Erste-Hilfe-Kurse für Firmen, Betriebe, Institutionen und Organisationen
Ihr Spezialist für Firmen Erste-Hilfe Kurse!
- maßgeschneiderte Angebote rund um Erste Hilfe Grundausbildungen und Auffrischungskurse
- Schulung in ihren Betriebsräumlichkeiten für einfache Logistik
- Kurse zu ihren Wunschterminen
- hochqualifizierte LehrsanitäterInnen mit jahrelanger Erfahrung
- individuell abgestimmte Inhalte je nach Branche und Anforderung.
Informationen zu den Kursen:
16 Stunden Erste-Hilfe-Grundkurs für ErsthelferInnen (BetriebssanitäterInnen)
Der Kurs umfasst nach den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung 16 Stunden und ist die "Grundausbildung" für ErsthelferInnen.
4 Stunden Erste-Hilfe-Auffrischungskurs für ErsthelferInnen (BetriebssanitäterInnen)
Der Auffrischungskurs von 4 Stunden muss spätesten alle 2 Jahre wiederholt werden.
8 Stunden Erste-Hilfe-Auffrischungskurs für ErsthelferInnen (BetriebssanitäterInnen)
Der Auffrischungskurs von 8 Stunden muss spätesten alle 4 Jahre wiederholt werden.
Erste-Hilfe-Kurs für Ordinationen
Wir bieten Trainings ab 4 Stunden mit einem oder zwei Instruktoren in Ihrer Ordination.
Erste-Hilfe-Kurs inklusive einem Defibrillator
Erste-Hilfe-Ausbildung inklusive Defibrillator - alles aus einer Hand!
Erste-Hilfe-Kurs mit Schwerpunkt Notfälle im Kindes- und Säuglingsalter
Erste-Hilfe-Kurse für Notfälle im Kindesalter (Kindernotfallkurs), je 4 Stunden
Modul I: Fremdkörpern im Atemwegsbereich und Wiederbelebung
Modul II: Verletzungen & Gefahren im Kindesalter
Erste-Hilfe-Kurs für Deinen Führerschein
Erste-Hilfe-Kurs für deinen Führerschein: Hier findest Du ganz einfach den richtigen Erste-Hilfe-Kurs für Deinen Führerschein. Seit dem 01.01.2016 gilt für alle Führerscheinklassen gleichermaßen der eintägige Erste-Hilfe-Kurs, der 9 Unterrichtseinheiten umfasst. Dieser Erste-Hilfe-Kurs ist also gültig für alle Führerscheinklassen.
Hier findest Du einen Erste-Hilfe-Kurs in Deiner Nähe:
Du suchst noch einen guten Erste-Hilfe-Kurs für Deinen Führerschein?
Dann bist Du hier genau richtig! Hier findest Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs - egal welchen Führerschein Du machen möchtest. Dieser Kurs ist für alle Führerscheinklassen gültig, und für die Wiedererlangung der alten Klasse 3.
Und keine Angst: Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein wird von unserem jungen, motivierten Team in angenehm-erfrischender Atmosphäre durchgeführt. Kein stundenlanges Blabla, keine totlangweiligen Monologe.
An nur einem Tag erlebst Du einen Kurs mit Kompetenz, Action, Spass und dem nötigen Aha-Effekt!
Und: Die Passbilder für den Führerschein kannst Du an vielen Standorten gleich am Kurstag mit machen.
Der Führerschein Erste-Hilfe-Kurs - einfacher geht`s nirgendwo:
- Einfache Voranmeldung, freie Kurswahl: Für die Kurse kannst Du Dich ganz einfach online anmelden. Du suchst Dir den Erste-Hilfe-Kurs frei aus, wann Du Zeit und Lust hast.
- Kurse für alle Führerscheinklassen: Der Erste-Hilfe-Kurs ist gültig für wirklich alle Führerscheinklassen - vom Motorrad bis zum Sattelschlepper.
- Kurs-Termine am Wochenende: Die Kurse finden statt, wenn Du auch Zeit hast. Und in größeren Städten bieten wir auch Kurse unter der Woche an.
- Kurse an einem Tag: Für Dich ein minimaler Zeitaufwand auf dem Weg zum Führerschein
- Mit Sehtest und Passbildern: Beides kannst Du am Kurstag gleich mit machen, und auch am gleichen Tag mitnehmen. An vielen Standorten erhälst Du zudem auf Wunsch eine mind 1-jährige kostenfreie ADAC-Mitgliedschaft
- Jede Menge Spass und Action: Graue Theorie und stundenlange Monologe gibt es woanders. Bei PRIMEROS findest Du ein junges, motiviertes Team und erfrischend-andere Kurse: Erste Hilfe - garantiert ohne Langeweile! Du wirst begeistert sein!
- Und: Ja, selbstverständlich sind PRIMEROS-Kurse gesetzlich anerkannt (nach §19 FeV), das heißt: Dein Erste-Hilfe-Schein gilt bundesweit, und wird anstandslos von Deiner Führerscheinstelle akzeptiert.
Erste-Hilfe-Kurs Führerschein: Wie lange dauert der Erste-Hilfe-Kurs?
Die "Erste-Hilfe-Ausbildung" für den Führerschein findet an einem einzigen Tag statt. Genaue Kurszeit:
- Eintägiger Erste-Hilfe-Kurs
- 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
- Gesamtzeit: 7,5 Stunden inkl. Pausen
Warum benötige ich eigentlich einen Erste-Hilfe-Kurs beim Führerschein?
Den "Erste-Hilfe-Schein" benötigst Du zum einen für den Antrag von Deinem Führerschein. Es ist also eine der formalen Voraussetzungen für den Führerscheinantrag.
Zum anderen ist es durchaus sinnvoll, dass Du etwas von Erste Hilfe verstehst, wenn Du in Kürze mit Deinem eigenen Führerschein und Auto unterwegs bist.
Hier findest Du weitere Informationen zur Fahrausbildung und Fahrprüfung (wikipedia). Seit dem 01.01.2016 ist es egal, welchen Führerschein Du machen möchtest: Für alle Führerscheinklassen gilt gleichermaßen der 7,5 stündige Erste-Hilfe-Kurs.
Erste-Hilfe-Kurs Führerschein: Gültigkeit?
Die "Erste-Hilfe-Schulung über 9 Unterrichtseinheiten", die seit (offiziell) 01.01.2016 für alle Führerscheine verwendet werden kann, ist unbegrenzt gültig. Du kannst also einen einmal besuchten Erste-Hilfe-Kurs auch noch nach langer Zeit für den Führerscheinantrag verwenden (sofern Du den Kurs bei einer anerkannten Stelle besucht hast, und der Kurs mindestens 9 Unterrichtseinheiten ging). Es wird jedoch allgemein empfohlen, den Kurs alle 2 Jahre zu wiederholen, um die Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen.
Bis zum Jahre 2016 gab es den Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen", der für die Führerscheinklassen Auto, Roller und Motorrad ausreichend war. Der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" war bis zur Novellierung des §19 FeV unbegrenzt gültig, d.h. man konnte eine einmal ausgestellte Kursbescheinigung auch noch nach 20 Jahren für einen Führerscheinantrag verwenden.
Mit der Novellierung der Richtlinien der DGUV, und der kurz darauf geänderten FeV (zum 01.07.2015) wurde festgelegt, dass der Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen nur noch bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden darf, und zwar nur von Stellen, die zuvor über eine Anerkennung nach §68 FeV verfügten. Hierzu zählen nicht die Hilfsorganisationen.
Gültigkeit nach der Novellierung: Die bis Ende 2015 ausgestellten Kursbescheinigungen dürfen nach aktuellem Stand noch bis zum 21.10.2017 für einen Führerscheinantrag verwendet werden.
Erste-Hilfe-Kurs Führerschein: Häufige Fragen. Und dazugehörige Antworten.
Findet der Kurs auch wirklich statt?
Natürlich finden unsere Kurse garantiert statt. Sollte aus außergewöhlichen Gründen einmal ein Kurs ausfallen, und Du warst am Kursort, bekommst Du einen Nachlass auf die Kursgebühr. Versprochen!
Wie lange geht der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?
Der "Erste-Hilfe-Kurs" für den Führerschein geht insgesamt über einen Tag:
- 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
- Gesamtzeit: 7,5 Stunden inkl. Pausen
Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein soll keine Qual sein, sondern angenehm - und Spass machen. Deshalb sind schon allein gesetzlich regelmäßige Pausen vorgeschrieben. In Deinem Erste-Hilfe-Kurs ist mindestens alle 90 Minuten eine kurze Pause vorgesehen, sowie zur Kurshalbzeit eine kurze Mittagspause.
Wie kann ich mich für den Erste-Hilfe-Kurs anmelden?
Du kannst dich direkt online zum Erste-Hilfe-Kurs anmelden, hier findest du alle Kurse und Kursorte.
Ich habe meine Bescheinigung verloren. Wie bekomme ich eine Ersatzbescheinigung?
Ersatzbescheinigungen kannst Du ausschließlich hier beantragen.
Komme bitte rechtzeitig zum Kurs, je nach ausgeschriebener Kurszeit. Nach dem ausgeschriebenen Kursbeginn dürfen unsere Ausbilder Dich nicht mehr einlassen, da sonst die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtszeit unterschritten würde. Dies gilt auch für eine verspätete Rückkehr aus der Pause oder das vorzeitige Verlassen des Kurses.
Was muss ich zum Kurs mitbringen?
- Einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass). (Wir dürfen nicht akzeptieren: z.B. Sozialversicherungskarten, Scheck- und Kreditkarten, Krankenkassenkarten, Vereinsausweise oder amtliche Dokumente die kein Lichtbild enthalten und deshalb Ihre zweifelsfreie Identifikation nicht zulassen.)
- Dein Online-Ticket, das du bei der Anmeldung per E-Mail erhalten hast
- Wenn Du nicht online bezahlt hast: Die Kursgebühr in bar
- Ggf. für die Mittagspause: Etwas Kleingeld für Getränke und Essen
Stundenlange Monologe oder Praxis?
Die praktischen Übungen sind als wesentlicher Teil der Ausbildung vom Gesetzgeber vorgeschrieben, Schwerpunkt unserer Kurse liegt auf dem Training. Alle Kursteilnehmer nehmen daran teil. Ohne erfolgreiche praktische Übungen dürfen wir Dir keine Bescheinigung ausstellen. Erfolgreich bedeutet, daß Du selbst und der Trainer von Deinen Kompetenzen überzeugt bist. Körperbehinderte können unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Behindertenausweises gem. § 8a StVZO (VkBl. 1971,6) von der Teilnahme an einzelnen Übungen befreit werden.
Erste-Hilfe-Kurs: Welche verschiedenen Lehrgänge gibt es?
Autounfall gehabt? Schon an Schadensersatz, Gutachter, Werkstatt, Mietwagen, etc. gedacht?
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Treffen Sie als erster bei einem Unfall ein, sollten Sie entsprechend der Rettungskette handeln. Als erstes ist der Unfallort abzusichern und zu überprüfen, ob es zu Verletzten kam. Dann ist der Notruf abzusetzen und Erste Hilfe zu leisten, bis der Rettungsdienst eingetroffen ist. Entsprechende Maßnahmen erlernt jeder Anwärter auf einen Führerschein im Erste-Hilfe-Kurs. Wer diesen anbietet, was er kostet und welche Personengruppen noch einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren müssen, lesen Sie in folgendem Ratgeber.
Inhalt dieses Ratgebers
Wie wichtig ist die Erste Hilfe? Ein Blick auf die Zahlen
Umfragen und Statistiken offenbaren zwei Probleme hinsichtlich der Ersten Hilfe in Deutschland. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der ADAC fanden heraus, dass rund 73 Prozent der befragten Autofahrer bei einem Unfall Erste Hilfe leisten würden, allerdings konnten nur rund 33 Prozent benennen, wie zu handeln ist. Nur rund 20 Prozent der Befragten konnten eine Wiederbelebung korrekt vornehmen.
Das zweite Problem: Müssen Ersthelfer einen Herzinfarkt-Patienten versorgen, führen die Wiederbelebung nur 15 Prozent durch, so die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). Angesichts der rund 40.000 bis 64.000 registrierten Fälle eines plötzlichen Herzstillstandes, eine schreckende Zahl.
Der Erste-Hilfe-Kurs ist wichtig und kann im Zweifel Leben retten. Beginnen Ersthelfer sofort mit der Wiederbelebung, steigert dies die Überlebenschance um 50 Prozent. Jede Minuten, die sie verstreichen lassen, mindert die Wahrscheinlichkeit am Leben zu bleiben um 10 Prozent. Nach fünf Minuten liegt die Überlebenschance bei null Prozent, so die Initiative „ein Leben retten“.
Welche verschiedenen Erste-Hilfe-Kurse gibt es und wie sehen die Kursinhalte aus?
In Deutschland müssen verschiedene Personengruppen einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Teilweise sind unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen, weswegen es mehrere Angebote gibt:
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen (mittlerweile abgeschafft)
- Erste-Hilfe-Schulung für alle Führerscheinklassen über neun Unterrichtsstunden (ein Tag)
- Erste-Hilfe-Kurs über 16 Unterrichtsstunden (zwei Tage)
- Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer und Fachübungsleiter
- Erste-Hilfe-Kurs für die Versorgung von Kindern
- Sanitätslehrgänge
Lebensrettende Sofortmaßnahmen: Seit 2015 gibt es keine LSM-Schulungen mehr
Bis zum 1. April 2015 musste jeder Führerscheinanwärter der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T diesen Kurs belegen, um den Führerschein beantragen zu können. Die LSM-Schulung belief sich auf vier Doppelstunden à 90 Minuten.
Bis zum 21. Oktober 2017 sind die bereits ausgestellten LSM-Bescheinigungen noch gültig, danach werden nur noch Bescheinigungen über einen besuchten Erste-Hilfe-Kurs akzeptiert.
Erste-Hilfe-Kurs: Wer muss ihn besuchen?
Um mehr Menschen zu einem Erste-Hilfe Kurs zu bewegen, wurde die Erste-Hilfe-Ausbildung zum 1. April 2015 verändert. Der Lehrgang wird nun nicht mehr über 16 Unterrichtsstunden angeboten, sondern nur noch über neun Unterrichtsstunden à 45 Minuten.
Diesen Kurs müssen nun alle Führerscheinanwärter belegen – unabhängig von der Führerscheinklasse. Wer eine Wiedererteilung der alten Klassen 2 und 3 anstrebt oder einen Personenbeförderungsschein erwerben möchte, muss ebenso diesen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Auch für die Zulassung des Physikums, der ersten umfassenden Prüfung beim Medizinstudium, benötigen Sie eine Bescheinigung über einen besuchten Erste-Hilfe-Grundkurs.
Was ist ein großer Erste-Hilfe-Kurs? Die Unterscheidung zwischen dem großen und kleinen Erste-Hilfe-Kurs besteht seit 2015 nicht mehr. Früher wurde ein Großer Erste-Hilfe-Schein nach dem Besuch des zweitägigen Kurses ausgegeben.
Welchen Erste-Hilfe-Kurs benötigen Sie für den Führerschein?
Wer für den Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs benötigt, kann wählen, ob er eine Schulung über neun oder 16 Unterrichtsstunden belegt. Es liegt natürlich auf der Hand, dass der zweitägige Kurs umfassender ist, als der über einen Tag.
Ihre Wahl müssen Sie nicht von der Führerscheinklasse abhängig machen, denn verpflichtend ist nur noch der Erste-Hilfe-Kurs über einen Tag. Die gesetzliche Grundlage für den Erste-Hilfe-Kurs findet sich in § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Hier heißt es:
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln. (§ 19 Abs. 1 FeV)
Darüber hinaus müssen folgende Personengruppen keinen Erste-Hilfe-Kurs belegen:
Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein verliert seine Gültigkeit nicht.
- Personen, die ein Zeugnis über eine bestandene ärztliche oder zahnärztlicheStaatsprüfung vorlegen können
- Personen, die eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf abgeschlossen haben
- Personen, die eine Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer absolviert haben oder über eine Sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung verfügen oder
- Personen, die das Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold besitzen
Was lernen Sie in einem solchen Kurs?
Der Lehrgang soll die Teilnehmer dazu befähigen, die Erstversorgung von Verletzten zu übernehmen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Umgang mit Notfällen bezüglich der Atmung und des Kreislaufs. Darüber hinaus erlernen sie Maßnahmen, wie auf einen Schock, Verbrennungen, Vergiftungen und Verletzungen zu reagieren ist. Auch der Umgang mit Krampfanfällen und drohender Erstickung ist Thema.
Außerdem informieren die Übungsleiter über die gesetzlichen Bestimmungen, die Rettungskette und das richtige Verhalten am Unfallort. Neben theoretischen Einheiten, wird das Erlernte auch in praktischen Übungen gefestigt. Im Anschluss des Erste-Hilfe-Kurses sollten die Teilnehmer also dazu in der Lage sein, eine Herzdruckmassage und eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Auch auf Gehirnerschütterungen, Insektenstiche und Verätzungen sind die Ersthelfer vorbereitet.
Der Erste-Hilfe-Kurs geht über ca. 7,5 Stunden. Je nach Anbieter kommt eine Pause hinzu.
Erste Hilfe für betriebliche Ersthelfer
Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass in jedem Unternehmen Ersthelfer zur Stelle sein müssen.
Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt. (§ 10 Abs. 2 ArbSchg)
Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein: Die Kosten halten sich in Grenzen.
Doch was ist nun ein angemessenes Verhältnis? Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGVU) konkretisiert dies in Vorschrift 1 § 26 genauer. Hiernach muss bei zwei bis 20 Versicherten ein Ersthelfer zur Verfügung stehen.
Bei mehr als 20 Versicherten kommt es auf das Tätigkeitsprofil an: Verwaltungs- und Handelsbetriebe müssen beispielsweise 5 Prozent Ersthelfer ausbilden lassen, Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, einen Ersthelfer je Kindergruppe zu haben. Mit Einvernehmen des Unfallversicherungsträgers kann von der Anzahl der Ersthelfer abgewichen werden.
Betriebliche Ersthelfer müssen einen Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtsstunden absolvieren. Spätestens alle zwei Jahre ist ein Auffrischungskurs über weitere 9 Unterrichtsstunden aufzusuchen. Üblicherweise besuchen die Ersthelfer den gleichen Erste-Hilfe-Kurs wie Führerscheinanwärter entsprechend ist auch der Inhalt deckungsgleich.
Alternativ kann der Arbeitgeber auch einen „Inhouse-Erste-Hilfe-Kurs“ buchen, diesen bieten fast alle Anbieter an. Die Mindestteilnehmerzahl liegt je nach Anbieter bei rund 10 Mitarbeitern. Teilweise sind die Teilnehmerzahlen auf 20 beschränkt. Ein Übungsleiter kommt dann ins Unternehmen und hält den Erste-Hilfe-Kurs in den dortigen Räumen ab.
Je nach Wunsch des Arbeitgebers können 16 oder neun Unterrichtsstunden gebucht werden. Ggf. kann auch ein AED-Training (AED steht für „Automatisierter externer Defibrillator“) absolviert werden. In diesem lernen die Mitarbeiter, wie mit einem Defibrillator umzugehen ist.
Was ist ein Sanitätslehrgang?
Für manche Berufsgruppen ist ein Erste-Hilfe-Kurs nicht ausreichend. Beispielsweise Personen- und Objektschützer müssen einen Sanitätslehrgang belegen. Ab 1.500 Belegschaftsmitgliedern benötigen die Betriebe nicht nur Ersthelfer, sondern zusätzlich Betriebssanitäter. Auch Sanitätswachdienste und Sanitätsdienste beschäftigen solche Sanitäter.
Bevor ein solcher Lehrgang belegt werden kann, muss der Erste-Hilfe-Kurs erfolgreich besucht worden sein. Angehende Betriebssanitäter müssen zusätzlich zu den neun Unterrichtseinheiten des Erste-Hilfe-Kurses mindestens 95 weitere Einheiten absolvieren.
Erste-Hilfe-Kurs: Spätestens alle zwei Jahre sollten Sie eine Auffrischung bzw. Fortbildung besuchen.
Wie viele Unterrichtsstunden der Lehrgang im Detail umfasst, kommt auf die Hilfsorganisation an, bei dem die angehenden Sanitäter den Lehrgang besuchen.
Das Deutsche Rote Kreuz bildet beispielsweise innerhalb von 45 Unterrichtsstunden zuzüglich der Prüfungsdauer aus. Darüber hinaus muss innerhalb von zwei Jahren eine Fortbildung über 16 Einheiten besucht werden.
Erste Hilfe in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder
Seit 2015 müssen Mitarbeiter von Kindergärten und Kindertageseinrichtungen alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen absolvieren. Sind die Mitarbeiter der Kindergärten bei der Berufsgenossenschaft versichert, muss der Erste-Hilfe-Kurs über neun Unterrichtseinheiten belegt und alle zwei Jahre wiederholt werden.
Auch Tagesmütter bzw. Tageseltern müssen Kenntnisse über die Erste Hilfe nachweisen. Welchen Umfang dieser Kurs haben muss, ergibt sich aus den Regelungen der einzelnen Bundesländer. In Berlin muss ein solcher Kurs beispielsweise drei Doppelstunden umfassen und darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Belegen Sie den Kurs „Erste Hilfe in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder“, erhalten Sie eine Einführung zu Maßnahmen am Kind und am Erwachsenen. Sie besprechen darüber hinaus, wie einem Kind, welches sich verschluckt hat, zu helfen und wie eine Vergiftung zu erkennen ist. Außerdem erhalten Sie eine Einführung zu den Wiederbelebungsmaßnahmen.
Möchten Sie sich detaillierter mit der Ersten Hilfe am Kind auseinandersetzen, empfiehlt es sich, den gleichnamigen Kurs zu besuchen. (Werdende) Eltern und andere Bezugspersonen lernen den Umgang mit einem verunfallten Kind. Auch die Wiederbelebung eines Kindes ist Thema.
Weitere Erste-Hilfe-Lehrgänge
Viele Hilfsorganisationen und zugelassene Anbieter bieten spezielle Erste-Hilfe-Kurse an, die den Umgang in Notfällen mit Risikogruppen bzw. in besonderen Situationen schulen sollen. Hierzu zählt die Erste Hilfe:
Beispielsweise das DRK oder die Malteser bieten einen Erste-Hilfe-Kurs an.
- bei Sportunfällen
- bei Senioren
- bei Herz-/Kreislaufpatienten
- bei Behinderten
- im Outdoor-Bereich
Darüber hinaus werden spezielle Lehrgänge für folgende Personengruppen angeboten:
- für Soldaten der Bundeswehr
- für Medizinstudenten
- für Fachübungsleiter von Sportverbänden
- für Kinder und Jugendliche
Für Kinder zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr bieten viele Hilfsorganisationen den Kurs „Medizinische Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten“ an. In 12 Unterrichtsstunden lernen die Schüler die Grundlagen der Ersten Hilfe. In praktischen Einheiten trainieren die Kinder die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und wie sie Verletzungen korrekt versorgen. Auch das Absetzen eines Notrufs ist Lehrinhalt. Der Bund fördert diese Kurse, sofern die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt werden.
Verliert ein Erste-Hilfe-Kurs-Schein seine Gültigkeit?
Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? Um den Führerschein zu erhalten, benötigen Sie die Bestätigung, dass Sie an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben. Die Gültigkeit verliert die Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung nicht – sie gilt ein Leben lang.
Allerdings kann die Behörde, der Sie den Nachweis vorlegen müssen, anderes bestimmen. Die Fahrerlaubnisbehörden verlangen beispielsweise Bescheinigungen, die nicht älter als zwei Jahre sind.
Erste Hilfe: Eine Auffrischung ist regelmäßig nötig
Die FeV legt für Teilnehmer des Straßenverkehrs keine Wiederholungspflicht fest. Dennoch empfehlen Experten, den Erste-Hilfe-Kurs alle zwei Jahre zu wiederholen.
Im Gegensatz dazu müssen andere Personengruppen regelmäßig zu Auffrischungskursen, dazu zählen beispielsweise Mitarbeiter von Kindertagesstätten und Schulen. Sie müssen in der Regel alle zwei Jahre einen Kurs absolvieren. Auch Betriebliche Ersthelfer zählen hierzu.
Jugendleiter, Trainer und Inhaber der Privatpilotenlizenz müssen einmal jährlich einen Auffrischungskurs belegen.
Wer bietet den Erste-Hilfe-Kurs an?
Grundsätzlich ist zwischen den Hilfsorganisationen und privat zugelassenen Bildungsanbietern zu unterscheiden. Erstere haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe zusammengeschlossen. Folgende Hilfsorganisationen gehören hierzu:
Der Erste-Hilfe-Kurs ist wichtig, damit Sie im Ernstfall schnell helfen können.
- Arbeiter-Samariter-Bund e.V.
- Deutsches Rotes Kreuz e.V.
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
- Malteser Hilfsdienst e.V.
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Die privaten Anbieter haben sich zum „Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.V.“ zusammengefunden. Die Mitgliedschaft ist für private Anbieter keine Voraussetzung, um zertifizierte Erste-Hilfe-Kurse anzubieten. Allerdings verpflichten sich alle Mitglieder zu einer entsprechenden Qualität der Kurse. Die Landesbehörden bzw. Berufsgenossenschaften überprüfen diese privaten Anbieter regelmäßig.
Welche Voraussetzungen die Anbieter und Hilfsorganisationen erfüllen müssen, ergibt sich aus § 68 FeV. Anbieter, die Erste-Hilfe-Kurse für den Erwerb der Fahrerlaubnis durchführen wollen, benötigen eine Anerkennung der Landesbehörde bzw. der nach Landesrecht zuständigen Stelle.
Ist die Stelle bereits durch einen Unfallversicherungsträger zertifiziert, bedarf es keiner weiteren Anerkennung durch die Landesbehörde.
Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn
- keine Tatsachen vorliegen, die den Antragsteller, bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen, und das Ausbildungspersonal für die Schulung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen und
- die Befähigung für das Ausbildungspersonal nachgewiesen ist sowie geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen zur Verfügung stehen.
Die nach Absatz 1 zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines Gutachtens einer fachlich geeigneten Stelle oder Person darüber anordnen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind.( § 68 Abs. 2 FeV)
Für die Zertifizierung der Anbieter, welche einen Ersten-Hilfe-Kurs für den Sanitätsdienst anbieten wollen, sind die Ministerien und die Brandschutzämter zuständig.
Wie finde ich den richtigen Anbieter?
Unter anderem bieten die Orts- und Kreisbüros der genannten Hilfsorganisationen Erste-Hilfe-Kurse an. Doch auch die vielen privaten Anbieter genießen einen guten Ruf. Erkundigen Sie sich in Ihrer Fahrschule. Häufig arbeiten diese mit einer zertifizierten Stelle zusammen und bieten Kurse für den Fahrschüler an.
Darüber hinaus können Sie eine Internetrecherche durchführen und die Rezensionen lesen. In den meisten Fällen können Sie darüber hinaus gleich online einen Termin buchen. Manche Stellen bieten es an, gleich an diesem Termin ein Passfoto für den Führerschein anzufertigen und den benötigten Sehtest durchzuführen.
Erste-Hilfe-Kurs: Diese Kosten fallen an
Mit welchen Kosten ist beim Erste-Hilfe-Kurs zu rechnen? Hier kommt es natürlich darauf, welchen Kurs Sie konkret belegen wollen. Für den Erste-Hilfe-Kurs für den Füherschein müssen Sie mit 20 bis 35 Euro rechnen.
Möchten Sie einen Kurs über 16 Unterrichtsstunden belegen, erhöhen sich die Kosten. Erste-Hilfe-Kurse am Kind kosten meist um die 30 Euro.
(35 Bewertungen, Durchschnitt: 4,70 von 5)
Autounfall gehabt? Schon an Schadensersatz, Gutachter, Werkstatt, Mietwagen, etc. gedacht?
Wann benötigen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs?
Was ist ein Erste-Hilfe-Kurs?
Ein Erste-Hilfe-Kurs kann Leben retten.
Wenn Sie im Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unterwegs sein wollen, benötigen Sie in jedem Fall eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Denn dieser kann im Ernstfall Leben retten und wird doch schneller gebraucht, als Sie vielleicht denken.
Sie sollten auch über eine entsprechende Fortbildung nachdenken, wenn Sie bereits einmal einen Kurs in Erster Hilfe besucht haben. Denn bei offenen Fragen ist es sinnvoll, nicht auf die einmalige Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs zu vertrauen.
Denn über 6000 Unfälle geschehen tagtäglich auf Deutschlands Straßen. Nicht immer kommt es dabei glücklicherweise zu Personenschäden. Trotzdem kann es immer sein, dass Sie in einen Unfall geraten, in dem andere Personen verletzt werden und Sie den Menschen helfen müssen. Wenn Sie alleine im Auto unterwegs sind, kann es dabei ebenso vorkommen, dass Sie sich im Notfall als Ersthelfer auch ganz alleine um das oder die Unfallopfer kümmern und helfen müssen.
Je nach Schwere der Verletzungen ist sofortiges Handeln im Notfall nicht nur ratsam, sondern auch Pflicht. Denn: Sind Sie körperlich in der Lage, sich um eine verletzte Person zu kümmern, so müssen Sie dieser Pflicht auch nachkommen. Sonst kann Ihnen im Ernstfall eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung drohen.
Aber welchen Erste-Hilfe-Kurs muss für welchen Führerschein belegt werden? Inwiefern unterscheiden sich die Inhalte der Ausbildung und welche Kosten müssen Sie bei einem solchen Kurs einplanen? Wann ist beim Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein die Gültigkeit überschritten? Und kann ich einen speziellen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder belegen? Diese und andere Fragen sollen in diesem Ratgeber geklärt werden.
Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein
Beim Erste-Hilfe-Grundkurs wird genau erklärt, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten müssen.
Jeder Fahranfänger, der zum ersten Mal seinen Führerschein beantragt, benötigte vor 2016 dazu eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Diese wurden umgangssprachlich auch ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurse genannt und waren nötig, wenn Sie einen Führerschein in den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T machen wollen.
Der vorgeschriebene Kurs wird – mittlerweile für alle Führerscheinanwärter – auch in § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erwähnt:
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.“
In den anderen Führerscheinklassen – also C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E – reichte die Bescheinigung über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen lange Zeit nicht aus. Hier benötigten Sie einen Erste-Hilfe-Kurs, umgangssprachlich auch ‚großer‘ Erste-Hilfe-Kurs genannt. Seit Anfang 2016 wurden die Grenzen zwischen dem kleinen und dem großen Kurs jedoch aufgehoben: Führerscheinanwärter müssen – egal, in welche Klasse sie ihren Führerschein machen – den neuen Erste-Hilfe-Kurs belegen.
Neue Regelung ab 1. April 2015
Die Erste Hilfe für den Führerschein ist verpflichtend.
Seit dem 1. April 2015 existieren zum Thema Erste Hilfe neue Regelungen, die jeden Teilnehmer an einem Erste-Hilfe-Kurs betreffen. Denn seit 2015 wurden die Erste-Hilfe-Kurse verkürzt. Dauerte der Erste-Hilfe-Kurs früher noch 16 Stunden und war auf zwei Tage verteilt, so wurde die Anzahl der Unterrichtseinheiten für die Erste-Hilfe-Maßnahmen auf neun Stunden heruntergesetzt.
Das betrifft den Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gleichzeitig wurde der Auffrischungskurs für die Erste-Hilfe um eine Stunde verlängert, sodass jetzt beide Kurse eine Unterrichtszeit von neun Stunden umfassen.
Der Hintergrund für die Verkürzung des kleinen Erste-Hilfe-Kurses ergab sich durch die Vereinfachungen, die sich im Bereich der Ersten Hilfe in den letzten Jahren ergeben haben. So ist es mittlerweile einfacher, aufgrund neuer Kenntnisse eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchzuführen, sodass die gleiche Bandbreite an Kenntnissen in einem Erste-Hilfe-Kurs heutzutage schneller vermittelt werden kann.
Diese Neuerung aus dem Jahr 2015 ist allerdings nicht mehr aktuell, da seit dem 1. Januar 2016 bereits eine neue Regelung gültig ist, die im Folgenden näher erläutert werden soll.
Optimierung der Regelung zur Ersten Hilfe
War früher noch die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Erste-Hilfe-Kurs an der Tagesordnung, so gibt es seit dem Jahr 2016 eine neue Regelung, die besagt, dass zwischen diesen beiden Kursen nicht mehr unterschieden wird. Der ‚kleine‘ Erste-Hilfe-Kurs, also der Kurs für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM-Kurs), existiert in dieser Form nicht mehr.
Ab dem 1. Januar 2016 wird der LSM-Kurs durch den Erste-Hilfe-Kurs ersetzt, der aus neun Unterrichtsstunden besteht und für alle Führerscheinteilnehmer gleich verpflichtend ist. Denn nicht nur, wenn Sie Ihren Autoführerschein machen wollen, auch bei einer Anforderung des LKW-Führerscheins ist dieser neue Erste-Hilfe-Kurs für alle zur Pflicht geworden. Die beim Führerschein wichtige Erste-Hilfe kann nun also sowohl von Führerscheinanwärtern aller Klassen als auch von betrieblichen Ersthelfern gleichermaßen besucht werden.
Erste Hilfe für den Führerschein: die Inhalte der Kurse
Der Erste-Hilfe-Kurs beim Führerschein kann als Ersthelfer sehr wichtig sein.
Benötigen Sie für den normalen PKW-Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs, so beinhaltet dieser eine neunstündige Ausbildung, an der Sie teilnehmen müssen. In diesen neun Stunden werden Ihnen theoretische und praktische Elemente der Ersten Hilfe aufgezeigt, sodass Sie im Ernstfall in der Lage sind, verletzten Menschen direkt und schnell helfen zu können. Zu den Unterrichtsinhalten eines Erste-Hilfe-Grundkurs zählen unter anderem:
- Die Absetzung des Notrufs
- Stabile Seitenlage
- Sicherung der Unfallstelle und das richtige Verhalten in einer Unfallsituation
- Die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung
- Herzdruckmassage/Wiederbelebung
- Die Bestandteile einer Rettungskette
- Das richtige Abnehmen eines Motorradhelms
Wie bereits erwähnt ist es notwendig, dass Ihnen nicht nur die theoretischen sondern auch die praktischen Inhalte in einem Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden.
Was genau dabei beigebracht wird, gibt ein Lehrplan für die Kurse vor. Dieser besagt beispielsweise, dass 240 Minuten der Ausbildungszeit dafür genutzt werden müssen, die lebensrettenden Basismaßnahmen für Ersthelfer zu behandeln.
Welche Inhalte vermittelte ein großer Erste-Hilfe-Schein?
Im Gegensatz zum kleinen Erste-Hilfe Schein, gab es beim großen einige Erweiterungen. Da es die Unterscheidung zwischen dem großen und dem kleinen Kurs mittlerweile nicht mehr gibt, sind die unterschiedlichen Unterrichtsinhalte hinfällig geworden. Mussten Sie vor 2016 einen großen Erste-Hilfe-Kurs besuchen, mussten Sie ein wenig mehr Zeit dafür einplanen.
Denn hier waren 12 Unterrichtsstunden vonnöten, bis Ihnen die erfolgreiche Teilnahme bestätigt wurde. Neben den Grundlagen, die im kleinen Erste-Hilfe-Kurs vermittelt werden, erhielten Sie hier auch Einblicke in Themen wie Verätzungen oder Vergiftungen und wie Sie bei Knochenbrüchen helfen können.
Die Kosten beim Erste-Hilfe-Kurs
Eine Erste-Hilfe-Auffrischung ist wichtig, da Sie im Laufe der Zeit viel verlernen.
Je nachdem, ob Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder lediglich einen Kurs zur Auffrischung besuchen, ist ein unterschiedlich hoher Betrag fällig, den Sie dafür zahlen müssen. Ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kann Kosten von etwa 20 bis 40 Euro erzeugen. Das ist jedoch auch davon abhängig, wo und bei welchem Anbieter Sie den Kurs belegen wollen.
Denn es gibt nicht nur eine zentrale Stelle, die den Erste-Hilfe-Kurs anbietet. Ablegen können Sie die Kurse nämlich bei vielen verschiedenen Anbietern.
Neben dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) – dem wohl bekanntesten Ansprechpartner für die Erste Hilfe – bieten auch die Johanniter, die Malteser oder der ADAC die Kurse an. Je nach Anbieter können die Erste-Hilfe-Kurs-Kosten variieren.
Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig?
Haben Sie einmal den Erste-Hilfe Kurs für Ihren Führerschein absolviert, bedarf es in Deutschland keiner Auffrischung Ihrer Kenntnisse mehr. Dementsprechend ist die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs unbegrenzt. Sie müssen also nicht nach einer bestimmten Zeit noch einmal einen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Trotzdem ist es selbstverständlich sinnvoll, nach einiger Zeit erneut einen Kurs in Erster Hilfe zu besuchen. Denn: Die erlernten Fähigkeiten können schneller aus dem Gedächtnis verschwinden, als Sie denken. Eine Fortbildung kann also Leben retten.
Und im Notfall können bei einem Unfall sogar Sekunden entscheidend sein. Müssen Sie dann – besonders als Ersthelfer – erst überlegen, wie nochmal eine Herzdruckmassage funktioniert, kann sich in dieser Zeit die Gesundheit der betroffenen Person rapide verschlechtern. Eine Erste-Hilfe Auffrischung ist also unbedingt eine Überlegung wert und auch im Hinblick auf die Kosten keine lang im Voraus zu planende Investition. Auch Menschen mit einem geringen Budget können sich diese Auffrischung entsprechend leisten können.
Die Gültigkeit vom Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt, trotzdem sollten Sie über eine Auffrischung nachdenken.
Der Erste-Hilfe-Kurs bei Kindern
Wenn Sie – abgesehen vom verpflichtenden Führerscheinkurs – Ihre Kenntnisse in der Ersten Hilfe auffrischen wollen, können Sie verschiedene Kurse besuchen, die sich auf bestimmte Themen (z.B. Erste Hilfe bei einem Kind) spezialisiert haben.
Wenn Sie zum Beispiel selbst ein Kind oder sogar mehrere Kinder oder beruflich viel mit ihnen zu tun haben, kann es sinnvoll sein, einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen, der sich thematisch nur mit der Gesundheit und der Ersten Hilfe bei einem Kind bzw. mit den Maßnahmen, die bei einem Kind besonders wichtig sind, auseinandersetzt.
Denn Kinder benötigen im Notfall eine andere Art der Ersten Hilfe als Erwachsene, da Kinder einer ganz anderen Statur entsprechen. Dementsprechend ist es sehr sinnvoll, sich auch themenspezifisch als Ersthelfer weiterzubilden. Auch Kurse für Senioren oder Sportler können hilfreich sein, wenn Sie beruflich oder privat oft mit diesem Thema konfrontiert werden.
Mit einer genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Ausbildung für Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder oder Senioren sind Sie im Ernstfall besser auf die entsprechende Situation eingestellt und können so versuchen, Ihre Nervosität in den Griff zu bekommen, wenn es bei einem Unfall darauf ankommt, ruhig und routiniert zu handeln und zu helfen.
Betriebliche Ersthelfer
Ein großer Erste-Hilfe-Kurs ist nicht mehr nötig. Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Führerscheinanwärter den gleichen Kurs besuchen.
Manch ein Betrieb ist öfter von Unfällen am Arbeitsplatz geplagt, als ein anderer. In diesen Betrieben ist es sinnvoll und auch notwendig, wenn sich ein oder mehrere Mitarbeiter mit den Maßnahmen zur Ersten Hilfe sehr gut auskennen und im Notfall richtig helfen können.
Ein Betrieb, der zwischen zwei und 20 Mitarbeiter beschäftigt, sollte mindestens eine Person vorweisen können, die sich mit Erster Hilfe gut auskennt bzw. einen entsprechenden Erste-Hilfe Kurs besucht hat.
Entsprechend kann dieser im Betrieb sein Wissen einsetzen, sollte mal der Ernstfall eintreten. Auch bei Fragen können sich andere Mitarbeiter dann an den Experten wenden. Eine betriebliche Fortbildung ist dementsprechend sinnvoll.
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38 Kommentare
Frage? Seit wann ist ein Erste Hilfe Kurs für den Führerschein Pflicht?
der Erste-Hilfe-Kurs ist laut Paragraph 19 der Fahrerlaubnisverordnung für Führerscheinanwärter Pflicht.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
eine Frage hätte ich noch.
Wenn man bereits vor 2016 einen „grossen“ erste Hilfe Schein erworben hat, ist der dann nach der neuen Regelung noch gültig oder müsste man den Kurs für den NEUEN erste Hilfe Schein belegen?
auch die ehemaligen Erste-Hilfe-Kurse sind in Führherscheinbelangen unbegrenzt gültig.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich habe 2011 einen kleinen erstehilfekurs absolviert für die Führerschein Klasse B.
Bin jetzt dabei die Führerschein Klassen c/ce zu machen muss ich den neuen erstehilfekurs jetzt neu machen .
Wen nein wie komme ich an die alte Bescheinigung die ich bei der Anmeldung mit abgeben muss .
der Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt gültig. Sie erhalten den Nachweis bei der Stelle, an der Sie den Kurs absolviert haben.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Wenn ich 2012 schon den Erste-Hilfe-Kurs gemacht habe und 2014 auffrischung reicht die auffrischung aus oder muss ich Erste-Hilfe noch mal machen?
Ihr Schein ist unbegrenzt gültig.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo, habe 2013 mein erste hilfe schein gemacht und den führerschein klasse B.
Nun möchte ich gerne mein führerschein erweitern mit C1. Muss ich erneut ein Erste hilfe kurs belegen oder ist dieser immer noch für die erweiterung gültig?
Ihr Schein sollte immer noch gültig sein.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Ich war 1982 bei der NVA . Brauche ich dann einen erste Hilfe Schein?
wenn Sie den Führerschein machen wollen, ist es Pflicht, einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
ich habe meinen Erste Hilfe Kurs in Deutschland bei der Organisation Emergency First Response gemacht. Lerninhalte und Kursdauer sind mit den bekannten Deutschen Verbänden identisch. Ist dieser Erste Hilfe Kurs auch gültig? Danke für Ihre Antwort
diese Frage müssen Sie an die zuständige Führerscheinstelle richten. Diese kann Ihnen Auskunft geben, welche Kurse anerkannt werden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo ich habe zu dem Thema auch eine Frage. Und zwar habe ich mit 16 den A1 Führerschein gemacht und musste dafür den Erste Hilfe Kurs „Sofortrettende Maßnahmen“ absolvieren (bin auch im Besitz von B). Jetzt möchte ich den A2 machen und die nette Dame im Amt sagte mir als ich mich dafür anmelden wollte ich brauche einen neuen Nachweis über den Erste Hilfe Kurs da die alten Kurse nicht mehr rechtmäßig wären. Ist das so korrekt?
Erste-Hilfe-Kurse für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“, die vor dem 01.04.2015 ausgestellt wurden, waren bis zum 31.12.2015 gültig. Bescheinigungen über Erste-Hilfe-Kurse, die nach dem 01.04.2015 ausgestellt wurden sind theoretisch unbegrenzt gültig. Seit dem 01.01.2016 gibt es aber die neue Erste-Hilfe-Schulung, die jetzt jeder Fahrschüler besuchen muss. Es liegt daher jetzt im Ermessen der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob Sie eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs von Ihnen verlangt.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
unser Sohn hat vor zweieinhalb Jahren in der 10. Klasse einen 2tägigen Erste-Hilfe-Kurs gemacht. Er war damals 14. Im Mai wird er 17 und möchte dann mit seinem Führerschein beginnen.
Ist der „alte“ Erste -Hilfe-Schein dafür noch gültig?
es gibt verschiedene Erste-Hilfe-Kurse. Für den Führerschein benötigt Ihr Sohn die Teilnahmebescheinigung am LSMU-Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen von Unfallverletzten im Straßenverkehr). Der Kurs erstreckt sich auf 9 Unterrichtseinheiten an einem Tag.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Ich habe im März 2014 einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gemacht. Nun mache ich beim DLRG das Rettungsschwimmerabzeichen. Ist dazu mein Erste-Hilfe-Kurs noch gültig?
der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als 2 Jahre alt sein, wenn Sie das Rettungsschwimmerabzeichen machen wollen.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo und einen schönen Tag,
ich habe einen Autoführerschein seit 25 Jahren damals natürlich auch den erste Hilfe kurs gemacht. Nun möchte ich den A Schein machen. Brauche ich einen nAchweis? Oder zählt mein Führerschein als Nachweis? Weil gemacht habe ich ihn ja, wenn ich den Führerschein Klasse B besitze *g*… Es ist ein bisschen komisch meine Freundin musste letztes Jahr keinen NAchweis erbringen , dieses Jahr andere Fahrschule sagt brauche Nachweis.. Aber nach 25 Jahren unmöglich
fragen Sie am besten bei der zuständigen Führerscheinstelle nach. Dort erhalten Sie eine definitive Antwort.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
ist ein Erste-Hilfe-Kurs schon immer Pflicht für den Erwerb der Fahrerlaubnis oder wurde der EH-Kurs erst später verpflichtend. Wenn ja, seit wann ist dieser verpflichtend?
uns liegen keine Zahlen zur Einführung des Erste-Hilfe-Kurses vor.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo liebes Bußgeldteam,
Ich habe mein Erste-Hilfe Kurs 2015 besucht, er läuft dieses Jahr im November aus, reicht es wenn ich einen Auffrischungskurs mache ? Und ist er dann wieder zwei Jahre gültig? Oder muss ich die Prozedur wiederholen , mit den Grundkursen?
Ganz lieben Dank und viele Grüße an euch.
Sie benötigen lediglich einen aktuellen Nachweis über die Teilnahme, wenn Sie die Ausstellung des Führerscheins beantragen. Benötigt wird dabei der Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs, ein Auffrischungskurs genügt in der Regel nicht. Es besteht darüber hinaus für die meisten Fahrzeugführer keine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Auffrischungskursen – obwohl dies grundsätzlich zu empfehlen ist.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Ich bin seit 2007 im Besitz der Klasse B, seit 2009 im Besitz der klasse C, zudem bin ich bei einer großen Berufsfeuerwehr und gelernter
Jetzt möchte ich privat die klasse BE erwerben.
Muss ich einen neuen Erste-Hilfe-Kurz absolviere, trotz meiner Berufsbildung und Führerscheinklassen?
nach § 19 Absatz 2 Satz 2 FeV gilt, dass auf einen erneuten Nachweis der Teilnahme im Falle der Erweiterung zu verzichten ist, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen hat.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
will meinen Führerschein erweitern, benötige ich dafür erneut einen Kurs?
mit jeder neuen Führerscheinklasse, die Sie erwerben wollen, bedarf es der Teilnehme an einem entsprechenden Lehrgang in einer Fahrschule.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo, ich bin staatlich anerkannte Krankenschwester. Reicht mein Exmaen aus oder muss ich trotzdem noch einmal einen Erste Hilfe-Kurs besuchen um meinen Führerschein zu erwerben?
können Sie einen Nachweis über eine entsprechende Schulung vorlegen, kann dadurch ggf. auf den Erste-Hilfe-Kurs verzichtet werden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich bin jetzt 15 und muss einen Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtsstunden für die Juleica machen.Ist die Bescheinigung auch später noch für meinen Führerschein gültig?
der Gesetzgeber schreibt für den Führerschein einen speziellen Erste-Hilfe-Kurs vor. Ob Ihr Kurs den Vorgaben entspricht, sollten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung bringen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo, ich habe 2003 meinen B Führerschein gemacht. Wollte jetzt BE machen. Muss ich erste Hilfe Kurs nochmal machen?
nein, in der Regel sollte dies nicht nötig sein. Solche Details können Sie auch bei der zuständigen Fahrschule erfragen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo, ich habe meine Sofortrettende Masnahmen Kurs Bestätigung zurückgeschickt bekommen, da seit dem 22.10.2017 eine Reglung besteht das er nicht mehr verwendet werden kann? Stimmt das oder nicht ?
eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.
Der Erste-Hilfe-Kurs
Erste Hilfe für den Führerschein – Absolut notwendig
Der Erste-Hilfe-Kurs bereitet auf den Notfall vor.
Im Straßenverkehr kommt es täglich zu Unfällen. Durchschnittlich 2500 mal am Tag sind Menschen in Deutschland auf Erste-Hilfe angewiesen. Um für solche Notfälle als Ersthelfer gewappnet zu sein, muss jeder einen Erst-Hilfe-Kurs für den Führerschein besuchen.
Hier wird theoretisches und praktisches Wissen vermittelt. Denn jeder Verkehrsteilnehmer sollte in der Lage sein, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen, um so zu einem starken Glied in der Rettungskette zu werden.
Seit dem 1. Januar 2016 müssen Anwärter aller Führerscheinklassen den selben Kurs besuchen: Er heißt schlicht ”Erste-Hilfe-Kurs” und löst die “kleinen” und “großen” Kurse ab. Damit erübrigt sich die Frage, welchen Erste-Hilfe-Kurs für man den Führerschein braucht, da es nur noch einen gibt.
Der für den Führerschein nötige Erste-Hilfe-Kurs ist nicht 16 Stunden, sondern lediglich 7 1/2 Stunden lang. Das sind neun Unterichtseinheiten à 45 Minuten und kann somit an einem Tag absolviert werden. Hier werden elementare und praxisnahe Maßnahmen vermittelt, die in einem Notfall Leben retten können.
Am Anfang des Kurses steht eine kurze Einführung in theoretisches Basiswissen um die Anatomie des menschlichen Körpers, in welcher Sie auch lernen, warum Kinder keine “kleinen Erwachsenen” sind, weshalb die Erste Hilfe für ein Kind einen speziellen Fall darstellt. Danach soll schneller als in den bisher durchgeführten Kursen auf praxisnahe Fallbeispiele eingegangen werden. So sollen alle Teilnehmer besser auf den Ernstfall als Erstretter vorbereitet sein. Denn Jeder kann in die Situation kommen, in dem er Erste Hilfe leisten muss.
Verliert der alte Erst-Hilfe-Kurs für den Führerschein seine Gültigkeit? Nein!
Bevor der neue Kurs für alle verpflichtend war, wurde zwischen den angestrebten Füherscheinklassen unterschieden. Während Bewerber um die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T lediglich eine Art Erste Hilfe Grundkursbesuchen mussten, in dem lebensrettenden Sofortmaßnehmen vermittelt wurden, war für Anwärter auf die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E ein sogenannter “Großer Erste-Hilfe-Schein” oder “Großer Erste-Hilfe-Kurs“ nötig. Gültigkeit besitzen bereits absolvierte Kurse natürlich weiterhin!
Der neue Erste-Hilfe-Kurs nun gilt für alle Füherscheinklassen und auch Betriebsersthelfer. Doch wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? Für den Führerschein muss der Kurs nur einmal besucht werden, es verliert der Erste-Hilfe-Schein seine Gültigkeit nicht. Der Erste-Hilfe-Kurs muss von Betriebsersthelfern jedoch alle zwei Jahre aufgefrischt werden, um Wiederbelebung und andere Sofortmaßnahmen nicht zu vergessen. Doch auch Auto- und Motoradfahrern wird empfohlen, alle paar Jahre eine Erste-Hilfe-Auffrischung vorzunehmen. Nur so können sie im Ernstfall helfen.
In den gemeinsamen Kursen wird folglich nicht nur auf den Notfall im Straßenverkehr eingegangen mit häufigen Verletzungen wie Knochenbrüchen, Bauchverletzungen oder Verbrennungen. Auch Haushaltsunfälle und allgemeine Notsituationen wie allergische Reaktionen, Schockzustände oder Vergiftungen stehen jetzt auf dem Lehrplan.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Die Aufsichtspflicht für Kinder geht immer vor die Erste Hilfe.
Natürlich bildet das Herzstück des neuen Erste Hilfe Kurses noch immer die LS-Maßnahmen. Denn nur wer im Notfall sofort und richtig reagiert, kann zum Lebensretter werden. Dabei gilt immer der Grundsatz, dass man sich und seine Schutzbefohlenen (Kinder) nie selbst in Gefahr bringen darf. Der Ersthelfer muss außerdem für sich entscheiden, welche Maßnahmen für ihn zumutbar sind.
Nur in einem Erste-Hilfe-Kurs lernen Sie, wie man schnell und sicher reagiert. Die folgende Aufzählung ist also nur zur Orientierung und Vorbereitung gedacht!
Als Sofortmaßnahme gilt
-
Das Warndreieck soll nachfolgenden Fahrzeugen rechtzeitig signalisieren, dass sie sich einer Unfallstelle nähern. Zusätzlich ist die Warnblinkanlage einzuschalten.
2. Rettung aus dem Gefahrenbereich
Wenn beispielsweise eine verletzte Person auf der Straße liegt oder in der Nähe eines brennenden Fahrzeuges, sollte die Möglichkeit geprüft werden, das Unfallopfer an einen sichereren Ort zu bringen. Dabei ist die eigene Sicherheit nicht in Gefahr zu bringen!
3. Notartzt Nummer wählen: 112
Dabei sind die 5 Ws zu beachten! Wo? Was? Wieviele? Welche? Warten! (Siehe unten)
Erst nach diesen Sofortmaßnahmen am Unfallort sollte Erste Hilfe geleistet werden:
- Herz-Lunge-Wiederbelebung (Herzrythmusmassage und Mund-zu-Mundbeatmung)
- Blutstillung
- Schockbekämpfung
- Herstellung der stabilen Seitenlage
Die Reihenfolge der einzelnen Punkte (gerade der Ersten Hilfe) richtet sich nach dem individuellen Notfall. Der Ersthelfer ist prinzipiell verpflichtet, nach eigenem Ermessen einzuschätzen, was er oder sie selbst in der Lage zu tun ist.
Gerade hier gibt es oft Unsicherheiten, die nur während eines Erste-Hilfe-Kurses geklärt werden können kann. Zum Beispiel wird oft gefragt, ob für die Erste Hilfe der Motorradhelm des Unfallopfers abgenommen werden sollte? Oder welche Seite der Erste-Hilfe-Decke denn nun nach unten gehört, die goldene oder die silberne?
Auf solche allgemeinen Fragen ist schnell eine Antwort gefunden: Für die Erste Hilfe soll den Helm nur abnehmen, wer auf einen zweiten Helfer zurück greifen kann, der den Kopf des Unfallopfers stützt und festhält. Dieses Manöver soll nur in Angriff genommen werden, wenn eine Rückenfraktur auszuschließen ist. Um für ausreichend Sauerstoff zu sorgen, sollte das Visier geöffnet werden, bis die Rettungskräfte eintreffen.
Die Erste-Hilfe-Decke wirkt mit der Silberseite nach innen wärmeisolierend und mit der silbernen Seite nach außen reflektiert sie die Sonnenstrahlen um vor Überhitzung zu schützen.
Die fünf Ws beim Wählen der Notarzt Nummer 112
Wo ist der Unfall geschehen? Der Unfallort sollte so genau wie möglich angegeben werden, damit der Krankenwagen dem Notruf schnell folgen kann.
Wieviele Menschen sind verletzt und brauchen dringend Hilfe?
Welcher Art sind die Verletzungen? Welchen Umfang haben eventuelle Brände?
Warten auf Rückfragen – nicht einfach auflegen!
Gerade, wo der Unfall geschehen ist, ist eine essentielle Information für die Rettungskräfte. In der Stadt kann man Straßennamen und Hausnummern angeben. Auf klassifizierten Außerortsstraßen helfen die Stationszeichen bei der Orientierung. Sie stehen an Autobahnen, Bundes-, Landes- und Staatsstraßen. Hier findet man die Straßennummer samt dem Abschnitt und der Station, was präzise angibt, wo man sich befindet. Sie sind in einem Abstand von 500 Metern auf allen größeren Straßen angebracht.
Natürlich können auch GPS-Systeme am Navigationsgerät des Autos oder des Smartphones eine große Hilfe sein. Bei Autobahnen ist zu beachten, dass unbedingt die Fahrtrichtung angegeben werden muss, damit die Rettungskräfte nicht auf der falschen Straßenseite auftauchen. Wer eine Nortrufsäule benutzt um den Krankenwagen zu rufen, muss sich um die Ortsangabe keine Gedanken machen, da diese automatisch gesendet werden.
Die Rettungskette
Der Ersthelfer ist das erste Glied in der Rettungskette.
Unfallstelle sichern, Rettung aus dem Gefahrenbereich, Notruf absetzen. Wer das schafft, hat schon viel zur Bildung einer starken Rettungskette beigetragen. Diese besteht aus folgenden Gliedern:
- Sofortmaßnahmen (Unfallstelle sichern, Eigenschutz, Rettung aus dem Gefahrenbereich)
- Notruf
- Erste Hilfe
- Rettungsdienst
- Krankenhaus
Was kann ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein kosten?
Viele verschiedene Vereine bieten professionelle Kurse an. Oft werden sie gemeinsam mit Sehtest und Passfoto angeboten, um das “Führerschein Erste Hilfe Kit” vollständig zu machen. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich dabei auf 20 bis 40 Euro. Die große Konkurrenz führt dazu, dass oft Spezialangebote gemacht werden. So kann es sein, dass Sie einen Kurs für unter 20 Euro finden. Doch Vorsicht ist geboten. Oft wird mangelnde Qualität einiger Kursanbieter moniert. Es lohnt sich also, im Vorfeld zu recherchieren, welcher Anbieter eine gute Reputation hat. Dabei hilft unter Umständen Ihre Fahrschule. Doch auch Foren und Erfahrungsberichte von Freunden und Bekannten können wertvolle Indikatoren sein.
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9 unterrichtseinheiten a 45min ergeben aber nicht 7 einhalb stunden-in dieser zeit sind die frühstücks und mittagspause enthalten. oder sehe ich das falsch??
es ist möglich, dass Essenspausen darin enthalten sind. Das liegt im Ermessen der zuständigen Stelle.
Ihr Bussgeld-Info Team
Habe mein Schein 2012 gemacht ,ist der noch gültig wenn ich jetzt mit Führerschein anfange ?
in der Regel ist der Schein vom Erste-Hilfe-Kurs nur ein Jahr gültig. Dies liegt allerdings im Ermessen der Behörden. Sie können also bei der Führerscheinstelle zur Sicherheit nochmal nachfragen, ob Sie einen neuen Kurs besuchen müssen.
Ihr Bussgeld-info Team
Aber das kann doch nicht sein? in diesem Beitrag steht doch, dass ein Erste-Hilfe-Schein nicht ‘abläuft’?
Ich war Jahrelang freiwillig beim DRK und habe gefühlt 200 mal diesen Kurs mitgemacht.. und jetzt für den Führerschein das ganze spiel schon wieder obwohl ich eine Bescheinigung habe?
– §19 FeV – hier steht nichts von Ablauf oder habe ich da was falsch verstanden?
wir geben Ihnen recht. In § 19 FeV ist diesbezüglich keine Ablauffrist vermerkt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, meine Tochter hatte in der Schule den Kurs für die “lebensrettenden Sofortmassnahmen” gemacht in Vorbereitung auf den Führerschein Klasse B. Dies war im Jahr 2015. Nun verlangt das Amt bei Führerschein-Neuerwerb den erneuten Besuch des “Erste-Hilfe-Kurs”. Ist dies so in Ordnung? Ich finde im Netz nichts einschlägiges hierzu. Danke. Gruß, Thomas
solche Kurse verfallen nicht. Wenden Sie sich an die jeweilige Stelle, welche den Kurs angeboten hat, und fragen Sie nach einer Teilnahmebescheinigung bzw. einen Nachweis für Ihre Tochter, falls dieser nicht mehr vorliegen sollte. Die Fahrschule sollte diesen ohne Probleme anerkennen.
Ihr Team von Bussgeld-Info
Ich wohne in Forchheim,und ich will die erste Hilfe in schweinfurt ablegen,
grundsätzlich sollte es keine Rolle spielen, wo Sie den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.
Ihr Bussgeld-Info Team
Konnten wir helfen?
Mit Unterstützung vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik
(Quelle und Grundlage unseres Bußgeldkataloges)
Ein Erste-Hilfe-Kurs trainiert die Fähigkeiten zu lebensrettenden Maßnahmen
Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein
Nach einem Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei einem Unfall die Opfer versorgen
Nur um die 14 Prozent der Deutschen schätzen ihre Kenntnisse bei der Ersten Hilfe als ausreichend ein. Doch jeder kann einmal in die Situation geraten, in der er Erste Hilfe leisten muss. In einem Erste-Hilfe-Kurs können Interessierte sich mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen auseinandersetzen und somit lernen, wie man Leben rettet.
Vor der Erteilung der Führerscheinklassen ist deswegen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben. Doch welchen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein muss ich belegen, damit ich bei einem Unfall helfen kann? Achten Sie darauf, dass der von Ihnen ausgewählte Kurs den Vorgaben aus der Fahrerlaubnisverordnung entspricht. Dort heißt es in Paragraph 19:
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.
Ab dem 01.04.2015 ersetzt der neue Erste-Hilfe-Kurs den Kurs zu den lebensrettenden Maßnahmen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist für den Führerschein nur ein „kleiner“ Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend gewesen. Dieser wurde auch LSM-Kurs (für lebensrettende Sofortmaßnahmen) oder umgangssprachlich auch Rotkreuzkurs genannt.
In gewerblichen Betrieben muss jeweils eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern vorhanden sein. Auch diese können den Erste-Hilfe-Kurs in neun Stunden besuchen, um sich zum Betriebshelfer ausbilden zu lassen.
Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses
Die Lerninhalte eines Erste-Hilfe-Kurses bestehen nicht nur aus Theorie, vor allem soll auch die Praxis geübt werden, so dass die Teilnehmer bei einem Notfall die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen wie z.B. die stabile Seitenlage richtig ausführen können. Der Notarzt benötigt meist um die neun bis elf Minuten, bis er am Unfallort angetroffen ist. Der Erste-Hilfe-Kurs bildet Unfallzeugen dazu aus, in diesem Zeitraum die passenden Maßnahmen zu treffen. Die Teilnehmer sollen ihre Angst verlieren, bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen (diese verhindert oft das Eingreifen der Unfallzeugen) und bei einem Unfall das notwendige Wissen abrufbereit zu haben.
Inhalte des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein sind unter anderem:
- Richtiges Vorgehen bei einem Unfall, den Unfall dem Rettungsdienst melden, sich um die Opfer kümmern
- Gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe
- Erkennen von Störungen des Bewusstseins
- Den Helm abnehmen (bei einem Unfall)
- Die Bestandteile der Rettungskette
- Erste-Hilfe-Maßnahmen bei bedrohlichen Blutungen, einem Herzinfarkt oder Schock
- Stabile Seitenlage
- Erste-Hilfe-Herzdruckmassage, Beatmung, Wiederbelebung
Erste-Hilfe-Kurs: Kosten zwischen 20 und 40 Euro
Der bekannteste Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse ist sicherlich das Deutsche Rote Kreuz. Aber auch die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund bieten den Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs und viele weitere besondere Erste-Hilfe-Kurse an. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs belaufen sich auf um die 20 – 40 Euro.
Nachdem Sie den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein absolviert haben, erhalten Sie vom Seminarleiter ein Zertifikat zur bestandenen Teilnahme. Eine Abschlussprüfung oder Ähnliches ist nicht erforderlich. Das Teilnahmezertifikat müssen Sie bei der Führerscheinzulassungsstelle vorlegen, wenn Sie dort Ihren Führerschein beantragen. Oft bietet auch die Fahrschule in Zusammenarbeit mit z.B. dem DRK einen Erste-Hilfe-Kurs an und organisiert dann sogar die Einreichung der Zertifikate bei der Führerscheinzulassungsstelle.
Änderungen im Erste-Hilfe-Kurs ab 2015
In wenigen Stunden ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein abgeschlossen
Seit 2015 sind für den Erwerb des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein neun Unterrichtsstunde notwendig. Die neuen Kurse sollen außerdem nur noch sehr knapp auf die Theorie der lebensrettenden Maßnahmen eingehen, stattdessen wird der Fokus noch stärker auf die praktische Anwendung des Wissens gelegt.
In Kleingruppen lernen die Teilnehmer, wie sie sich bei einem Unfall richtig verhalten und wie sie bei der Versorgung der Opfer kooperieren. Dabei fungieren besondere Puppen als Anschauungsmaterial. An diesen kann beispielsweise eine Herzdruckmassage eingeübt werden. Schließlich haben die Teilnehmer auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen und erhalten professionelles Wissen zur Ersten Hilfe.
Erste-Hilfe-Kurs – Gültigkeit ist unbegrenzt
Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? In Deutschland besteht keine Pflicht zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein. Er ist unbegrenzt gültig. Dies gilt auch für Berufskraftfahrer wie Busfahrer oder LKW-Fahrer. Allerdings ist es empfehlenswert, die Inhalte aus dem Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, um das Wissen im Notfall parat zu halten. Es gibt auch Auffrischungs-Kurse, die Interessierten für wenig Geld und mit kurzem Zeitaufwand das Wissen vermitteln. Diese Angebote sollten Ersthelfer spätestens alle drei bis vier Jahre wahrnehmen. Denn das vermittelte Wissen vergessen die Teilnehmer schnell, da sie es im Normalfall nur sehr selten anwenden müssen- glücklicherweise. Gerade in einem Notfall geraten viele Menschen in Panik, was den Zugriff auf das vielleicht schon eingerostete Wissen zusätzlich erschwert.
Erste-Hilfe-Kurs für alle Führerscheinklassen
Bewerber um eine Fahrerlaubnis aller Klassen müssen vor der Erteilung der Fahrerlaubnis den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Er umfasst neun Unterrichtsstunden à 45 Minuten.
Auch die Fortbildung zum Ersthelfer besteht aus neun Unterrichtseinheiten und kostet um die 20 bis 40 Euro. Der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig.
Erste-Hilfe: Auffrischung der Praxis ist wichtig
Ein Auffrischungskurs für die Erste Hilfe ist meist ein Tageskurs, bei dem vor allem die praktischen Erste-Hilfe-Maßnahmen wiederholt werden. Die Teilnehmer können Fragen stellen, um Wissenslücken zu schließen.
Erste-Hilfe-Kurse für Kinder
Um stetig das Wissen zur Ersten Hilfe zu erweitern, können Interessierte auch Erste-Hilfe-Kurse zu besonderen Themen besuchen. Wer beispielsweise ein Kind hat, kann sich in einem besonderen Erste-Hilfe-Kurs über häufige Unfall-Gefahren für Kinder informieren. Denn Kinder sind keine „kleinen Erwachsenen“; kommt es zu einem Notfall, in dem ein Kind involviert sind, so sollten einige Besonderheiten beachtet werden, über die Sie in den entsprechenden Kursen Informationen erhalten. Auch Kinder selbst können schon im jungen Alter einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Ganze Schulklassen können gemeinsam auf die Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult werden, so dass die Kinder das Wissen um die lebensrettenden Sofortmaßnahmen bereits im jungen Alter verinnerlichen.
Vor dem Führerschein benötigen Sie ein Teilnahmezertifikat für den Erste-Hilfe-Kurs
Neben dem Erste-Hilfe-Grundkurs gibt es auch Erste-Hilfe-Kurse für die Notfall-Behandlung von Senioren oder Sportverletzungen. Sogar Erste-Hilfe-Kurse für Hundebesitzer werden angeboten! Wer einen solchen Sonderkurs besucht, lernt nicht nur – auf die eigenen Bedürfnisse angepasste – Techniken der Ersten-Hilfe, sondern frischt nebenbei sein altes Wissen in dem Bereich auf. Da bei den Deutschen der letzte Kurs zur Ersten Hilfe durchschnittlich schon 15 Jahre her ist, kann der Besuch eines Auffrischungskurses nicht schaden. Und wer weiß, ob die eigenen Maßnahmen zur Ersten Hilfe nicht einmal jemandem das Leben retten werden?
Übrigens bieten verschiedene Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen auch Gutscheine für die Kurse an. Diese können auch verschenkt werden.
Ersthelfer im Betrieb
Auch als berufliche Fortbildung kann ein Erste-Hilfe-Kurs verstanden werden. Am Arbeitsplatz muss es Menschen geben, die bei einem Notfall wissen, wie Sie richtig helfen. Zu diesem Zweck gibt es die betriebliche Ausbildung. Bei einem Betrieb mit zwei bis 20 Mitarbeitern muss ein Mitarbeiter einen Erste-Hilfe-Schein erworben haben. Der neunstündige Erste-Hilfe-Lehrgang, der auch für den Führerschein erforderlich ist, ist hier ausreichend.
Mängel bei den Erste-Hilfe-Kursen
In Deutschland besucht jährlich etwa eine Million Menschen einen Erste-Hilfe-Kurs. Eine aktuelle Studie hat festgestellt, dass die Qualität der Kurse häufig nicht zufriedenstellend ist. Mängel in der Ausbildung zum Sanitäter können aber bei einem Notfall dazu führen, dass die falschen Sofortmaßnahmen ergriffen werden.
Tatsächlich ist die Quote der Menschen, die bei einem Herzstillstand reanimieren, in Deutschland nur bei 15 Prozent. Dabei sinkt die Wahrscheinlichkeit, einen Herzstillstand zu überleben, mit jeder Minute, die nicht reanimiert wird. Das liegt möglicherweise auch daran, dass die deutschen Erste-Hilfe-Kurse sich nicht ausreichend mit diesem Thema befassen. Da sich in Deutschland täglich um die 2500 Erste-Hilfe-Fälle ereignen, ist eine gute Ausbildung auf diesem Feld jedoch für jeden wichtig.
24 Kommentare
Ich möchte an den Cors für den Fürerschein teilnemen.
Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass der Erste-Hilfe-Kurs nach 2 Jahre ungültig ist. §19 FeV steht lediglich, dass ein Kurs nötig ist.
wie wir bereits auch im Text beschrieben haben, ist der Erste-Hilfe-Schein für den Führerschein unbegrenzt gültig. Wie Sie richtig bemerken, wird in der FeV keine entsprechende Frist gesetzt. Nur bei bestimmten Berufen oder Aufgaben ist eine regelmäßige Auffrischung notwendig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
eine Ersterteilung des Führerschein
Ich finde das jetzt doch irritierend, da ich nirgends ein Beleg dafür finden kann, dass die Sofortmaßnahme am Unfallort für von 1990 nach 17 Jahren ungültig ist. Trotzallen sagt die Führerscheinstelle das dieser nicht mehr Gültig ist.
der Erste-Hilfe-Schein ist unbegrenzt gültig. Bei bestimmten Berufen oder Aufgaben bedarf es jedoch einer regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse. Möglicherweise erkennt die Führerscheinstelle Ihren Schein aus diesem Grund nicht an.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bezüglich des Abschnitts „Großer Erste-Hilfe-Kurs für Berufskraftfahrer“:
in der aktuellen FeV der Juris GmbH finde ich lediglich die Erwähnung des 9 -stündigen Erste Hilfe Kurses.
Dabei wird NICHT in den Führerschein-Klassen unterschieden.
Auch andere, allerdings nicht öffentlich-rechtliche Seiten im Internet sagen, dass 9 Stunden für z.B. Berufskraftfahrer reichen.
Könnten Sie das bitte noch einmal überprüfen oder mir sagen was ich da falsch verstanden habe ?
Sie haben vollkommen recht. Seit der Änderung 2016 gibt es für alle Fahrzeugklassen nur noch den 9-stündigen Kurs. Diese Änderung ist zwar im Artikel bereits angesprochen, allerdings werden wir den Text überarbeiten, damit es deutlicher wird. Daher ein großes Dankeschön für den Hinweis.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich mache gerade den CE Führerschein. Für meinen B Schein von vor 6 Jahren habe ich den alten großen Erstehilfe Kurs gemacht. Muss ich jetzt noch mal nen Kurs besuchen oder langt mein alter Schein aus?
in der Regel verliert der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein nicht seine Gültigkeit.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hallo. ich habe 2012 schon mal den großen Erste-Hilfe-Kurs gemacht (für den Führerschein nur den habe ich damals nicht gemacht) jetzt versuche ich es noch mal ist der schein noch gültig oder muss ich neuen machen?
der Erste Hilfe-Kurs verfällt beim Führerschein nicht. Wenn Sie den Beleg haben, sollte das gehen. Natürlich ist eine Auffrischung Ihrer Kenntnisse aber durchaus ratsam.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich habe in diesem Jahr meinen Ersthelferschein im Betrieb gemacht und fahre seit ca. 12 Jahren mit dem Auto, muss ich, wenn ich jetzt den Motorradführerschein machen möchte, nochmals einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren oder hat sich das für mich erledigt durch den Ersthelferschein und Erste-Hilfe-Kurs vor 12 Jahren?
Danke für eine Aufklärung!
in der Regel müssen Die den Kurs nicht noch einmal absolvieren. Sie sollten aber noch einmal bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen, wie dies dort gehandhabt wird.
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Alle alten LSM-Kurse (8 Unterrichtseinheiten) verlieren in 2017 ihre Gültigkeit gemäß den Richtlinien der 2. ÄndVO-FeV.
Im Entwurf aus dem Jahre 2015 steht: 2 Jahre nach Inkrafttreten (21.10.2015).
Ab diesem Tag dürfen somit die Führerscheinstellen nur noch 9 UE-Erste Hilfe Kurse anerkennen!
Hallo, habe meinen 1. Hilfe Kurs im Juni 2014 bei den Johannitern gemacht für den Schulsanitätsdienst. Muss ich einen neuen 1. Hilfe Kurs machen oder reicht der Kurs? Habe noch den Beleg für diesen Kurs. Oder reicht es wenn ich den bei meiner Fahrschule abgeben?
der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht länger als zwei Jahre her sein. Dementsprechend müssten Sie einen neuen absolvieren.
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ich habe eine Frage und war habe ich gerade meine Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen möchte jetzt einen Führerschein Klasse C machen brauche dafür einen ersthelfer schein..
Muss ich tatsächlich einen erste hilfe urs belegen oder reicht es wenn ich mein Ausbildugseugniss vorlege?
§ 19 Abs. 3 FEV können Sie Folgendes entnehmen: Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer … eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt.
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Hallo ich möchte Führerschein für klasse B machen und möchte gern mal wissen wann der nächste kurs für erste Hilfe ist . Gruß Dajsna
Sie können einen Erste Hilfe Kurs bei verschiedenen Anbietern absolvieren: das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser, der ADAC oder der Arbeiter-Samariter Bund. Dort können Sie sich informieren, wann der nächste Kurs in Ihrer Nähe angeboten wird.
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ich habe vor 2 Jahren eine ,,Erste Hilfe Ausbildung in Bildungs – und Betreuungseinrichtungen für Kinder“, die 9 Stunden umfasste, absolviert. Jetzt möchte ich meinen Führerschein machen. In ihrem Beitrag steht aber, wenn man diesen aus beruflichen Gründen macht, ist dieser nach 2 Jahren nicht mehr gültig. Wieso ist er denn, wenn er aus beruflichen Gründen gemacht wurde, nach 2 Jahren nicht mehr gültig?
für den Führerschein sollte der Kurs unbegrenzt gültig sein, vorausgesetzt er ist gemäß FeV geeignet. Das sollte auf dem Zertifikat stehen. Im beruflichen Umfeld müssten Sie ggf. einen neuen Kurs machen. Es gab auch schon Fälle, in denen die Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Erste-Hilfe-Schein verlangt hat, weil der abgegebene ein gewisses Alter überschritten hat. Die FeV macht zwar keine Einschränkung bezüglich der Gültigkeit, allerdings sollten Sie aus eigenem Interesse über eine Auffrischung nachdenken, um im Ernstfall auch wirklich gerüstet zu sein.
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ich habe meinen Erste Hilfe Kurs 2014 im Betrieb gemacht und bin/war Betrieblicher Ersthelfer in einem Betrieb mit ca. 600 Mitarbeiter. Nun ist ja laut Ihren Angaben die Gültigkeit auf 2 Jahre beschränkt. Somit wäre mein Betrieblicher Ersthelfer nicht mehr gültig. Ist der Betrieb verpflichtet genügend Ersthelfer im Betrieb zu haben, oder gibt es da irgendwelche Ausnahmen?
Könnte / dürfte ich im Notfall reanimieren/ Defibrillator einsetzen auch wenn mein Ersthelferschein abgelaufen ist ? Ich habe ja noch den erste Hilfe Kurs vom Führerschein der seine Gültigkeit nicht verliert………
bei Betrieben mit mehr als 20 Anwesenden müssen – je nach Betriebsart – fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten als betrieblicher Ersthelfer ausgebildet werden. Die Nutzung der automatischen Defibrillatoren ist im Notfall jedem gestattet.
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Erste Hilfe Kurs – wie lange gültig?
Diese Frage ist einfach beantwortet: Wie lange Ihr Erste Hilfe Kurs gültig ist, liegt immer an der Behörde der Sie die Bescheinigung vorlegen müssen. Jede Bescheinigung für einen Erste Hilfe Kurs oder Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist generell ein Leben lang gültig.
Gültigkeit für den Führerschein
Kurz gesagt, ein Leben lang. Sie haben einen Erste Hilfe Kurs für den Führerschein, er wird auch Lebensrettende Sofort-maßnahmen am Unfallort gennant. Beide haben eine lebenslange Gültigkeit.
Dies gilt auch für den LKW, Bus, Taxi-Schein und Mottorad Führerschein. So zeigt es auch die Stadt Bonn z.B. richtig auf Ihrer Webseite. Dennoch verlangen einige Fahrerlaubnisbehörden einen Nachweis über einen besuchten Erste Hilfe Kurs, der nicht älter als 2 Jahre ist. In der FeV (Fahrerlaubnisverordnung §19) ist aber keine zeitliche Begrenzung genannt!
Gültigkeit für Firmen und Behörden
2 Jahre. Der Dachverband aller Berufsgenossenschaften (DGUV) regeln die gesetzlichen Rahmenbedienungen für alle Firmen. Die Unfallkassen übernehmen die Regelungen für alle Behörden, Ministerien und öffentlichen Einrichtungen. Die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen akzeptieren beide einen Erste Hilfe Kurs, wenn er nicht älter als 2 Jahre ist. Damit der Status als Ersthelfer nicht verloren geht, muss im Zeitraum von den 2 Jahren ein Erste Hilfe Training besucht werden. Die Kosten für alle Aus- /Fortbildungen werden von der zuständigen BG oder Unfallkasse komplett übernommen. Für die Region Bonn, Köln, und dem Rhein-Sieg-Kreis sprechen Sie mich als Partner der BG und Unfallkasse, gerne für die Ausbildung an.
Gültigkeit für Kindergärten, KITAS und Schule
2 Jahre. Erzieher, Lehrer und Pädagogen müssen an einem speziellen Erste Hilfe Kurs teilnehmen. Er nennt sich Erste Hilfe in
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Alle 2 Jahre muss dann ein Erste Hilfe Training besucht werden. Die Kosten übernimmt die zuständige Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft. Für den besonderen Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ stehen Ihnen in meinen Kursen hochmoderne Übungsmodelle für die Wiederbelebung von Säuglingen, Schulkindern und Erwachsenen zur Verfügung.
Gültigkeit für die Ausbildung oder Studium
Nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Prüfungskammer oder Universität auf. I.d.R. wird ein Erste Hilfe Kurs der nicht älter als 2 Jahre ist, immer akzeptiert. Der Erste Hilfe Kurs für Medizinstudenten oder für das Studium auf Lehramt muss 16 Unterrichtsstunden entsprechen. Der Erste Hilfe Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ wird nicht für die Ausbildung oder Studium akzeptiert. Hier geht es zu den aktuellen Erste Hilfe Terminen in Bonn.
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Kommentare
Schmitt Adisa meint
ich habe am 20.02.2013 ein 16 stunde kurs gemacht ich wollte mal fragen wie lange ist er gültig weil ich möchte Führerschein machen?
Notfallcoaching Bonn meint
Liebe Adisa Schmitt,
danke für deinen Kommentar. Die Bescheinigung sollte von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde akzeptiert werden. Am besten dort kurz vorher anrufen.
Viel Erfolg mit dem Führerschein
Hallo ich habe 2009 einen 2 tägigen erste Hilfe Kurs gemacht und bin jetzt dabei meinen Führerschein zu machen. Würde der noch akzeptiert werden?
Notfallcoaching Bonn meint
Wir empfehlen Ihnen am besten bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt nachzufragen. Hier gibt es Erfahrungsgemäß unterschiede. Wir wünschen viel Erfolgt beim Führerschein!
Michaela Schappeler meint
Ich hatte mal in der Schule einen erste Hilfe Kurs mit allem deu und dran gemacht. Habe demnach auch eine Urkunde, es steht allerdings für kinder drauf. Kann man den für den Führerschein verwenden?
Notfallcoaching Bonn meint
diese Art der Schulung ist für den Führerschein leider nicht anerkannt. Daher ist eine neue Schulung mit 9UE (Unterrichtseinheiten) notwendig. Auskunft gibt aber auch immer das örtliche Straßenverkehrsamt.
Viel Erfolg beim Führerschein!
Hallo meine Kinder sind beim Eishockey und mein erste Hilfe kurs ist schon 10 Jahre her ist der noch gültig?
Notfallcoaching Bonn meint
10 Jahre ist schon eine lange Zeit. Sehr wahrscheinlich wird dieser Kurs nicht mehr zum Schutz der Kinder akzeptiert. Am besten Du fragst kurz beim Verein nach. Evtl. kann im Rahmen dieser Anfrage auch eine komplette neue Schulung für den Verein stattfinden. Die Kosten für Vereine übernimmt i.d.R die Verwaltungsberufsgenossenschaft.
Hallo ich habe eine frage meine Papiere sind am 31.3.2017 abgelaufen jetzt muss ich zu KVR und meine erste Hilfe war am 14.september 2015 muss ich einen neuen erste Hilfe Kurs machen oder kann ich es dennen da abgeben?
Notfallcoaching Bonn meint
am besten rufst Du kurz bei der KVR an und fragst nach. Die meisten Stellen akzeptieren 2 Jahre. In deinem Fall wären die am 14.09.2017 erst rum und somit noch gültig.
Viel Erfolg dabei!
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Wie lang kann der Erste-Hilfe-Kurs her sein für ein Führerschein?
Ich möchte an diesem Wochenende mit meiner Freundin zu einem Erste-Hilfe-Kurs gehen, damit sie nicht so alleine ist (sie macht gerade ihren Frührerschein, und braucht dieses Kurs ja). Da ich Zeit habe, habe ich gesagt, dass ich das auch machen kann. Das Problem ist, ich fange erst in ca. mehr als einem Jahr mit dem Führerschein an, und ich weis nicht ob der Erste-Hilfe-Kurs in dem Zeitraum wo man den Führerschein letztendlich macht aktuell sein muss. Oder ist es egal wie lang das her ist, oder kommt es auf die Fahrschule drauf an?
8 Antworten
Der LSM-Kurs hat kein Verfallsdatum. Du kannst ihn vor 20 Jahren absolviert haben und jetzt den Führerschein machen, er wäre trotzdem gültig.
Wer den erste Hilfe Kurs vor 19.. gemacht hat müsste ihn nochmal machen..aber wenn du ihn jetz machst,verfällt er nicht..hatte meinen vor 3 Jahren gemacht und musste ihn nicht nochmal machen.musst nur drauf achten,dass du die Bescheinigung gut aufbewahrst.
Es gibt einen Unterschied zwischen Erste Hilfe und dem LSM-Schein für die Fahrerlaubnis. Den Kurs für die DLRG muß man nach 2 Jahren erneuern mit einem "Aufbaulehrgang", ich nehme aber an, dass dieser Abschluß (da er höherwertiger ist als LSM) auch unbegrenzt für den Führerschein gilt. LSM bedeutet lebensrettende Sofortmaßnahmen und der Lehrgang dauert einen Tag. Für den Grundkurs 1.Hilfe sitzt man 2 Tage und nach 2 Jahren zum Aufbaukurs dann einen Tag und das alle 2 Jahre wieder.
Da würde ich an deiner Stelle einfach mal in der fahrschule nachfragen. Die wissen das. Ich glaube aber, dass der Kurs nicht mehr als 2 jahre her sein darf.
Mein Fahrlehrer meint, dass das egal ist. Das mit den Zwei Jahren wird nur immer gesagt, weil die wollen, das die Bescheinigung nicht älter ist.
Erste Hilfe Kurse sind LEIDER zeitlich nicht mehr begrenzt. Du kannst also den Kurs auch für deinen Führerschein nutzen.
Wie lang kann der Erste-Hilfe-Kurs her sein für ein Führerschein?
Ist unbegrenzt gültig für die Fahrerlaubnis .
wenn du dein Kurs nach dem 31.07.1969 gemacht hast ist er noch gültig!
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Wenn man als Deutscher einen Führerschein im Ausland, genau in Tschechien macht, ist der dann hier gültig? Meine Freunde sind verschiedener Ansicht, deshalb wüsste ich gern, wie das genau ist mit dem Auslandsführerschein- mein kleiner Bruder überlegt sich das nämlich, aber wenn er dann in Deutschland ungültig wäre, wär das ja auch Quatsch..
Hi, ich mache derzeit meinen Führerschein Klasse B, da braucht man einen max. 2 Jahre alten bescheinigten Erste Hilfe Kurs. In meinem Auslandsjahr in Irland habe ich einen 2 tägigen Kurs absolviert, besitze darüber auch eine allgemeine Bescheinigung und einen Heartsaver CPR AED Pass von der Irish Heart Foundation und American Heart Association, also sowas offizielles wie zB DRK. Da es EU ist, ist das gültig? Wäre schön wenn dich damit jemand auskennt, Verkehrsamt hat das leider nirgens im Internet stehen.
Hallo ich habe einen marokkanischen Führerschein für die Klasse A2 kann Mann dem hier in Deutschland umschreiben?
Es geht um einen Kumpel von mir, der seit Oktober 2014 in Neuseeland bagpackt und jetzt dort seinen Führerschein machen will, dauert da unten 2 Wochen. Die Frage ist, ob er die Full License auch in Deutschland nutzen kann, wenn er im September 2015 wiederkommt. Ich habe etwas vom ordentlichen Wohnsitz gelesen aber nichts zufriedenstellendes gefunden. Er ist nicht in Neuseeland gemeldet, sondern in Deutschland. Inwieweit gelten die 185 Tage? Gelten die nur für 2015 oder wird dabei ein größerer Zeitraum betrachtet, auch wenn die 185 Tage nur pro Jahr gelten?
Danke für eure Hilfe.
Hallo, Diese woche hatten wir im Betrieb einen erste Hilfe Kurs und haben auch am ende eine Bescheinigung bekommen muss ich jetzt wenn ich meinen Führerschein (fange in einem Monat an) mache nochmal den erste Hilfe kurs machen?
Hallo, ich möchte gerne wissen, ob ich mit dem EU Führerschein, ehemals Klasse 3, jetzt in A, C1, C1E, usw., umgeschrieben, auch einen Gabelstapler fahren dürfte. Aus Spaß habe ich vor vielen Jahren mal einen unter Aufsicht gefahren.
Kann da jemand Auskunft geben?
also ich bin verwirrt.
Manche sagen, der Erste Hilfe Kurs darf nicht länger als 1 Jahr bei der Führerscheinbeantragung zurückliegen, auf anderen Internetseiten steht, dass es völlig egal ist, wann er gemacht wurde, da er unbegrenzt gültig ist.
Wer kennt sich aus und weiß, was richtig ist?
Ich danke schon mal :)
Hallo! Mein Freund hat im April diesen Jahres seine Ausbildung zum Gesundheits und Krankenpfleger angefangen. Da haben sie dann auch den erste Hilfe kurs gemacht. Meine frage ist nun: reicht es wenn man sich diesen Kurs bescheinigen lässt und dann bei der Fahrschule einreicht ? Oder nehmen die sowas nicht an ,sondern nur vom erste hilfe kurs wo alle Fahrschüler hingehen?
Hey also ich will nächste Woche mit dem Theoriekurs für den Führerschein beginnen und um Führerschein zu machen braucht man ja auch einen EHK. Ich habe bereits einen, den ich am 15.03.13 abgeschlossen habe. Muss ich jetzt erneut einen Kurs machen oder ist der letzte noch gültig?
Ich habe mich 2013 für den Führerschein angemeldet und auch Sehtest, Biometrischesbild, Erste Hilfe Nachweis zur Antragstelle gebracht. Allerdings weiß ich nicht ob es vom Erste Hilfe Nachweis nur eine Kopie oder das Orginal war, zumindestens habe ich zu hause kein Dokument dazu gefunden. Ich war dann leider bei einer Fahrschule bei der es mir überhaupt nicht gefallen hat und die sehr unprofessionell war. Nun bin ich bei einer neuen Fahrschule und muss den Antrag nochmal stellen. Komm ich an den Nachweis des Erste Hilfe Kurs irgendwie dran falls es das Orginal war ? Wenn ja liegt er auf dem Amt oder bei der alten Fahrschule ? Vielen Dank im Voraus
ich bin am überlegen den Führerschein in Ungarn zu machen, da ich noch bis Ende Juni 2010 hier sein werde. Ob ich eine deutsche Fahrschule finde bzw. eine deutschsprachige finde, weiß ich noch nicht, aber die Chancen stehen zumindest nicht so schlecht.
Ich bin 17 (habe somit noch keinen Führerschein und bin auch keine Kandidatin, die ihn dort machen will, wei sie ihn zB. in Deutschland entzogen bekommen hat. ;) )
Würde es mit etwas bringen ihn dort zu machen, ist er also dann auch in Deutschland gültig?
Danke für Antworten. :)
Hallo! Ich fange am 23.12 mit dem B führerschein an,und weiß nicht bis wann ich den erste hilfe kurs brauche.. schon bei der anmeldung? vor der theorie prüfung? oder erst bei der praktischen prüfung?
Wie aktuell muss die Bescheinigung für einen erste Hilfe Kurs sein wenn ich mich bei der Fahrschule anmelden will?!
Gültigkeit Erste-Hilfe-Kurs
ich bin gerade dabei, mich für den Führerschein anzumelden und wollte mal fragen, wie lange so ein erste-hilfe-kurs gültig ist. ich habe nämlich vor zwei jahren einen gemacht und bin nicht sicher, ob ich noch einen machen muss. die nette dame von der fahrschule konnte es mir auch nicht mit sicherheit sagen. daran soll es zwar jetzt nicht scheitern, aber wenns nich sein muss, würde ich es auch nicht machen. vllt weiß jemand was genaues? bitte möglichst nur erfahrungen oder mit quellen belegte angaben, vermutungen bringen mich leider nicht weiter.
vielen dank schonmal!
p.s.: ich wohne in hessen, falls das relevanz hat ;)
8 Antworten
zuständig für die Antwortung auf Deine Frage ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt, bei dem Du Deine Führerscheinprüfung ablegen willst. Auch wenn die bisherigen Antworten eher dahingehen, daß der schon Jahre zurückliegende Besuch eines LSM / SMU /EH Kurses ausreichen würde, haben wir die Erfahrung gemacht, daß eine Bescheinigung, die älter als 2 Jahre ist, nicht anerkannt wird. Außerdem solltest Du wissen, daß über die Hälfte aller Notfälle im eigenen Haushalt.. - also Deiner Freundin/Deinem Freund/Deinen Eltern/Deinen Geschwistern. Dir selbst . passieren. An zweiter Stelle stehen Notfälle bei der Arbeit incl. Schule, also Deinen Freunden. Jetzt frage Dich mal, wie gut Du Dich noch in Erster Hilfe auskennst! Also stelle Dir nicht die Frage, ob die Bescheinigung von damals noch ausreicht, sondern, wo Du schnellst möglich einen Kursus besuchen kannst, siehe z.B. www.Rettungswache-Golzheim.org Einen interessanten Lehrgang wünscht Dir DW
immer diese eigenwerbung =P. danke für die aukunft, aber das war nicht meine frage.
Ich habe zwischen meinen Führerscheinprüfungen 3 Jahre vergehen lassen und dann direkt alles komplett neu gemacht.
Ruf doch am besten bei so einer Stelle an, wo man einen Erste-Hilfe-Kurs machen kann, und frag nach, um sicherzugehen.
Man hat mir sowohl gesagt, dass Erste Hilfe unbegrenzt gültig wäre, als auch, dass nur eine bestimmte Art von Erste Hilfe unbegrenzt gültig wäre, und dieser 1-Tag-Kurs für den Führerschein nicht dabei wäre (sondern ein 2-Tage-Kurs o.ä.). Ohnehin gab's bei meinem Erste-Hilfe-Kurs noch kostenlos Sehtest und Fotos mit dabei, was mir ohnehin gefehlt hatte.
Und als Nebenbemerkung: Es ist sicherlich nicht verkehrt, dein Wissen diesbezüglich nochmal aufzufrischen bzw. zu festigen.
Geht es um Führerscheinklasse B ?
Wenn dein Erste Hilfe Kurs der Bescheinigung der lebensrettenden Sofortmaßnahmen entspricht, welche für Klasse B benötigt werden, reicht diese Bescheinigung aus und musst keine neu machen, diese ist unbegrenzt gültig.
Also ich bin zwar Österreicherin aber ich hab meinen Erste-Hilfe-Kurs fast 4 Jahre vor dem Führerschein gemacht und es hat gepasst,also wirst du nach 2 Jahren nicht schon wieder einen machen müssen.
Ist OK.Kannst dich beruhigt anmelden. Ich habe auch noch nie was davon gehört,dass der Prüfer danach gefragt hat.Lege die Bescheinigung vor und . Gute Fahrt.
Der Kurs läuft nie ab. Trotzdme ist es empfehlenswert, ihn alle drei Jahre mal zu wiederholen
Man kann das so pauschal nicht beantworten. Kann alles hier nachgelesen werden:
Erste Hilfe Kurse Bonn
Die Gründe einen Erste Hilfe Kurs zu absolvieren sind genauso vielfältig als auch wichtig. Notfallcoaching ist staatlich anerkannt und von der Berufsgenossenschaft ermächtigt sämtliche Erste Hilfe Kurse durchzuführen und eine Teilnahmebescheinigung auszustellen. Der Notfallcoach bildet seit Jahren (werdende) Eltern, Mütter, Väter, Trainer, Fahrschüler, medizinisches Personal, Lehrer, Erzieher, betriebliche Ersthelfer und ganze Gruppen zu qualifizierten Ersthelfern aus.
Die verschiedenen Seminare berücksichtigen dabei die individuellen Bedürfnisse der Kursteilnehmer. Firmen, Behörden und Gruppen fragen nach In-House-Schulungen mit Ihren Wunschthemen!
Auswertung der Wiederbelebung am Beamer!
Erste Hilfe in der Freizeit
1. Unterscheidung der Kurse
1.1 Erste Hilfe Kurs
Der Erste Hilfe Kurs umfasst 1 Tag (6 Std. 45min. und Pausen). Lebensbedrohliche Erkrankungen und Störungen des Bewusstseins werden durch Themen der Verbände und weitere Erkrankungen ergänzt.
1.2 LSM Kurs
Der LSM Kurs umfasst ebenfalls 1 Tag (6 Stunden 45min. und Pausen). Themen der Lebensbedrohlichen Erkrankungen und Verletzungen stehen für Führerscheinbewerber hier im Vordergrund.
1.3 Erste Hilfe Schulung
Seit dem April 2015 wird nicht mehr zwischen den unterschiedlichen Erste Hilfe Kursen und deren unterschiedlichen Namen unterschieden. In den letzten Jahrzehnten haben sich viele Namen für Erste Hilfe Kurse in der Bevölkerung etabliert. Einige nannten es den DRK Kurs, andere LSM Kurs, Erste Hilfe Führerschein, Erste Hilfe für Firmen, Erste Hilfe für betriebliche Ersthelfer und viele weitere Namen. Deutschlandweit gilt seit dem 01.04.2015 eine einheitliche Erste Hilfe Schulung für alle Personen. Dieser Kurs wird deutschlandweit anerkannt. Sie erkennen Ihn daran das der neue Erste Hilfe Kurs nur noch 1 Tag dauert und 9 Unterrichtseinheiten umfasst.
2. Beispiele LSM Kurse
Autoführerschein (Klasse B,B1,BE)
Motorradführerschein (Klasse A,A1)
Rollferführerschein und sonstige (Klasse L,M,S und T)
Haushaltsunfälle führen die Unfallstatistik an. Lernen Sie im Erste Hilfe Kurs die richtigen Maßnahmen zu ergreifen
3. Beispiele Erste Hilfe Kurse
Berufskraftfahrer / LKW Führerschein
Fitnesstrainer (C-Lizenz / B-Lizenz)
Erste Hilfe Kurs für Jugendleiter. Jugendleiter tragen eine große Verantwortung gegenüber Kinder und Eltern.
Erste Hilfe Kurs für Rettungsschwimmer
Taekwondo / 1. Dan (schwarzer Gürtel / Schwarzgurtprüfung)
Taucher / PADI Rescue Diver / SSI Diver Stress & Rescue
Trainer B Lizenz (Breitensport / Leistungssport)
Trainer C Linzenz (Breitensport / Leistungssport)
Umschreibung eines ausländischem Führerschein (3,5t und 7,5t)
Wiedererteilung Führerschein Klasse 3
4. Beispiel Erste Hilfe Kurs am Kind
Speziell für Eltern und Erzieher. Erste Hilfe Kurse am Kind.
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