понедельник, 25 декабря 2017 г.

wie_lange_ist_der_erste_hilfe_kurs_gültig

Wie lange ist der erste hilfe kurs gültig

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist - im Gegensatz zu den berufsgenossenschaftlichen Kursen - Ihr Leben lang gültig (Stand: 2012). Es gibt - entgegen einer weitläufigen Meinung - kein "Ablaufdatum" für den Erste-Hilfe-Kurs, der Kurs gilt also für den Führerschein- wenn eine Bescheinigung vorliegt - bis an das Lebensende.

Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt. Hier steht lediglich, dass Sie als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen müssen, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen müssen

Auch wenn eine regelmäßige Wiederholung der Erste-Hilfe-Kenntnisse wünschenswert und ratsam ist: Der Erste-Hilfe-Kurs bzw. Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurs für den Führerschein gilt unbegrenzt.

Ihre Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert Ihre "alte" Bescheinigung nicht?

Ja, auch wir hören immer wieder, dass es Fahrerlaubnis-Behörden gibt, die Bescheinigungen, die älter als 2 (oder 3) Jahre sind, nicht akzeptieren. Beim Führerschein-Sehtest ist dies korrekt, dieser gilt nur 2 Jahre.

Tipp: Verweisen Sie auf den §19 FeV. Hier ist klar geregelt, welchen Kurs Sie benötigen. Ein Ablauf-Datum wird Ihre Behörde vergeblich suchen.

Wie lange ist der erste hilfe kurs gültig

Allgemein gilt: Ein Erste-Hilfe-Kurs ist grundsätzlich immer "gültig". Es gibt jedoch Voraussetzungen und Einsatz-Zwecke, für die das Ausstellungsdatum eines Erste-Hilfe-Kurses eine vorgeschriebene Frist nicht übersteigen darf.

Unabhängig von gesetzlichen Fristen ist es natürlich fraglich was Ihnen ein Erste-Hilfe-Kurs noch bringt, der 20 Jahre alt ist. Sinnvoll ist es, den Kurs alle 2-3 Jahre auf zu frischen.

Jetzt aber zu den Fristen: Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Vorerst sollten Sie prüfen, ob die Stelle, bei der Sie den Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt haben, oder wo Sie den Erste-Hilfe-Kurs besuchen möchten, für den entsprechenden Zweck überhaupt zugelassen ist. Für den Führerschein ist eine Zulassung nach FeV, für den Betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs ist eine Zulassung durch die Berufsgenossenschaften nötig. Dies ist stets auf der Bescheinigung vermerkt. Hat der Träger keine solche Zulassung, dann ist der Kurs für Ihren Zweck auch nicht gültig, auch wenn Sie den Kurs erst vor kurzem besucht haben.

PRIMEROS ist beispielsweise durch alle Behörden und für alle Zwecke staatlich anerkannt. Wir gehen im weiteren davon aus, dass der Träger, bei dem Sie einen Kurs besuchen möchten, zugelassen ist.

Dann gelten folgende Fristen:

Für den Führerschein (egal welche Führerscheinklasse): unbegrenzt (siehe §19 FeV, hier sind keine Einschränkungen beschrieben).

Für betriebliche Ersthelfer: Zwei Jahre (BGV A1). Innerhalb von 2 Jahren muss eine 1-tägige Auffrischung besucht werden, ansonsten werden Sie von den Berufsgenossenschaften nicht mehr als betrieblicher Ersthelfer anerkannt.

Für die Rettungssanitäter-Ausbildung: Zwei Jahre (je nach bundeslandspezifischer RS-Verordnung).

Für Medizin-Studenten: Eigentlich unbegrenzt (aber: Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Landesprüfungsamt nach. Es gibt regionale Sonderregelungen in manchen Bundesländern, bspw NRW oder Hamburg).

Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs gültig ?

Ich würde ganz gerne den Erste-Hilfe kurs zusammen mit meinen Freunden machen. Meine Freunde machen jetzt alle ihren Führerschein, bei mir dauert es aber noch 1 1/2 Jahre bis ich meine Fahrerlaubnis ab 17 bekomme, da ich jünger bin als meine Freunde. Gilt die Bescheinigung für den Kurs noch in 1 1/2 Jahren wenn ich den Kurs jetzt schon mache?

6 Antworten

Der Nachweis des EHK ist zum Erwerb einer Fahrerlaubnis unbegrenzt gültig.

ja er ist in 1 1/2 jahren noch gültig und ein Erster Hilfe Kurs ist immer zu gebrauchen!

okay danke für die Antwort :)

Auch wenn hier immer wieder das Märchen einer 2-Jahres-Frist erzählt wird:

Die neue Erste-Hilfe Kurse sind lebenslang gültig

Im gegensats LSM(lebensrettende Sofortmaßnahmen). Die sind nur bis 21. Oktober 2017 gültig

Bei mir dauert er einen halben Tag und die Bescheinigung ist 5 Jahre gültig

Also kann ich den jetzt machen und ich muss den in 1 1/2 Jahren nicht noch mal machen?

Ja, so sieht es aus.

Leider falsch - Eine zeitliche Gültigkeit eines EH-Kurses gibt es in der FEV nicht!

Es ist vielleicht deine Meinung, aber dort, wo ich meinen erste Hilfe Kurs gemacht habe, für die Fahrschule, dort wurde es so angesagt

In der Frage oben fehlt "gültig"

Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen/Erste-Hilfe-Kurs

Für die Erteilung einer Lenkberechtigung ist ein Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder über die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses zu erbringen.

  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen: sechs Stunden für alle Klassen, außer Klasse AM, Klasse D und Klasse DE
  • Erste-Hilfe-Kurs: 16 Stunden für die Klasse D und Klasse DE

Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der Erste-Hilfe-Kurs wird im Regelfall über Vermittlung der Fahrschule angeboten.

Bei folgenden Institutionen werden beispielsweise Erste-Hilfe-Kurse angeboten:

Bei der sechsstündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gibt es keine Beschränkung der Gültigkeitsdauer.

Rechtsgrundlagen

  • Führerscheingesetz (FSG)
  • Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Ein Erste-Hilfe-Kurs trainiert die Fähigkeiten zu lebensrettenden Maßnahmen

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Nach einem Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei einem Unfall die Opfer versorgen

Nur um die 14 Prozent der Deutschen schätzen ihre Kenntnisse bei der Ersten Hilfe als ausreichend ein. Doch jeder kann einmal in die Situation geraten, in der er Erste Hilfe leisten muss. In einem Erste-Hilfe-Kurs können Interessierte sich mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen auseinandersetzen und somit lernen, wie man Leben rettet.

Vor der Erteilung der Führerscheinklassen ist deswegen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben. Doch welchen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein muss ich belegen, damit ich bei einem Unfall helfen kann? Achten Sie darauf, dass der von Ihnen ausgewählte Kurs den Vorgaben aus der Fahrerlaubnisverordnung entspricht. Dort heißt es in Paragraph 19:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

Ab dem 01.04.2015 ersetzt der neue Erste-Hilfe-Kurs den Kurs zu den lebensrettenden Maßnahmen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist für den Führerschein nur ein „kleiner“ Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend gewesen. Dieser wurde auch LSM-Kurs (für lebensrettende Sofortmaßnahmen) oder umgangssprachlich auch Rotkreuzkurs genannt.

In gewerblichen Betrieben muss jeweils eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern vorhanden sein. Auch diese können den Erste-Hilfe-Kurs in neun Stunden besuchen, um sich zum Betriebshelfer ausbilden zu lassen.

Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses

Die Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses bestehen nicht nur aus Theorie, vor allem soll auch die Praxis geübt werden, so dass die Teilnehmer bei einem Notfall die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen wie z.B. die stabile Seitenlage richtig ausführen können. Der Notarzt benötigt meist um die neun bis elf Minuten, bis er am Unfallort angetroffen ist. Der Erste-Hilfe-Kurs bildet Unfallzeugen dazu aus, in diesem Zeitraum die passenden Maßnahmen zu treffen. Die Teilnehmer sollen ihre Angst verlieren, bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen (diese verhindert oft das Eingreifen der Unfallzeugen) und bei einem Unfall das notwendige Wissen abrufbereit zu haben.

Inhalte des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein sind unter anderem:

  • Richtiges Vorgehen bei einem Unfall, den Unfall dem Rettungsdienst melden, sich um die Opfer kümmern
  • Gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe
  • Erkennen von Störungen des Bewusstseins
  • Den Helm abnehmen (bei einem Unfall)
  • Die Bestandteile der Rettungskette
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei bedrohlichen Blutungen, einem Herzinfarkt oder Schock
  • Stabile Seitenlage
  • Erste-Hilfe-Herzdruckmassage, Beatmung, Wiederbelebung

Erste-Hilfe-Kurs: Kosten zwischen 20 und 40 Euro

Der bekannteste Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse ist sicherlich das Deutsche Rote Kreuz. Aber auch die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund bieten den Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs und viele weitere besondere Erste-Hilfe-Kurse an. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich auf um die 20 – 40 Euro.

Nachdem Sie den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein absolviert haben, erhalten Sie vom Seminarleiter ein Zertifikat zur bestandenen Teilnahme. Eine Abschlussprüfung oder Ähnliches ist nicht erforderlich. Das Teilnahmezertifikat müssen Sie bei der Führerscheinzulassungsstelle vorlegen, wenn Sie dort Ihren Führerschein beantragen. Oft bietet auch die Fahrschule in Zusammenarbeit mit z.B. dem DRK einen Erste-Hilfe-Kurs an und organisiert dann sogar die Einreichung der Zertifikate bei der Führerscheinzulassungsstelle.

Änderungen im Erste-Hilfe-Kurs ab 2015

In wenigen Stunden ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein abgeschlossen

Seit 2015 sind für den Erwerb des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein neun Unterrichtsstunde notwendig. Die neuen Kurse sollen außerdem nur noch sehr knapp auf die Theorie der lebensrettenden Maßnahmen eingehen, stattdessen wird der Fokus noch stärker auf die praktische Anwendung des Wissens gelegt.

In Kleingruppen lernen die Teilnehmer, wie sie sich bei einem Unfall richtig verhalten und wie sie bei der Versorgung der Opfer kooperieren. Dabei fungieren besondere Puppen als Anschauungsmaterial. An diesen kann beispielsweise eine Herzdruckmassage eingeübt werden. Schließlich haben die Teilnehmer auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen und erhalten professionelles Wissen zur Ersten Hilfe.

Erste-Hilfe-Kurs – Gültigkeit ist unbegrenzt

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Dies gilt auch für Berufskraftfahrer wie Busfahrer oder LKW-Fahrer. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten. Es gibt auch Auffrischungs-Kurse, die Interessierten für wenig Geld und mit kurzem Zeitaufwand das Wissen vermitteln. Diese Angebote sollten Ersthelfer spätestens alle drei bis vier Jahre wahrnehmen. Denn das vermittelte Wissen vergessen die Teilnehmer schnell, da sie es im Normalfall nur sehr selten anwenden müssen- glücklicherweise. Gerade in einem Notfall geraten viele Menschen in Panik, was den Zugriff auf das vielleicht schon eingerostete Wissen zusätzlich erschwert.

Erste-Hilfe-Kurs für alle Führerscheinklassen

Bewerber um eine Fahrerlaubnis aller Klassen müssen vor der Erteilung der Fahrerlaubnis den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Er umfasst neun Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

Auch die Fortbildung zum Ersthelfer besteht aus neun Unterrichtseinheiten und kostet um die 20 bis 40 Euro. Der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig.

Erste-Hilfe: Auffrischung der Praxis ist wichtig

Ein Auffrischungskurs für die Erste Hilfe ist meist ein Tageskurs, bei dem vor allem die praktischen Erste-Hilfe-Maßnahmen wiederholt werden. Die Teilnehmer können Fragen stellen, um Wissenslücken zu schließen.

Erste-Hilfe-Kurse für Kinder

Um stetig das Wissen zur Ersten Hilfe zu erweitern, können Interessierte auch Erste-Hilfe-Kurse zu besonderen Themen besuchen. Wer beispielsweise ein Kind hat, kann sich in einem besonderen Erste-Hilfe-Kurs über häufige Unfall-Gefahren für Kinder informieren. Denn Kinder sind keine „kleinen Erwachsenen“; kommt es zu einem Notfall, in dem ein Kind involviert sind, so sollten einige Besonderheiten beachtet werden, über die Sie in den entsprechenden Kursen Informationen erhalten. Auch Kinder selbst können schon im jungen Alter einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Ganze Schulklassen können gemeinsam auf die Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult werden, so dass die Kinder das Wissen um die lebensrettenden Sofortmaßnahmen bereits im jungen Alter verinnerlichen.

Vor dem Führerschein benötigen Sie ein Teilnahmezertifikat für den Erste-Hilfe-Kurs

Neben dem Erste-Hilfe-Grundkurs gibt es auch Erste-Hilfe-Kurse für die Notfall-Behandlung von Senioren oder Sportverletzungen. Sogar Erste-Hilfe-Kurse für Hundebesitzer werden angeboten! Wer einen solchen Sonderkurs besucht, lernt nicht nur – auf die eigenen Bedürfnisse angepasste – Techniken der Ersten-Hilfe, sondern frischt nebenbei sein altes Wissen in dem Bereich auf. Da bei den Deutschen der letzte Kurs zur Ersten Hilfe durchschnittlich schon 15 Jahre her ist, kann der Besuch eines Auffrischungskurses nicht schaden. Und wer weiß, ob die eigenen Maßnahmen zur Ersten Hilfe nicht einmal jemandem das Leben retten werden?

Übrigens bieten verschiedene Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen auch Gutscheine für die Kurse an. Diese können auch verschenkt werden.

Ersthelfer im Betrieb

Auch als berufliche Fortbildung kann ein Erste-Hilfe-Kurs verstanden werden. Am Arbeitsplatz muss es Menschen geben, die bei einem Notfall wissen, wie Sie richtig helfen. Zu diesem Zweck gibt es die betriebliche Ausbildung. Bei einem Betrieb mit zwei bis 20 Mitarbeitern muss ein Mitarbeiter einen Erste-Hilfe-Schein erworben haben. Der neunstündige Erste-Hilfe-Lehrgang, der auch für den Führerschein erforderlich ist, ist hier ausreichend.

Mängel bei den Erste-Hilfe-Kursen

In Deutschland besucht jährlich etwa eine Million Menschen einen Erste-Hilfe-Kurs. Eine aktuelle Studie hat festgestellt, dass die Qualität der Kurse häufig nicht zufriedenstellend ist. Mängel in der Ausbildung zum Sanitäter können aber bei einem Notfall dazu führen, dass die falschen Sofortmaßnahmen ergriffen werden.

Tatsächlich ist die Quote der Menschen, die bei einem Herzstillstand reanimieren, in Deutschland nur bei 15 Prozent. Dabei sinkt die Wahrscheinlichkeit, einen Herzstillstand zu überleben, mit jeder Minute, die nicht reanimiert wird. Das liegt möglicherweise auch daran, dass die deutschen Erste-Hilfe-Kurse sich nicht ausreichend mit diesem Thema befassen. Da sich in Deutschland täglich um die 2500 Erste-Hilfe-Fälle ereignen, ist eine gute Ausbildung auf diesem Feld jedoch für jeden wichtig.

24 Kommentare

Ich möchte an den Cors für den Fürerschein teilnemen.

Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass der Erste-Hilfe-Kurs nach 2 Jahre ungültig ist. §19 FeV steht lediglich, dass ein Kurs nötig ist.

wie wir bereits auch im Text beschrieben haben, ist der Erste-Hilfe-Schein für den Führerschein unbegrenzt gültig. Wie Sie richtig bemerken, wird in der FeV keine entsprechende Frist gesetzt. Nur bei bestimmten Berufen oder Aufgaben ist eine regelmäßige Auffrischung notwendig.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

eine Ersterteilung des Führerschein

Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass die Sofortmaßnahme am Unfallort für von 1990 nach 17 Jahren ungültig ist. Trotzallen sagt die Führerscheinstelle das dieser nicht mehr Gültig ist.

der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig. Bei bestimmten Berufen oder Aufgaben bedarf es jedoch einer regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse. Möglicherweise erkennt die Führerscheinstelle Ihren Schein aus diesem Grund nicht an.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Bezüglich des Abschnitts „Großer Erste-Hilfe-Kurs für Berufskraftfahrer“:

in der aktuellen FeV der Juris GmbH finde ich lediglich die Erwähnung des 9 -stündigen Erste Hilfe Kurses.

Dabei wird NICHT in den Führerschein-Klassen unterschieden.

Auch andere, allerdings nicht öffentlich-rechtliche Seiten im Internet sagen, dass 9 Stunden für z.B. Berufskraftfahrer reichen.

Könnten Sie das bitte noch einmal überprüfen oder mir sagen was ich da falsch verstanden habe ?

Sie haben vollkommen recht. Seit der Änderung 2016 gibt es für alle Fahrzeugklassen nur noch den 9-stündigen Kurs. Diese Änderung ist zwar im Artikel bereits angesprochen, allerdings werden wir den Text überarbeiten, damit es deutlicher wird. Daher ein großes Dankeschön für den Hinweis.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Ich mache gerade den CE Führerschein. Für meinen B Schein von vor 6 Jahren habe ich den alten großen Erstehilfe Kurs gemacht. Muss ich jetzt noch mal nen Kurs besuchen oder langt mein alter Schein aus?

in der Regel verliert der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein nicht seine Gültigkeit.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

hallo. ich habe 2012 schon mal den großen Erste-Hilfe-Kurs gemacht (für den Führerschein nur den habe ich damals nicht gemacht) jetzt versuche ich es noch mal ist der schein noch gültig oder muss ich neuen machen?

der Erste Hilfe-Kurs verfällt beim Führerschein nicht. Wenn Sie den Beleg haben, sollte das gehen. Natürlich ist eine Auffrischung Ihrer Kenntnisse aber durchaus ratsam.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo, ich habe in diesem Jahr meinen Ersthelferschein im Betrieb gemacht und fahre seit ca. 12 Jahren mit dem Auto, muss ich, wenn ich jetzt den Motorradführerschein machen möchte, nochmals einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder hat sich das für mich erledigt durch den Ersthelferschein und Erste-Hilfe-Kurs vor 12 Jahren?

Danke für eine Aufklärung!

in der Regel müssen Die den Kurs nicht noch einmal absolvieren. Sie sollten aber noch einmal bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen, wie dies dort gehandhabt wird.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Alle alten LSM-Kurse (8 Unterrichtseinheiten) verlieren in 2017 ihre Gültigkeit gemäß den Richtlinien der 2. ÄndVO-FeV.

Im Entwurf aus dem Jahre 2015 steht: 2 Jahre nach Inkrafttreten (21.10.2015).

Ab diesem Tag dürfen somit die Führerscheinstellen nur noch 9 UE-Erste Hilfe Kurse anerkennen!

Hallo, habe meinen 1. Hilfe Kurs im Juni 2014 bei den Johannitern gemacht für den Schulsanitätsdienst. Muss ich einen neuen 1. Hilfe Kurs machen oder reicht der Kurs? Habe noch den Beleg für diesen Kurs. Oder reicht es wenn ich den bei meiner Fahrschule abgeben?

der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als zwei Jahre her sein. Dementsprechend müssten Sie einen neuen absolvieren.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe eine Frage und war habe ich gerade meine Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen möchte jetzt einen Führerschein Klasse C machen brauche dafür einen ersthelfer schein..

Muss ich tatsächlich einen erste hilfe urs belegen oder reicht es wenn ich mein Ausbildugseugniss vorlege?

§ 19 Abs. 3 FEV können Sie Folgendes entnehmen: Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer … eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo ich möchte Führerschein für klasse B machen und möchte gern mal wissen wann der nächste kurs für erste Hilfe ist . Gruß Dajsna

Sie können einen Erste Hilfe Kurs bei verschiedenen Anbietern absolvieren: das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund. Dort können Sie sich informieren, wann der nächste Kurs in Ihrer Nähe angeboten wird.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe vor 2 Jahren eine ,,Erste Hilfe Ausbildung in Bildungs – und Betreuungseinrichtungen für Kinder“, die 9 Stunden umfasste, absolviert. Jetzt möchte ich meinen Führerschein machen. In ihrem Beitrag steht aber, wenn man diesen aus beruflichen Gründen macht, ist dieser nach 2 Jahren nicht mehr gültig. Wieso ist er denn, wenn er aus beruflichen Gründen gemacht wurde, nach 2 Jahren nicht mehr gültig?

für den Führerschein sollte der Kurs unbegrenzt gültig sein, vorausgesetzt er ist gemäß FeV geeignet. Das sollte auf dem Zertifikat stehen. Im beruflichen Umfeld müssten Sie ggf. einen neuen Kurs machen. Es gab auch schon Fälle, in denen die Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Erste-Hilfe-Schein verlangt hat, weil der abgegebene ein gewisses Alter überschritten hat. Die FeV macht zwar keine Einschränkung bezüglich der Gültigkeit, allerdings sollten Sie aus eigenem Interesse über eine Auffrischung nachdenken, um im Ernstfall auch wirklich gerüstet zu sein.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe meinen Erste Hilfe Kurs 2014 im Betrieb gemacht und bin/war Betrieblicher Ersthelfer in einem Betrieb mit ca. 600 Mitarbeiter. Nun ist ja laut Ihren Angaben die Gültigkeit auf 2 Jahre beschränkt. Somit wäre mein Betrieblicher Ersthelfer nicht mehr gültig. Ist der Betrieb verpflichtet genügend Ersthelfer im Betrieb zu haben, oder gibt es da irgendwelche Ausnahmen?

Könnte / dürfte ich im Notfall reanimieren/ Defibrillator einsetzen auch wenn mein Ersthelferschein abgelaufen ist ? Ich habe ja noch den erste Hilfe Kurs vom Führerschein der seine Gültigkeit nicht verliert………

bei Betrieben mit mehr als 20 Anwesenden müssen – je nach Betriebsart – fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten als betrieblicher Ersthelfer ausgebildet werden. Die Nutzung der automatischen Defibrillatoren ist im Notfall jedem gestattet.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Wie lange ist der erste-hilfe-kurs gültig?

Die frage hat zwar nicht viel mit motorrad zu tun aber ich möchte das jetzt unbedingt wissen ^^ wollte mich nächste woche für den A-führerschein anmelden, hab 2005 mein B gemacht und würde gerne wissen ob der erste-hilfe-kurs von damals noch gültig ist?? danke

8 Antworten

Ich finde es auch wichtig den Kurs nochmal aufzufrischen, werde das auch demnächst machen - möchte nur wissen ob mir die alte bescheinigung von 2005 reicht um mein Antrag abzugeben, nachdem des ja bis 6 Wochen dauern kann bis der durch ist

Sehe ich auch so Lebensrettende Sofortmaßnahmen 1 Jahr, erste Hilfe Kurs 2 JAhre Gültigkeit. Ersthelfer müssen alle 2 Jahre zur Nachschulung. Happy Day Jens

Auch wenn kein Zwang vorliegt, nutze die Gelegenheit das Erlernte aufzufrischen. Ich mache es regelmäßig und konnte schon öfter Hilfe leisten. Bei jeder Auffrischung kommt etwas wieder aus der Erinnerung, dass Du aber wieder "vergisst". Es bleibt aber im Unterbewusstsein. Wenn Du Hilfe leistest, bist Du selbstsicher als andere und kannst das "vergessene" abrufen. Das kann Leben retten. Bedenke, es können auch Deine Familienangehörige oder Freunde sein, die Deine Hilfe benötigen. Gruß Bonny

Meines Wissens nach darf der Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen nicht älter als 1 Jahr, der Erste Hilfe Kurs nicht älter als 2 Jahre sein.

Da Du 2005 den Kurs absolviert hast, werden sie Dir nahelegen einen neuen Kurs zu besuchen. Würde es an Deiner Stelle auch in Anspruch nehmen, eine Auffrischung ist immer wichtig. Man vergisst viel.

Die Frage hat ne Menge mit Motorrad zu tun. Erste Hilfe ist immer wichtig.

Zu deiner Frage: Keine Auffrischung gesetzlich vorgeschrieben. Ich hab im gleichen Abstand den Motorradschein hinterhergemacht (Auto 2004, Motorrad letzen Sommer) und musste zu keinem Kurs. Lediglich ein paar Theoriestunden in der Fahrschule werden dir aufgebrummt.

Dennoch ist es sinnvoll, regelmässig zu einem Erste- Hilfe Kurs zu gehen, wie ulrich schon sagte.

Man muß nur beim Ersterwerb eines Führerscheins den (1.Hilfekurs)Sofortmaßnahmenkurs machen.Wenn du später den LKW/BUS-Schein machst ist der 1.Hilfekurs nötig.Im eigenen Interesse solltest du den Kurs jedoch nach ca.5 Jahren auffrischen.

Man kann natürlich auch fragen, ob gültig nicht bedeuten sollte, wie lange du dich noch an die Verhaltensweisen erinnerst. Das regelmäßige Üben hilft dir und anderen.

Erste-Hilfe-Kurs Führerschein

Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist eine der Vorraussetzungen um diesen zu erwerben. Die Bezeichnung Erste-Hilfe-Kurs ist nicht ganz korrekt, denn es gibt zwei verschiedene Grundkurse. Welcher der Kurse erforderlich ist, hängt von der Art der angestrebten Fahrerlaubnis ab. Dies ist im § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt.

Wer einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erhalten möchte, braucht den Kurs “Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort”, der kurz auch als LSMU bezeichnet wird. Wer also einen Führerschein für Pkws, Motorräder oder landwirtschaftliche Fahrzeuge anstrebt, benötigt nur diesen Kurs.

Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E, wenn also Lkws oder Busse gefahren werden sollen, ist der Kurs “Erste Hilfe” erforderlich.

Der Kurs LSMU im Überblick

Der Kurs dauert in der Regel vier Stunden á 90 Minuten. Das Gesetz schreibt keine Dauer vor, nur die Inhalte. In diesem Kurs werden Kenntnisse über lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. Der Kurs umfasst theoretischen Unterricht sowie praktische Übungen.

Der Fokus ist auf die Erstversorgung von im Straßenverkehr Verletzen ausgerichtet. Die Teilnehmer erfahren, was bei der Rettung und Lagerung von Verletzen zu beachten ist. Zusätzlich werden sie mit den Grundzügen von lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut gemacht. Alle Teilnehmer des Kurses bekommen eine Bescheinigung über die Teilnahme, eine Prüfung findet nicht statt.

Die Erste Hilfe Ausbildung

Diese Kurse gehen über acht Stunden á 90 Minuten. Die Lerninhalte umfassen die gleichen Themengebiete, die auch im Kurs LSMU behandelt werden. Die vermittelten Kenntnisse sind aber umfassender und nicht ausschließlich auf Unfallverletzungen im Straßenverkehr beschränkt. Die Teilnehmer lernen die Versorgung von Verletzungen, Verbrennungen, das Erkennen von Schockzuständen und Vergiftungen. Auch bei diesem Kurs bekommen die Teilnehmer eine Bescheinigung, eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Andere Wege, die Kenntnisse nachzuweisen

Die Fahrerlaubnis-Verordnung schreibt nicht das Belegen der Kurse vor, sondern den Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse erworben wurden. Dieser Nachweis kann auch durch eine Berufsausbildung erbracht werden. Absolventen der ärztlichen oder zahnärztlichen Staatsprüfung beziehungsweise wer einen Gesundheitsfachberuf erlernt hat, muss an keinen dieser Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein als Ersthelfer teilnehmen.

Gültigkeit der Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein

Im § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist keine Wiederholung der Kurse vorgeschrieben, daher sind die Bescheinigung für das ganze Leben gültig. Das Gesetz schreibt auch keinen maximalen Abstand zwischen dem Absolvieren des Kurses und dem Antrag auf einen Führerschein vor. Der Nachweis ist daher auch gültig, wenn der Führerschein erst Jahre später gemacht wird oder bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

Kosten und Veranstalter der Kurse

Die Bescheinigungen werden von verschiedenen zur Ausbildung und Bescheinigung berechtigten Institutionen erteilt. Üblicherweise veranstalten die örtlichen Rettungsdienste wie das DRK, die Malteser- oder Johanniterunfallhilfe diese Kurse.

Die Preise werden von den jeweiligen Veranstaltern der Kurse festgelegt. Für den LMSU müssen meist Beträge zwischen 15 Euro und 30 Euro veranschlagt werden, der Erste-Hilfe-Kurs für Führerscheine ist meistens kaum teurer.

Übrigens, aus § 2 der Straßenverkehrsordnung kann eine Wiederholungspflicht abgeleitet werden. Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Dieser Vorschrift hat zwar keine konkrete Auswirkung auf den Führerschein, sollte aber Anlass sein, den Kurs regelmäßig zu wiederholen.

BIld oben: © panthermedia.net / deltaart

5 Kommentare zu "Erste-Hilfe-Kurs Führerschein"

Ich war in der Armee. Brauch ich dann einen erste Hilfe Schein für den Führerschein Neuerteilung?

Ist die Aufteilung in 4 Stunden vs 8 Stunden noch aktuell? Ich glaube nicht

Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen den Erste-Hilfe-Kursen. Es existiert nur noch der Kurs mit 9 UE für alle Fahrzeugklassen.

Wie alt ist dieser bericht ?

Der Inhalt ist veraltet. Seit April 2015 bzw. Herbst 2015 ist die Fahrerlaubnisverordnung geändert: Es gibt für alle Führerscheinklassen nur noch die Schulung mit neun Unterrichtseinheiten.

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Wer schreibt hier

Hi. Schön, dass du hier bist! Mein Name ist Simon und als begeisterter Fahrer von allem "was ein Motor hat", hatte ich die Idee möglichst alle Führerscheine genauer zu erklären und im Internet vorzustellen, wie man zum Beispiel günstig und schnell zum eigenen Auto kommt.

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Letzte Aktualisierung am 29.11.2017 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Wie Lange ist der Erste-Hilfe Kurs gültig?

Hallo, meine beste Freundin macht bald (sommer) den Führerschein (begleitete fahren) also sie ist 16. Sie wollte, dass ich auch mit mache, dass sie da nicht so allein ist und keinen kennt. Ich werde aber erst 5 tage nach dem Kurs 16. Der Kurs wäre Mitte Juni und ich fange erst im Winter dieses Jahr an. Ist der dann überhaupt noch gültig? Weil ich bekomme ja meinen Führerschein mit 17 Jahren erst 1 jahr und 5 tage nach dem Kurs! Ich habe auch gehört, dass der nur 1 jahr gültig ist. stimmt das ?

5 Antworten

Der ist 2 Jahre lang gültig, danach musst du den erneut belegen. Wenn du jetzt schon da hin gehst, behalte die Bestätigung, die du am Ende erhalten wirst, gut auf. Sonst musst du die später für knapp 10€ oder so neu ausstellen lassen

Der ist 2 Jahre lang gültig, danach musst du den erneut belegen

Nein, die Bescheinigung ist wie immer zum Erwerb einer Fahrerlaubnis unbegrenzt gültig

lesen und verstehen@peteMuell

Wie kann es dann sein, dass ein Freund von mir den erneut machen musste, weil er den zwei Jahre vor seinem Autoführerschein gemacht hat?

weil dein Freund meinte, dass es Recht ist.

Ist es aber nicht

der Erste-Hilfe-Nachweis ist im Gegensatz zur Sehtestbescheinigung unbefristet gültig .

Es soll zwar manche FS-Stellen geben die älteren Nachweise nicht annehmen. Dies ist aber rechtlich nicht zulässig.

Ich würde in so einem Fall von der FS-Stelle die Rechtsgrundlage verlangen, wonach der Nachweis nur 2 Jahre gültig sein soll.

Sie werden sie dir nicht nennen können, weil es sie nicht gibt.

Im Zweifel oder bei Sturheit der Mitarbeiter die Aufsichtsbehörde einschalten.

Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt.

Hier steht lediglich, dass du als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen musst, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen musst.

Ein Ablauf-Datum wird die Behörde vergeblich suchen, weil es in dem genannten Paragrafen keine gibt.

Die läuft nicht ab. Zumindestens war es immer so. Ich habe meinen FS seit 12 Jahren und mußte den bisher nicht erneuern.

Obwohl es besser wäre wenn man den Kurs z.B. alle 2 Jahre auffrischen müßte.

Die Bescheinigung für den FS darf bei Eingang bei der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein Normalerweise. So haben sie es uns zumindest bei der Ausbildung zum Erstehilfe-Referenten letztes Jahr erklärt.

Die Bescheinigung für den FS darf bei Eingang bei der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein Normalerweise

Falsch, die Bescheinigung ist zum Erwerb einer Fahrerlaubnis unbegrenzt gültig

lesen und lernen

Eine Erste Hilfe Kurs hat kein verfalsdatum.

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Also wenn ich jz den Erste HIlfe Kurs machen. Kann ich auch in 10 Jahren den Führerschien machen oder gibt es da eine Deadline bis wann es gültig ist?

Hallo, ich hab gerade mit dem Führerschein angefangen und bin 17 1/2 und um zur praktischen prüfung gehen zu dürfen brauch ich ja den Erste-Hilfe-Kurs.. Jetzt ist meine Frage wie viele Stunden bzw. Tage ich brauche damit ich an der Prüfung teilnehmen kann?

Ich hab letztes jahr den Führerschein Klasse M gemacht, also Roller. Den Erste-Hilfe-Kurs machte ich Ende 2010 im Winter. Ich wollte mich jetzt für den Autoführerschein anmelden, aber mein Fahrlehrer meinte ich muss den Erste-Hilfe-Kurs wiederholen da es länger als 1 Jahr her ist das ich ihn gemacht hab, stimmt das? Im Internet finde ich nur, das der Kurs nicht wiederholt werden muss oder erst nach 2 oder 3 Jahren. In meiner alten Fahrschule wurde mir auch gesagt, dass ich den Kurs nicht mehr wiederholen müsste.

Hallo! Ich mache derzeit den Führerschein der Klasse CE für meinen Arbeitgeber. Nun war ich diesen Montag bei einem Erste Hilfe Kurs. (Während der Arbeitszeit). Nun möchte mir mein Chef einen Tag Urlaub dafür abziehen. Kann man den Erste Hilfe Kurs (den ich für meinen LKW Führerschein brauche) als Bildungsurlaub beantragen?

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Hallo und zwar hab ich vorletztes Jahr den "Erste-Hilfe-Kurs" für den Führerschein absolviert und es zsm bei meiner Anmeldung und dem Rest abgegeben, nur habe ich letztes Jahr die Fahrschule gewechselt und muss natürlich erneut Unterlagen bei der Führerscheinstelle abgeben.. Wie kann ich die Bescheinigung für den Kurs 'zurück bekommen', da ich gelesen habe das er noch gültig ist, falls dss stimmt. Ist das irgendwie möglich ??

hey:) also ich bin im dezember 16 geworden und man kann ja mit 16 1/2 anfangen den führerschein zu machen.. allerdings bin ich mir jetzt grad nicht so sicher ob man erst ab dem tag oder ab dem monat anfangen kann. also ich hab am 24.12 geburtstag, kann ich dann erst am 24.6. anfangen oder schon am anfang von juni?

und ich habe einen erstehilfe kurs in der schule gemacht und der ist bis zum 20.6. gültig. heißt das ich muss wegen den 4 tagen nen neuen machen? weil ich hab gehört, dass wenn man sich vorher anmeldet und der schein bei der anmeldung noch gültig ist man keinen neuen braucht. aber ich bin mir halt nicht sicher kann mir jemand helfen?

Hallo :) Ich hab vor ca 1 Monat den Erste-Hilfe Kurs abgelegt, leider hab ich das Zertifikat verloren (dürfte unter meinen Schulsachern untergegangen sein). Muss ich nochmal machen, oder gibt es eine Kopie beim Roten Kreuz oder so?

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also ich bin verwirrt.

Manche sagen, der Erste Hilfe Kurs darf nicht länger als 1 Jahr bei der Führerscheinbeantragung zurückliegen, auf anderen Internetseiten steht, dass es völlig egal ist, wann er gemacht wurde, da er unbegrenzt gültig ist.

Wer kennt sich aus und weiß, was richtig ist?

Ich danke schon mal :)

Kann man 1 jahr bevor man eine Fahrschule besuchen möchte einen Erste Hilfe Kurs besuchen, der speziell für´s Führerschein ist?

Hallo, ich mach grad meínen Führerschein und hab bereits mehrere EHK besucht. Leider sind die schon ne weile her und der aktuellsten Kurs ( 2 jahre) ist eben der am Kind. Ist der auch für den Führerschein zu lässig?

Die Sache sieht so aus, ich würde gerne meinen 17er Führerschein anfangen brauche dafür aber den Bescheid einen Erste HIlfe Kurs belegt zu haben. Da ich direkt an der Grenze zu Österreich wohne würde ich den Kurs gerne dort belegen, weil auch das Angebot in der Region größer ist. Die Frage aber, gilt der Bescheid dann auch in Deutschland? Und was kostet so ein Kurs überhaupt? Lg. nika <3

Erste Hilfe Kurs – wie lange gültig?

Diese Frage ist einfach beantwortet: Wie lange Ihr Erste Hilfe Kurs gültig ist, liegt immer an der Behörde der Sie die Bescheinigung vorlegen müssen. Jede Bescheinigung für einen Erste Hilfe Kurs oder Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist generell ein Leben lang gültig.

Gültigkeit für den Führerschein

Kurz gesagt, ein Leben lang. Sie haben einen Erste Hilfe Kurs für den Führerschein, er wird auch Lebensrettende Sofort-maßnahmen am Unfallort gennant. Beide haben eine lebenslange Gültigkeit.

Dies gilt auch für den LKW, Bus, Taxi-Schein und Mottorad Führerschein. So zeigt es auch die Stadt Bonn z.B. richtig auf Ihrer Webseite. Dennoch verlangen einige Fahrerlaubnisbehörden einen Nachweis über einen besuchten Erste Hilfe Kurs, der nicht älter als 2 Jahre ist. In der FeV (Fahrerlaubnisverordnung §19) ist aber keine zeitliche Begrenzung genannt!

Gültigkeit für Firmen und Behörden

2 Jahre. Der Dachverband aller Berufsgenossenschaften (DGUV) regeln die gesetzlichen Rahmenbedienungen für alle Firmen. Die Unfallkassen übernehmen die Regelungen für alle Behörden, Ministerien und öffentlichen Einrichtungen. Die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen akzeptieren beide einen Erste Hilfe Kurs, wenn er nicht älter als 2 Jahre ist. Damit der Status als Ersthelfer nicht verloren geht, muss im Zeitraum von den 2 Jahren ein Erste Hilfe Training besucht werden. Die Kosten für alle Aus- /Fortbildungen werden von der zuständigen BG oder Unfallkasse komplett übernommen. Für die Region Bonn, Köln, und dem Rhein-Sieg-Kreis sprechen Sie mich als Partner der BG und Unfallkasse, gerne für die Ausbildung an.

Gültigkeit für Kindergärten, KITAS und Schule

2 Jahre. Erzieher, Lehrer und Pädagogen müssen an einem speziellen Erste Hilfe Kurs teilnehmen. Er nennt sich Erste Hilfe in

Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Alle 2 Jahre muss dann ein Erste Hilfe Training besucht werden. Die Kosten übernimmt die zuständige Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft. Für den besonderen Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ stehen Ihnen in meinen Kursen hochmoderne Übungsmodelle für die Wiederbelebung von Säuglingen, Schulkindern und Erwachsenen zur Verfügung.

Gültigkeit für die Ausbildung oder Studium

Nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Prüfungskammer oder Universität auf. I.d.R. wird ein Erste Hilfe Kurs der nicht älter als 2 Jahre ist, immer akzeptiert. Der Erste Hilfe Kurs für Medizinstudenten oder für das Studium auf Lehramt muss 16 Unterrichtsstunden entsprechen. Der Erste Hilfe Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ wird nicht für die Ausbildung oder Studium akzeptiert. Hier geht es zu den aktuellen Erste Hilfe Terminen in Bonn.

Gültigkeit Jugendleiter, Trainer, Pilotenschein

Erste Hilfe Kurse für Trainer, Jugendleiter (JuLeiKa), Tagesmütter und Rettungsschwimmer, etc. dürfen i.d.R. nicht älter als 1 Jahr sein.

Egal aus welchem Grund Sie den Kurs für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (1Tag) oder den „Erste Hilfe Kurs“ (2Tage) absolvieren. Fragen Sie vorher immer bei der entsprechenden Stelle oder Behörde nach, ob Ihr Erste Hilfe Kurs noch gültig ist. Fragen Sie sich einmal selbst, würden Sie in einer Notfallsituation Erste Hilfe leisten können? Die Empfehlung der „Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe“ empfiehlt daher alle 2 Jahre auch für Autofahrer seine Erste Hilfe Kenntnisse aufzufrischen. Gerne stehe ich Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie dafür gerne Kontakt mit mir auf.

Kommentare

Schmitt Adisa meint

ich habe am 20.02.2013 ein 16 stunde kurs gemacht ich wollte mal fragen wie lange ist er gültig weil ich möchte Führerschein machen?

Notfallcoaching Bonn meint

Liebe Adisa Schmitt,

danke für deinen Kommentar. Die Bescheinigung sollte von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde akzeptiert werden. Am besten dort kurz vorher anrufen.

Viel Erfolg mit dem Führerschein

Hallo ich habe 2009 einen 2 tägigen erste Hilfe Kurs gemacht und bin jetzt dabei meinen Führerschein zu machen. Würde der noch akzeptiert werden?

Notfallcoaching Bonn meint

Wir empfehlen Ihnen am besten bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt nachzufragen. Hier gibt es Erfahrungsgemäß unterschiede. Wir wünschen viel Erfolgt beim Führerschein!

Michaela Schappeler meint

Ich hatte mal in der Schule einen erste Hilfe Kurs mit allem deu und dran gemacht. Habe demnach auch eine Urkunde, es steht allerdings für kinder drauf. Kann man den für den Führerschein verwenden?

Notfallcoaching Bonn meint

diese Art der Schulung ist für den Führerschein leider nicht anerkannt. Daher ist eine neue Schulung mit 9UE (Unterrichtseinheiten) notwendig. Auskunft gibt aber auch immer das örtliche Straßenverkehrsamt.

Viel Erfolg beim Führerschein!

Hallo meine Kinder sind beim Eishockey und mein erste Hilfe kurs ist schon 10 Jahre her ist der noch gültig?

Notfallcoaching Bonn meint

10 Jahre ist schon eine lange Zeit. Sehr wahrscheinlich wird dieser Kurs nicht mehr zum Schutz der Kinder akzeptiert. Am besten Du fragst kurz beim Verein nach. Evtl. kann im Rahmen dieser Anfrage auch eine komplette neue Schulung für den Verein stattfinden. Die Kosten für Vereine übernimmt i.d.R die Verwaltungsberufsgenossenschaft.

Hallo ich habe eine frage meine Papiere sind am 31.3.2017 abgelaufen jetzt muss ich zu KVR und meine erste Hilfe war am 14.september 2015 muss ich einen neuen erste Hilfe Kurs machen oder kann ich es dennen da abgeben?

Notfallcoaching Bonn meint

am besten rufst Du kurz bei der KVR an und fragst nach. Die meisten Stellen akzeptieren 2 Jahre. In deinem Fall wären die am 14.09.2017 erst rum und somit noch gültig.

Viel Erfolg dabei!

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Wie lange ist der erste hilfe kurs gültig

Wie lange ist mein Erste-Hilfe Kurs gültig

Die Lizenz zum Leben retten! Der Erste-Hilfe-Kurs und seine Gültigkeit

Tagtäglich kommt es zu Unfällen, sowohl im Straßenverkehr wie im Haushalt oder in Betrieben. Laut Studien sind im Schnitt ca. 2.500 mal pro Tag Menschen in Deutschland auf Erste Hilfe angewiesen.

Um hier seiner Pflicht als Ersthelfer nachkommen zu können, muss jeder Führerschein-Neuling seit 2016 einen Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten (9x 45 Minuten) absolvieren. In diesem bekommt man theoretisches und praktisches Wissen beigebracht, um lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen und seinen Mitmenschen helfen zu können.

Seit 2016 gibt es den bislang bekannten LSM (Lebensrettende Sofortmaßnahmen)-Kurs nicht mehr und wurde durch den Erste-Hilfe-Kurs ersetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt musste jeder Fahrschüler 8 Unterrichtseinheiten (8x 45 Minuten) im LSM-Kurs besuchen.

Bereits erworbene LSM-Bescheinigungen sind noch bis zum 21.10.2017 gültig*. Wer nach diesem Datum plant, seinen Führerschein zu erweitern, muss dann einen Erste-Hilfe-Kurs wie wir ihn anbieten, auswählen.

Unser Erste-Hilfe-Kurs ist ein Leben lang gültig, jedoch nur, wenn er zum Zweck des Führerscheinerwerbs besucht und erfolgreich abgeschlossen wird. Diese unbegrenzte Gültigkeit gilt für alle Führerscheinklassen (neu seit dem 01.07.2015) und besitzt keinen festen bzw. gesetzlichen Ablauftermin für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Straßenverkehr mit Auto, Motorrad und anderen Fortbewegungsmitteln.

Geht man allerdings nicht nach gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten, sollte man sich die Frage stellen, ob diese Bescheinigung noch von Nutzen ist, wenn der Kurs bereits lange Jahre her ist. Möchte man auf dem neuesten Stand sein und mit bestem Wissen und Gewissen am Straßenverkehr teilnehmen, empfehlen wir, den Erste-Hilfe-Kurs alle zwei Jahre aufzufrischen. Nur so kann man in einer Notsituation überlegt und effektiv handeln und helfen!

Etwas anders verhält es sich beim Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb, also für den betrieblichen Ersthelfer . Laut den Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die die betrieblichen Unfallverhütungsvorschriften festlegen, gelten bestimmte Fristen für den Ablauf der Bescheinigung. Der Lehrgang ist insgesamt lediglich zwei Jahre gültig. Erneuert man innerhalb dieses Zeitraumes nicht sein Wissen und nimmt nicht an dem Kurs Erste Hilfe Training (auch genannt Fortbildung in Erster Hilfe) teil, verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit. Ist dies geschehen, muss erneut der vollständige Erste-Hilfe-Kurs besucht und wiederholt werden. Erst dann wird die Bescheinigung wieder gültig und die Gesetzliche Unfallversicherung erkennt den Teilnehmer nach abgeschlossenem Kurs wieder als betrieblichen Ersthelfer an.

Übrigens: Bei bis zu 20 versicherten Angestellten benötigt jeder Betrieb laut den Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung einen betrieblichen Ersthelfer. Bei mehr als 20 versicherten Angestellten sind je nach Branche 5 bis 10% der anwesenden Versicherten als betriebliche Ersthelfer einzusetzen und auszubilden.

Nochmal alles kurz zusammengefasst.

•Bereits erworbene LSM-Bescheinigungen sind noch bis zum 21.10.2017 gültig*

•Neue, seit 01.07.2015, Erste-Hilfe-Kurse – unbegrenzt gültig.

•Für betriebliche Ersthelfer: Zwei Jahre gültig. Innerhalb von 2 Jahren muss Fortbildungskurs besucht werden

Keiner kann sich alles ein Leben lang merken, was einmal geschult wurde. Daher ist es äußerst empfehlenswert, den Erste-Hilfe-Kurs alle zwei Jahre aufzufrischen. Bleiben Sie am Ball, lernen Sie zu helfen und Leben zu retten!

wie_lange_gilt_ein_erste_hilfe_kurs

Wie lange gilt ein erste hilfe kurs

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gilt - im Gegensatz zu den berufsgenossenschaftlichen Kursen - Ihr Leben lang (Stand: 2012). Es gibt - entgegen einer weitläufigen Meinung - kein Ablaufdatum für den Erste-Hilfe-Kurs.

Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt. Hier steht lediglich, dass Sie als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen müssen, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen müssen.

Auch wenn eine regelmäßige Wiederholung der Erste-Hilfe-Kenntnisse wünschenswert und ratsam ist: Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gilt unbegrenzt.

Ihre Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert Ihre "alte" Bescheinigung nicht?

Ja, auch wir hören immer wieder, dass es Fahrerlaubnis-Behörden gibt, die Bescheinigungen, die älter als 2 (oder 3) Jahre sind, nicht akzeptieren. Beim Führerschein-Sehtest ist dies korrekt, dieser gilt nur 2 Jahre.

Tipp: Verweisen Sie auf den §19 FeV. Hier ist klar geregelt, welchen Kurs Sie benötigen. Ein Ablauf-Datum wird Ihre Behörde vergeblich suchen.

Wie lange gilt ein erste hilfe kurs

Allgemein gilt: Ein Erste-Hilfe-Kurs ist grundsätzlich immer "gültig". Es gibt jedoch Voraussetzungen und Einsatz-Zwecke, für die das Ausstellungsdatum eines Erste-Hilfe-Kurses eine vorgeschriebene Frist nicht übersteigen darf.

Unabhängig von gesetzlichen Fristen ist es natürlich fraglich was Ihnen ein Erste-Hilfe-Kurs noch bringt, der 20 Jahre alt ist. Sinnvoll ist es, den Kurs alle 2-3 Jahre auf zu frischen.

Jetzt aber zu den Fristen: Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Vorerst sollten Sie prüfen, ob die Stelle, bei der Sie den Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt haben, oder wo Sie den Erste-Hilfe-Kurs besuchen möchten, für den entsprechenden Zweck überhaupt zugelassen ist. Für den Führerschein ist eine Zulassung nach FeV, für den Betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs ist eine Zulassung durch die Berufsgenossenschaften nötig. Dies ist stets auf der Bescheinigung vermerkt. Hat der Träger keine solche Zulassung, dann ist der Kurs für Ihren Zweck auch nicht gültig, auch wenn Sie den Kurs erst vor kurzem besucht haben.

PRIMEROS ist beispielsweise durch alle Behörden und für alle Zwecke staatlich anerkannt. Wir gehen im weiteren davon aus, dass der Träger, bei dem Sie einen Kurs besuchen möchten, zugelassen ist.

Dann gelten folgende Fristen:

Für den Führerschein (egal welche Führerscheinklasse): unbegrenzt (siehe §19 FeV, hier sind keine Einschränkungen beschrieben).

Für betriebliche Ersthelfer: Zwei Jahre (BGV A1). Innerhalb von 2 Jahren muss eine 1-tägige Auffrischung besucht werden, ansonsten werden Sie von den Berufsgenossenschaften nicht mehr als betrieblicher Ersthelfer anerkannt.

Für die Rettungssanitäter-Ausbildung: Zwei Jahre (je nach bundeslandspezifischer RS-Verordnung).

Für Medizin-Studenten: Eigentlich unbegrenzt (aber: Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Landesprüfungsamt nach. Es gibt regionale Sonderregelungen in manchen Bundesländern, bspw NRW oder Hamburg).

Thema: Erstehilfeschein für Führerschein. Wie lange gültig.

Der Sehtest läuft nach 2 Jahren ab, aber von dem Erste Hilfe Teil habe ich das bisher nicht gehört.

Oder ein anderes Beispiel ein Freund hat nach seinen 16 Geburtstag erst diesen Lehrgang gemacht für M und konnte ihn auch noch benutzen als er B gemacht hat und da lag mehr als ein Jahr dazwischen

natürlich wollte ich auch wissen, wie lange der gültig ist. ich hab den erste hilfe kurs typ/lehrer gefragt : er hat gemeint ist bundesland abhängig . bei einem bundesland sind es 2 jahre, dann beim nächsten ein leben lang gültig .

bei uns in Baden-Württemberg -> leben lang!

Das ist mir neu mit der Feuerwehr. Wir wurden extra in Erste Hilfe und Lebensrettende Sofortmaßnahmen ausgebildet, weil sie sowas nicht vorraus setzen können.

1. Der Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt gültig, wenn man ihn für den Führerschein macht. Aber besser ist es trotzdem, ihn alle 2, 3 Jahre neu zu machen

2. Wenn der Kurs für einen anderen Zweck gebraucht, dann gilt er maximal 2 Jahre: z.B. als Betrieblicher Ersthelfer (2 Jahre) oder für die Schwarzgurtprüfung im Taekwondo (maximal 1 Jahr).

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Ein Erste-Hilfe-Kurs trainiert die Fähigkeiten zu lebensrettenden Maßnahmen

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Nach einem Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei einem Unfall die Opfer versorgen

Nur um die 14 Prozent der Deutschen schätzen ihre Kenntnisse bei der Ersten Hilfe als ausreichend ein. Doch jeder kann einmal in die Situation geraten, in der er Erste Hilfe leisten muss. In einem Erste-Hilfe-Kurs können Interessierte sich mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen auseinandersetzen und somit lernen, wie man Leben rettet.

Vor der Erteilung der Führerscheinklassen ist deswegen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben. Doch welchen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein muss ich belegen, damit ich bei einem Unfall helfen kann? Achten Sie darauf, dass der von Ihnen ausgewählte Kurs den Vorgaben aus der Fahrerlaubnisverordnung entspricht. Dort heißt es in Paragraph 19:

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

Ab dem 01.04.2015 ersetzt der neue Erste-Hilfe-Kurs den Kurs zu den lebensrettenden Maßnahmen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist für den Führerschein nur ein „kleiner“ Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend gewesen. Dieser wurde auch LSM-Kurs (für lebensrettende Sofortmaßnahmen) oder umgangssprachlich auch Rotkreuzkurs genannt.

In gewerblichen Betrieben muss jeweils eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern vorhanden sein. Auch diese können den Erste-Hilfe-Kurs in neun Stunden besuchen, um sich zum Betriebshelfer ausbilden zu lassen.

Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses

Die Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses bestehen nicht nur aus Theorie, vor allem soll auch die Praxis geübt werden, so dass die Teilnehmer bei einem Notfall die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen wie z.B. die stabile Seitenlage richtig ausführen können. Der Notarzt benötigt meist um die neun bis elf Minuten, bis er am Unfallort angetroffen ist. Der Erste-Hilfe-Kurs bildet Unfallzeugen dazu aus, in diesem Zeitraum die passenden Maßnahmen zu treffen. Die Teilnehmer sollen ihre Angst verlieren, bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen (diese verhindert oft das Eingreifen der Unfallzeugen) und bei einem Unfall das notwendige Wissen abrufbereit zu haben.

Inhalte des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein sind unter anderem:

  • Richtiges Vorgehen bei einem Unfall, den Unfall dem Rettungsdienst melden, sich um die Opfer kümmern
  • Gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe
  • Erkennen von Störungen des Bewusstseins
  • Den Helm abnehmen (bei einem Unfall)
  • Die Bestandteile der Rettungskette
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei bedrohlichen Blutungen, einem Herzinfarkt oder Schock
  • Stabile Seitenlage
  • Erste-Hilfe-Herzdruckmassage, Beatmung, Wiederbelebung

Erste-Hilfe-Kurs: Kosten zwischen 20 und 40 Euro

Der bekannteste Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse ist sicherlich das Deutsche Rote Kreuz. Aber auch die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund bieten den Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs und viele weitere besondere Erste-Hilfe-Kurse an. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich auf um die 20 – 40 Euro.

Nachdem Sie den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein absolviert haben, erhalten Sie vom Seminarleiter ein Zertifikat zur bestandenen Teilnahme. Eine Abschlussprüfung oder Ähnliches ist nicht erforderlich. Das Teilnahmezertifikat müssen Sie bei der Führerscheinzulassungsstelle vorlegen, wenn Sie dort Ihren Führerschein beantragen. Oft bietet auch die Fahrschule in Zusammenarbeit mit z.B. dem DRK einen Erste-Hilfe-Kurs an und organisiert dann sogar die Einreichung der Zertifikate bei der Führerscheinzulassungsstelle.

Änderungen im Erste-Hilfe-Kurs ab 2015

In wenigen Stunden ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein abgeschlossen

Seit 2015 sind für den Erwerb des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein neun Unterrichtsstunde notwendig. Die neuen Kurse sollen außerdem nur noch sehr knapp auf die Theorie der lebensrettenden Maßnahmen eingehen, stattdessen wird der Fokus noch stärker auf die praktische Anwendung des Wissens gelegt.

In Kleingruppen lernen die Teilnehmer, wie sie sich bei einem Unfall richtig verhalten und wie sie bei der Versorgung der Opfer kooperieren. Dabei fungieren besondere Puppen als Anschauungsmaterial. An diesen kann beispielsweise eine Herzdruckmassage eingeübt werden. Schließlich haben die Teilnehmer auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen und erhalten professionelles Wissen zur Ersten Hilfe.

Erste-Hilfe-Kurs – Gültigkeit ist unbegrenzt

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Dies gilt auch für Berufskraftfahrer wie Busfahrer oder LKW-Fahrer. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten. Es gibt auch Auffrischungs-Kurse, die Interessierten für wenig Geld und mit kurzem Zeitaufwand das Wissen vermitteln. Diese Angebote sollten Ersthelfer spätestens alle drei bis vier Jahre wahrnehmen. Denn das vermittelte Wissen vergessen die Teilnehmer schnell, da sie es im Normalfall nur sehr selten anwenden müssen- glücklicherweise. Gerade in einem Notfall geraten viele Menschen in Panik, was den Zugriff auf das vielleicht schon eingerostete Wissen zusätzlich erschwert.

Erste-Hilfe-Kurs für alle Führerscheinklassen

Bewerber um eine Fahrerlaubnis aller Klassen müssen vor der Erteilung der Fahrerlaubnis den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Er umfasst neun Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

Auch die Fortbildung zum Ersthelfer besteht aus neun Unterrichtseinheiten und kostet um die 20 bis 40 Euro. Der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig.

Erste-Hilfe: Auffrischung der Praxis ist wichtig

Ein Auffrischungskurs für die Erste Hilfe ist meist ein Tageskurs, bei dem vor allem die praktischen Erste-Hilfe-Maßnahmen wiederholt werden. Die Teilnehmer können Fragen stellen, um Wissenslücken zu schließen.

Erste-Hilfe-Kurse für Kinder

Um stetig das Wissen zur Ersten Hilfe zu erweitern, können Interessierte auch Erste-Hilfe-Kurse zu besonderen Themen besuchen. Wer beispielsweise ein Kind hat, kann sich in einem besonderen Erste-Hilfe-Kurs über häufige Unfall-Gefahren für Kinder informieren. Denn Kinder sind keine „kleinen Erwachsenen“; kommt es zu einem Notfall, in dem ein Kind involviert sind, so sollten einige Besonderheiten beachtet werden, über die Sie in den entsprechenden Kursen Informationen erhalten. Auch Kinder selbst können schon im jungen Alter einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Ganze Schulklassen können gemeinsam auf die Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult werden, so dass die Kinder das Wissen um die lebensrettenden Sofortmaßnahmen bereits im jungen Alter verinnerlichen.

Vor dem Führerschein benötigen Sie ein Teilnahmezertifikat für den Erste-Hilfe-Kurs

Neben dem Erste-Hilfe-Grundkurs gibt es auch Erste-Hilfe-Kurse für die Notfall-Behandlung von Senioren oder Sportverletzungen. Sogar Erste-Hilfe-Kurse für Hundebesitzer werden angeboten! Wer einen solchen Sonderkurs besucht, lernt nicht nur – auf die eigenen Bedürfnisse angepasste – Techniken der Ersten-Hilfe, sondern frischt nebenbei sein altes Wissen in dem Bereich auf. Da bei den Deutschen der letzte Kurs zur Ersten Hilfe durchschnittlich schon 15 Jahre her ist, kann der Besuch eines Auffrischungskurses nicht schaden. Und wer weiß, ob die eigenen Maßnahmen zur Ersten Hilfe nicht einmal jemandem das Leben retten werden?

Übrigens bieten verschiedene Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen auch Gutscheine für die Kurse an. Diese können auch verschenkt werden.

Ersthelfer im Betrieb

Auch als berufliche Fortbildung kann ein Erste-Hilfe-Kurs verstanden werden. Am Arbeitsplatz muss es Menschen geben, die bei einem Notfall wissen, wie Sie richtig helfen. Zu diesem Zweck gibt es die betriebliche Ausbildung. Bei einem Betrieb mit zwei bis 20 Mitarbeitern muss ein Mitarbeiter einen Erste-Hilfe-Schein erworben haben. Der neunstündige Erste-Hilfe-Lehrgang, der auch für den Führerschein erforderlich ist, ist hier ausreichend.

Mängel bei den Erste-Hilfe-Kursen

In Deutschland besucht jährlich etwa eine Million Menschen einen Erste-Hilfe-Kurs. Eine aktuelle Studie hat festgestellt, dass die Qualität der Kurse häufig nicht zufriedenstellend ist. Mängel in der Ausbildung zum Sanitäter können aber bei einem Notfall dazu führen, dass die falschen Sofortmaßnahmen ergriffen werden.

Tatsächlich ist die Quote der Menschen, die bei einem Herzstillstand reanimieren, in Deutschland nur bei 15 Prozent. Dabei sinkt die Wahrscheinlichkeit, einen Herzstillstand zu überleben, mit jeder Minute, die nicht reanimiert wird. Das liegt möglicherweise auch daran, dass die deutschen Erste-Hilfe-Kurse sich nicht ausreichend mit diesem Thema befassen. Da sich in Deutschland täglich um die 2500 Erste-Hilfe-Fälle ereignen, ist eine gute Ausbildung auf diesem Feld jedoch für jeden wichtig.

24 Kommentare

Ich möchte an den Cors für den Fürerschein teilnemen.

Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass der Erste-Hilfe-Kurs nach 2 Jahre ungültig ist. §19 FeV steht lediglich, dass ein Kurs nötig ist.

wie wir bereits auch im Text beschrieben haben, ist der Erste-Hilfe-Schein für den Führerschein unbegrenzt gültig. Wie Sie richtig bemerken, wird in der FeV keine entsprechende Frist gesetzt. Nur bei bestimmten Berufen oder Aufgaben ist eine regelmäßige Auffrischung notwendig.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

eine Ersterteilung des Führerschein

Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass die Sofortmaßnahme am Unfallort für von 1990 nach 17 Jahren ungültig ist. Trotzallen sagt die Führerscheinstelle das dieser nicht mehr Gültig ist.

der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig. Bei bestimmten Berufen oder Aufgaben bedarf es jedoch einer regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse. Möglicherweise erkennt die Führerscheinstelle Ihren Schein aus diesem Grund nicht an.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Bezüglich des Abschnitts „Großer Erste-Hilfe-Kurs für Berufskraftfahrer“:

in der aktuellen FeV der Juris GmbH finde ich lediglich die Erwähnung des 9 -stündigen Erste Hilfe Kurses.

Dabei wird NICHT in den Führerschein-Klassen unterschieden.

Auch andere, allerdings nicht öffentlich-rechtliche Seiten im Internet sagen, dass 9 Stunden für z.B. Berufskraftfahrer reichen.

Könnten Sie das bitte noch einmal überprüfen oder mir sagen was ich da falsch verstanden habe ?

Sie haben vollkommen recht. Seit der Änderung 2016 gibt es für alle Fahrzeugklassen nur noch den 9-stündigen Kurs. Diese Änderung ist zwar im Artikel bereits angesprochen, allerdings werden wir den Text überarbeiten, damit es deutlicher wird. Daher ein großes Dankeschön für den Hinweis.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Ich mache gerade den CE Führerschein. Für meinen B Schein von vor 6 Jahren habe ich den alten großen Erstehilfe Kurs gemacht. Muss ich jetzt noch mal nen Kurs besuchen oder langt mein alter Schein aus?

in der Regel verliert der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein nicht seine Gültigkeit.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

hallo. ich habe 2012 schon mal den großen Erste-Hilfe-Kurs gemacht (für den Führerschein nur den habe ich damals nicht gemacht) jetzt versuche ich es noch mal ist der schein noch gültig oder muss ich neuen machen?

der Erste Hilfe-Kurs verfällt beim Führerschein nicht. Wenn Sie den Beleg haben, sollte das gehen. Natürlich ist eine Auffrischung Ihrer Kenntnisse aber durchaus ratsam.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo, ich habe in diesem Jahr meinen Ersthelferschein im Betrieb gemacht und fahre seit ca. 12 Jahren mit dem Auto, muss ich, wenn ich jetzt den Motorradführerschein machen möchte, nochmals einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder hat sich das für mich erledigt durch den Ersthelferschein und Erste-Hilfe-Kurs vor 12 Jahren?

Danke für eine Aufklärung!

in der Regel müssen Die den Kurs nicht noch einmal absolvieren. Sie sollten aber noch einmal bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen, wie dies dort gehandhabt wird.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Alle alten LSM-Kurse (8 Unterrichtseinheiten) verlieren in 2017 ihre Gültigkeit gemäß den Richtlinien der 2. ÄndVO-FeV.

Im Entwurf aus dem Jahre 2015 steht: 2 Jahre nach Inkrafttreten (21.10.2015).

Ab diesem Tag dürfen somit die Führerscheinstellen nur noch 9 UE-Erste Hilfe Kurse anerkennen!

Hallo, habe meinen 1. Hilfe Kurs im Juni 2014 bei den Johannitern gemacht für den Schulsanitätsdienst. Muss ich einen neuen 1. Hilfe Kurs machen oder reicht der Kurs? Habe noch den Beleg für diesen Kurs. Oder reicht es wenn ich den bei meiner Fahrschule abgeben?

der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als zwei Jahre her sein. Dementsprechend müssten Sie einen neuen absolvieren.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe eine Frage und war habe ich gerade meine Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen möchte jetzt einen Führerschein Klasse C machen brauche dafür einen ersthelfer schein..

Muss ich tatsächlich einen erste hilfe urs belegen oder reicht es wenn ich mein Ausbildugseugniss vorlege?

§ 19 Abs. 3 FEV können Sie Folgendes entnehmen: Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer … eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo ich möchte Führerschein für klasse B machen und möchte gern mal wissen wann der nächste kurs für erste Hilfe ist . Gruß Dajsna

Sie können einen Erste Hilfe Kurs bei verschiedenen Anbietern absolvieren: das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund. Dort können Sie sich informieren, wann der nächste Kurs in Ihrer Nähe angeboten wird.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe vor 2 Jahren eine ,,Erste Hilfe Ausbildung in Bildungs – und Betreuungseinrichtungen für Kinder“, die 9 Stunden umfasste, absolviert. Jetzt möchte ich meinen Führerschein machen. In ihrem Beitrag steht aber, wenn man diesen aus beruflichen Gründen macht, ist dieser nach 2 Jahren nicht mehr gültig. Wieso ist er denn, wenn er aus beruflichen Gründen gemacht wurde, nach 2 Jahren nicht mehr gültig?

für den Führerschein sollte der Kurs unbegrenzt gültig sein, vorausgesetzt er ist gemäß FeV geeignet. Das sollte auf dem Zertifikat stehen. Im beruflichen Umfeld müssten Sie ggf. einen neuen Kurs machen. Es gab auch schon Fälle, in denen die Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Erste-Hilfe-Schein verlangt hat, weil der abgegebene ein gewisses Alter überschritten hat. Die FeV macht zwar keine Einschränkung bezüglich der Gültigkeit, allerdings sollten Sie aus eigenem Interesse über eine Auffrischung nachdenken, um im Ernstfall auch wirklich gerüstet zu sein.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe meinen Erste Hilfe Kurs 2014 im Betrieb gemacht und bin/war Betrieblicher Ersthelfer in einem Betrieb mit ca. 600 Mitarbeiter. Nun ist ja laut Ihren Angaben die Gültigkeit auf 2 Jahre beschränkt. Somit wäre mein Betrieblicher Ersthelfer nicht mehr gültig. Ist der Betrieb verpflichtet genügend Ersthelfer im Betrieb zu haben, oder gibt es da irgendwelche Ausnahmen?

Könnte / dürfte ich im Notfall reanimieren/ Defibrillator einsetzen auch wenn mein Ersthelferschein abgelaufen ist ? Ich habe ja noch den erste Hilfe Kurs vom Führerschein der seine Gültigkeit nicht verliert………

bei Betrieben mit mehr als 20 Anwesenden müssen – je nach Betriebsart – fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten als betrieblicher Ersthelfer ausgebildet werden. Die Nutzung der automatischen Defibrillatoren ist im Notfall jedem gestattet.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Der Erste-Hilfe-Kurs

Erste Hilfe für den Führerschein – Absolut notwendig

Der Erste-Hilfe-Kurs bereitet auf den Notfall vor.

Im Straßenverkehr kommt es täglich zu Unfällen. Durchschnittlich 2500 mal am Tag sind Menschen in Deutschland auf Erste-Hilfe angewiesen. Um für solche Notfälle als Ersthelfer gewappnet zu sein, muss jeder einen Erst-Hilfe-Kurs für den Führerschein besuchen.

Hier wird theoretisches und praktisches Wissen vermittelt. Denn jeder Verkehrsteilnehmer sollte in der Lage sein, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen, um so zu einem starken Glied in der Rettungskette zu werden.

Seit dem 1. Januar 2016 müssen Anwärter aller Führerscheinklassen den selben Kurs besuchen: Er heißt schlicht ”Erste-Hilfe-Kurs” und löst die “kleinen” und “großen” Kurse ab. Damit erübrigt sich die Frage, welchen Erste-Hilfe-Kurs für man den Führerschein braucht, da es nur noch einen gibt.

Der für den Führerschein nötige Erste-Hilfe-Kurs ist nicht 16 Stunden, sondern lediglich 7 1/2 Stunden lang. Das sind neun Unterichtseinheiten à 45 Minuten und kann somit an einem Tag absolviert werden. Hier werden elementare und praxisnahe Maßnahmen vermittelt, die in einem Notfall Leben retten können.

Am Anfang des Kurses steht eine kurze Einführung in theoretisches Basiswissen um die Anatomie des menschlichen Körpers, in welcher Sie auch lernen, warum Kinder keine “kleinen Erwachsenen” sind, weshalb die Erste Hilfe für ein Kind einen speziellen Fall darstellt. Danach soll schneller als in den bisher durchgeführten Kursen auf praxisnahe Fallbeispiele eingegangen werden. So sollen alle Teilnehmer besser auf den Ernstfall als Erstretter vorbereitet sein. Denn Jeder kann in die Situation kommen, in dem er Erste Hilfe leisten muss.

Verliert der alte Erst-Hilfe-Kurs für den Führerschein seine Gültigkeit? Nein!

Bevor der neue Kurs für alle verpflichtend war, wurde zwischen den angestrebten Füherscheinklassen unterschieden. Während Bewerber um die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T lediglich eine Art Erste Hilfe Grundkursbesuchen mussten, in dem lebensrettenden Sofortmaßnehmen vermittelt wurden, war für Anwärter auf die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E ein sogenannter “Großer Erste-Hilfe-Schein” oder “Großer Erste-Hilfe-Kurs“ nötig. Gültigkeit besitzen bereits absolvierte Kurse natürlich weiterhin!

Der neue Erste-Hilfe-Kurs nun gilt für alle Füherscheinklassen und auch Betriebsersthelfer. Doch wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? Für den Führerschein muss der Kurs nur einmal besucht werden, es verliert der Erste-Hilfe-Schein seine Gültigkeit nicht. Der Erste-Hilfe-Kurs muss von Betriebsersthelfern jedoch alle zwei Jahre aufgefrischt werden, um Wiederbelebung und andere Sofortmaßnahmen nicht zu vergessen. Doch auch Auto- und Motoradfahrern wird empfohlen, alle paar Jahre eine Erste-Hilfe-Auffrischung vorzunehmen. Nur so können sie im Ernstfall helfen.

In den gemeinsamen Kursen wird folglich nicht nur auf den Notfall im Straßenverkehr eingegangen mit häufigen Verletzungen wie Knochenbrüchen, Bauchverletzungen oder Verbrennungen. Auch Haushaltsunfälle und allgemeine Notsituationen wie allergische Reaktionen, Schockzustände oder Vergiftungen stehen jetzt auf dem Lehrplan.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Die Aufsichtspflicht für Kinder geht immer vor die Erste Hilfe.

Natürlich bildet das Herzstück des neuen Erste Hilfe Kurses noch immer die LS-Maßnahmen. Denn nur wer im Notfall sofort und richtig reagiert, kann zum Lebensretter werden. Dabei gilt immer der Grundsatz, dass man sich und seine Schutzbefohlenen (Kinder) nie selbst in Gefahr bringen darf. Der Ersthelfer muss außerdem für sich entscheiden, welche Maßnahmen für ihn zumutbar sind.

Nur in einem Erste-Hilfe-Kurs lernen Sie, wie man schnell und sicher reagiert. Die folgende Aufzählung ist also nur zur Orientierung und Vorbereitung gedacht!

Als Sofortmaßnahme gilt

      Das Warndreieck soll nachfolgenden Fahrzeugen rechtzeitig signalisieren, dass sie sich einer Unfallstelle nähern. Zusätzlich ist die Warnblinkanlage einzuschalten.

2. Rettung aus dem Gefahrenbereich

Wenn beispielsweise eine verletzte Person auf der Straße liegt oder in der Nähe eines brennenden Fahrzeuges, sollte die Möglichkeit geprüft werden, das Unfallopfer an einen sichereren Ort zu bringen. Dabei ist die eigene Sicherheit nicht in Gefahr zu bringen!

3. Notartzt Nummer wählen: 112

Dabei sind die 5 Ws zu beachten! Wo? Was? Wieviele? Welche? Warten! (Siehe unten)

Erst nach diesen Sofortmaßnahmen am Unfallort sollte Erste Hilfe geleistet werden:

  • Herz-Lunge-Wiederbelebung (Herzrythmusmassage und Mund-zu-Mundbeatmung)
  • Blutstillung
  • Schockbekämpfung
  • Herstellung der stabilen Seitenlage

Die Reihenfolge der einzelnen Punkte (gerade der Ersten Hilfe) richtet sich nach dem individuellen Notfall. Der Ersthelfer ist prinzipiell verpflichtet, nach eigenem Ermessen einzuschätzen, was er oder sie selbst in der Lage zu tun ist.

Gerade hier gibt es oft Unsicherheiten, die nur während eines Erste-Hilfe-Kurses geklärt werden können kann. Zum Beispiel wird oft gefragt, ob für die Erste Hilfe der Motorradhelm des Unfallopfers abgenommen werden sollte? Oder welche Seite der Erste-Hilfe-Decke denn nun nach unten gehört, die goldene oder die silberne?

Auf solche allgemeinen Fragen ist schnell eine Antwort gefunden: Für die Erste Hilfe soll den Helm nur abnehmen, wer auf einen zweiten Helfer zurück greifen kann, der den Kopf des Unfallopfers stützt und festhält. Dieses Manöver soll nur in Angriff genommen werden, wenn eine Rückenfraktur auszuschließen ist. Um für ausreichend Sauerstoff zu sorgen, sollte das Visier geöffnet werden, bis die Rettungskräfte eintreffen.

Die Erste-Hilfe-Decke wirkt mit der Silberseite nach innen wärmeisolierend und mit der silbernen Seite nach außen reflektiert sie die Sonnenstrahlen um vor Überhitzung zu schützen.

Die fünf Ws beim Wählen der Notarzt Nummer 112

Wo ist der Unfall geschehen? Der Unfallort sollte so genau wie möglich angegeben werden, damit der Krankenwagen dem Notruf schnell folgen kann.

Wieviele Menschen sind verletzt und brauchen dringend Hilfe?

Welcher Art sind die Verletzungen? Welchen Umfang haben eventuelle Brände?

Warten auf Rückfragen – nicht einfach auflegen!

Gerade, wo der Unfall geschehen ist, ist eine essentielle Information für die Rettungskräfte. In der Stadt kann man Straßennamen und Hausnummern angeben. Auf klassifizierten Außerortsstraßen helfen die Stationszeichen bei der Orientierung. Sie stehen an Autobahnen, Bundes-, Landes- und Staatsstraßen. Hier findet man die Straßennummer samt dem Abschnitt und der Station, was präzise angibt, wo man sich befindet. Sie sind in einem Abstand von 500 Metern auf allen größeren Straßen angebracht.

Natürlich können auch GPS-Systeme am Navigationsgerät des Autos oder des Smartphones eine große Hilfe sein. Bei Autobahnen ist zu beachten, dass unbedingt die Fahrtrichtung angegeben werden muss, damit die Rettungskräfte nicht auf der falschen Straßenseite auftauchen. Wer eine Nortrufsäule benutzt um den Krankenwagen zu rufen, muss sich um die Ortsangabe keine Gedanken machen, da diese automatisch gesendet werden.

Die Rettungskette

Der Ersthelfer ist das erste Glied in der Rettungskette.

Unfallstelle sichern, Rettung aus dem Gefahrenbereich, Notruf absetzen. Wer das schafft, hat schon viel zur Bildung einer starken Rettungskette beigetragen. Diese besteht aus folgenden Gliedern:

  • Sofortmaßnahmen (Unfallstelle sichern, Eigenschutz, Rettung aus dem Gefahrenbereich)
  • Notruf
  • Erste Hilfe
  • Rettungsdienst
  • Krankenhaus

Was kann ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kosten?

Viele verschiedene Vereine bieten professionelle Kurse an. Oft werden sie gemeinsam mit Sehtest und Passfoto angeboten, um das “Führerschein Erste Hilfe Kit” vollständig zu machen. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich dabei auf 20 bis 40 Euro. Die große Konkurrenz führt dazu, dass oft Spezialangebote gemacht werden. So kann es sein, dass Sie einen Kurs für unter 20 Euro finden. Doch Vorsicht ist geboten. Oft wird mangelnde Qualität einiger Kursanbieter moniert. Es lohnt sich also, im Vorfeld zu recherchieren, welcher Anbieter eine gute Reputation hat. Dabei hilft unter Umständen Ihre Fahrschule. Doch auch Foren und Erfahrungsberichte von Freunden und Bekannten können wertvolle Indikatoren sein.

(57 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5)

9 unterrichtseinheiten a 45min ergeben aber nicht 7 einhalb stunden-in dieser zeit sind die frühstücks und mittagspause enthalten. oder sehe ich das falsch??

es ist möglich, dass Essenspausen darin enthalten sind. Das liegt im Ermessen der zuständigen Stelle.

Ihr Bussgeld-Info Team

Habe mein Schein 2012 gemacht ,ist der noch gültig wenn ich jetzt mit Führerschein anfange ?

in der Regel ist der Schein vom Erste-Hilfe-Kurs nur ein Jahr gültig. Dies liegt allerdings im Ermessen der Behörden. Sie können also bei der Führerscheinstelle zur Sicherheit nochmal nachfragen, ob Sie einen neuen Kurs besuchen müssen.

Ihr Bussgeld-info Team

Aber das kann doch nicht sein? in diesem Beitrag steht doch, dass ein Erste-Hilfe-Schein nicht ‘abläuft’?

Ich war Jahrelang freiwillig beim DRK und habe gefühlt 200 mal diesen Kurs mitgemacht.. und jetzt für den Führerschein das ganze spiel schon wieder obwohl ich eine Bescheinigung habe?

– §19 FeV – hier steht nichts von Ablauf oder habe ich da was falsch verstanden?

wir geben Ihnen recht. In § 19 FeV ist diesbezüglich keine Ablauffrist vermerkt.

Ihr Bussgeld-Info Team

Hallo, meine Tochter hatte in der Schule den Kurs für die “lebensrettenden Sofortmassnahmen” gemacht in Vorbereitung auf den Führerschein Klasse B. Dies war im Jahr 2015. Nun verlangt das Amt bei Führerschein-Neuerwerb den erneuten Besuch des “Erste-Hilfe-Kurs”. Ist dies so in Ordnung? Ich finde im Netz nichts einschlägiges hierzu. Danke. Gruß, Thomas

solche Kurse verfallen nicht. Wenden Sie sich an die jeweilige Stelle, welche den Kurs angeboten hat, und fragen Sie nach einer Teilnahmebescheinigung bzw. einen Nachweis für Ihre Tochter, falls dieser nicht mehr vorliegen sollte. Die Fahrschule sollte diesen ohne Probleme anerkennen.

Ihr Team von Bussgeld-Info

Ich wohne in Forchheim,und ich will die erste Hilfe in schweinfurt ablegen,

grundsätzlich sollte es keine Rolle spielen, wo Sie den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

Ihr Bussgeld-Info Team

Konnten wir helfen?

Mit Unterstützung vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik

(Quelle und Grundlage unseres Bußgeldkataloges)

Wie lange gilt der erste-Hilfe Kurs für den Führerschein?

15 Antworten

Wenn du einem Amt oder einer Behörde einen Erste Hilfe Kurs nachweisen musst, darf dieser nicht älter als 2 Jahre sein!

Folglich hat er eine Gültigkeit von 2 Jahren:-)

Die Bescheinigung ist ein Nachweis, dass man an diesem Kurs teilgenommen hat. Und auch nach 5 oder mehr Jahren sagt die Bescheinigung noch dasselbe aus. Daher werden von den Behoerden auch aeltere Bescheinigungen akzeptiert. Lediglich Niedersachsen will eine Bescheinigung haben, die juenger als 2 Jahre ist.

2 Jahre Gültigkeit stimmt nicht ganz,kommt drauf an, für was du die Bescheinigung brauchst, aber in manchen Kommunen gilt er bis zu 7 Jahren fürn Führerschein, dass wissen sehr viele nicht, sogar die Angestellten der Behörde.

also ich hab in jetzt schon zweimal gemacht im Abstand von 1 Jahr und ich merke mir des eigentlich recht gut aber ich kann mir fortstellen das des wen du des nicht regelmäßig machst in na ernsten Situation kaum noch was weist

und ja ich wert den jetzt bald wider machen weil ich halt meinen rollerführschein bald mach und da ist es ja auch noch mal sinnvoll den nochmal zu machen

2 jahere sind bisschen übertrieben aber spätestens alle 5 Jahre sohlte es gesetzlich pflicht sein und kostenlos ;-) lukas

Inwiefern? Hast du den Führerschein schon und willst wissen ob du nen neuen machen musst? Oder hast du den Kurs gemacht und willst wissen ob du ihn beim Führerscheinerwerb noch angeben kannst?

Für immer. Wäre aber besser, ab und an das Wissen wieder mal zu erweitern und aufzufrischen. Ich bin in meinem Amt Ersthelfer und muss alle 2 Jahre zum Folgelehrgang.

so lange du lebst. aber es sollte pflicht sein ihn alle paar jahre aufzufrischen.

Unkorrekt. GELTEN. 2 Jahre.

Danach gilt es , einen Auffrischungskurs - ein Erste - Hilfe Training zu besuchen.

Noch präziser ist der Führerscheinkurs ein Lebensrettende Sofortmassnahmen-Kurs.

Das dumme ist nur, dass das mit den 2 Jahren nirgendwo im Gesetz steht. Und der "Erste-Hilfe-Kurs" ist ein hoeherer Kurs als die LSM. Dieser Sofortmassnahme-Kurs ist nur ein verkuerzter Kurs, der fuer Fuehrerscheinbewerber ebenfalls ausreicht.

soweit ich weiß ist das eine einmalige Angelegenheit und muss nicht wiederholt werden. Auch wenn ich es nicht gut finde, denn den meisten würde eine Auffrischung alle paar Jahre sicher nicht schaden!

das trifft nur für denn Fall, daß man innerhalb kurzer Zeit nach dem Kurs den Führerschein auch schafft. Macht man den Führerschein erst 2 Jahre nach dem Kurs, muß man diesen wiederholen.

2 Jahre, wenn man danach eine Bescheinigung dafür vorlegen muß, muß man einen neuen Kurs machen

So isses - Daumen.

Da wäre erst mal die Frage von Ronja zu beantworten.

Fpr immer und ewig. Solltest ihn aber regelmäßig wiederholen. Ist im Interesse aller.

Soweit ich weiß gibt es große Kurse, die für immer gelten, und kleine Kurse, die eine begrenzte Gültigkeit haben!

da man normalerweise ja selten erste hilfe leisten muß verlernt oder vergisst man leider sehr schnell die wichtigsten dinge. wer kann denn noch die stabile seitenlage? wenn man sich diese frage mal ehrlich beantwortete. eine auffrischung ist sicher nie verkehrt

als ersthelfer ist das bei dir ja auch voraussetzung :-)

Ich kann es auch :P

mein bro hat das nur 1 tag gemacht und jetzt macht er Prüfung

Wie lang kann der Erste-Hilfe-Kurs her sein für ein Führerschein?

Ich möchte an diesem Wochenende mit meiner Freundin zu einem Erste-Hilfe-Kurs gehen, damit sie nicht so alleine ist (sie macht gerade ihren Frührerschein, und braucht dieses Kurs ja). Da ich Zeit habe, habe ich gesagt, dass ich das auch machen kann. Das Problem ist, ich fange erst in ca. mehr als einem Jahr mit dem Führerschein an, und ich weis nicht ob der Erste-Hilfe-Kurs in dem Zeitraum wo man den Führerschein letztendlich macht aktuell sein muss. Oder ist es egal wie lang das her ist, oder kommt es auf die Fahrschule drauf an?

8 Antworten

Der LSM-Kurs hat kein Verfallsdatum. Du kannst ihn vor 20 Jahren absolviert haben und jetzt den Führerschein machen, er wäre trotzdem gültig.

Wer den erste Hilfe Kurs vor 19.. gemacht hat müsste ihn nochmal machen..aber wenn du ihn jetz machst,verfällt er nicht..hatte meinen vor 3 Jahren gemacht und musste ihn nicht nochmal machen.musst nur drauf achten,dass du die Bescheinigung gut aufbewahrst.

Es gibt einen Unterschied zwischen Erste Hilfe und dem LSM-Schein für die Fahrerlaubnis. Den Kurs für die DLRG muß man nach 2 Jahren erneuern mit einem "Aufbaulehrgang", ich nehme aber an, dass dieser Abschluß (da er höherwertiger ist als LSM) auch unbegrenzt für den Führerschein gilt. LSM bedeutet lebensrettende Sofortmaßnahmen und der Lehrgang dauert einen Tag. Für den Grundkurs 1.Hilfe sitzt man 2 Tage und nach 2 Jahren zum Aufbaukurs dann einen Tag und das alle 2 Jahre wieder.

Da würde ich an deiner Stelle einfach mal in der fahrschule nachfragen. Die wissen das. Ich glaube aber, dass der Kurs nicht mehr als 2 jahre her sein darf.

Mein Fahrlehrer meint, dass das egal ist. Das mit den Zwei Jahren wird nur immer gesagt, weil die wollen, das die Bescheinigung nicht älter ist.

Erste Hilfe Kurse sind LEIDER zeitlich nicht mehr begrenzt. Du kannst also den Kurs auch für deinen Führerschein nutzen.

Wie lang kann der Erste-Hilfe-Kurs her sein für ein Führerschein?

Ist unbegrenzt gültig für die Fahrerlaubnis .

wenn du dein Kurs nach dem 31.07.1969 gemacht hast ist er noch gültig!

Erste Hilfe Kurs – wie lange gültig?

Diese Frage ist einfach beantwortet: Wie lange Ihr Erste Hilfe Kurs gültig ist, liegt immer an der Behörde der Sie die Bescheinigung vorlegen müssen. Jede Bescheinigung für einen Erste Hilfe Kurs oder Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist generell ein Leben lang gültig.

Gültigkeit für den Führerschein

Kurz gesagt, ein Leben lang. Sie haben einen Erste Hilfe Kurs für den Führerschein, er wird auch Lebensrettende Sofort-maßnahmen am Unfallort gennant. Beide haben eine lebenslange Gültigkeit.

Dies gilt auch für den LKW, Bus, Taxi-Schein und Mottorad Führerschein. So zeigt es auch die Stadt Bonn z.B. richtig auf Ihrer Webseite. Dennoch verlangen einige Fahrerlaubnisbehörden einen Nachweis über einen besuchten Erste Hilfe Kurs, der nicht älter als 2 Jahre ist. In der FeV (Fahrerlaubnisverordnung §19) ist aber keine zeitliche Begrenzung genannt!

Gültigkeit für Firmen und Behörden

2 Jahre. Der Dachverband aller Berufsgenossenschaften (DGUV) regeln die gesetzlichen Rahmenbedienungen für alle Firmen. Die Unfallkassen übernehmen die Regelungen für alle Behörden, Ministerien und öffentlichen Einrichtungen. Die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen akzeptieren beide einen Erste Hilfe Kurs, wenn er nicht älter als 2 Jahre ist. Damit der Status als Ersthelfer nicht verloren geht, muss im Zeitraum von den 2 Jahren ein Erste Hilfe Training besucht werden. Die Kosten für alle Aus- /Fortbildungen werden von der zuständigen BG oder Unfallkasse komplett übernommen. Für die Region Bonn, Köln, und dem Rhein-Sieg-Kreis sprechen Sie mich als Partner der BG und Unfallkasse, gerne für die Ausbildung an.

Gültigkeit für Kindergärten, KITAS und Schule

2 Jahre. Erzieher, Lehrer und Pädagogen müssen an einem speziellen Erste Hilfe Kurs teilnehmen. Er nennt sich Erste Hilfe in

Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Alle 2 Jahre muss dann ein Erste Hilfe Training besucht werden. Die Kosten übernimmt die zuständige Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft. Für den besonderen Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ stehen Ihnen in meinen Kursen hochmoderne Übungsmodelle für die Wiederbelebung von Säuglingen, Schulkindern und Erwachsenen zur Verfügung.

Gültigkeit für die Ausbildung oder Studium

Nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Prüfungskammer oder Universität auf. I.d.R. wird ein Erste Hilfe Kurs der nicht älter als 2 Jahre ist, immer akzeptiert. Der Erste Hilfe Kurs für Medizinstudenten oder für das Studium auf Lehramt muss 16 Unterrichtsstunden entsprechen. Der Erste Hilfe Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ wird nicht für die Ausbildung oder Studium akzeptiert. Hier geht es zu den aktuellen Erste Hilfe Terminen in Bonn.

Gültigkeit Jugendleiter, Trainer, Pilotenschein

Erste Hilfe Kurse für Trainer, Jugendleiter (JuLeiKa), Tagesmütter und Rettungsschwimmer, etc. dürfen i.d.R. nicht älter als 1 Jahr sein.

Egal aus welchem Grund Sie den Kurs für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (1Tag) oder den „Erste Hilfe Kurs“ (2Tage) absolvieren. Fragen Sie vorher immer bei der entsprechenden Stelle oder Behörde nach, ob Ihr Erste Hilfe Kurs noch gültig ist. Fragen Sie sich einmal selbst, würden Sie in einer Notfallsituation Erste Hilfe leisten können? Die Empfehlung der „Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe“ empfiehlt daher alle 2 Jahre auch für Autofahrer seine Erste Hilfe Kenntnisse aufzufrischen. Gerne stehe ich Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie dafür gerne Kontakt mit mir auf.

Kommentare

Schmitt Adisa meint

ich habe am 20.02.2013 ein 16 stunde kurs gemacht ich wollte mal fragen wie lange ist er gültig weil ich möchte Führerschein machen?

Notfallcoaching Bonn meint

Liebe Adisa Schmitt,

danke für deinen Kommentar. Die Bescheinigung sollte von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde akzeptiert werden. Am besten dort kurz vorher anrufen.

Viel Erfolg mit dem Führerschein

Hallo ich habe 2009 einen 2 tägigen erste Hilfe Kurs gemacht und bin jetzt dabei meinen Führerschein zu machen. Würde der noch akzeptiert werden?

Notfallcoaching Bonn meint

Wir empfehlen Ihnen am besten bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt nachzufragen. Hier gibt es Erfahrungsgemäß unterschiede. Wir wünschen viel Erfolgt beim Führerschein!

Michaela Schappeler meint

Ich hatte mal in der Schule einen erste Hilfe Kurs mit allem deu und dran gemacht. Habe demnach auch eine Urkunde, es steht allerdings für kinder drauf. Kann man den für den Führerschein verwenden?

Notfallcoaching Bonn meint

diese Art der Schulung ist für den Führerschein leider nicht anerkannt. Daher ist eine neue Schulung mit 9UE (Unterrichtseinheiten) notwendig. Auskunft gibt aber auch immer das örtliche Straßenverkehrsamt.

Viel Erfolg beim Führerschein!

Hallo meine Kinder sind beim Eishockey und mein erste Hilfe kurs ist schon 10 Jahre her ist der noch gültig?

Notfallcoaching Bonn meint

10 Jahre ist schon eine lange Zeit. Sehr wahrscheinlich wird dieser Kurs nicht mehr zum Schutz der Kinder akzeptiert. Am besten Du fragst kurz beim Verein nach. Evtl. kann im Rahmen dieser Anfrage auch eine komplette neue Schulung für den Verein stattfinden. Die Kosten für Vereine übernimmt i.d.R die Verwaltungsberufsgenossenschaft.

Hallo ich habe eine frage meine Papiere sind am 31.3.2017 abgelaufen jetzt muss ich zu KVR und meine erste Hilfe war am 14.september 2015 muss ich einen neuen erste Hilfe Kurs machen oder kann ich es dennen da abgeben?

Notfallcoaching Bonn meint

am besten rufst Du kurz bei der KVR an und fragst nach. Die meisten Stellen akzeptieren 2 Jahre. In deinem Fall wären die am 14.09.2017 erst rum und somit noch gültig.

Viel Erfolg dabei!

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Erste Hilfe Kurs

Um am Ort eines Verkehrsunfalles Erste Hilfe leisten zu können ist für jede(n) FührerscheinbesitzerIn eine Schulung vorgeschrieben!

Man unterscheidet zwischen der 6 stündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für die Klassen A,B,C,E,F und dem eigentlichen Erste Hilfe Kurs im Ausmaß von 16 Stunden für die Klasse D und E zu D.

Der Kurs muss spätestens vor der praktische Prüfung absolviert werden, d.h. Sie müssen spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung die Bestätigung vorweisen können.

Erkundigen Sie sich gleich bei der Anmeldung in der Fahrschule nach den Terminen für den Erste Hilfe Kurs! Fallweise wird mit der Absolvierung des Kurses zulange gewartet.

"Tipp! Machen Sie den Erste Hilfe Kurs möglichst früh!

Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist vorgeschrieben für die Klassen A, B, C, E, F.

Umfang und Inhalt

Der Kurs dauert 6 Stunden, er beinhaltet eine theoretische Unterweisung und praktische Übungen zur Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr.

Sie lernen dort:

  • Bergung aus akuter Gefahr
  • Lagerung
  • Maßnahmen bei Atemstillstand
  • Maßnahmen bei Herzstillstand
  • Maßnahmen bei Blutungen
  • Schockbekämpfung

Im Moment kostet der Kurs ca. 55 €

Was muss ich mitbringen
  • Kursbeitrag (zumeist bereits bei Anmeldung zum Kurs zu leisten)
  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Bequeme Kleidung und rutschfeste Schuhe
Wo und Wann kann man den Kurs machen?

Häufig können Sie den Kurs einfach und bequem in den Räumlichkeiten Ihrer Fahrschule absolvieren.

Die Termine finden Sie am Schwarzen Brett der Fahrschule, die Anmeldung zum Kurs erfolgt im Fahrschulbüro.

Kurse werden z.B. angeboten von:

Pflichten der Teilnehmer

Die Teilnehmer müssen im Kurs mitarbeiten, bei mangelnder Mitarbeit wird keine Bescheinigung ausgestellt.

Es gibt aber keine Prüfung.

Bestätigung - Nachweis

Nach der Kursteilnahme bekommen Sie eine Betätigung die Ihren Vor- und Zunamen, Ihr Geburtsdatum und das Datum enthält, weiters finden Sie darauf Namen, Anschrift und Unterschrift der Person, die die Unterweisung durchgeführt hat.

Gültigkeitsdauer

Die Geltungsdauer der 6 stündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist zeitlich nicht eingeschränkt.

Wenn Sie Ihre Lenkberechtigung ausdehnen, ist kein weiterer Erste Hilfe Kurs erforderlich.

Beispiel: Sie waren bereits im 6 stündigen "Erste Hilfe Kurs" als Sie die Klasse B gemacht haben und wollen jetzt den Motorradschein Klasse A, dann müssen Sie kein zweites Mal in die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Bescheinigung über lebenrettende Sofortmaßnahmen wird ersetzt durch

Doktorat der gesamten Heilkunde

eine Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers über die Teilnahme an einem Kurs zur Ausbildung in Erster Hilfe

eine Bescheinigung einer öffentlichen Dienststelle, die gemäß § 120 KFG 1967 zur Ausbildung von Kraftfahrern berechtigt ist über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe

ein Diplom in einem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder ein Zeugnis über die Abschlußprüfung in der Pflegehilfe

ein Diplom in einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst oder einem medizinisch-technischen Fachdienst oder ein Zeugnis in einem Sanitätshilfsdienst oder eine Bescheinigung über die Unterweisung in Erster Hilfe im Rahmen der Ausbildung in diesen Berufen

den Nachweis der abgeschlossenen Sanitätsgrundausbildung beim Bundesheer

eine Bescheinigung des österreichischen Zivilschutzverbandes über die Teilnahme an einem Lehrgang für Selbstschutz-Grundunterweisung

den Nachweis über die Absolvierung der Vorlesung „Erste Hilfe” des 1. Studienabschnittes der Studienrichtung Medizin

den Nachweis über die Absolvierung des Lehrganges „Erste Hilfe im Feuerwehrdienst” eines Landesfeuerwehrverbandes

den Nachweis über die Absolvierung der Vorlesung „Erste Hilfe” der Studienrichtung Pharmazie

den Nachweis über die Absolvierung des Lehrganges „Erste Hilfe” an den Bundesanstalten für Leibeserziehung

eine Bescheinigung über die Absolvierung des nach den Richtlinien des Österreichischen Roten Kreuzes geführten Kurses für Erste Hilfe des Österreichischen Bundesheeres

eine Bescheinigung des Johanniterordens über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Grundlehrgang für Zivildienstleistende

Erste Hilfe Kurs - Klasse D und E zu D

Vorgeschrieben für die Klasse D und E zu D

Der Erste Hilfe Kursdauert 16 Stunden.

Gültigkeit

Die Geltungsdauer des 16 stündigen Erste Hilfe Kurses ist nicht eingeschränkt.

Wie lange gilt Erste Hilfe Kurs?

Wenn Du einen Führerschein erwerben möchtest, dann benötigst Du bei der Prüfung und vor der Ausstellung Deines Führerscheins auch die Bescheinigung/Ausweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs. Wenn Du bereits einen Erste Hilfe Kurs mit abgeschlossener Prüfung nachweisen kannst, dann gilt auch dieser Ausweis, wenn der Kurs nicht länger als sechs Jahre zurückliegt. Denn der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.

Warum ein Erste Hilfe Kurs so wichtig ist

Gerade wenn Du darüber nachdenkst, in der nächsten Zeit den Führerschein zu machen, benötigst Du die Bescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs, die zum Zeitpunkt der Anmeldung zur theoretischen Prüfung nicht älter als sechs Jahre sein darf. Denn der Ausweis über einen Nothelferkurs, den Du für Deine Führerscheinprüfung benötigst, ist nur 6 Jahre ab Ausstellung gültig. Der Nothelferkurs ist obligatorisch, um den Führerschein erlangen zu können. So stellen die Gesetzgeber sicher, dass Du im Falle eines Autounfalls in der Lage bist, die erste Hilfe zu leisten, bis die Rettung kommt. Denn es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nicht nur Autofahrer, die in einen Unfall verwickelt sind, sich um die Verletzten kümmern und erste Hilfe leisten sollen. Auch vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer und sogar Fussgänger dürfen nicht wegsehen, sondern müssen den Unfallbeteiligten zu Hilfe eilen. Tun sie es nicht und werden erkannt, können sie wegen unterlassener Hilfeleistung in die Forderung genommen werden. Doch wer einen Nothilfekurs absolviert hat, hat weniger Berührungsängste und kann Verletzten besser helfen.

Nothelferkurs für jeden Fall, nicht nur für den Führerschein

Du musst nicht erst warten, dass Du Deinen Führerschein machst, denn schon vor dem 16. Lebensjahr kannst Du einen Nothelferkurs belegen, dies muss nicht zwingend für die Führerscheinprüfung sein. Denn wenn Du Dich in erste Hilfe auskennst, ist dies in allen Lebenslagen eine gute Option. Nicht nur, wenn Du mit einem Fahrzeug unterwegs bist, kann es sein, dass Andere in einer bedrohlichen Situation Deine Hilfe benötigen. So ist es immer gut, wenn Du in Deinem Leben mindestens einmal einen solchen Kurs mitgemacht hat. Unsere Nothelferkurse erstrecken sich über 10 Stunden und umfassen Theorie und Praxis. Da es immer wieder Neuerungen und Verbesserungen in der Ersten Hilfe gibt und Du bei einer längeren Nichtanwendung auch viel vergisst, ist es empfehlenswert, alle 5 Jahre einen Refresherkurs zu belegen. Der ist zwar nur freiwillig, trotzdem fühlst Du Dich besser, wenn Du noch einmal alles durchnimmst. Denn gerade, wenn der Nothelferkurs schon viele Jahre zurückliegt und Du plötzlich in die Situation gerätst, einem anderen Menschen medizinische Hilfe leisten zu müssen, kann es passieren, dass Du viel von dem vor Jahren gelernten wieder vergessen hast.

Wenn Du Dich unter www.nothelferkurse4you.ch anmeldest, schenken wir Dir einen Kurs im Wert von CHF 150,–, wenn Du Dich für Deinen Führerschein bei einer unserer Partnerfahrschulen anmeldest. Die vorbezahlten Kursgebühren für den Nothelferkurs werden dann in einen Gutschein umgewandelt, der auf die Fahrschulkosten angerechnet wird. Bei Interesse schau noch heute auf unserer Webseite vorbei und melde Dich zum nächsten Nothelferkurs an.

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3. CHF 150.- Gutschein für Fahrausbildung erhalten

Das sagen unsere Schüler:

Nothelferkurs gebucht, Gutschein erhalten. Hat alles prima geklappt!

Vielen Dank für das tolle Angebot! Ich als Studentin muss aufs Budget achten. Nothelferkurs war super!

Ich habe den Nothelferkurs in St.Gallen gemacht. Lehrer war Top! Büffle jetzt für die Fahrprüfung.

Mein Fahrlehrer hat mich auf dieses Angebot aufmerksam gemacht. Ich habe den Nothelfer hier gebucht und einen Gutschein für Fahrstunden bei meinen Fahrlehrer erhalten. Top!

150.- Gutschein und den Nothelfer Ausweis erhalten! Jetzt ran ans Steuer. Wünscht mir Glück!