воскресенье, 10 декабря 2017 г.

erste_hilfe_kurs_auffrischung_pflicht

Wann benötigen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs?

Was ist ein Erste-Hilfe-Kurs?

Ein Erste-Hilfe-Kurs kann Leben retten.

Wenn Sie im Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unterwegs sein wollen, benötigen Sie in jedem Fall eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Denn dieser kann im Ernstfall Leben retten und wird doch schneller gebraucht, als Sie vielleicht denken.

Sie sollten auch über eine entsprechende Fortbildung nachdenken, wenn Sie bereits einmal einen Kurs in Erster Hilfe besucht haben. Denn bei offenen Fragen ist es sinnvoll, nicht auf die einmalige Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs zu vertrauen.

Denn über 6000 Unfälle geschehen tagtäglich auf Deutschlands Straßen. Nicht immer kommt es dabei glücklicherweise zu Personenschäden. Trotzdem kann es immer sein, dass Sie in einen Unfall geraten, in dem andere Personen verletzt werden und Sie den Menschen helfen müssen. Wenn Sie alleine im Auto unterwegs sind, kann es dabei ebenso vorkommen, dass Sie sich im Notfall als Ersthelfer auch ganz alleine um das oder die Unfallopfer kümmern und helfen müssen.

Je nach Schwere der Verletzungen ist sofortiges Handeln im Notfall nicht nur ratsam, sondern auch Pflicht. Denn: Sind Sie körperlich in der Lage, sich um eine verletzte Person zu kümmern, so müssen Sie dieser Pflicht auch nachkommen. Sonst kann Ihnen im Ernstfall eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung drohen.

Aber welchen Erste-Hilfe-Kurs muss für welchen Führerschein belegt werden? Inwiefern unterscheiden sich die Inhalte der Ausbildung und welche Kosten müssen Sie bei einem solchen Kurs einplanen? Wann ist beim Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein die Gültigkeit überschritten? Und kann ich einen speziellen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder belegen? Diese und andere Fragen sollen in diesem Ratgeber geklärt werden.

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Beim Erste-Hilfe-Grundkurs wird genau erklärt, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten müssen.

Jeder Fahranfänger, der zum ersten Mal seinen Führerschein beantragt, benötigte vor 2016 dazu eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Diese wurden umgangssprachlich auch ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurse genannt und waren nötig, wenn Sie einen Führerschein in den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T machen wollen.

Der vorgeschriebene Kurs wird – mittlerweile für alle Führerscheinanwärter – auch in § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erwähnt:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.“

In den anderen Führerscheinklassen – also C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E – reichte die Bescheinigung über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen lange Zeit nicht aus. Hier benötigten Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, umgangssprachlich auch ‚großer‘ Erste-Hilfe-Kurs genannt. Seit Anfang 2016 wurden die Grenzen zwischen dem kleinen und dem großen Kurs jedoch aufgehoben: Führerscheinanwärter müssen – egal, in welche Klasse sie ihren Führerschein machen – den neuen Erste-Hilfe-Kurs belegen.

Neue Regelung ab 1. April 2015

Die Erste Hilfe für den Führerschein ist verpflichtend.

Seit dem 1. April 2015 existieren zum Thema Erste Hilfe neue Regelungen, die jeden Teilnehmer an einem Erste-Hilfe-Kurs betreffen. Denn seit 2015 wurden die Erste-Hilfe-Kurse verkürzt. Dauerte der Erste-Hilfe-Kurs früher noch 16 Stunden und war auf zwei Tage verteilt, so wurde die Anzahl der Unterrichtseinheiten für die Erste-Hilfe-Maßnahmen auf neun Stunden heruntergesetzt.

Das betrifft den Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gleichzeitig wurde der Auffrischungskurs für die Erste-Hilfe um eine Stunde verlängert, sodass jetzt beide Kurse eine Unterrichtszeit von neun Stunden umfassen.

Der Hintergrund für die Verkürzung des kleinen Erste-Hilfe-Kurses ergab sich durch die Vereinfachungen, die sich im Bereich der Ersten Hilfe in den letzten Jahren ergeben haben. So ist es mittlerweile einfacher, aufgrund neuer Kenntnisse eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchzuführen, sodass die gleiche Bandbreite an Kenntnissen in einem Erste-Hilfe-Kurs heutzutage schneller vermittelt werden kann.

Diese Neuerung aus dem Jahr 2015 ist allerdings nicht mehr aktuell, da seit dem 1. Januar 2016 bereits eine neue Regelung gültig ist, die im Folgenden näher erläutert werden soll.

Optimierung der Regelung zur Ersten Hilfe

War früher noch die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Erste-Hilfe-Kurs an der Tagesordnung, so gibt es seit dem Jahr 2016 eine neue Regelung, die besagt, dass zwischen diesen beiden Kursen nicht mehr unterschieden wird. Der ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurs, also der Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM-Kurs), existiert in dieser Form nicht mehr.

Ab dem 1. Januar 2016 wird der LSM-Kurs durch den Erste-Hilfe-Kurs ersetzt, der aus neun Unterrichtsstunden besteht und für alle Führerscheinteilnehmer gleich verpflichtend ist. Denn nicht nur, wenn Sie Ihren Autoführerschein machen wollen, auch bei einer Anforderung des LKW-Führerscheins ist dieser neue Erste-Hilfe-Kurs für alle zur Pflicht geworden. Die beim Führerschein wichtige Erste-Hilfe kann nun also sowohl von Führerscheinanwärtern aller Klassen als auch von betrieblichen Ersthelfern gleichermaßen besucht werden.

Erste Hilfe für den Führerschein: die Inhalte der Kurse

Der Erste-Hilfe-Kurs beim Führerschein kann als Ersthelfer sehr wichtig sein.

Benötigen Sie für den normalen PKW-Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs, so beinhaltet dieser eine neunstündige Ausbildung, an der Sie teilnehmen müssen. In diesen neun Stunden werden Ihnen theoretische und praktische Elemente der Ersten Hilfe aufgezeigt, sodass Sie im Ernstfall in der Lage sind, verletzten Menschen direkt und schnell helfen zu können. Zu den Unterrichtsinhalten eines Erste-Hilfe-Grundkurs zählen unter anderem:

  • Die Absetzung des Notrufs
  • Stabile Seitenlage
  • Sicherung der Unfallstelle und das richtige Verhalten in einer Unfallsituation
  • Die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung
  • Herzdruckmassage/Wiederbelebung
  • Die Bestandteile einer Rettungskette
  • Das richtige Abnehmen eines Motorradhelms

Wie bereits erwähnt ist es notwendig, dass Ihnen nicht nur die theoretischen sondern auch die praktischen Inhalte in einem Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden.

Was genau dabei beigebracht wird, gibt ein Lehrplan für die Kurse vor. Dieser besagt beispielsweise, dass 240 Minuten der Ausbildungszeit dafür genutzt werden müssen, die lebensrettenden Basismaßnahmen für Ersthelfer zu behandeln.

Welche Inhalte vermittelte ein großer Erste-Hilfe-Schein?

Im Gegensatz zum kleinen Erste-Hilfe Schein, gab es beim großen einige Erweiterungen. Da es die Unterscheidung zwischen dem großen und dem kleinen Kurs mittlerweile nicht mehr gibt, sind die unterschiedlichen Unterrichtsinhalte hinfällig geworden. Mussten Sie vor 2016 einen großen Erste-Hilfe-Kurs besuchen, mussten Sie ein wenig mehr Zeit dafür einplanen.

Denn hier waren 12 Unterrichtsstunden vonnöten, bis Ihnen die erfolgreiche Teilnahme bestätigt wurde. Neben den Grundlagen, die im kleinen Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden, erhielten Sie hier auch Einblicke in Themen wie Verätzungen oder Vergiftungen und wie Sie bei Knochenbrüchen helfen können.

Die Kosten beim Erste-Hilfe-Kurs

Eine Erste-Hilfe-Auffrischung ist wichtig, da Sie im Laufe der Zeit viel verlernen.

Je nachdem, ob Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder lediglich einen Kurs zur Auffrischung besuchen, ist ein unterschiedlich hoher Betrag fällig, den Sie dafür zahlen müssen. Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kann Kosten von etwa 20 bis 40 Euro erzeugen. Das ist jedoch auch davon abhängig, wo und bei welchem Anbieter Sie den Kurs belegen wollen.

Denn es gibt nicht nur eine zentrale Stelle, die den Erste-Hilfe-Kurs anbietet. Ablegen können Sie die Kurse nämlich bei vielen verschiedenen Anbietern.

Neben dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) – dem wohl bekanntesten Ansprechpartner für die Erste Hilfe – bieten auch die Johanniter, die Malteser oder der ADAC die Kurse an. Je nach Anbieter können die Erste-Hilfe-Kurs-Kosten variieren.

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig?

Haben Sie einmal den Erste-Hilfe Kurs für Ihren Führerschein absolviert, bedarf es in Deutschland keiner Auffrischung Ihrer Kenntnisse mehr. Dementsprechend ist die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs unbegrenzt. Sie müssen also nicht nach einer bestimmten Zeit noch einmal einen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Trotzdem ist es selbstverständlich sinnvoll, nach einiger Zeit erneut einen Kurs in Erster Hilfe zu besuchen. Denn: Die erlernten Fähigkeiten können schneller aus dem Gedächtnis verschwinden, als Sie denken. Eine Fortbildung kann also Leben retten.

Und im Notfall können bei einem Unfall sogar Sekunden entscheidend sein. Müssen Sie dann – besonders als Ersthelfer – erst überlegen, wie nochmal eine Herzdruckmassage funktioniert, kann sich in dieser Zeit die Gesundheit der betroffenen Person rapide verschlechtern. Eine Erste-Hilfe Auffrischung ist also unbedingt eine Überlegung wert und auch im Hinblick auf die Kosten keine lang im Voraus zu planende Investition. Auch Menschen mit einem geringen Budget können sich diese Auffrischung entsprechend leisten können.

Die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt, trotzdem sollten Sie über eine Auffrischung nachdenken.

Der Erste-Hilfe-Kurs bei Kindern

Wenn Sie – abgesehen vom verpflichtenden Führerscheinkurs – Ihre Kenntnisse in der Ersten Hilfe auffrischen wollen, können Sie verschiedene Kurse besuchen, die sich auf bestimmte Themen (z.B. Erste Hilfe bei einem Kind) spezialisiert haben.

Wenn Sie zum Beispiel selbst ein Kind oder sogar mehrere Kinder oder beruflich viel mit ihnen zu tun haben, kann es sinnvoll sein, einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen, der sich thematisch nur mit der Gesundheit und der Ersten Hilfe bei einem Kind bzw. mit den Maßnahmen, die bei einem Kind besonders wichtig sind, auseinandersetzt.

Denn Kinder benötigen im Notfall eine andere Art der Ersten Hilfe als Erwachsene, da Kinder einer ganz anderen Statur entsprechen. Dementsprechend ist es sehr sinnvoll, sich auch themenspezifisch als Ersthelfer weiterzubilden. Auch Kurse für Senioren oder Sportler können hilfreich sein, wenn Sie beruflich oder privat oft mit diesem Thema konfrontiert werden.

Mit einer genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Ausbildung für Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder oder Senioren sind Sie im Ernstfall besser auf die entsprechende Situation eingestellt und können so versuchen, Ihre Nervosität in den Griff zu bekommen, wenn es bei einem Unfall darauf ankommt, ruhig und routiniert zu handeln und zu helfen.

Betriebliche Ersthelfer

Ein großer Erste-Hilfe-Kurs ist nicht mehr nötig. Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Führerscheinanwärter den gleichen Kurs besuchen.

Manch ein Betrieb ist öfter von Unfällen am Arbeitsplatz geplagt, als ein anderer. In diesen Betrieben ist es sinnvoll und auch notwendig, wenn sich ein oder mehrere Mitarbeiter mit den Maßnahmen zur Ersten Hilfe sehr gut auskennen und im Notfall richtig helfen können.

Ein Betrieb, der zwischen zwei und 20 Mitarbeiter beschäftigt, sollte mindestens eine Person vorweisen können, die sich mit Erster Hilfe gut auskennt bzw. einen entsprechenden Erste-Hilfe Kurs besucht hat.

Entsprechend kann dieser im Betrieb sein Wissen einsetzen, sollte mal der Ernstfall eintreten. Auch bei Fragen können sich andere Mitarbeiter dann an den Experten wenden. Eine betriebliche Fortbildung ist dementsprechend sinnvoll.

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38 Kommentare

Frage? Seit wann ist ein Erste Hilfe Kurs für den Führerschein Pflicht?

der Erste-Hilfe-Kurs ist laut Paragraph 19 der Fahrerlaubnisverordnung für Führerscheinanwärter Pflicht.

Ihr Team von Bußgeldrechner.org

eine Frage hätte ich noch.

Wenn man bereits vor 2016 einen „grossen“ erste Hilfe Schein erworben hat, ist der dann nach der neuen Regelung noch gültig oder müsste man den Kurs für den NEUEN erste Hilfe Schein belegen?

auch die ehemaligen Erste-Hilfe-Kurse sind in Führherscheinbelangen unbegrenzt gültig.

Das Team von bussgeldrechner.org

Ich habe 2011 einen kleinen erstehilfekurs absolviert für die Führerschein Klasse B.

Bin jetzt dabei die Führerschein Klassen c/ce zu machen muss ich den neuen erstehilfekurs jetzt neu machen .

Wen nein wie komme ich an die alte Bescheinigung die ich bei der Anmeldung mit abgeben muss .

der Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt gültig. Sie erhalten den Nachweis bei der Stelle, an der Sie den Kurs absolviert haben.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

Wenn ich 2012 schon den Erste-Hilfe-Kurs gemacht habe und 2014 auffrischung reicht die auffrischung aus oder muss ich Erste-Hilfe noch mal machen?

Ihr Schein ist unbegrenzt gültig.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

Hallo, habe 2013 mein erste hilfe schein gemacht und den führerschein klasse B.

Nun möchte ich gerne mein führerschein erweitern mit C1. Muss ich erneut ein Erste hilfe kurs belegen oder ist dieser immer noch für die erweiterung gültig?

Ihr Schein sollte immer noch gültig sein.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

Ich war 1982 bei der NVA . Brauche ich dann einen erste Hilfe Schein?

wenn Sie den Führerschein machen wollen, ist es Pflicht, einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen.

Ihr Team von Bußgeldrechner.org

ich habe meinen Erste Hilfe Kurs in Deutschland bei der Organisation Emergency First Response gemacht. Lerninhalte und Kursdauer sind mit den bekannten Deutschen Verbänden identisch. Ist dieser Erste Hilfe Kurs auch gültig? Danke für Ihre Antwort

diese Frage müssen Sie an die zuständige Führerscheinstelle richten. Diese kann Ihnen Auskunft geben, welche Kurse anerkannt werden.

Ihr Team von Bußgeldrechner.org

Hallo ich habe zu dem Thema auch eine Frage. Und zwar habe ich mit 16 den A1 Führerschein gemacht und musste dafür den Erste Hilfe Kurs „Sofortrettende Maßnahmen“ absolvieren (bin auch im Besitz von B). Jetzt möchte ich den A2 machen und die nette Dame im Amt sagte mir als ich mich dafür anmelden wollte ich brauche einen neuen Nachweis über den Erste Hilfe Kurs da die alten Kurse nicht mehr rechtmäßig wären. Ist das so korrekt?

Erste-Hilfe-Kurse für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“, die vor dem 01.04.2015 ausgestellt wurden, waren bis zum 31.12.2015 gültig. Bescheinigungen über Erste-Hilfe-Kurse, die nach dem 01.04.2015 ausgestellt wurden sind theoretisch unbegrenzt gültig. Seit dem 01.01.2016 gibt es aber die neue Erste-Hilfe-Schulung, die jetzt jeder Fahrschüler besuchen muss. Es liegt daher jetzt im Ermessen der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob Sie eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs von Ihnen verlangt.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

unser Sohn hat vor zweieinhalb Jahren in der 10. Klasse einen 2tägigen Erste-Hilfe-Kurs gemacht. Er war damals 14. Im Mai wird er 17 und möchte dann mit seinem Führerschein beginnen.

Ist der „alte“ Erste -Hilfe-Schein dafür noch gültig?

es gibt verschiedene Erste-Hilfe-Kurse. Für den Führerschein benötigt Ihr Sohn die Teilnahmebescheinigung am LSMU-Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen von Unfallverletzten im Straßenverkehr). Der Kurs erstreckt sich auf 9 Unterrichtseinheiten an einem Tag.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

Ich habe im März 2014 einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gemacht. Nun mache ich beim DLRG das Rettungsschwimmerabzeichen. Ist dazu mein Erste-Hilfe-Kurs noch gültig?

der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als 2 Jahre alt sein, wenn Sie das Rettungsschwimmerabzeichen machen wollen.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

Hallo und einen schönen Tag,

ich habe einen Autoführerschein seit 25 Jahren damals natürlich auch den erste Hilfe kurs gemacht. Nun möchte ich den A Schein machen. Brauche ich einen nAchweis? Oder zählt mein Führerschein als Nachweis? Weil gemacht habe ich ihn ja, wenn ich den Führerschein Klasse B besitze *g*… Es ist ein bisschen komisch meine Freundin musste letztes Jahr keinen NAchweis erbringen , dieses Jahr andere Fahrschule sagt brauche Nachweis.. Aber nach 25 Jahren unmöglich

fragen Sie am besten bei der zuständigen Führerscheinstelle nach. Dort erhalten Sie eine definitive Antwort.

Ihr Team von Bußgeldrechner.org

ist ein Erste-Hilfe-Kurs schon immer Pflicht für den Erwerb der Fahrerlaubnis oder wurde der EH-Kurs erst später verpflichtend. Wenn ja, seit wann ist dieser verpflichtend?

uns liegen keine Zahlen zur Einführung des Erste-Hilfe-Kurses vor.

Ihr Team von Bußgeldrechner.org

Hallo liebes Bußgeldteam,

Ich habe mein Erste-Hilfe Kurs 2015 besucht, er läuft dieses Jahr im November aus, reicht es wenn ich einen Auffrischungskurs mache ? Und ist er dann wieder zwei Jahre gültig? Oder muss ich die Prozedur wiederholen , mit den Grundkursen?

Ganz lieben Dank und viele Grüße an euch.

Sie benötigen lediglich einen aktuellen Nachweis über die Teilnahme, wenn Sie die Ausstellung des Führerscheins beantragen. Benötigt wird dabei der Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs, ein Auffrischungskurs genügt in der Regel nicht. Es besteht darüber hinaus für die meisten Fahrzeugführer keine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Auffrischungskursen – obwohl dies grundsätzlich zu empfehlen ist.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

Ich bin seit 2007 im Besitz der Klasse B, seit 2009 im Besitz der klasse C, zudem bin ich bei einer großen Berufsfeuerwehr und gelernter

Jetzt möchte ich privat die klasse BE erwerben.

Muss ich einen neuen Erste-Hilfe-Kurz absolviere, trotz meiner Berufsbildung und Führerscheinklassen?

nach § 19 Absatz 2 Satz 2 FeV gilt, dass auf einen erneuten Nachweis der Teilnahme im Falle der Erweiterung zu verzichten ist, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen hat.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

will meinen Führerschein erweitern, benötige ich dafür erneut einen Kurs?

mit jeder neuen Führerscheinklasse, die Sie erwerben wollen, bedarf es der Teilnehme an einem entsprechenden Lehrgang in einer Fahrschule.

Ihr Team von bussgeldrechner.org

Hallo, ich bin staatlich anerkannte Krankenschwester. Reicht mein Exmaen aus oder muss ich trotzdem noch einmal einen Erste Hilfe-Kurs besuchen um meinen Führerschein zu erwerben?

können Sie einen Nachweis über eine entsprechende Schulung vorlegen, kann dadurch ggf. auf den Erste-Hilfe-Kurs verzichtet werden.

Ihr Team von Bußgeldrechner.org

Ich bin jetzt 15 und muss einen Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtsstunden für die Juleica machen.Ist die Bescheinigung auch später noch für meinen Führerschein gültig?

der Gesetzgeber schreibt für den Führerschein einen speziellen Erste-Hilfe-Kurs vor. Ob Ihr Kurs den Vorgaben entspricht, sollten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung bringen.

Ihr Team von Bußgeldrechner.org

Hallo, ich habe 2003 meinen B Führerschein gemacht. Wollte jetzt BE machen. Muss ich erste Hilfe Kurs nochmal machen?

nein, in der Regel sollte dies nicht nötig sein. Solche Details können Sie auch bei der zuständigen Fahrschule erfragen.

Das Team von bussgeldrechner.org

Hallo, ich habe meine Sofortrettende Masnahmen Kurs Bestätigung zurückgeschickt bekommen, da seit dem 22.10.2017 eine Reglung besteht das er nicht mehr verwendet werden kann? Stimmt das oder nicht ?

eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.

Betrieblicher Ersthelfer

Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb

(§ 26, DGUV Vorschrift 1):

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
    • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden. Diese finden Sie auf der Liste der Ermächtigten Stellen (§ 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).

Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer.

In der Regel meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an. Dazu leitet er das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF, 10 kB) zur verbindlichen Anmeldung an die Ausbildungsstelle weiter.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang muss der Unternehmer den Beschäftigten als Ersthelfer im Betrieb benennen.

Es bietet sich an, z. B. durch Verleihung einer Ernennungsurkunde (PDF, 11 kB) auf diese besondere Funktion deutlich hinzuweisen.

Erste Hilfe Kurse für den Führerschein ändern sich ab 2015

2015 wird alles anders! Das Betrifft in Erste Linie die Erste Hilfe Kurse (2 Tage) und den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ oder auch „LSM Kurs“ (für den Führerschein) genannt. Sowie alle anderen 2-tägigen Erste Hilfe Kurse. Der neue Erste Hilfe Kurs nennt sich in Zukunft „Erste Hilfe Schulung“ und gilt dann für ALLE ! Die folgenden Angaben verstehen sich ohne Gewähr!

Fest steht das es den bisherigen LSM Kurs wie wir ihn für den Führerschein kennen ab dem 01.04.2015 nicht mehr geben wird. Der Fahrschüler musste bis jetzt 8 UE in Erste Hilfe lernen. 1 UE umfasst 45min. Somit dauerten die Kurse i.d.R. 6 Zeitstunden zzgl. Pausen.

Wie kommt es zu den Änderungen ab 2015?

Der Dachverband der Berufsgenossenschaften hat die Inhalte der Erste Hilfe Kurse zum 01.04.2014 geändert. Das betraf jedoch nur Ersthelfer in Firmen. Gesetzlich ist jedes Unternehmen für eine gewisse Anzahl von Ersthelfern im Betrieb verpflichtend. Hierfür wurden die Lerninhalte und die Zeitangaben auf moderne Unterrichtskonzepte angepasst.

Jeder fragte sich seitdem, was wird mit den Erste Hilfe Kursen die der Privatmann im Alltag immer mal wieder benötigt?

Zum einen gab es da die Führerscheinbewerber. Jeder der in Deutschland einen Motorrad oder PKW Führerschein sein eigen nenne möchte, musste einen 1-tägigen Erste Hilfe Kurs absolvieren (Auch LSM oder Erste Hilfe Kurs für den Führerschein genannt). Wollte jemand einen LKW oder Busführerschein sein eigen nennen, musste der Führerscheinbewerber einen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs besuchen.

Einige müssen einen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs zu Beginn einer Ausbildung vorweisen. Da wären zum Beispiel folgende Ausbildungen zu nennen: Rettungsschwimmer, Arzthelferin, Pilot, Rettungssanitäter, Heilpraktiker, Medizinstunden, Tagesmütter, Trainer in Vereinen (A, B und C Lizenz), Übungsleiter, JuLeiKa (Jugendgruppenleiter), Taxifahrer, Lehrer, Pädagogen und viele mehr.

Im 4. Quartal 2014 wurde dies in verschiedenen Arbeitskreisen auf Landesebene diskutiert. Fest steht das es auch für alle anderen Berufsgruppen oder Ausbildungen keinen zweitätigen Erste Hilfe Kurs 2015 geben wird . Der neue Erste Hilfe Kurs hält Einzug!

Ab wann kein 2-tägiger Erste Hilfe Kurs 2015?

Wahrscheinlich wird auch hier die neue Regelung zum 01.06.2015 greifen. Das Land NRW arbeitet bereits aktiv an der Umstellung.

Was bedeutet dies für Ausbildungsstellen?

Viele Fahrschulen bieten Ihren Kunden oft ein All-Inklusiv-Paket an. Führerschein, Sehtest, Passbilder und den lebenswichtigen eintägigen LSM Kurs in der eigenen Fahrschule. Was für den Kunden oft bequem war, wird sich 2015 wahrscheinlich ändern.

Im Land NRW muss jede Ausbildungsstelle ab dem 01.04.2015 strengere Qualitätsrichtlinien erfüllen. Das fängt von der medizinischen Ausbildung des zukünftigen Erste Hilfe Ausbilders an und schlägt sich bis hin zum Unterrichtskonzept sowie der Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsstandards aus. Welche Details das dann im einzelnen sind, wird bald mit der neuen gesetzlichen Verordnung öffentlich. Ob diese Anforderungen für die Fahrschulen rentabel und umsetzbar sind, ist fraglich.

Erste Hilfe 2015 – der Überblick

Betriebliche Ersthelfer Ausbildung und Fortbildung

Ab 01.04. 2015 dauert die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer 1 Tag (9 UE)

Ab 01.04. 2015 dauert die Fortbildung 1 Tag (9 UE). Diese muss innerhalb von 2 Jahren fortlaufend besucht werden

Erste Hilfe Kurse für Führerscheine

Ab dem 01.04.2015 nur noch ein Tag (9UE). Der Kurs heisst dann auch nicht mehr Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort sondern ebenfalls Erste HilfeSchulung.

Ab dem 01.04.2015 müssen LKW Fahrer und Busfahrer keinen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs mehr besuchen. Es genügt dann ebenfalls die Erste Hilfe Schulung mit 9UE.

Erste Hilfe Kurse für Übungsleiter, Trainer, Rettungsschwimmer, etc.

Voraussichtlich ab dem 01.04.2015 müssen ebenfalls die gesamte Gruppe der Vereine, Berufsausbildungen oder Erlangung anderer Ausbildungsqualifikationen keine 2-tägige Erste Hilfe Ausbildungen besuchen. Die Erste Hilfe Ausbildung dauert dann einheitlich Landesweit in NRW 9 UE. Somit stirbt der alte 2-tägige Erste Hilfe Kurs aus und der neue Erste Hilfe Kurs kann ab dem 01.04.2015 für alle Ausbildungen genutzt werden.

Die Politik kann auch kurzfristig immer wieder Änderungen vornehmen. Die Fahrerlaubnisverordnung ist ländersache. Die hier angegeben Ziele und Beispiele sind für das Land NRW. Daher verstehen sich alle Angaben ohne Gewähr. Aber hier erfahren Sie als erstes, wenn sich etwas ändert. Mündlich stehen diese Änderungen bereits fest, täglich wird mit der Veröffentlichung der neuen Verordnung gerechnet die dann wahrscheinlich zum 01.04.2015 eintrifft.

UPDATE 03.03.2015:

Voraussichtlich wird der Kurs für LKW, Bus und PKW zum 01.06.2015 umgestellt. Soweit die Planungen auf politischer Ebene. Sobald ein Termin verbindlich wird, erfahren Sie es hier sofort.

UPDATE: 23.03.2015

Am 20.03.2015 wurde eine Vorgriffsregelung für alle Führerscheinbewerber der Klassen Motorrad, PKW, LKW und Busfahrer getroffen. Sie trifft kurzfristig zum 01.04.2015 in Kraft. Eine Freude für alle die aktuell oder in Zukunft den Führerschein oder die Ausbildung zum LKW und Busfahrer absolvieren.

Notfall Coaching Bonn ist amtlich anerkannt und darf ab 01.04.2015 die neue Vorgriffsregelung für alle Kursteilnehmer aushändigen.

Warum die Vorgriffsregelung?

Ab dem 01.04.2015 wird nur noch die neue Erste Hilfe Schulung mit 9UE bundesweit angeboten. Alle die derzeit den Führerschein oder die Ausbildung zum LKW oder Busfahrer absolvieren, hätten vergebens den alten Erste Hilfe Kurs mit 8UE oder 16UE gesucht.

Ein Gesetz lässt sich nicht so leicht ändern, geplant ist bereits der 01.07.2015. Bis dahin greift dann die Vorgriffsregelung. Sämtliche Straßenverkehrsämter sind bereits informiert. Viel Spaß mit der neuen Erste Hilfe Schulung mit nur 9 Unterrichtseinheiten!

Kommentare

Moin Moin, mich würde interessieren, wo und wann das veröffentlich wurde.

Erste Hilfe Ratgeber meint

danke für dein aufmerksames Lesen. Derzeit erhalten wir einige Anfragen zu dem Thema. Auch von Behörden und Vereinen. Der normale Kursbesucher oder Büger bekommt von den Planungen i.d.R nichts mit. In dem Text oben steht auch immer das es wahrscheinlich so kommt. Woran liegt das? Nunja, aktuell laufen die Gespräche auf politischer Ebene.

Als staatlich anerkannte Aus- / Fortbildungsstelle haben wir Kontakte genau zu diesen Stellen. Wir alle sind genauso gespannt wie Du auch, ab wann es mit den neuen Inhalten auch für Führerscheinbewerber los geht.

Geplant war ein gemeinsamer Start zum 01.01.2015. Doch Gesetze lassen sich leider nicht immer so schnell ändern. Daher ist das nächste Ziel der Umsetzung der 01.04.2015.

Wir bleiben am Ball und informieren sobald es etwas neues zu dem Thema gibt – versprochen!

Werner, uta meint

Hallo, haben sie eine Liste , wo drauf steht, wo man einen Erste Hilfekurs für LKW Fahrer machen kann? Mich interessiert hierbei zwischen Kiel und Neumünster. Vielen Dank

Notfallcoaching Bonn meint

Hallo Frau Werner,

danke für Ihre Anfrage. Wir sind ein Bildungsträger in NRW. Gerne helfen wir dennoch weiter. Für Schleswig-Holstein gibt es auch in Ihrer Region zahlreiche Anbieter. Probieren Sie es über Google und geben dort „Erste Hilfe Kurs Kiel“ ein. Sofort werden Ihnen einige Anbieter angezeigt. Dort rufen Sie dann an und fragen nach dem nächsten Erste Hilfe Kurs. Viel Erfolg beim LKW Führerschein 😉

ich wollte bitte wissen, ob ich den erste hilfe Schein auffrischen muss wenn ich bereits einen seit 2009 habe. Ich hatte den für meine Pkw Führerschein genutzt. Am TÜV hatte ich mich schon damit angemeldet und hab den schriftlichen Teil gemacht. Bei meiner alten Fahrschule sagten sie mir, dass ich das nicht mehr auffrischen muss da ich schon beim TÜV angemeldet bin und mich so bei einer neuen Fahrschule anmelden kann. Vlt könnt ihr mir weiter helfen. Danke!

Notfallcoaching Bonn meint

unser Tipp: Ruf bitte bei deiner zuständigen Straßenverkehrsbehörde an und Frage bitte nach. Die können Dir die Anforderungen in deinem Wohnort nennen.

Wir wünschen Dir auf jedenfalls alles Gute für den Führerschein!

Ich habe einen LSMU kurs am 3.5.2015 gemacht ( in bayern ) gilt er noch wenn ich den führerschein beantragen will oder muss ich einen neuen kurs machen?

Danke im Voraus!

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Erst-Helfer

Anzahl - Ausbildung - Auffrischung der Kenntnisse

Allgemeines

Arbeitgeber müssen in jeder Arbeitsstätte und auf jeder Baustelle geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmern Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber muss

  • für eine adäquate Erste-Hilfe-Ausstattung sorgen und
  • Personen, die für Erste-Hilfe-Leistungen zuständig sind, bestellen.

Arbeitsstätten

Arbeitsstätten sind unter anderem alle Gebäude und sonstige bauliche Anlagen sowie Teile von baulichen Anlagen, in denen Arbeitsplätze eingerichtet sind. Ebenso zählen das Betriebsgelände, Wohnwägen oder Container als Arbeitsstätten, sofern Arbeitnehmer an diesen Orten Arbeitsleistungen erbringen.

Die Anzahl der zu bestellenden Ersthelfer hängt von der Anzahl der in der Arbeitsstätte regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer ab:

In Büros oder Arbeitsstätten mit in Büros vergleichbaren Unfallgefahren gilt abweichend folgende Regelung:

Die Mindestzahl an ausgebildeten Erst-Helfern auf Baustellen beträgt, abhängig von der Anzahl der auf einer Baustelle von einem Arbeitgeber regelmäßig Beschäftigten:

Es ist sicherzustellen, dass während der betriebsüblichen Arbeitszeit eine im Hinblick auf die Zahl der anwesenden Arbeitnehmer ausreichende Anzahl an Erst-Helfern anwesend ist.

Auch der Arbeitgeber kann Ersthelfer sein.

Ausbildung und Auffrischung zum Erst-Helfer mit mindestens 5 Arbeitnehmern

Der Ersthelfer in Arbeitsstätten oder auf Baustellen mit mindestens 5 Arbeitnehmern hat

  • eine mindestens 16-stündige Ausbildung nach den vom Roten Kreuz ausgearbeiteten Lehrplänen oder
  • eine andere, zumindest gleichwertige Ausbildung, wie z.B. die Ausbildung im Rahmen des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes beim Bundesheer,

Die Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse hat

  • alle 4 Jahre im Ausmaß von mindestens 8 Stunden oder
  • alle 2 Jahre im Ausmaß von mindestens 4 Stunden

Ausbildung für Ersthelfer bei bis zu 4 Arbeitnehmern

Ab 1.1.2015 muss in Arbeitsstätten oder auf Baustellen mit bis zu 4 Arbeitnehmern der Erst-Helfer über eine mindestens 8-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen. Bis dahin genügte auch ein mindestens 6-stündiger Kurs im Rahmen der Führerschein-Ausbildung.

Die Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse hat ab 1.1.2015

  • alle 4 Jahre im Ausmaß von mindestens 8 Stunden oder
  • alle 2 Jahre im Ausmaß von mindestens 4 Stunden

Ein Ersthelfer hat im Mai 2011 einen 6-stündigen Erste-Hilfe-Kurs iSd Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung absolviert. Gemäß der neuen Rechtslage muss er im Mai 2015 einen Auffrischungskurs im Ausmaß von 8 Stunden absolvieren, um weiterhin als Erst-Helfer tätig sein zu können.

Ein Ersthelfer, der im November 2013 bereits einen 8-stündigen Auffrischungskurs besucht hat, muss spätestens im November 2017 erneut einen 8-stündigen Auffrischungskurs absolvieren.

Die Auffrischung kann auch durch den Arbeitsmediziner erfolgen (ohne Anrechnung auf die Präventionszeit).

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Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für Kfz-Führerschein?

Oder muss man das nicht machen?

12 Antworten

Leider nein. Müssten die Kenntnisse alle paar Jahre aufgefrischt werden, gäbe es sicherlich weniger Gaffer und dafür mehr wirkliche Ersthelfer.

Doch gibt es. Aber nicht für Autofahrer. Siehe mein Posting!

nein.. nur bei lkw führerscheinen.. die muss man wenn man das 50. lebensjahr erreicht hat verlängern lassen muss aber dafür einen sehtest neu machen.. wie das mit erster hilfe ist weiß ich nicht. auf jeden fall muss man für pkw oder mopet führerschein nichts auffrischen.

Es gibt keine Pflicht dafür. Es ist aber unbestreitbar besser, wenn Du noch weisst, wie es im Ernstfall geht. Rat: Mache einen neuen 1. Hilfe-Kurs. Der tut doch nicht weh. Und Du stehst damit auf der sicheren Seite.

Du musst alle 2 Jahre einen Aufrischungskurs machen! Wenn du diesen nicht machst musst du ihn nochmal machen!

Pflicht ist es nicht. Aber mal im Ernst: Was wissen wir noch davon? Ich glaube, mehr als einen Druckverband anlegen könnte ich nicht mehr. Und dann die 112 anrufen!

Wenn du Personen berförderst JA! Kommt also auf den Führerschein an. Bei B brauchste das z.b nicht.

wenn das die pflicht wäre hätten wir mindestens 75% weniger autofahrer

Muss nicht, aber schadet nicht.. auf jedenfall würdest du es im Falle eines (UN)Falles (was fürn Wortspiel) bereuhen.

Bei mir war es so dass der Schein vom 1.-Hilfe-Kurs nicht älter als 24 Monate sein durfte.

Niedersachsen verlangt das so. Aber das entspricht nicht dem, was im Gesetz steht. Bisher hat das aber noch niemand durch alle Instanzen hindurch angefochten.

Da ist mir nix bekannt, sollte man aber von sich aus alle paar Jahre machen.

Das muss man nicht machen, obwohl es sicher sinnvoll wäre.

ich habe seit mehr als 40 jahren einen führerschein. bisher habe ich nicht aufgefrischt

genau so hätte ich dich eingeschätzt aufgrund deiner antwort auf meine frage gestern! hätte ich dich genau so eingeordnet ;)

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Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung

Hinweis: Bevor Sie die Kostenübernahme starten (am Ende dieser Seite), lesen Sie bitte vorher die wichtigsten Informationen zu betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfern.

Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen.

In jedem Unternehmen ab 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss stets mindestens ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin vor Ort sein. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen.

Zur Schulung der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer werden von der BGW ausschließlich zwei Kursarten bezahlt: die Ausbildung und die alle zwei Jahre nötige Fortbildung. Die Kosten für alle anderen Erste-Hilfe-Kurse werden nicht von der BGW übernommen.

Im Notfall richtig reagieren

Erste-Hilfe-Ausbildung und Erste-Hilfe-Fortbildung dürfen nur von zugelassenen Anbietern - den sogenannten ermächtigten Stellen - durchgeführt werden. Die Grundausbildung richtet sich an medizinische Laien, die durch Besuch des Kurses in die Lage versetzt werden sollen, bei einem Arbeitsunfall im Kollegenkreis alles Notwendige und Richtige zu veranlassen.

Das Erste-Hilfe-Training bietet neben einer Wissensauffrischung auch Raum für optionale Themen wie besondere Verletzungssituationen oder andere zielgruppenspezifische Fragestellungen.

Die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung und die Erste Hilfe-Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer und Ersthelferinnen übernimmt die BGW in vielen Fällen.

Komfortables Online-Abrechnungsverfahren

Mithilfe eines neuen Online-Verfahrens lässt sich schnell und unkompliziert überprüfen, ob für die vorgesehenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Kostenübernahme durch die BGW möglich ist. Damit ist aber auch eine Umstellung für die Betriebe verbunden: Sie müssen das neue Verfahren verpflichtend nutzen, bevor sie jemanden zur Schulung anmelden. Der Vorteil ist, dass sie am Ende der Online-Prüfung direkt eine ausgefüllte Liste der Teilnehmenden erhalten. Diese können Sie ausdrucken und der Ausbildungsstelle vorlegen. Die ausgedruckte Liste der Teilnehmenden ist die Kostenzusage der BGW für die angegebenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Erste-Hilfe-Ausbildung: Wie Betriebe jetzt vorgehen

  1. Kontakt mit Ausbildungsstätte aufnehmen und Termin finden
  2. Personen für die Schulung festlegen
  3. 10-stellige Mitgliedsnummer bei der BGW oder Betriebsstättennummer bereithalten
  4. Online-Verfahren starten
  5. Alle Schritte des Online-Verfahrens durchlaufen
  6. Dokument mit der Kostenzusage für die namentlich aufgeführten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrucken und bei der Ausbildungsorganisation vorlegen

Einfach registrieren und das Online-Verfahren starten!

Registrieren Sie sich für unser Online-Abrechnungsverfahren. Ihr Vorteil: Sie erhalten ein geprüftes Kostenübernahmeformular und dieses bleibt innerhalb Ihres Profils gespeichert. Sie können es jederzeit wieder aufrufen und ausdrucken. Bei einer weiteren Kostenübernahmeprüfung müssen die Unternehmensdaten nicht erneut eingegeben werden.

Erstellen Sie direkt Ihr Kostenübernahmeformular ohne sich zu registrieren. Sie erhalten das geprüfte Formular zum Ausdrucken oder Speichern. Bei einer weiteren Kostenübernahmeprüfung müssen erneut alle Unternehmensdaten eingegeben werden.

Sie haben noch Fragen?

Viele Antworten bieten Ihnen unsere FAQ. Oder nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! Sie erreichen uns telefonisch unter der (040) 202 07 - 48 39 oder per E-Mail.

Welcher Personenkreis wird nicht bezuschusst?

Seit Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 1 im Oktober 2014 ist in dieser Grundlagen-Vorschrift für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz geregelt, dass Personen mit medizinischen Qualifikationen als Ersthelferinnen oder Ersthelfer eingesetzt werden können, ohne dass sie eine Erste-Hilfe-Grundausbildung absolviert haben. Voraussetzung ist, dass sie über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen. Die BGW übernimmt in diesem Fall keine Kosten für Erste-Hilfe-Ausbildung.

Die DGUV Regel 100-001 präzisiert wie folgt, bei welchem Personenkreis Erste Hilfe zum Hauptberuf gehört:

Personen mit sanitätsdienstlicher/rettungsdienstlicher Qualifikation sind insbesondere

  • Rettungshelferinnen/-helfer, Rettungssanitäterinnen/-sanitäter,
  • Rettungsassistentinnen/-assistenten

Berufe des Gesundheitswesens sind insbesondere

  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -Kinderkrankenpfleger
  • Hebammen und Entbindungshelfer
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen bzw. -helfer
  • Altenpflegerinnen bzw. -pfleger
  • Medizinische Fachangestellte
  • Masseurinnen und Masseure
  • medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
  • Physiotherapeutinnen und -therapeuten
  • Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger
  • Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten
  • Fachangestellte für Bäderbetriebe

Sofern solche Personen mit medizinischer Qualifikation regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen oder sich anders fortbilden, müssen sie auch keine weiteren Erste-Hilfe-Schulungen/Fortbildungen besuchen. Ein Nachweis darüber hat vorzuliegen.

Fehlt die praktische Erfahrung, trägt die BGW die Kosten für die notwendige Auffrischung der Kenntnisse durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung.

Aktiv im Beruf tätige

  • Rettungshelferinnen/-helfer, Rettungssanitäterinnen/-sanitäter,
  • Rettungsassistentinnen/-assistenten
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -Kinderkrankenpfleger
  • Hebammen und Entbindungshelfer
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen bzw. -helfer
  • Altenpflegerinnen bzw. -pfleger

können als fortgebildete betriebliche Ersthelfer benannt werden. Die BGW übernimmt nicht die Kosten für die Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer oder zu betrieblichen Ersthelferin.

sind als Ersthelferinnen und Ersthelfer anzusehen. Die BGW übernimmt weder die Kosten für die Erste-Hilfe Ausbildung noch für die Fortbildung in Erster Hilfe.

Sollen die Erste-Hilfe-Ausbildung oder die Erste-Hilfe-Fortbildung im Rahmen einer Berufsausbildung absolviert werden, ist eine Kostenübernahme durch die BGW nicht möglich.

Kosten für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen, die zur beruflichen Qualifikation benötigt werden (z.B. Forderung des MDK) werden nicht von der BGW übernommen.

Die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung und die Erste-Hilfe-Fortbildung für Praktikanten, Aushilfen, ehrenamtlich Tätige, geringfügig Beschäftigte sowie Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen Jahr werden nicht von der BGW übernommen.

Mehr wissen

Informationsplattform des Fachausschusses Erste Hilfe

VBG: Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe

Wichtige Medien und Informationen

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Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte

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    Betrieblicher Ersthelfer: Finden Sie jetzt auf einfache und schnelle Weise den optimalen Erste Hilfe Kurs als betrieblicher Ersthelfer, der lehrreich ist,

    Spass macht und gesetzlich anerkannt ist

    (Infos und Anmeldung)

    PRIMEROS ist bereits seit 2005 ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen (UK). Das heißt für Sie:

    • Bei PRIMEROS erwartet Ihre Mitarbeiter Erste Hilfe Aus- und Fortbildung in geprüfter und bewährter Qualität.
    • PRIMEROS Kurse werden bei einer Überprüfung betrieblicher Ersthelfer anstandslos als Nachweis anerkannt.
    • Wir können die Kurse größtenteils über die BG oder die UK abrechnen - dadurch haben Sie oft gar keine Kosten für die Kurse.

    PRIMEROS ist Deutschlandweit tätig. Das bedeutet:

    • Sie können zu uns kommen oder wir kommen zu Ihnen - was immer für Sie bequemer ist.
    • Sie können die Ersthelfer Ausbildungen für ALLE Standorte Ihres Betriebs mit EINEM Ansprechpartner organisieren.

    (Infos und Anmeldung)

    Ich bin/werde betrieblicher Ersthelfer in meinem Unternehmen

    bei Ihnen im Haus (Inhouse-Kurs)

    PRIMEROS ist Deutschlandweit als ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften tätig:

    • Wir können die Kursgebühren über die BG oder die UK abrechnen - dadurch haben Sie oft keine Kosten für unsere Kurse.
    • Sie können zu uns kommen oder wir kommen zu Ihnen - was immer für Sie bequemer ist.

    Ich bin verantwortlich für die Bereitstellung betrieblicher Ersthelfer in meinem Betrieb

    PRIMEROS ist Deutschlandweit als ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften tätig:

    • Wir können die Kursgebühren über die BG oder die UK abrechnen - dadurch haben Sie keine Kosten für unsere Kurse.
    • Sie können zu uns kommen, oder wir kommen zu Ihnen - was immer für Sie bequemer ist.
    • Sie können die Ersthelfer Ausbildungen für ALLE Standorte Ihres Betriebs mit EINEM Ansprechpartner organisieren.

    Betrieblicher Ersthelfer - Pflicht?

    Ja, jedes Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter hat die Pflicht, für eine ausreichende Anzahl betrieblicher Ersthelfer zu sorgen. Als Ersthelfer eingesetzt werden kann nur, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

    Die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1) lautet:

    • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
    • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
      • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
      • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
      • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
      • in Hochschulen 10% der Beschäftigten

    Nach erfolgreicher Teilnahme an der Erste-Hilfe-Ausbildung muss der Unternehmer den Mitarbeiter als neuen Ersthelfer im Betrieb benennen.

    Dies kann, z. B. durch Verleihung oder Veröffentlichung einer Ernennungsurkunde (PDF, 11 kB) deutlich gemacht werden.

    Betrieblicher Ersthelfer - Aufgaben?

    Grundsätzlich müssen alle Beschäftigten eines Unternehmens sämtliche Maßnahmen zur Ersten Hilfe unterstützen und sich auf Wunsch des Unternehmers zum Ersthelfer ausbilden lassen, wenn keine persönlichen Gründe dagegen sprechen. Nach der Ausbildung übernimmt er die Erstversorgung verunfallter oder verletzter Personen, die das erste Glied der Rettungskette darstellt.

    Nach einem Unfall oder bei einem Notfall stellt der Ersthelfer die Erstversorgung des Verletzten sicher. Er ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten und diese mit entsprechender Sorgfalt durchzuführen.

    8 Stunden Erste-Hilfe-Auffrischungskurse

    8 Stunden Erste-Hilfe-Auffrischung

    Erste-Hilfe-Kenntnisse vergisst man schnell, da diese (zum Glück) selten bis gar nicht benötigt werden. Deshalb sieht der Gesetzgeber eine Auffrischung von 8 Stunden innerhalb von 4 Jahren nach einem 16 stündigen Grundkurs vor.

    Wir frischen das Erste-Hilfe Wissen ihrer MitarbeiterInnen in dieser individuell angepassten Schulung auf und informieren immer aktuell über eventuelle Veränderungen.

    Auch beraten wir sie gerne zu den gesetzlichen Anforderungen rund um betriebliche ErsthelferInnen.

    Erste-Hilfe-Kurs für Betriebliche ErsthelferInnen (BetriebssanitäterInnen), Auffrischung 4 Stunden:

    Der Auffrischungskurs von 4 Stunden muss spätesten alle 2 Jahre wiederholt werden und stellt somit eine Alternative zum 8 stündigen Auffrischungskurs (alle 4 Jahre wiederholt) dar.

    Wir kommen zu einem individuell vereinbarten Termin in ihr Unternehmen und bilden Ihre MitarbeiterInnen direkt vor Ort aus.

    lokalkompass.de

    Ersthelfer im Betrieb sind Pflicht für jeden Unternehmer – Rotes Kreuz bietet Kurse vor Ort oder auch im DRK-Zentrum an

    In Deutschland passieren im Jahr 2,4 Millionen Arbeits-Unfälle. Situationen, in denen ein Kollege am Schreibtisch oder an der Maschine zusammenbricht, weil er einen Herzinfarkt, Schlaganfall oder Kreislaufzusammenbruch erlitten hat, sind in dieser Statistik noch nicht eingerechnet.

    Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen übernehmen Kosten

    „Viele Betriebe wissen davon gar nichts”, hat Christian Lange festgestellt. Zu verlieren haben die Firmen jedenfalls nichts: Die Erste-Hilfe-Kurse für ihre Mitarbeiter sind für sie kostenlos, die Kosten übernimmt die Berufs-genossenschaft. Der Arbeitgeber muss seine Betriebshelfer lediglich für zwei Tage freistellen.

    DRK-Geschäftsstelle hilft bei Terminorganisation

    „Betriebe oder auch Sportvereine müssen Terminwünsche nur an unsere Geschäftsstelle leiten und von dort wird alles Weitere dann organisiert“, so Werner Rautenberg weiter. Ansprechpartner für Kursanfragen ist beim Roten Kreuz Herr Markus Eisenhuth unter der Rufnummer 0 23 27 – 8 70 19.

    Erste Hilfe Kurse Bonn

    Die Gründe einen Erste Hilfe Kurs zu absolvieren sind genauso vielfältig als auch wichtig. Notfallcoaching ist staatlich anerkannt und von der Berufsgenossenschaft ermächtigt sämtliche Erste Hilfe Kurse durchzuführen und eine Teilnahmebescheinigung auszustellen. Der Notfallcoach bildet seit Jahren (werdende) Eltern, Mütter, Väter, Trainer, Fahrschüler, medizinisches Personal, Lehrer, Erzieher, betriebliche Ersthelfer und ganze Gruppen zu qualifizierten Ersthelfern aus.

    Die verschiedenen Seminare berücksichtigen dabei die individuellen Bedürfnisse der Kursteilnehmer. Firmen, Behörden und Gruppen fragen nach In-House-Schulungen mit Ihren Wunschthemen!

    Auswertung der Wiederbelebung am Beamer!

    Erste Hilfe in der Freizeit

    1. Unterscheidung der Kurse

    1.1 Erste Hilfe Kurs

    Der Erste Hilfe Kurs umfasst 1 Tag (6 Std. 45min. und Pausen). Lebensbedrohliche Erkrankungen und Störungen des Bewusstseins werden durch Themen der Verbände und weitere Erkrankungen ergänzt.

    1.2 LSM Kurs

    Der LSM Kurs umfasst ebenfalls 1 Tag (6 Stunden 45min. und Pausen). Themen der Lebensbedrohlichen Erkrankungen und Verletzungen stehen für Führerscheinbewerber hier im Vordergrund.

    1.3 Erste Hilfe Schulung

    Seit dem April 2015 wird nicht mehr zwischen den unterschiedlichen Erste Hilfe Kursen und deren unterschiedlichen Namen unterschieden. In den letzten Jahrzehnten haben sich viele Namen für Erste Hilfe Kurse in der Bevölkerung etabliert. Einige nannten es den DRK Kurs, andere LSM Kurs, Erste Hilfe Führerschein, Erste Hilfe für Firmen, Erste Hilfe für betriebliche Ersthelfer und viele weitere Namen. Deutschlandweit gilt seit dem 01.04.2015 eine einheitliche Erste Hilfe Schulung für alle Personen. Dieser Kurs wird deutschlandweit anerkannt. Sie erkennen Ihn daran das der neue Erste Hilfe Kurs nur noch 1 Tag dauert und 9 Unterrichtseinheiten umfasst.

    2. Beispiele LSM Kurse

    Autoführerschein (Klasse B,B1,BE)

    Motorradführerschein (Klasse A,A1)

    Rollferführerschein und sonstige (Klasse L,M,S und T)

    Haushaltsunfälle führen die Unfallstatistik an. Lernen Sie im Erste Hilfe Kurs die richtigen Maßnahmen zu ergreifen

    3. Beispiele Erste Hilfe Kurse

    Berufskraftfahrer / LKW Führerschein

    Fitnesstrainer (C-Lizenz / B-Lizenz)

    Erste Hilfe Kurs für Jugendleiter. Jugendleiter tragen eine große Verantwortung gegenüber Kinder und Eltern.

    Erste Hilfe Kurs für Rettungsschwimmer

    Taekwondo / 1. Dan (schwarzer Gürtel / Schwarzgurtprüfung)

    Taucher / PADI Rescue Diver / SSI Diver Stress & Rescue

    Trainer B Lizenz (Breitensport / Leistungssport)

    Trainer C Linzenz (Breitensport / Leistungssport)

    Umschreibung eines ausländischem Führerschein (3,5t und 7,5t)

    Wiedererteilung Führerschein Klasse 3

    4. Beispiel Erste Hilfe Kurs am Kind

    Speziell für Eltern und Erzieher. Erste Hilfe Kurse am Kind.

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