среда, 13 декабря 2017 г.

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Erste-Hilfe-Kurse FГјhrerschein

Erste Hilfe ganz kompakt: Seit dem 01.04.2015 können Sie alles Wichtige der Ersten Hilfe in 9 Unterrichtsstunden – z.B. an einem Tag – erlernen.

Dies macht unser spezielles Ausbildungskonzept möglich: Erleben Sie mit uns eine „Lernreise“, die Erste Hilfe mit viel Praxis auf den Punkt bringt.

Und unsere speziell geschulten Trainer begleiten Sie dabei gekonnt, damit Sie danach im Notfall mit Ihren neu erworbenen oder aufgefrischten Kenntnissen und Fertigkeiten der Ersten Hilfe, beherzt und ohne Angst auf den Betroffenen zugehen mögen und werden.

Einige Beispiele, was Sie auf dieser Lernreise kennenlernen werden:

  • Was immer richtig und wichtig ist: Vorgehen am Notfallort
  • Was tun Sie, wenn jemand bewusstlos ist? (z.B. stabile Seitenlage, Helmabnahme)
  • Was tun Sie, wenn jemand keine Atmung hat? (z.B. Herz-Lungen-Wiederbelebung)
  • Was tun Sie, wenn jemand „Probleme in der Brust“ hat? (z.B. bei einem Herzinfarkt)
  • Was tun Sie, wenn sich jemand verletzt hat? (z.B. Stillen bedrohlicher Blutungen)
  • und vieles mehr

Diese Erste Hilfe-Kurse entsprechen den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen sowie der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001).

Weitere Informationen finden Sie hier: Mehr

Unser Serviceangebot fГјr Sie:

Inhalt eines Verbandkastens fГјr Personenkraftwagen (Stand 01.01.2014)

Wie Sie spenden können

Spendenkonten

  • JohanniterordenBIC: GENODED1DKD

IBAN: DE06350601900000150150

  • Johanniter-StiftungBIC: DEUTDEBBXXX

    IBAN: DE60100700000437736200

  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.BIC: BFSWDE33XXX

    Spenden per SMS

    Sende: JOHANNITER an 81190

    Jede SMS kostet 5 Euro plus Transportleistung und hilft uns mit 4,83 Euro. Danke!

    Erste hilfe kurs führerschein kosten

    Erste-Hilfe-Kurse: Preise

    Erste-Hilfe Kurse kosten Geld. Jedoch lange nicht so viel, wie der Führerschein, für den man ihn braucht. Die Kursgebühr für den neuen Erste-Hilfe-Kurs, der für jede Führerscheinklasse gültig ist, beträgt je nach Kursort zwischen 14,97 € und 24,97 €.

    An einigen Kursorten finden derzeitig Gutscheinaktionen statt, wo wir den Preis gesenkt haben, sodass du einen supergünstigen Preis für den Erste-Hilfe-Kurs erhältst. Reduzierte Preise und aktuelle Gutscheinaktionen entnimmst du bitte auf dem Flyer deiner Fahrschule. Zum Beispiel kostet der Erste-Hilfe Kurs in Frankfurt Sachenhausen mit Gutschein nur 12.00 € . Wenn du nicht den Gutschein von deiner Fahrschule erhalten hast, kannst du trotzdem die knallhart kalkulierten Preise bekommen. Lade dir einfach den Gutschein bei dem jeweiligen Kursort herunter und bringe ihn am Kurstag mit. Falls noch Fragen bestehen ruf uns einfach unter der Telefonnummer 069 / 86777385 an.

    Unser speziell auf deine Bedürfnisse abgestimmtes Trainingsprogramm:

    • Mit Fun und Freude zum Abschluß
    • Kein gelangweiltes rumsitzen
    • Abschluß garantiert!
    • zertifizierte Qualität
    • Kurse werden von jungen

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    Ein Erste-Hilfe-Kurs lohnt

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    Zu 99% passiert nichts. Aber im Ausnahmefall bereit zu sein, ist mehr als nur wichtig. Es ist vor allem eines:

    Unglaublich beruhigend. Wenn man weiß, was zu tun ist. Etwa, weil man sich an den Erste-Hilfe-Kurs erinnert.

    Bei vielen ist das aber schon eine ganze Weile her.

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    Ein Erste-Hilfe-Kurs trainiert die Fähigkeiten zu lebensrettenden Maßnahmen

    Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

    Nach einem Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei einem Unfall die Opfer versorgen

    Nur um die 14 Prozent der Deutschen schätzen ihre Kenntnisse bei der Ersten Hilfe als ausreichend ein. Doch jeder kann einmal in die Situation geraten, in der er Erste Hilfe leisten muss. In einem Erste-Hilfe-Kurs können Interessierte sich mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen auseinandersetzen und somit lernen, wie man Leben rettet.

    Vor der Erteilung der Führerscheinklassen ist deswegen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben. Doch welchen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein muss ich belegen, damit ich bei einem Unfall helfen kann? Achten Sie darauf, dass der von Ihnen ausgewählte Kurs den Vorgaben aus der Fahrerlaubnisverordnung entspricht. Dort heißt es in Paragraph 19:

    Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

    Ab dem 01.04.2015 ersetzt der neue Erste-Hilfe-Kurs den Kurs zu den lebensrettenden Maßnahmen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist für den Führerschein nur ein „kleiner“ Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend gewesen. Dieser wurde auch LSM-Kurs (für lebensrettende Sofortmaßnahmen) oder umgangssprachlich auch Rotkreuzkurs genannt.

    In gewerblichen Betrieben muss jeweils eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern vorhanden sein. Auch diese können den Erste-Hilfe-Kurs in neun Stunden besuchen, um sich zum Betriebshelfer ausbilden zu lassen.

    Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses

    Die Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses bestehen nicht nur aus Theorie, vor allem soll auch die Praxis geübt werden, so dass die Teilnehmer bei einem Notfall die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen wie z.B. die stabile Seitenlage richtig ausführen können. Der Notarzt benötigt meist um die neun bis elf Minuten, bis er am Unfallort angetroffen ist. Der Erste-Hilfe-Kurs bildet Unfallzeugen dazu aus, in diesem Zeitraum die passenden Maßnahmen zu treffen. Die Teilnehmer sollen ihre Angst verlieren, bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen (diese verhindert oft das Eingreifen der Unfallzeugen) und bei einem Unfall das notwendige Wissen abrufbereit zu haben.

    Inhalte des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein sind unter anderem:

    • Richtiges Vorgehen bei einem Unfall, den Unfall dem Rettungsdienst melden, sich um die Opfer kümmern
    • Gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe
    • Erkennen von Störungen des Bewusstseins
    • Den Helm abnehmen (bei einem Unfall)
    • Die Bestandteile der Rettungskette
    • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei bedrohlichen Blutungen, einem Herzinfarkt oder Schock
    • Stabile Seitenlage
    • Erste-Hilfe-Herzdruckmassage, Beatmung, Wiederbelebung

    Erste-Hilfe-Kurs: Kosten zwischen 20 und 40 Euro

    Der bekannteste Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse ist sicherlich das Deutsche Rote Kreuz. Aber auch die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund bieten den Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs und viele weitere besondere Erste-Hilfe-Kurse an. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich auf um die 20 – 40 Euro.

    Nachdem Sie den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein absolviert haben, erhalten Sie vom Seminarleiter ein Zertifikat zur bestandenen Teilnahme. Eine Abschlussprüfung oder Ähnliches ist nicht erforderlich. Das Teilnahmezertifikat müssen Sie bei der Führerscheinzulassungsstelle vorlegen, wenn Sie dort Ihren Führerschein beantragen. Oft bietet auch die Fahrschule in Zusammenarbeit mit z.B. dem DRK einen Erste-Hilfe-Kurs an und organisiert dann sogar die Einreichung der Zertifikate bei der Führerscheinzulassungsstelle.

    Änderungen im Erste-Hilfe-Kurs ab 2015

    In wenigen Stunden ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein abgeschlossen

    Seit 2015 sind für den Erwerb des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein neun Unterrichtsstunde notwendig. Die neuen Kurse sollen außerdem nur noch sehr knapp auf die Theorie der lebensrettenden Maßnahmen eingehen, stattdessen wird der Fokus noch stärker auf die praktische Anwendung des Wissens gelegt.

    In Kleingruppen lernen die Teilnehmer, wie sie sich bei einem Unfall richtig verhalten und wie sie bei der Versorgung der Opfer kooperieren. Dabei fungieren besondere Puppen als Anschauungsmaterial. An diesen kann beispielsweise eine Herzdruckmassage eingeübt werden. Schließlich haben die Teilnehmer auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen und erhalten professionelles Wissen zur Ersten Hilfe.

    Erste-Hilfe-Kurs – Gültigkeit ist unbegrenzt

    Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Dies gilt auch für Berufskraftfahrer wie Busfahrer oder LKW-Fahrer. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten. Es gibt auch Auffrischungs-Kurse, die Interessierten für wenig Geld und mit kurzem Zeitaufwand das Wissen vermitteln. Diese Angebote sollten Ersthelfer spätestens alle drei bis vier Jahre wahrnehmen. Denn das vermittelte Wissen vergessen die Teilnehmer schnell, da sie es im Normalfall nur sehr selten anwenden müssen- glücklicherweise. Gerade in einem Notfall geraten viele Menschen in Panik, was den Zugriff auf das vielleicht schon eingerostete Wissen zusätzlich erschwert.

    Erste-Hilfe-Kurs für alle Führerscheinklassen

    Bewerber um eine Fahrerlaubnis aller Klassen müssen vor der Erteilung der Fahrerlaubnis den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Er umfasst neun Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

    Auch die Fortbildung zum Ersthelfer besteht aus neun Unterrichtseinheiten und kostet um die 20 bis 40 Euro. Der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig.

    Erste-Hilfe: Auffrischung der Praxis ist wichtig

    Ein Auffrischungskurs für die Erste Hilfe ist meist ein Tageskurs, bei dem vor allem die praktischen Erste-Hilfe-Maßnahmen wiederholt werden. Die Teilnehmer können Fragen stellen, um Wissenslücken zu schließen.

    Erste-Hilfe-Kurse für Kinder

    Um stetig das Wissen zur Ersten Hilfe zu erweitern, können Interessierte auch Erste-Hilfe-Kurse zu besonderen Themen besuchen. Wer beispielsweise ein Kind hat, kann sich in einem besonderen Erste-Hilfe-Kurs über häufige Unfall-Gefahren für Kinder informieren. Denn Kinder sind keine „kleinen Erwachsenen“; kommt es zu einem Notfall, in dem ein Kind involviert sind, so sollten einige Besonderheiten beachtet werden, über die Sie in den entsprechenden Kursen Informationen erhalten. Auch Kinder selbst können schon im jungen Alter einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Ganze Schulklassen können gemeinsam auf die Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult werden, so dass die Kinder das Wissen um die lebensrettenden Sofortmaßnahmen bereits im jungen Alter verinnerlichen.

    Vor dem Führerschein benötigen Sie ein Teilnahmezertifikat für den Erste-Hilfe-Kurs

    Neben dem Erste-Hilfe-Grundkurs gibt es auch Erste-Hilfe-Kurse für die Notfall-Behandlung von Senioren oder Sportverletzungen. Sogar Erste-Hilfe-Kurse für Hundebesitzer werden angeboten! Wer einen solchen Sonderkurs besucht, lernt nicht nur – auf die eigenen Bedürfnisse angepasste – Techniken der Ersten-Hilfe, sondern frischt nebenbei sein altes Wissen in dem Bereich auf. Da bei den Deutschen der letzte Kurs zur Ersten Hilfe durchschnittlich schon 15 Jahre her ist, kann der Besuch eines Auffrischungskurses nicht schaden. Und wer weiß, ob die eigenen Maßnahmen zur Ersten Hilfe nicht einmal jemandem das Leben retten werden?

    Übrigens bieten verschiedene Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen auch Gutscheine für die Kurse an. Diese können auch verschenkt werden.

    Ersthelfer im Betrieb

    Auch als berufliche Fortbildung kann ein Erste-Hilfe-Kurs verstanden werden. Am Arbeitsplatz muss es Menschen geben, die bei einem Notfall wissen, wie Sie richtig helfen. Zu diesem Zweck gibt es die betriebliche Ausbildung. Bei einem Betrieb mit zwei bis 20 Mitarbeitern muss ein Mitarbeiter einen Erste-Hilfe-Schein erworben haben. Der neunstündige Erste-Hilfe-Lehrgang, der auch für den Führerschein erforderlich ist, ist hier ausreichend.

    Mängel bei den Erste-Hilfe-Kursen

    In Deutschland besucht jährlich etwa eine Million Menschen einen Erste-Hilfe-Kurs. Eine aktuelle Studie hat festgestellt, dass die Qualität der Kurse häufig nicht zufriedenstellend ist. Mängel in der Ausbildung zum Sanitäter können aber bei einem Notfall dazu führen, dass die falschen Sofortmaßnahmen ergriffen werden.

    Tatsächlich ist die Quote der Menschen, die bei einem Herzstillstand reanimieren, in Deutschland nur bei 15 Prozent. Dabei sinkt die Wahrscheinlichkeit, einen Herzstillstand zu überleben, mit jeder Minute, die nicht reanimiert wird. Das liegt möglicherweise auch daran, dass die deutschen Erste-Hilfe-Kurse sich nicht ausreichend mit diesem Thema befassen. Da sich in Deutschland täglich um die 2500 Erste-Hilfe-Fälle ereignen, ist eine gute Ausbildung auf diesem Feld jedoch für jeden wichtig.

    24 Kommentare

    Ich möchte an den Cors für den Fürerschein teilnemen.

    Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass der Erste-Hilfe-Kurs nach 2 Jahre ungültig ist. §19 FeV steht lediglich, dass ein Kurs nötig ist.

    wie wir bereits auch im Text beschrieben haben, ist der Erste-Hilfe-Schein für den Führerschein unbegrenzt gültig. Wie Sie richtig bemerken, wird in der FeV keine entsprechende Frist gesetzt. Nur bei bestimmten Berufen oder Aufgaben ist eine regelmäßige Auffrischung notwendig.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    eine Ersterteilung des Führerschein

    Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass die Sofortmaßnahme am Unfallort für von 1990 nach 17 Jahren ungültig ist. Trotzallen sagt die Führerscheinstelle das dieser nicht mehr Gültig ist.

    der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig. Bei bestimmten Berufen oder Aufgaben bedarf es jedoch einer regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse. Möglicherweise erkennt die Führerscheinstelle Ihren Schein aus diesem Grund nicht an.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    Bezüglich des Abschnitts „Großer Erste-Hilfe-Kurs für Berufskraftfahrer“:

    in der aktuellen FeV der Juris GmbH finde ich lediglich die Erwähnung des 9 -stündigen Erste Hilfe Kurses.

    Dabei wird NICHT in den Führerschein-Klassen unterschieden.

    Auch andere, allerdings nicht öffentlich-rechtliche Seiten im Internet sagen, dass 9 Stunden für z.B. Berufskraftfahrer reichen.

    Könnten Sie das bitte noch einmal überprüfen oder mir sagen was ich da falsch verstanden habe ?

    Sie haben vollkommen recht. Seit der Änderung 2016 gibt es für alle Fahrzeugklassen nur noch den 9-stündigen Kurs. Diese Änderung ist zwar im Artikel bereits angesprochen, allerdings werden wir den Text überarbeiten, damit es deutlicher wird. Daher ein großes Dankeschön für den Hinweis.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    Ich mache gerade den CE Führerschein. Für meinen B Schein von vor 6 Jahren habe ich den alten großen Erstehilfe Kurs gemacht. Muss ich jetzt noch mal nen Kurs besuchen oder langt mein alter Schein aus?

    in der Regel verliert der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein nicht seine Gültigkeit.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    hallo. ich habe 2012 schon mal den großen Erste-Hilfe-Kurs gemacht (für den Führerschein nur den habe ich damals nicht gemacht) jetzt versuche ich es noch mal ist der schein noch gültig oder muss ich neuen machen?

    der Erste Hilfe-Kurs verfällt beim Führerschein nicht. Wenn Sie den Beleg haben, sollte das gehen. Natürlich ist eine Auffrischung Ihrer Kenntnisse aber durchaus ratsam.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    Hallo, ich habe in diesem Jahr meinen Ersthelferschein im Betrieb gemacht und fahre seit ca. 12 Jahren mit dem Auto, muss ich, wenn ich jetzt den Motorradführerschein machen möchte, nochmals einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder hat sich das für mich erledigt durch den Ersthelferschein und Erste-Hilfe-Kurs vor 12 Jahren?

    Danke für eine Aufklärung!

    in der Regel müssen Die den Kurs nicht noch einmal absolvieren. Sie sollten aber noch einmal bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen, wie dies dort gehandhabt wird.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    Alle alten LSM-Kurse (8 Unterrichtseinheiten) verlieren in 2017 ihre Gültigkeit gemäß den Richtlinien der 2. ÄndVO-FeV.

    Im Entwurf aus dem Jahre 2015 steht: 2 Jahre nach Inkrafttreten (21.10.2015).

    Ab diesem Tag dürfen somit die Führerscheinstellen nur noch 9 UE-Erste Hilfe Kurse anerkennen!

    Hallo, habe meinen 1. Hilfe Kurs im Juni 2014 bei den Johannitern gemacht für den Schulsanitätsdienst. Muss ich einen neuen 1. Hilfe Kurs machen oder reicht der Kurs? Habe noch den Beleg für diesen Kurs. Oder reicht es wenn ich den bei meiner Fahrschule abgeben?

    der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als zwei Jahre her sein. Dementsprechend müssten Sie einen neuen absolvieren.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    ich habe eine Frage und war habe ich gerade meine Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen möchte jetzt einen Führerschein Klasse C machen brauche dafür einen ersthelfer schein..

    Muss ich tatsächlich einen erste hilfe urs belegen oder reicht es wenn ich mein Ausbildugseugniss vorlege?

    § 19 Abs. 3 FEV können Sie Folgendes entnehmen: Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer … eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    Hallo ich möchte Führerschein für klasse B machen und möchte gern mal wissen wann der nächste kurs für erste Hilfe ist . Gruß Dajsna

    Sie können einen Erste Hilfe Kurs bei verschiedenen Anbietern absolvieren: das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund. Dort können Sie sich informieren, wann der nächste Kurs in Ihrer Nähe angeboten wird.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    ich habe vor 2 Jahren eine ,,Erste Hilfe Ausbildung in Bildungs – und Betreuungseinrichtungen für Kinder“, die 9 Stunden umfasste, absolviert. Jetzt möchte ich meinen Führerschein machen. In ihrem Beitrag steht aber, wenn man diesen aus beruflichen Gründen macht, ist dieser nach 2 Jahren nicht mehr gültig. Wieso ist er denn, wenn er aus beruflichen Gründen gemacht wurde, nach 2 Jahren nicht mehr gültig?

    für den Führerschein sollte der Kurs unbegrenzt gültig sein, vorausgesetzt er ist gemäß FeV geeignet. Das sollte auf dem Zertifikat stehen. Im beruflichen Umfeld müssten Sie ggf. einen neuen Kurs machen. Es gab auch schon Fälle, in denen die Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Erste-Hilfe-Schein verlangt hat, weil der abgegebene ein gewisses Alter überschritten hat. Die FeV macht zwar keine Einschränkung bezüglich der Gültigkeit, allerdings sollten Sie aus eigenem Interesse über eine Auffrischung nachdenken, um im Ernstfall auch wirklich gerüstet zu sein.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    ich habe meinen Erste Hilfe Kurs 2014 im Betrieb gemacht und bin/war Betrieblicher Ersthelfer in einem Betrieb mit ca. 600 Mitarbeiter. Nun ist ja laut Ihren Angaben die Gültigkeit auf 2 Jahre beschränkt. Somit wäre mein Betrieblicher Ersthelfer nicht mehr gültig. Ist der Betrieb verpflichtet genügend Ersthelfer im Betrieb zu haben, oder gibt es da irgendwelche Ausnahmen?

    Könnte / dürfte ich im Notfall reanimieren/ Defibrillator einsetzen auch wenn mein Ersthelferschein abgelaufen ist ? Ich habe ja noch den erste Hilfe Kurs vom Führerschein der seine Gültigkeit nicht verliert………

    bei Betrieben mit mehr als 20 Anwesenden müssen – je nach Betriebsart – fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten als betrieblicher Ersthelfer ausgebildet werden. Die Nutzung der automatischen Defibrillatoren ist im Notfall jedem gestattet.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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    erste hilfe kurs kosten

    hey ich wollte gerne in den ferien einen ersten hilfe kurs beim roten deutschen kreuz machen, was kostet so etwas ungefähr und darf man den schon mit 14 machen und wie lange ist so etwas gültig

    9 Antworten

    Solch ein Kurs kostet im Normalfall 40 Euro. Wenn der Kursleiter dafür keine Kosten für sich verlangt, kostet der Kurs für dich 15 Euro.

    Mit 14 darfst du den Kurs gerne machen und "gültig" ist er zwei Jahre. Nach diesen zwei Jahren weißt du auch nicht mehr so viel, sodass sich ein weiterer Kurs lohnen würde.

    Ca 35 € kommt auf die Gegend an. Als Richtwert aber passend.

    Ja, mit 14 darfst du ihn schon machen und er mindestens 2 Jahre gültig (abhängig wofür du ihn einsetzen willst und wie streng die Behörde/der Sachbearbeiter ist, die/der den Schein sehen will).

    Ich hab meinen heute gemacht bei der Freiwilligen Feuerwehr (bin Feuerwehrdienstleistender, deshalb kostenlos). Sehr praktisch; gilt für quasi alle Führerscheinklassen. :)

    Hallo, beim BRK in Regen kostet der Erste-Hilfe-Kurs derzeit 30,- Euro. Schau mal auf der nächsten Seite, dort gibt es mehr Infos: http://www.brk-regen.de/erste-hilfe.html

    es kommt drauf an warum du den machen möchtest!Soll es denn nur einer für den Führerschein sein? Diese kosten ca 20€ . plus minus 5€ natürlich immer.

    Wenn du einen größeren EH Kurs machen möchtest (dh Rettungshelfer werden möchtest, musst du zum Jugendrotkreuz gehen dort wird dieser dann Teil deiner Ausbildung sein!) LG

    ach ja gültig ist er glaube ich 2-3 Jahre

    je nach dem wo du den machst und welchen !

    Nicht nur für RH (Rettungshelfer) brauchst du den "großen" Schein. Der EH-Schein brauch man fürs Lehramt, den Trainerschein, den LKW-Führerschein, als Ersthelfer im Betrieb, als Sanitäter, als Rettungsschwimmer.

    Ja darf man und er hällt auf Lebenszeit. Kosten sind unterschiedlich, aber so zwischen 15 und 20€ denke ich mal

    ungefähr 5 jahre und du kannst ihn mit 14 machen erkostet ca 30 euro

    mindestens 30,- Euro, die anderen wissen hier nichts. habe inzwischen 15 Erste Hilfe Kurse absolviert, beruflich bedingt.

    Der Erste-Hilfe-Kurs

    Erste Hilfe für den Führerschein – Absolut notwendig

    Der Erste-Hilfe-Kurs bereitet auf den Notfall vor.

    Im Straßenverkehr kommt es täglich zu Unfällen. Durchschnittlich 2500 mal am Tag sind Menschen in Deutschland auf Erste-Hilfe angewiesen. Um für solche Notfälle als Ersthelfer gewappnet zu sein, muss jeder einen Erst-Hilfe-Kurs für den Führerschein besuchen.

    Hier wird theoretisches und praktisches Wissen vermittelt. Denn jeder Verkehrsteilnehmer sollte in der Lage sein, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen, um so zu einem starken Glied in der Rettungskette zu werden.

    Seit dem 1. Januar 2016 müssen Anwärter aller Führerscheinklassen den selben Kurs besuchen: Er heißt schlicht ”Erste-Hilfe-Kurs” und löst die “kleinen” und “großen” Kurse ab. Damit erübrigt sich die Frage, welchen Erste-Hilfe-Kurs für man den Führerschein braucht, da es nur noch einen gibt.

    Der für den Führerschein nötige Erste-Hilfe-Kurs ist nicht 16 Stunden, sondern lediglich 7 1/2 Stunden lang. Das sind neun Unterichtseinheiten à 45 Minuten und kann somit an einem Tag absolviert werden. Hier werden elementare und praxisnahe Maßnahmen vermittelt, die in einem Notfall Leben retten können.

    Am Anfang des Kurses steht eine kurze Einführung in theoretisches Basiswissen um die Anatomie des menschlichen Körpers, in welcher Sie auch lernen, warum Kinder keine “kleinen Erwachsenen” sind, weshalb die Erste Hilfe für ein Kind einen speziellen Fall darstellt. Danach soll schneller als in den bisher durchgeführten Kursen auf praxisnahe Fallbeispiele eingegangen werden. So sollen alle Teilnehmer besser auf den Ernstfall als Erstretter vorbereitet sein. Denn Jeder kann in die Situation kommen, in dem er Erste Hilfe leisten muss.

    Verliert der alte Erst-Hilfe-Kurs für den Führerschein seine Gültigkeit? Nein!

    Bevor der neue Kurs für alle verpflichtend war, wurde zwischen den angestrebten Füherscheinklassen unterschieden. Während Bewerber um die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T lediglich eine Art Erste Hilfe Grundkursbesuchen mussten, in dem lebensrettenden Sofortmaßnehmen vermittelt wurden, war für Anwärter auf die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E ein sogenannter “Großer Erste-Hilfe-Schein” oder “Großer Erste-Hilfe-Kurs“ nötig. Gültigkeit besitzen bereits absolvierte Kurse natürlich weiterhin!

    Der neue Erste-Hilfe-Kurs nun gilt für alle Füherscheinklassen und auch Betriebsersthelfer. Doch wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? Für den Führerschein muss der Kurs nur einmal besucht werden, es verliert der Erste-Hilfe-Schein seine Gültigkeit nicht. Der Erste-Hilfe-Kurs muss von Betriebsersthelfern jedoch alle zwei Jahre aufgefrischt werden, um Wiederbelebung und andere Sofortmaßnahmen nicht zu vergessen. Doch auch Auto- und Motoradfahrern wird empfohlen, alle paar Jahre eine Erste-Hilfe-Auffrischung vorzunehmen. Nur so können sie im Ernstfall helfen.

    In den gemeinsamen Kursen wird folglich nicht nur auf den Notfall im Straßenverkehr eingegangen mit häufigen Verletzungen wie Knochenbrüchen, Bauchverletzungen oder Verbrennungen. Auch Haushaltsunfälle und allgemeine Notsituationen wie allergische Reaktionen, Schockzustände oder Vergiftungen stehen jetzt auf dem Lehrplan.

    Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

    Die Aufsichtspflicht für Kinder geht immer vor die Erste Hilfe.

    Natürlich bildet das Herzstück des neuen Erste Hilfe Kurses noch immer die LS-Maßnahmen. Denn nur wer im Notfall sofort und richtig reagiert, kann zum Lebensretter werden. Dabei gilt immer der Grundsatz, dass man sich und seine Schutzbefohlenen (Kinder) nie selbst in Gefahr bringen darf. Der Ersthelfer muss außerdem für sich entscheiden, welche Maßnahmen für ihn zumutbar sind.

    Nur in einem Erste-Hilfe-Kurs lernen Sie, wie man schnell und sicher reagiert. Die folgende Aufzählung ist also nur zur Orientierung und Vorbereitung gedacht!

    Als Sofortmaßnahme gilt

        Das Warndreieck soll nachfolgenden Fahrzeugen rechtzeitig signalisieren, dass sie sich einer Unfallstelle nähern. Zusätzlich ist die Warnblinkanlage einzuschalten.

    2. Rettung aus dem Gefahrenbereich

    Wenn beispielsweise eine verletzte Person auf der Straße liegt oder in der Nähe eines brennenden Fahrzeuges, sollte die Möglichkeit geprüft werden, das Unfallopfer an einen sichereren Ort zu bringen. Dabei ist die eigene Sicherheit nicht in Gefahr zu bringen!

    3. Notartzt Nummer wählen: 112

    Dabei sind die 5 Ws zu beachten! Wo? Was? Wieviele? Welche? Warten! (Siehe unten)

    Erst nach diesen Sofortmaßnahmen am Unfallort sollte Erste Hilfe geleistet werden:

    • Herz-Lunge-Wiederbelebung (Herzrythmusmassage und Mund-zu-Mundbeatmung)
    • Blutstillung
    • Schockbekämpfung
    • Herstellung der stabilen Seitenlage

    Die Reihenfolge der einzelnen Punkte (gerade der Ersten Hilfe) richtet sich nach dem individuellen Notfall. Der Ersthelfer ist prinzipiell verpflichtet, nach eigenem Ermessen einzuschätzen, was er oder sie selbst in der Lage zu tun ist.

    Gerade hier gibt es oft Unsicherheiten, die nur während eines Erste-Hilfe-Kurses geklärt werden können kann. Zum Beispiel wird oft gefragt, ob für die Erste Hilfe der Motorradhelm des Unfallopfers abgenommen werden sollte? Oder welche Seite der Erste-Hilfe-Decke denn nun nach unten gehört, die goldene oder die silberne?

    Auf solche allgemeinen Fragen ist schnell eine Antwort gefunden: Für die Erste Hilfe soll den Helm nur abnehmen, wer auf einen zweiten Helfer zurück greifen kann, der den Kopf des Unfallopfers stützt und festhält. Dieses Manöver soll nur in Angriff genommen werden, wenn eine Rückenfraktur auszuschließen ist. Um für ausreichend Sauerstoff zu sorgen, sollte das Visier geöffnet werden, bis die Rettungskräfte eintreffen.

    Die Erste-Hilfe-Decke wirkt mit der Silberseite nach innen wärmeisolierend und mit der silbernen Seite nach außen reflektiert sie die Sonnenstrahlen um vor Überhitzung zu schützen.

    Die fünf Ws beim Wählen der Notarzt Nummer 112

    Wo ist der Unfall geschehen? Der Unfallort sollte so genau wie möglich angegeben werden, damit der Krankenwagen dem Notruf schnell folgen kann.

    Wieviele Menschen sind verletzt und brauchen dringend Hilfe?

    Welcher Art sind die Verletzungen? Welchen Umfang haben eventuelle Brände?

    Warten auf Rückfragen – nicht einfach auflegen!

    Gerade, wo der Unfall geschehen ist, ist eine essentielle Information für die Rettungskräfte. In der Stadt kann man Straßennamen und Hausnummern angeben. Auf klassifizierten Außerortsstraßen helfen die Stationszeichen bei der Orientierung. Sie stehen an Autobahnen, Bundes-, Landes- und Staatsstraßen. Hier findet man die Straßennummer samt dem Abschnitt und der Station, was präzise angibt, wo man sich befindet. Sie sind in einem Abstand von 500 Metern auf allen größeren Straßen angebracht.

    Natürlich können auch GPS-Systeme am Navigationsgerät des Autos oder des Smartphones eine große Hilfe sein. Bei Autobahnen ist zu beachten, dass unbedingt die Fahrtrichtung angegeben werden muss, damit die Rettungskräfte nicht auf der falschen Straßenseite auftauchen. Wer eine Nortrufsäule benutzt um den Krankenwagen zu rufen, muss sich um die Ortsangabe keine Gedanken machen, da diese automatisch gesendet werden.

    Die Rettungskette

    Der Ersthelfer ist das erste Glied in der Rettungskette.

    Unfallstelle sichern, Rettung aus dem Gefahrenbereich, Notruf absetzen. Wer das schafft, hat schon viel zur Bildung einer starken Rettungskette beigetragen. Diese besteht aus folgenden Gliedern:

    • Sofortmaßnahmen (Unfallstelle sichern, Eigenschutz, Rettung aus dem Gefahrenbereich)
    • Notruf
    • Erste Hilfe
    • Rettungsdienst
    • Krankenhaus

    Was kann ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kosten?

    Viele verschiedene Vereine bieten professionelle Kurse an. Oft werden sie gemeinsam mit Sehtest und Passfoto angeboten, um das “Führerschein Erste Hilfe Kit” vollständig zu machen. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich dabei auf 20 bis 40 Euro. Die große Konkurrenz führt dazu, dass oft Spezialangebote gemacht werden. So kann es sein, dass Sie einen Kurs für unter 20 Euro finden. Doch Vorsicht ist geboten. Oft wird mangelnde Qualität einiger Kursanbieter moniert. Es lohnt sich also, im Vorfeld zu recherchieren, welcher Anbieter eine gute Reputation hat. Dabei hilft unter Umständen Ihre Fahrschule. Doch auch Foren und Erfahrungsberichte von Freunden und Bekannten können wertvolle Indikatoren sein.

    (57 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5)

    9 unterrichtseinheiten a 45min ergeben aber nicht 7 einhalb stunden-in dieser zeit sind die frühstücks und mittagspause enthalten. oder sehe ich das falsch??

    es ist möglich, dass Essenspausen darin enthalten sind. Das liegt im Ermessen der zuständigen Stelle.

    Ihr Bussgeld-Info Team

    Habe mein Schein 2012 gemacht ,ist der noch gültig wenn ich jetzt mit Führerschein anfange ?

    in der Regel ist der Schein vom Erste-Hilfe-Kurs nur ein Jahr gültig. Dies liegt allerdings im Ermessen der Behörden. Sie können also bei der Führerscheinstelle zur Sicherheit nochmal nachfragen, ob Sie einen neuen Kurs besuchen müssen.

    Ihr Bussgeld-info Team

    Aber das kann doch nicht sein? in diesem Beitrag steht doch, dass ein Erste-Hilfe-Schein nicht ‘abläuft’?

    Ich war Jahrelang freiwillig beim DRK und habe gefühlt 200 mal diesen Kurs mitgemacht.. und jetzt für den Führerschein das ganze spiel schon wieder obwohl ich eine Bescheinigung habe?

    – §19 FeV – hier steht nichts von Ablauf oder habe ich da was falsch verstanden?

    wir geben Ihnen recht. In § 19 FeV ist diesbezüglich keine Ablauffrist vermerkt.

    Ihr Bussgeld-Info Team

    Hallo, meine Tochter hatte in der Schule den Kurs für die “lebensrettenden Sofortmassnahmen” gemacht in Vorbereitung auf den Führerschein Klasse B. Dies war im Jahr 2015. Nun verlangt das Amt bei Führerschein-Neuerwerb den erneuten Besuch des “Erste-Hilfe-Kurs”. Ist dies so in Ordnung? Ich finde im Netz nichts einschlägiges hierzu. Danke. Gruß, Thomas

    solche Kurse verfallen nicht. Wenden Sie sich an die jeweilige Stelle, welche den Kurs angeboten hat, und fragen Sie nach einer Teilnahmebescheinigung bzw. einen Nachweis für Ihre Tochter, falls dieser nicht mehr vorliegen sollte. Die Fahrschule sollte diesen ohne Probleme anerkennen.

    Ihr Team von Bussgeld-Info

    Ich wohne in Forchheim,und ich will die erste Hilfe in schweinfurt ablegen,

    grundsätzlich sollte es keine Rolle spielen, wo Sie den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

    Ihr Bussgeld-Info Team

    Konnten wir helfen?

    Mit Unterstützung vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik

    (Quelle und Grundlage unseres Bußgeldkataloges)

    Erste-Hilfe-Kurs Führerschein

    Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist eine der Vorraussetzungen um diesen zu erwerben. Die Bezeichnung Erste-Hilfe-Kurs ist nicht ganz korrekt, denn es gibt zwei verschiedene Grundkurse. Welcher der Kurse erforderlich ist, hängt von der Art der angestrebten Fahrerlaubnis ab. Dies ist im § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt.

    Wer einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erhalten möchte, braucht den Kurs “Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort”, der kurz auch als LSMU bezeichnet wird. Wer also einen Führerschein für Pkws, Motorräder oder landwirtschaftliche Fahrzeuge anstrebt, benötigt nur diesen Kurs.

    Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E, wenn also Lkws oder Busse gefahren werden sollen, ist der Kurs “Erste Hilfe” erforderlich.

    Der Kurs LSMU im Überblick

    Der Kurs dauert in der Regel vier Stunden á 90 Minuten. Das Gesetz schreibt keine Dauer vor, nur die Inhalte. In diesem Kurs werden Kenntnisse über lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. Der Kurs umfasst theoretischen Unterricht sowie praktische Übungen.

    Der Fokus ist auf die Erstversorgung von im Straßenverkehr Verletzen ausgerichtet. Die Teilnehmer erfahren, was bei der Rettung und Lagerung von Verletzen zu beachten ist. Zusätzlich werden sie mit den Grundzügen von lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut gemacht. Alle Teilnehmer des Kurses bekommen eine Bescheinigung über die Teilnahme, eine Prüfung findet nicht statt.

    Die Erste Hilfe Ausbildung

    Diese Kurse gehen über acht Stunden á 90 Minuten. Die Lerninhalte umfassen die gleichen Themengebiete, die auch im Kurs LSMU behandelt werden. Die vermittelten Kenntnisse sind aber umfassender und nicht ausschließlich auf Unfallverletzungen im Straßenverkehr beschränkt. Die Teilnehmer lernen die Versorgung von Verletzungen, Verbrennungen, das Erkennen von Schockzuständen und Vergiftungen. Auch bei diesem Kurs bekommen die Teilnehmer eine Bescheinigung, eine Prüfung ist nicht erforderlich.

    Andere Wege, die Kenntnisse nachzuweisen

    Die Fahrerlaubnis-Verordnung schreibt nicht das Belegen der Kurse vor, sondern den Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse erworben wurden. Dieser Nachweis kann auch durch eine Berufsausbildung erbracht werden. Absolventen der ärztlichen oder zahnärztlichen Staatsprüfung beziehungsweise wer einen Gesundheitsfachberuf erlernt hat, muss an keinen dieser Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein als Ersthelfer teilnehmen.

    Gültigkeit der Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein

    Im § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist keine Wiederholung der Kurse vorgeschrieben, daher sind die Bescheinigung für das ganze Leben gültig. Das Gesetz schreibt auch keinen maximalen Abstand zwischen dem Absolvieren des Kurses und dem Antrag auf einen Führerschein vor. Der Nachweis ist daher auch gültig, wenn der Führerschein erst Jahre später gemacht wird oder bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

    Kosten und Veranstalter der Kurse

    Die Bescheinigungen werden von verschiedenen zur Ausbildung und Bescheinigung berechtigten Institutionen erteilt. Üblicherweise veranstalten die örtlichen Rettungsdienste wie das DRK, die Malteser- oder Johanniterunfallhilfe diese Kurse.

    Die Preise werden von den jeweiligen Veranstaltern der Kurse festgelegt. Für den LMSU müssen meist Beträge zwischen 15 Euro und 30 Euro veranschlagt werden, der Erste-Hilfe-Kurs für Führerscheine ist meistens kaum teurer.

    Übrigens, aus § 2 der Straßenverkehrsordnung kann eine Wiederholungspflicht abgeleitet werden. Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Dieser Vorschrift hat zwar keine konkrete Auswirkung auf den Führerschein, sollte aber Anlass sein, den Kurs regelmäßig zu wiederholen.

    BIld oben: © panthermedia.net / deltaart

    5 Kommentare zu "Erste-Hilfe-Kurs Führerschein"

    Ich war in der Armee. Brauch ich dann einen erste Hilfe Schein für den Führerschein Neuerteilung?

    Ist die Aufteilung in 4 Stunden vs 8 Stunden noch aktuell? Ich glaube nicht

    Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen den Erste-Hilfe-Kursen. Es existiert nur noch der Kurs mit 9 UE für alle Fahrzeugklassen.

    Wie alt ist dieser bericht ?

    Der Inhalt ist veraltet. Seit April 2015 bzw. Herbst 2015 ist die Fahrerlaubnisverordnung geändert: Es gibt für alle Führerscheinklassen nur noch die Schulung mit neun Unterrichtseinheiten.

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    Wer schreibt hier

    Hi. Schön, dass du hier bist! Mein Name ist Simon und als begeisterter Fahrer von allem "was ein Motor hat", hatte ich die Idee möglichst alle Führerscheine genauer zu erklären und im Internet vorzustellen, wie man zum Beispiel günstig und schnell zum eigenen Auto kommt.

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    Wie viel kostet ein Erste-Hilfe-Schein?

    Der Erste-Hilfe-Schein

    Ein Erste Hilfe Lehrgang wird in verschiedenen Bereichen benötigt. Wer zum Beispiel mit dem Führerschein beginnt, muss den Erste-Hilfe-Schein vorlegen. Jugendleiter für Feriencamps benötigen ebenfalls eine Zertifizierung.

    Das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser oder auch der Arbeiter-Samariter Bund bieten Erste Hilfe Kurse in ganz Deutschland an. In den einzelnen Städten gibt es regional weitere Anbieter, die allerdings nicht flächendeckend in Deutschland arbeiten. Das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter und die Malteser sind in allen Städten und Gemeinden innerhalb Deutschlands vertreten und bieten regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse und weiterführende Kurse an. In Deutschland gilt keine einheitliche Regelung für die Kosten eines Erste-Hilfe-Kurses. Daher müssen der aktuell gültige Preis sowie die Termine für die Kurse bei den jeweiligen Anbietern abgefragt werden.

    Preise für die unterschiedlichen Erste-Hilfe-Scheine

    Der reguläre Erste Hilfe Schein kostet zwischen 15 und 30 Euro, abhängig von den verschiedenen Anbietern. Die Teilnahme an diesem Kurs ist für den Erwerb der Fahrerlaubnis notwendig.

    Die Grundausbildung, die in Betrieben gültig ist und für den LKW-Führerschein notwendig ist, kostet 35 Euro. Der Unterricht kann auch in Gebärdensprache abgehalten werden, kostet dann jedoch 110 Euro.

    Der Erste Hilfe Kurs für Jugendgruppenleiter kostet 20 Euro und ist ein Sonderschein, der nicht für den Erwerb der Fahrerlaubnis gilt.

    Der Erste-Hilfe Sonderkurs, zum Beispiel für Sportgruppen oder Senioren kostet 40 Euro und weitere 25 € für das individuelle Training.

    Voraussetzungen für den Erste-Hilfe-Schein

    Für den Erste-Hilfe-Kurs ist der Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mitzubringen. Andere Dokumente, die zur Identifikation dienen, sind nicht erlaubt.

    Die jeweilige Kursgebühr muss bei der Anmeldung bezahlt werden. Sollte ein Sehtest erforderlich sein, muss dieser vorgelegt werden.

    Für die Ausstellung des Zertifikates muss eine gesetzlich feststehende Unterrichtszeit eingehalten. Die Teilnehmer müssen pünktlich zu Beginn des Kurses erscheinen, um am Ende des Kurses das Zertifikat zu erhalten.

    Die Zertifizierung des Erste-Hilfe-Scheins gilt im Allgemeinen ein Leben lang. Dennoch kann in Einzelfällen ein Auffrischungskurs bzw. der kleine Erste Hilfe Kurs (LSM) abgefragt werden. In diesem Falle muss ein erneuter Kurs besucht werden.

    Personen, die an dem großen Erste Hilfe Kurs mit acht Doppelstunden teilnehmen, müssen den Grundkurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen innerhalb der letzten drei Monate absolviert haben.

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    Erste-Hilfe-Kurs (16 UE)

    Für den Führerschein wird dieser Kurs ab 1.1.2016 generell nicht mehr benötigt, 9 UE (siehe oben) reichen aus, auch für LKW und Berufskraftfahrer.

    Einige Studien- und Zulassungsordnungen schreiben jedoch weiterhin den alten 16 UE-Kurs vor. Entsprechend fГјhren wir auch diesen Kurs auf Anfrage weiterhin durch. Kontaktieren Sie uns bitte.

    www.erstehilfekursberlin.de

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    In unserem Kurs besprechen und üben wir das schnelle und richtige Handeln bei Notfällen mit Babys und Kleinkindern. Ihre Kursleiter Frau Fröhlich und Herr Bechert sind Sanitäter mit großer Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und kenntnisreiche, einfühlsame, respekt- und humorvolle Ausbilder.

    Notruf - Vitalfunktionen - Lebenswichtige Basismaßnahmen - Bewusstlosigkeit - Stabile Seitenlage - Herz-Lungen-Wiederbelebung beim Säugling/Kleinkind - gefährliche Blutungen - Fremdkörper in den Atemwegen - Pseudokrupp - Epiglottitis - Asthma bronchiale - Plötzlicher Kindstod - Infektionskrankheiten - Brüche - Wundversorgung - Verbrennungen - Vergiftungen

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    Unser Kurs dauert 5 x 45 Minuten. Wer in Berlin als Tagesmutter arbeiten will, muss beim Jugendamt gemeldet sein und braucht dazu einen

    Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 6 x 45 Minuten.

    In Friedrichshain und SchoМ€neberg, wo wir um 17 Uhr starten, bietet der Kursleiter auf Anfrage eine zusaМ€tzliche Unterrichtseinheit mit praktischen UМ€bungen an und zertifiziert 6 x 45 Minuten fuМ€r das Jugendamt.

    Diese zusätzliche Unterrichtseinheit kostet 10,- Euro und kann direkt beim Kursleiter bezahlt werden.

    www.erstehilfekursberlin.de

    Sehtest und Biometrische Passfotos

    Sie können bei uns den Sehtest zum Führerscheinantrag für PKW, Motorrad oder Moped machen. Falls vorhanden, bringen Sie bitte Ihre Brille oder Kontaktlinsen mit.

    Biometrische Passfotos

    Sie benötigen für den Führerscheinantrag zwei biometrische Passfotos, die Sie ebenfalls bei uns erstellen lassen können.

    Erste-Hilfe-Kurse FГјhrerschein

    Erste Hilfe ganz kompakt: Seit dem 01.04.2015 können Sie alles Wichtige der Ersten Hilfe in 9 Unterrichtsstunden – z.B. an einem Tag – erlernen.

    Dies macht unser spezielles Ausbildungskonzept möglich: Erleben Sie mit uns eine „Lernreise“, die Erste Hilfe mit viel Praxis auf den Punkt bringt.

    Und unsere speziell geschulten Trainer begleiten Sie dabei gekonnt, damit Sie danach im Notfall mit Ihren neu erworbenen oder aufgefrischten Kenntnissen und Fertigkeiten der Ersten Hilfe, beherzt und ohne Angst auf den Betroffenen zugehen mögen und werden.

    Einige Beispiele, was Sie auf dieser Lernreise kennenlernen werden:

    • Was immer richtig und wichtig ist: Vorgehen am Notfallort
    • Was tun Sie, wenn jemand bewusstlos ist? (z.B. stabile Seitenlage, Helmabnahme)
    • Was tun Sie, wenn jemand keine Atmung hat? (z.B. Herz-Lungen-Wiederbelebung)
    • Was tun Sie, wenn jemand „Probleme in der Brust“ hat? (z.B. bei einem Herzinfarkt)
    • Was tun Sie, wenn sich jemand verletzt hat? (z.B. Stillen bedrohlicher Blutungen)
    • und vieles mehr

    Diese Erste Hilfe-Kurse entsprechen den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen sowie der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001).

    Weitere Informationen finden Sie hier: Mehr

    Unser Serviceangebot fГјr Sie:

    Inhalt eines Verbandkastens fГјr Personenkraftwagen (Stand 01.01.2014)

    Wie Sie spenden können

    Spendenkonten

    • JohanniterordenBIC: GENODED1DKD

    IBAN: DE06350601900000150150

  • Johanniter-StiftungBIC: DEUTDEBBXXX

    IBAN: DE60100700000437736200

  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.BIC: BFSWDE33XXX

    Spenden per SMS

    Sende: JOHANNITER an 81190

    Jede SMS kostet 5 Euro plus Transportleistung und hilft uns mit 4,83 Euro. Danke!

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