Notruf
  • Erste Hilfe
  • Rettungsdienst
  • Krankenhaus

Was kann ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kosten?

Viele verschiedene Vereine bieten professionelle Kurse an. Oft werden sie gemeinsam mit Sehtest und Passfoto angeboten, um das “Führerschein Erste Hilfe Kit” vollständig zu machen. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich dabei auf 20 bis 40 Euro. Die große Konkurrenz führt dazu, dass oft Spezialangebote gemacht werden. So kann es sein, dass Sie einen Kurs für unter 20 Euro finden. Doch Vorsicht ist geboten. Oft wird mangelnde Qualität einiger Kursanbieter moniert. Es lohnt sich also, im Vorfeld zu recherchieren, welcher Anbieter eine gute Reputation hat. Dabei hilft unter Umständen Ihre Fahrschule. Doch auch Foren und Erfahrungsberichte von Freunden und Bekannten können wertvolle Indikatoren sein.

(57 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5)

9 unterrichtseinheiten a 45min ergeben aber nicht 7 einhalb stunden-in dieser zeit sind die frühstücks und mittagspause enthalten. oder sehe ich das falsch??

es ist möglich, dass Essenspausen darin enthalten sind. Das liegt im Ermessen der zuständigen Stelle.

Ihr Bussgeld-Info Team

Habe mein Schein 2012 gemacht ,ist der noch gültig wenn ich jetzt mit Führerschein anfange ?

in der Regel ist der Schein vom Erste-Hilfe-Kurs nur ein Jahr gültig. Dies liegt allerdings im Ermessen der Behörden. Sie können also bei der Führerscheinstelle zur Sicherheit nochmal nachfragen, ob Sie einen neuen Kurs besuchen müssen.

Ihr Bussgeld-info Team

Aber das kann doch nicht sein? in diesem Beitrag steht doch, dass ein Erste-Hilfe-Schein nicht ‘abläuft’?

Ich war Jahrelang freiwillig beim DRK und habe gefühlt 200 mal diesen Kurs mitgemacht.. und jetzt für den Führerschein das ganze spiel schon wieder obwohl ich eine Bescheinigung habe?

– §19 FeV – hier steht nichts von Ablauf oder habe ich da was falsch verstanden?

wir geben Ihnen recht. In § 19 FeV ist diesbezüglich keine Ablauffrist vermerkt.

Ihr Bussgeld-Info Team

Hallo, meine Tochter hatte in der Schule den Kurs für die “lebensrettenden Sofortmassnahmen” gemacht in Vorbereitung auf den Führerschein Klasse B. Dies war im Jahr 2015. Nun verlangt das Amt bei Führerschein-Neuerwerb den erneuten Besuch des “Erste-Hilfe-Kurs”. Ist dies so in Ordnung? Ich finde im Netz nichts einschlägiges hierzu. Danke. Gruß, Thomas

solche Kurse verfallen nicht. Wenden Sie sich an die jeweilige Stelle, welche den Kurs angeboten hat, und fragen Sie nach einer Teilnahmebescheinigung bzw. einen Nachweis für Ihre Tochter, falls dieser nicht mehr vorliegen sollte. Die Fahrschule sollte diesen ohne Probleme anerkennen.

Ihr Team von Bussgeld-Info

Ich wohne in Forchheim,und ich will die erste Hilfe in schweinfurt ablegen,

grundsätzlich sollte es keine Rolle spielen, wo Sie den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

Ihr Bussgeld-Info Team

Konnten wir helfen?

Mit Unterstützung vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik

(Quelle und Grundlage unseres Bußgeldkataloges)

Erste-Hilfe-Kurs: Welche verschiedenen Lehrgänge gibt es?

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Treffen Sie als erster bei einem Unfall ein, sollten Sie entsprechend der Rettungskette handeln. Als erstes ist der Unfallort abzusichern und zu überprüfen, ob es zu Verletzten kam. Dann ist der Notruf abzusetzen und Erste Hilfe zu leisten, bis der Rettungsdienst eingetroffen ist. Entsprechende Maßnahmen erlernt jeder Anwärter auf einen Führerschein im Erste-Hilfe-Kurs. Wer diesen anbietet, was er kostet und welche Personengruppen noch einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren müssen, lesen Sie in folgendem Ratgeber.

Inhalt dieses Ratgebers

Wie wichtig ist die Erste Hilfe? Ein Blick auf die Zahlen

Umfragen und Statistiken offenbaren zwei Probleme hinsichtlich der Ersten Hilfe in Deutschland. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der ADAC fanden heraus, dass rund 73 Prozent der befragten Autofahrer bei einem Unfall Erste Hilfe leisten würden, allerdings konnten nur rund 33 Prozent benennen, wie zu handeln ist. Nur rund 20 Prozent der Befragten konnten eine Wiederbelebung korrekt vornehmen.

Das zweite Problem: Müssen Ersthelfer einen Herzinfarkt-Patienten versorgen, führen die Wiederbelebung nur 15 Prozent durch, so die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). Angesichts der rund 40.000 bis 64.000 registrierten Fälle eines plötzlichen Herzstillstandes, eine schreckende Zahl.

Der Erste-Hilfe-Kurs ist wichtig und kann im Zweifel Leben retten. Beginnen Ersthelfer sofort mit der Wiederbelebung, steigert dies die Überlebenschance um 50 Prozent. Jede Minuten, die sie verstreichen lassen, mindert die Wahrscheinlichkeit am Leben zu bleiben um 10 Prozent. Nach fünf Minuten liegt die Überlebenschance bei null Prozent, so die Initiative „ein Leben retten“.

Welche verschiedenen Erste-Hilfe-Kurse gibt es und wie sehen die Kursinhalte aus?

In Deutschland müssen verschiedene Personengruppen einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Teilweise sind unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen, weswegen es mehrere Angebote gibt:

  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen (mittlerweile abgeschafft)
  • Erste-Hilfe-Schulung für alle Führerscheinklassen über neun Unterrichts­stunden (ein Tag)
  • Erste-Hilfe-Kurs über 16 Unterrichtsstunden (zwei Tage)
  • Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer und Fachübungsleiter
  • Erste-Hilfe-Kurs für die Versorgung von Kindern
  • Sanitätslehrgänge

Lebensrettende Sofortmaßnahmen: Seit 2015 gibt es keine LSM-Schulungen mehr

Bis zum 1. April 2015 musste jeder Führerscheinanwärter der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T diesen Kurs belegen, um den Führerschein beantragen zu können. Die LSM-Schulung belief sich auf vier Doppelstunden à 90 Minuten.

Bis zum 21. Oktober 2017 sind die bereits ausgestellten LSM-Bescheinigungen noch gültig, danach werden nur noch Bescheinigungen über einen besuchten Erste-Hilfe-Kurs akzeptiert.

Erste-Hilfe-Kurs: Wer muss ihn besuchen?

Um mehr Menschen zu einem Erste-Hilfe Kurs zu bewegen, wurde die Erste-Hilfe-Ausbildung zum 1. April 2015 verändert. Der Lehrgang wird nun nicht mehr über 16 Unterrichtsstunden angeboten, sondern nur noch über neun Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

Diesen Kurs müssen nun alle Führerscheinanwärter belegen – unabhängig von der Führerscheinklasse. Wer eine Wiedererteilung der alten Klassen 2 und 3 anstrebt oder einen Personenbeförderungsschein erwerben möchte, muss ebenso diesen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Auch für die Zulassung des Physikums, der ersten umfassenden Prüfung beim Medizinstudium, benötigen Sie eine Bescheinigung über einen besuchten Erste-Hilfe-Grundkurs.

Was ist ein großer Erste-Hilfe-Kurs? Die Unterscheidung zwischen dem großen und kleinen Erste-Hilfe-Kurs besteht seit 2015 nicht mehr. Früher wurde ein Großer Erste-Hilfe-Schein nach dem Besuch des zweitägigen Kurses ausgegeben.

Welchen Erste-Hilfe-Kurs benötigen Sie für den Führerschein?

Wer für den Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs benötigt, kann wählen, ob er eine Schulung über neun oder 16 Unterrichtsstunden belegt. Es liegt natürlich auf der Hand, dass der zweitägige Kurs umfassender ist, als der über einen Tag.

Ihre Wahl müssen Sie nicht von der Führerscheinklasse abhängig machen, denn verpflichtend ist nur noch der Erste-Hilfe-Kurs über einen Tag. Die gesetzliche Grundlage für den Erste-Hilfe-Kurs findet sich in § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Hier heißt es:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln. (§ 19 Abs. 1 FeV)

Darüber hinaus müssen folgende Personengruppen keinen Erste-Hilfe-Kurs belegen:

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein verliert seine Gültigkeit nicht.

  • Personen, die ein Zeugnis über eine bestandene ärztliche oder zahn­ärztlicheStaatsprüfung vorlegen können
  • Personen, die eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf ab­geschlossen haben
  • Personen, die eine Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflege­diensthelfer absolviert haben oder über eine Sanitäts- oder rettungs­dienstliche Ausbildung verfügen oder
  • Personen, die das Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold besitzen

Was lernen Sie in einem solchen Kurs?

Der Lehrgang soll die Teilnehmer dazu befähigen, die Erstversorgung von Verletzten zu übernehmen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Umgang mit Notfällen bezüglich der Atmung und des Kreislaufs. Darüber hinaus erlernen sie Maßnahmen, wie auf einen Schock, Verbrennungen, Vergiftungen und Verletzungen zu reagieren ist. Auch der Umgang mit Krampfanfällen und drohender Erstickung ist Thema.

Außerdem informieren die Übungsleiter über die gesetzlichen Bestimmungen, die Rettungskette und das richtige Verhalten am Unfallort. Neben theoretischen Einheiten, wird das Erlernte auch in praktischen Übungen gefestigt. Im Anschluss des Erste-Hilfe-Kurses sollten die Teilnehmer also dazu in der Lage sein, eine Herzdruckmassage und eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Auch auf Gehirnerschütterungen, Insektenstiche und Verätzungen sind die Ersthelfer vorbereitet.

Der Erste-Hilfe-Kurs geht über ca. 7,5 Stunden. Je nach Anbieter kommt eine Pause hinzu.

Erste Hilfe für betriebliche Ersthelfer

Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass in jedem Unternehmen Ersthelfer zur Stelle sein müssen.

Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt. (§ 10 Abs. 2 ArbSchg)

Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein: Die Kosten halten sich in Grenzen.

Doch was ist nun ein angemessenes Verhältnis? Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGVU) konkreti­siert dies in Vorschrift 1 § 26 genauer. Hiernach muss bei zwei bis 20 Versicherten ein Ersthelfer zur Verfügung stehen.

Bei mehr als 20 Versicherten kommt es auf das Tätigkeitsprofil an: Verwaltungs- und Handelsbetriebe müssen beispielsweise 5 Prozent Ersthelfer ausbilden lassen, Kindertageseinrichtungen sind verpflich­tet, einen Ersthelfer je Kindergruppe zu haben. Mit Einvernehmen des Unfallversicherungsträgers kann von der Anzahl der Ersthelfer abgewichen werden.

Betriebliche Ersthelfer müssen einen Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtsstunden absolvieren. Spätestens alle zwei Jahre ist ein Auffrischungskurs über weitere 9 Unterrichtsstunden aufzusuchen. Üblicherweise besuchen die Ersthelfer den gleichen Erste-Hilfe-Kurs wie Führerscheinanwärter entsprechend ist auch der Inhalt deckungsgleich.

Alternativ kann der Arbeitgeber auch einen „Inhouse-Erste-Hilfe-Kurs“ buchen, diesen bieten fast alle Anbieter an. Die Mindestteilnehmerzahl liegt je nach Anbieter bei rund 10 Mitarbeitern. Teilweise sind die Teilnehmerzahlen auf 20 beschränkt. Ein Übungsleiter kommt dann ins Unternehmen und hält den Erste-Hilfe-Kurs in den dortigen Räumen ab.

Je nach Wunsch des Arbeitgebers können 16 oder neun Unterrichtsstunden gebucht werden. Ggf. kann auch ein AED-Training (AED steht für „Automatisierter externer Defibrillator“) absolviert werden. In diesem lernen die Mitarbeiter, wie mit einem Defibrillator umzugehen ist.

Was ist ein Sanitätslehrgang?

Für manche Berufsgruppen ist ein Erste-Hilfe-Kurs nicht ausreichend. Beispielsweise Personen- und Objektschützer müssen einen Sanitätslehrgang belegen. Ab 1.500 Belegschaftsmitgliedern benötigen die Betriebe nicht nur Ersthelfer, sondern zusätzlich Betriebssanitäter. Auch Sanitätswachdienste und Sanitätsdienste beschäftigen solche Sanitäter.

Bevor ein solcher Lehrgang belegt werden kann, muss der Erste-Hilfe-Kurs erfolgreich besucht worden sein. Angehende Betriebssanitäter müssen zusätzlich zu den neun Unterrichtseinheiten des Erste-Hilfe-Kurses mindestens 95 weitere Einheiten absolvieren.

Erste-Hilfe-Kurs: Spätestens alle zwei Jahre sollten Sie eine Auffrischung bzw. Fortbildung besuchen.

Wie viele Unterrichtsstunden der Lehrgang im Detail umfasst, kommt auf die Hilfsorganisation an, bei dem die angehenden Sanitäter den Lehrgang besuchen.

Das Deutsche Rote Kreuz bildet beispielsweise innerhalb von 45 Unterrichtsstunden zuzüglich der Prüfungsdauer aus. Darüber hinaus muss innerhalb von zwei Jahren eine Fortbildung über 16 Einheiten besucht werden.

Erste Hilfe in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder

Seit 2015 müssen Mitarbeiter von Kindergärten und Kindertageseinrichtungen alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen absolvieren. Sind die Mitarbeiter der Kindergärten bei der Berufsgenossenschaft versichert, muss der Erste-Hilfe-Kurs über neun Unterrichtseinheiten belegt und alle zwei Jahre wiederholt werden.

Auch Tagesmütter bzw. Tageseltern müssen Kenntnisse über die Erste Hilfe nachweisen. Welchen Umfang dieser Kurs haben muss, ergibt sich aus den Regelungen der einzelnen Bundesländer. In Berlin muss ein solcher Kurs beispielsweise drei Doppelstunden umfassen und darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Belegen Sie den Kurs „Erste Hilfe in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder“, erhalten Sie eine Einführung zu Maßnahmen am Kind und am Erwachsenen. Sie besprechen darüber hinaus, wie einem Kind, welches sich verschluckt hat, zu helfen und wie eine Vergiftung zu erkennen ist. Außerdem erhalten Sie eine Einführung zu den Wiederbelebungsmaßnahmen.

Möchten Sie sich detaillierter mit der Ersten Hilfe am Kind auseinandersetzen, empfiehlt es sich, den gleichnamigen Kurs zu besuchen. (Werdende) Eltern und andere Bezugspersonen lernen den Umgang mit einem verunfallten Kind. Auch die Wiederbelebung eines Kindes ist Thema.

Weitere Erste-Hilfe-Lehrgänge

Viele Hilfsorganisationen und zugelassene Anbieter bieten spezielle Erste-Hilfe-Kurse an, die den Umgang in Notfällen mit Risikogruppen bzw. in besonderen Situationen schulen sollen. Hierzu zählt die Erste Hilfe:

Beispielsweise das DRK oder die Malteser bieten einen Erste-Hilfe-Kurs an.

  • bei Sportunfällen
  • bei Senioren
  • bei Herz-/Kreislaufpatienten
  • bei Behinderten
  • im Outdoor-Bereich

Darüber hinaus werden spezielle Lehrgänge für folgende Personen­gruppen angeboten:

  • für Soldaten der Bundeswehr
  • für Medizinstudenten
  • für Fachübungsleiter von Sportverbänden
  • für Kinder und Jugendliche

Für Kinder zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr bieten viele Hilfsorganisationen den Kurs „Medizinische Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten“ an. In 12 Unterrichtsstunden lernen die Schüler die Grundlagen der Ersten Hilfe. In praktischen Einheiten trainieren die Kinder die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und wie sie Verletzungen korrekt versorgen. Auch das Absetzen eines Notrufs ist Lehrinhalt. Der Bund fördert diese Kurse, sofern die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt werden.

Verliert ein Erste-Hilfe-Kurs-Schein seine Gültigkeit?

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? Um den Führerschein zu erhalten, benötigen Sie die Bestätigung, dass Sie an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben. Die Gültigkeit verliert die Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung nicht – sie gilt ein Leben lang.

Allerdings kann die Behörde, der Sie den Nachweis vorlegen müssen, anderes bestimmen. Die Fahrerlaubnisbehörden verlangen beispielsweise Bescheinigungen, die nicht älter als zwei Jahre sind.

Erste Hilfe: Eine Auffrischung ist regelmäßig nötig

Die FeV legt für Teilnehmer des Straßenverkehrs keine Wiederholungspflicht fest. Dennoch empfehlen Experten, den Erste-Hilfe-Kurs alle zwei Jahre zu wiederholen.

Im Gegensatz dazu müssen andere Personengruppen regelmäßig zu Auffrischungskursen, dazu zählen beispielsweise Mitarbeiter von Kindertagesstätten und Schulen. Sie müssen in der Regel alle zwei Jahre einen Kurs absolvieren. Auch Betriebliche Ersthelfer zählen hierzu.

Jugendleiter, Trainer und Inhaber der Privatpilotenlizenz müssen einmal jährlich einen Auffrischungskurs belegen.

Wer bietet den Erste-Hilfe-Kurs an?

Grundsätzlich ist zwischen den Hilfsorganisationen und privat zugelassenen Bildungsanbietern zu unterscheiden. Erstere haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe zusammengeschlossen. Folgende Hilfsorganisationen gehören hierzu:

Der Erste-Hilfe-Kurs ist wichtig, damit Sie im Ernstfall schnell helfen können.

  • Arbeiter-Samariter-Bund e.V.
  • Deutsches Rotes Kreuz e.V.
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
  • Malteser Hilfsdienst e.V.
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesell­schaft e.V.

Die privaten Anbieter haben sich zum „Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.V.“ zusammengefunden. Die Mitgliedschaft ist für private Anbieter keine Voraussetzung, um zertifizierte Erste-Hilfe-Kurse anzubieten. Allerdings verpflichten sich alle Mitglieder zu einer entsprechenden Qualität der Kurse. Die Landesbehörden bzw. Berufsgenossenschaften überprüfen diese privaten Anbieter regelmäßig.

Welche Voraussetzungen die Anbieter und Hilfsorganisationen erfüllen müssen, ergibt sich aus § 68 FeV. Anbieter, die Erste-Hilfe-Kurse für den Erwerb der Fahrerlaubnis durchführen wollen, benötigen eine Anerkennung der Landesbehörde bzw. der nach Landesrecht zuständigen Stelle.

Ist die Stelle bereits durch einen Unfallversicherungsträger zertifiziert, bedarf es keiner weiteren Anerkennung durch die Landesbehörde.

Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn

  1. keine Tatsachen vorliegen, die den Antragsteller, bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen, und das Ausbildungspersonal für die Schulung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen und
  2. die Befähigung für das Ausbildungspersonal nachgewiesen ist sowie geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen zur Verfügung stehen.

Die nach Absatz 1 zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines Gutachtens einer fachlich geeigneten Stelle oder Person darüber anordnen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind.( § 68 Abs. 2 FeV)

Für die Zertifizierung der Anbieter, welche einen Ersten-Hilfe-Kurs für den Sanitätsdienst anbieten wollen, sind die Ministerien und die Brandschutzämter zuständig.

Wie finde ich den richtigen Anbieter?

Unter anderem bieten die Orts- und Kreisbüros der genannten Hilfs­organisationen Erste-Hilfe-Kurse an. Doch auch die vielen privaten Anbieter genießen einen guten Ruf. Erkundigen Sie sich in Ihrer Fahrschule. Häufig arbeiten diese mit einer zertifizierten Stelle zusammen und bieten Kurse für den Fahrschüler an.

Darüber hinaus können Sie eine Internetrecherche durchführen und die Rezensionen lesen. In den meisten Fällen können Sie darüber hinaus gleich online einen Termin buchen. Manche Stellen bieten es an, gleich an diesem Termin ein Passfoto für den Führerschein anzufertigen und den benötigten Sehtest durchzuführen.

Erste-Hilfe-Kurs: Diese Kosten fallen an

Mit welchen Kosten ist beim Erste-Hilfe-Kurs zu rechnen? Hier kommt es natürlich darauf, welchen Kurs Sie konkret belegen wollen. Für den Erste-Hilfe-Kurs für den Füherschein müssen Sie mit 20 bis 35 Euro rechnen.

Möchten Sie einen Kurs über 16 Unterrichtsstunden belegen, erhöhen sich die Kosten. Erste-Hilfe-Kurse am Kind kosten meist um die 30 Euro.

(35 Bewertungen, Durchschnitt: 4,70 von 5)

Autounfall gehabt? Schon an Schadensersatz, Gutachter, Werkstatt, Mietwagen, etc. gedacht?

Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen/Erste-Hilfe-Kurs

Für die Erteilung einer Lenkberechtigung ist ein Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder über die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses zu erbringen.

  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen: sechs Stunden für alle Klassen, außer Klasse AM, Klasse D und Klasse DE
  • Erste-Hilfe-Kurs: 16 Stunden für die Klasse D und Klasse DE

Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der Erste-Hilfe-Kurs wird im Regelfall über Vermittlung der Fahrschule angeboten.

Bei folgenden Institutionen werden beispielsweise Erste-Hilfe-Kurse angeboten:

Bei der sechsstündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gibt es keine Beschränkung der Gültigkeitsdauer.

Rechtsgrundlagen

  • Führerscheingesetz (FSG)
  • Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Erste Hilfe Kurs

Der erste Hilfekurs ist ein wichtiger Bestandteil zur Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung.

Muss ich einen Erste Hilfe Kurs machen?

Für einen Führerscheinprüfling ist es Pflicht den "Erste Hilfe Kurs" erfolgreich vor der praktischen Führerscheinprüfung zu absolvieren, um zur Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.

Kleiner und großer Erste Hilfe Kurs

Bei den Erste Hilfe Kursen unterscheidet man in der Regel zwischen dem "kleinen Erste Hilfe Kurs" und dem "großen Erste Hilfe" Kurs.

Bei dem in der Umgangssprache als "Erste Hilfe Kurs" bezeichneter Lehrgang, handelt es sich um den Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU). Dieser "kleine Erste Hilfe Kurs" ist in Deutschland Pflicht für alle Fahrschüler.

Der große Erste Hilfe Kurs dauert in der Regel 2 Tage. Hier erlernt man die erweiterten Maßnahmen der Ersten Hilfe.

Was lernt man im Erste Hilfe Kurs?

In diesem Erste Hilfe Kurs bekommen Fahrschüler grundlegende Dinge, welche oftmals an Unfallstellen benötigt werden wie z.B.

Kosten für den Erste Hilfe Kurs

Oftmals wird dieser Kurs direkt von der Fahrschule oder vom DRK angeboten und kostet zwischen 15 € und 30 €. Weitere Informationen zu Anbietern erhalten Sie bei den örtlichen Fahrschulen.

Gültigkeit Erste Hilfe Kurs

Bei dem normalen Autoführerschein ist die Gültigkeitsdauer des Erste Hilfe Kurses unbegrenzt. Es wird aber empfohlen, den LSMU-Kurs in regelmäßigen Abständen (alle 5 Jahre) zu wiederholen, damit man für den Ernstfall vorbereitet ist und unter Umständen Menschleben retten kann.

Erste Hilfe ist Pflicht

In Deutschland ist jeder Bürger gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (vgl. § 323c Strafgesetzbuch).

Der "Erste Hilfe Kurs" gibt Sicherheit im Ernstfall

Niemand denkt gerne daran aber Notfälle können jederzeit passieren. Ob im Privatbereich, im Berufsumfeld oder speziell im Straßenverkehr: Ein Erste Hilfe Kurs ist in jeder Hinsicht sinnvoll und lehrreich. Dazu gehört es, dass man im richtigen Moment die wichtigen Erste Hilfe Maßnahmen ausüben kann (die man im Erste Hilfe Kurs lernt) bis die professionellen Rettungskräfte am Unfallort eintreffen. Oftmals gibt es ganz einfach Maßnamen, die man schnell und effektiv durchführen kann. Sollte einen Unwissenheit davon abhalten einem Menschen im Zweifel sogar das Leben zu retten, kann das fatale Folgen haben.

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Erste Hilfe Kurse Bonn

Die Gründe einen Erste Hilfe Kurs zu absolvieren sind genauso vielfältig als auch wichtig. Notfallcoaching ist staatlich anerkannt und von der Berufsgenossenschaft ermächtigt sämtliche Erste Hilfe Kurse durchzuführen und eine Teilnahmebescheinigung auszustellen. Der Notfallcoach bildet seit Jahren (werdende) Eltern, Mütter, Väter, Trainer, Fahrschüler, medizinisches Personal, Lehrer, Erzieher, betriebliche Ersthelfer und ganze Gruppen zu qualifizierten Ersthelfern aus.

Die verschiedenen Seminare berücksichtigen dabei die individuellen Bedürfnisse der Kursteilnehmer. Firmen, Behörden und Gruppen fragen nach In-House-Schulungen mit Ihren Wunschthemen!

Auswertung der Wiederbelebung am Beamer!

Erste Hilfe in der Freizeit

1. Unterscheidung der Kurse

1.1 Erste Hilfe Kurs

Der Erste Hilfe Kurs umfasst 1 Tag (6 Std. 45min. und Pausen). Lebensbedrohliche Erkrankungen und Störungen des Bewusstseins werden durch Themen der Verbände und weitere Erkrankungen ergänzt.

1.2 LSM Kurs

Der LSM Kurs umfasst ebenfalls 1 Tag (6 Stunden 45min. und Pausen). Themen der Lebensbedrohlichen Erkrankungen und Verletzungen stehen für Führerscheinbewerber hier im Vordergrund.

1.3 Erste Hilfe Schulung

Seit dem April 2015 wird nicht mehr zwischen den unterschiedlichen Erste Hilfe Kursen und deren unterschiedlichen Namen unterschieden. In den letzten Jahrzehnten haben sich viele Namen für Erste Hilfe Kurse in der Bevölkerung etabliert. Einige nannten es den DRK Kurs, andere LSM Kurs, Erste Hilfe Führerschein, Erste Hilfe für Firmen, Erste Hilfe für betriebliche Ersthelfer und viele weitere Namen. Deutschlandweit gilt seit dem 01.04.2015 eine einheitliche Erste Hilfe Schulung für alle Personen. Dieser Kurs wird deutschlandweit anerkannt. Sie erkennen Ihn daran das der neue Erste Hilfe Kurs nur noch 1 Tag dauert und 9 Unterrichtseinheiten umfasst.

2. Beispiele LSM Kurse

Autoführerschein (Klasse B,B1,BE)

Motorradführerschein (Klasse A,A1)

Rollferführerschein und sonstige (Klasse L,M,S und T)

Haushaltsunfälle führen die Unfallstatistik an. Lernen Sie im Erste Hilfe Kurs die richtigen Maßnahmen zu ergreifen

3. Beispiele Erste Hilfe Kurse

Berufskraftfahrer / LKW Führerschein

Fitnesstrainer (C-Lizenz / B-Lizenz)

Erste Hilfe Kurs für Jugendleiter. Jugendleiter tragen eine große Verantwortung gegenüber Kinder und Eltern.

Erste Hilfe Kurs für Rettungsschwimmer

Taekwondo / 1. Dan (schwarzer Gürtel / Schwarzgurtprüfung)

Taucher / PADI Rescue Diver / SSI Diver Stress & Rescue

Trainer B Lizenz (Breitensport / Leistungssport)

Trainer C Linzenz (Breitensport / Leistungssport)

Umschreibung eines ausländischem Führerschein (3,5t und 7,5t)

Wiedererteilung Führerschein Klasse 3

4. Beispiel Erste Hilfe Kurs am Kind

Speziell für Eltern und Erzieher. Erste Hilfe Kurse am Kind.

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